Gesetz zur Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes und zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs
Präzisierung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit Erdgas infolge der Beendigung der bisher für die nationale Energieversorgung zentralen russischen Erdgaslieferungen: Klarstellungen zur weiteren Beschleunigung der Realisierung einzelner Gasfernleitungen und Heizkessel für Anlandung, Regasifizierung und Weiterleitung von Flüssiggas, Konkretisierung der Nachnutzung der LNG-Importinfrastruktur mit klimaneutralem Wasserstoff und dessen Derivaten, insbes. betr. Anforderungen des Betriebs mit verflüssigtem Ammoniak, Fortentwicklung der Anlagenstandorte unter Berückischtigung der Ergebnisse durchgeführter Machbarkeitsstudien, Aufnahme des Standortes Mukran auf Rügen, Konkretisierung der bisher schon angelegten Zulassung von Anbindungsleitungen für LNG-Anlagen im Planfeststellungsverfahren, Erweiterung der Möglichkeit zur Konzentration von Zulassungsverfahren bei einer einzigen Planfeststellungsbehörde;<br /> Änderung §§ 2, 5, 8, 13, 14 und Anlage LNG-Beschleunigungsgesetz sowie § 43 Energiewirtschaftsgesetz<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes); Einstellung des Betriebs schwimmender LNG-Terminals an den Standorten Brunsbüttel, Stade und Wilhelmshafen sechs Monate nach Inbetriebnahme fester Terminals, Flexibilisierung des Enddatums der Rechtswirkung eines Raumordnungs- und Flächennutzungsplans für Ausbau von Windenergie an Land, Erweiterung des Handlungsspielraums für Kommunen zur Ausweisung von Flächen für Windenergie;<br /> Erneute Änderung §§ 5 und 8 LNG-Beschleunigungsgesetz, Änderung § 245e Baugesetzbuch
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.