Gesetz zum ersten Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts
Anpassung der Regelungen zur Übermittlung nachrichtendienstlich gewonnener Informationen im Nachrichtendienstrecht an Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts; Regelungen zur Stärkung der Eigensicherung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und des Militärischen Abschirmdienstes (MAD);<br /> Änderung und Einfügung zahlreicher §§ Bundesverfassungsschutzgesetz, MAD-Gesetz, Sicherheitsüberprüfungsgesetz und Artikel 10-Gesetz<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 28. September 2022 zu den Regelungen im Bundesverfassungsschutzgesetz hinsichtlich der Befugnisse zur Übermittlung mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobener personenbezogener Daten und Informationen zur Gefahrenabwehr (1 BvR 2354/13)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderungen
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.