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Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof

Vorgang 302758 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 13.12.2024 · DIP ↗

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Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim BGH zur Entlastung der Gerichte in zivilrechtlichen Massenverfahren und für eine höhere Rechtssicherheit für betroffene Verbraucher: Bestimmung einzelner beim BGH anhängiger Revisionsverfahren zu Leitverfahren durch Beschluss, Möglichkeit zur Aussetzung gleichgelagerter Verfahren durch die Instanzgerichte bis zur BGH-Entscheidung mit Zustimmung der Parteien, Erweiterung der Aussetzungsvorschriften, keine formale Bindungswirkung, keine Anwendbarkeit auf die Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- oder Finanzgerichtsbarkeit;<br /> Änderung § 148, Einfügung § 552b und Neufassung §§ 555 und 565 Zivilprozessordnung sowie Änderung versch. §§ in 5 weiteren Gesetzen<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Aussetzungsmöglichkeit für Instanzgerichte auch ohne beiderseitige Zustimmung der Parteien;<br /> Erneute Änderung § 148 Zivilprozessordnung sowie Änderung Einleitungssatz Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Sozialgerichtsgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung und Finanzgerichtsordnung

Zeitachse

Keine Positionen verknüpft.

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.