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Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz)

Vorgang 290715 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 03.11.2023 · DIP ↗

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Weiterentwicklung des sog. Gute-KiTa-Gesetzes auf Grundlage der Ergebnisse des Monitorings und der Gesetzesevaluation: Verpflichtung der Länder zur Ergreifung von Maßnahmen zur qualitativen Weiterentwicklung in den Handlungsfeldern von vorrangiger Bedeutung, insbes. betr. sprachliche Förderung, Stärkung der Kindertagespflege sowie Förderung der Gesundheit, Ernährung und Bewegung, verpflichtende soziale Staffelungskriterien bei der Ausgestaltung der Kostenbeiträge und diesbez. Klarstellung zur Ermöglichung weiterer Regelungen durch Landesrecht, Fortführung des Monitorings, zweijährliche Berichterstattung, Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung für die Jahre 2023 und 2024 bei Verringerung des Bundes- und Erhöhung des Länderanteils um jeweils 1993 Mio Euro;<br /> Änderung §§ 2, 3, 4 und 6 KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz, § 90 Achtes Buch Sozialgesetzbuch sowie § 1 Finanzausgleichsgesetz<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Fortsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes auf Grundlage der Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation und Überführung in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Streichung der verpflichtenden Staffelung der Elternbeiträge, Übergangsfinanzierung des Bundesprogramms &quot;Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist&quot; für weitere 6 Monate bis zum 30. Juni 2023;<br /> Verzicht auf Änderung § 90 Achtes Buch Sozialgesetzbuch sowie erneute Änderung § 1 Finanzausgleichsgesetz

Zeitachse

Keine Positionen verknüpft.

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.