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Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1980 (Haushaltsgesetz 1980) (G-SIG: 00020397)

Vorgang 213312 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 30.09.2026 · DIP ↗

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<strong>Bezug:</strong> Siehe auch Nachtragshaushaltsgesetz 1980 D85<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Feststellung des Bundeshaushalts 1980 in Einnahme und Ausgabe auf 215 300 000 000 DM, Begrenzung der Kreditaufnahme zur Deckung von Ausgaben auf 28 180 000 000 DM.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Der Bundeshaushaltsplan für 1980 wird in Einnahme und Ausgabe auf 214,48 Mrd DM festgestellt. Die Nettokreditaufnahme des Bundes wird auf 24,227 Mrd DM herabgesetzt.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Kreditaufnahme/Begrenzung der Kreditaufnahme im Haushaltsjahr 1980 auf 28,18 Mrd DM * Bundesbürgschaft/Festsetzung der Höchstbeträge für Bundesbürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen im Haushaltsjahr 1980 * Bundesbeteiligungen/Ermächtigung des Bundesfinanzministers, zur Beibehaltung des Bundesanteils an Unternehmen des Privatrechts Kapitalerhöhungen zuzustimmen * Gesetzliche Rentenversicherung/Vorzeitige Zahlung eines Bundeszuschusses von 1,25 Mrd DM an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung im Haushaltsjahr 1980 * Angestelltenversicherung/ Vorzeitige Zahlung eines Bundeszuschusses von 1,25 Mrd DM an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung im Haushaltsjahr 1980 * Arbeiterrentenversicherung/Vorzeitige Zahlung eines Bundeszuschusses von 1,25 Mrd DM an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung im Haushaltsjahr 1980 * Bundespost/Sonderablieferung der Deutschen Bundespost an den Bundeshaushalt 1980 in Höhe von 1,5 Mrd DM

Zeitachse

Keine Positionen verknüpft.

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.