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Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich

Vorgang 294108 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 31.03.2023 · DIP ↗

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Verkürzung der Verfahrensdauer verwaltungsgerichtlicher Verfahren zur Planungsbeschleunigung besonders bedeutsamer (Energie-)Infrastrukturvorhaben: Einführung eines Vorrang- und Beschleunigungsgebots zur bevorzugten Behandlung gegenüber anderen Verfahren, Erörterungstermin zwei Monate nach Eingang der Klageerwiderung, Ziel der gütlichen Streitbeilegung und bei Nichtzustandekommen Festlegung eines Verfahrensplans, Verschärfung der innerprozessualen Präklusion zur Begrenzung des Prozessstoffs und Straffung des Verfahrens, effizientere Ausgestaltung des einstweiligen Rechtsschutzes (Fehlerheilung im Eilrechtsschutz, im Rahmen der Vollzugsfolgenabwägung besondere Berücksichtigung des gesetzlich festgestellten überragenden öffentlichen Interesses am Vorhaben), Einrichtung spezialisierter Planungsspruchkörper, Einsetzung von Richtern mit besonderen Kenntnissen im Planungsrecht, erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts bei Streitigkeiten für Vorhaben zur Errichtung und Anbindung von Terminals zum Import von Wasserstoff, Einführung einer zehnwöchigen Klageerwiderungsfrist;<br /> Einfügung §§ 80c und 87c sowie Änderung versch. §§ Verwaltungsgerichtsordnung, Änderung § 6 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz, §§ 43e, 43f und 44c Energiewirtschaftsgesetz sowie §§ 16 und 25 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Möglichkeit für Senatsentscheidungen in kleineren Besetzungen, Ladung zu einem frühen ersten Termin nur in geeigneten Fällen, Streichung der Klageerwiderungsfrist, Erweiterung des Anwendungsbereichs der Klagebegründungsfrist, Ausgestaltung des Vorrang- und Beschleunigungsgebots sowie der Fristsetzung zur Mangelbehebung als Soll-Regelung, Gerichtskostenregelung, Pflicht zur Vorlage durchsuchbarer elektronischer Dokumente, Ausnahme von der Verfahrensbeschleunigung betr. das Anlegen von Verkehrsflughäfen und Verkehrslandeplätzen sowie Planfeststellungsverfahren für Braunkohletagebaue; Annahme einer Entschließung: zahlr. Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung, u.a. Prüfung der Bündelung erstinstanzlicher Zuständigkeiten der Oberverwaltungsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts bei gleichzeitiger Streichung aus den Fachgesetzen, Prüfung eines einheitlichen zweistufigen Instanzenzugs für Planfeststellungsverfahren mit Eingangsinstanz an den Oberverwaltungsgerichten, Wirkung der Klageerwiderungsfrist für Beklagte und Beigeladene, Analyse der Personalbedarfe an Verwaltungsgerichten sowie Gesetzesevaluation nach zwei Jahren;<br /> Erneute Änderung versch. §§ Verwaltungsgerichtsordnung und § 6 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz sowie zusätzliche Änderung § 218 Telekommunikationsgesetz

Zeitachse

Keine Positionen verknüpft.

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.