polradar

Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten

Vorgang 300155 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 26.07.2024 · DIP ↗

Im Graph öffnen

Erweiterung und Flexibilisierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit sowie in den Fachgerichtsbarkeiten: Entscheidungs- und Anordnungsbefugnis des Vorsitzenden, Ermessenseinschränkung bei Anträgen aller Prozessbevollmächtigten, Begründungspflicht bei Antragsablehnung, Teilnahme von Mitgliedern eines Kollegialorgans per Bild- und Tonübertragung, Aufzeichnung der Videoverhandlung zum Zweck der vorläufigen Protokollaufzeichnung, Erprobung vollvirtueller Verhandlungen, Wegfall der Auslagenpauschale für die Inanspruchnahme von Videokonferenzverbindungen, zahlreiche weitere Regelungen, insbes. betr. Anordnung des persönlichen Erscheinens, Protokollinhalt und-genehmigung, Terminänderung, Inhalt der Klageschrift und -erwiderung, Beratung des Gerichts, Zuziehung eines Dolmetschers sowie barrierefreie Zugänglichmachung von Videokonferenztechnik für blinde oder sehbehinderte Menschen; Flexibilisierung der Durchführung von Videobeweisaufnahmen, Anpassung der Regelungen zur vorläufigen Protokollaufzeichnung, Schaffung einer virtuellen Rechtsantragstelle, Vermögensauskunft per Bild- und Tonübertragung, Gleichlauf der Regelungen in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit, besondere Regelungen in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, Evaluierung der Regelungen zur Einführung vollvirtueller Videoverhandlungen nach 4 und ein weiteres Mal nach 8 Jahren, jährliche Berichtspflicht der Gerichte an das BMJ;<br /> Neufassung §§ 128a und 802f sowie Änderung zahlr. §§ Zivilprozessordnung, Aufhebung §§ 16 und 17 alt und Neufassung §§ 16 und 17 Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung sowie Änderung, Einfügung, Neufassung und Aufhebung zahlr. §§ in 13 weiteren Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Durchführung von Online-Gerichtsverhandlungen und zur audio-visuellen Dokumentation von Beweisaufnahmen<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Klarstellung betr. die Geeignetheit der Videoverhandlung, Stärkung der Rechte von Verfahrensbeteiligten (Möglichkeit der Teilnahme an einer mündlichen Videoverhandlung in geeigneten Fällen, Gestattung der Teilnahme an der Urteilsverkündung per Bild- und Tonübertragung, Erhöhung der Anforderungen an die Begründung einer Antragsablehnung auf Videoverhandlung), Ermöglichung vollvirtueller Videoverhandlungen mit Inkrafttreten des Gesetzes, Herstellung der Öffentlichkeit durch zusätzliche Übertragung am Gerichtsstandort, Erprobung der Übertragung im Internet und diesbez. Regelung durch Rechtsverordnung, redaktionelle Anpassungen; Annahme einer Entschließung: Prüfung des Bedarfs einer gesetzlichen Regelung betr. das Ziel eines einheitlichen Zugangs für Bürger, Anwaltschaft und Unternehmen zu Videoverhandlungen, Prüfung der Möglichkeit der Anwendung der Regelungen zu vollvirtuellen Videoverhandlungen auch in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit;<br /> Neufassung § 16 bei Wegfall § 17 Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung, erneute Änderung §§ 128a, 160, 227, 284 und 1101 sowie zusätzliche Änderung § 310 Zivilprozessordnung, zusätzliche Änderung § 64 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, erneute Änderung §§ 13a und 46 Arbeitsgerichtsgesetz sowie zusätzliche Änderung § 71 Finanzgerichtsordnung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses:</strong> Eignung des Falles sowie das Vorhandensein ausreichender Kapazitäten als Grundvoraussetzungen für die Gestattung oder Anordnung einer Bild- und Tonübertragung, Streichung der Berücksichtigung des Einzelfalls, kurze Begründung der Antragsablehnung durch das Gericht, Übertragung der Regelung in die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, Erprobungsklausel zur Durchführung vollvirtueller Verhandlungen;<br /> Erneute Änderung §§ 16 und 17 Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung, § 128a und versch. §§ Zivilprozessordnung sowie zahlr. §§ in 5 weiteren Gesetzen

Zeitachse

Keine Positionen verknüpft.

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.