Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung
Vor dem Hintergrund des strukturellen und digitalen Wandels und zur Sicherung der Fachkräftebasis Weiterentwicklung der Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik für Beschäftigte und Ausbildungssuchende: Neugestaltung der Förderung der beruflichen Weiterbildung: allgemeinere Fördervoraussetzungen, Verzicht auf die Betroffenheit der Tätigkeit vom Strukturwandel oder Weiterbildung in einen Engpassberuf, Festschreibung der Fördersätze, Streichung einzelner Sondertatbestände; Qualifizierungsgeld bei strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf; Einführung einer Ausbildungsgarantie für junge Menschen ohne Berufsabschluss: Berufsorientierungspraktikum, Mobilitätszuschuss, Öffnung der Einstiegsqualifizierung für Menschen mit Behinderungen, Angebot der außerbetrieblichen Berufsausbildung, Erhöhung der Vermittlungspauschale bei Übergang in eine betriebliche Ausbildung, Möglichkeit der weiteren Betreuung nach Wechsel in betriebliche Berufsausbildung; Verlängerung der Regelung zur Erstattung beruflicher Weiterbildung während der Kurzarbeit um ein Jahr bis zum 31. Juli 2024, Folgeänderungen;<br /> Einfügung §§ 48a, 73a, 82a bis 82c und 458 sowie Änderung zahlr. §§ Drittes Buch Sozialgesetzbuch, Änderung zahlr. §§ in 9 weiteren Gesetzen<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Verbesserung der Weiterbildungsförderung insbes. von KMU durch Lehrgangskostenbeteiligung und Arbeitsentgeltzuschuss gestaffelt nach 3 Betriebsgrößen, Förderung von Aufstiegsfortbildungen der ersten Stufe durch das Qualifizierungsgeld befristet bis zum 28. April 2028, Erhöhung des Mobilitätszuschusses auf 2 Familienheimfahrten, Neuregelung zur Durchführung hybrider und digitaler Sitzungen der Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungsträger, Folgeänderungen, Verschiebung des Inkrafttretens einzelner Regelungen;<br /> Einfügung §§ 48a, 73a, 82a bis 82c und 458 sowie Änderung zahlr. §§ Drittes Buch Sozialgesetzbuch, Einfügung § 64a Viertes Buch Sozialgesetzbuch, Folgeänderungen zahlr. §§ Zweites Buch Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch Sozialgesetzbuch sowie Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.