Zweites Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Ermächtigungsgrundlage für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zur Umsetzung von EU-Regelungen hinsichtlich der Risikobewertung und des Risikomanagements für Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung, Bereitstellung von Innen- und Außenanlagen als Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser zum Trinken an öffentlichen Orten;<br /> Änderung §§ 50 und 103 Wasserhaushaltsgesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2020/2184 vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (ABl. L 435, 23.12.2020, S. 1)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Klarstellungen zur Bereitstellung von Trinkwasseranlagen im Innen- und im Außenbereich sowie zur Erbringung von Wasser für den menschlichen Gebrauch;<br /> erneute Änderung §§ 50 und 103 Wasserhaushaltsgesetz
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.