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Gesetz zum ersten Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts

Vorgang 303315 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 06.11.2025 · DIP ↗

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Anpassung der Regelungen zur Übermittlung nachrichtendienstlich gewonnener Informationen im Nachrichtendienstrecht an Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts; Regelungen zur Stärkung der Eigensicherung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und des Militärischen Abschirmdienstes (MAD);<br /> Änderung und Einfügung zahlreicher §§ Bundesverfassungsschutzgesetz, MAD-Gesetz, Sicherheitsüberprüfungsgesetz und Artikel 10-Gesetz<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 28. September 2022 zu den Regelungen im Bundesverfassungsschutzgesetz hinsichtlich der Befugnisse zur Übermittlung mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobener personenbezogener Daten und Informationen zur Gefahrenabwehr (1 BvR 2354/13)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderungen

Zeitachse

Keine Positionen verknüpft.

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.