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Gesetz zur Einführung einer Kindergrundsicherung

Vorgang 304682 Gesetzgebung · Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode · aktualisiert 21.07.2026 · DIP ↗

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Einführung einer Kindergrundsicherung zur Existenzsicherung von Familien und Bekämpfung von Kinderarmut, Bündelung bisheriger Leistungen zur schnelleren Leistungsgewährung: Überführung des Kindergeldes in einen einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag für alle Kinder mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowie für freizügigkeitsberechtigte Ausländer, Einführung eines altersgestaffelten und vom Einkommen und Vermögen der Eltern und des Kindes abhängigen Kinderzusatzbetrags, Pauschbeträge für bestimmte Bildungs- und Teilhabeleistungen, bundeseinheitliche Verwaltung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA), Umbenennung der Familienkasse in Familienservice, digitale Antragstellung, digitaler Datenabruf zwischen BA und anderen zuständigen Behörden, direkte Auszahlung des Garantiebetrags an Volljährige, sog. Kindergrundsicherungs-Check für die Vorprüfung des Anspruchs auf den Zusatzbetrag, ergänzender Bezug von Bürgergeld bei erhöhtem Bedarf sowie von Wohngeld oder Leistungen zur Ausbildungsförderung nach dem BAföG, Datenerhebung, Übermittlung von Daten zur Wirkungsforschung, Vorlage eines Berichts durch die Bundesregierung bis zum 30. Juni 2030;<br /> Gesetz zur Einführung einer Bundeskindergrundsicherung (<strong>Bundeskindergrundsicherungsgesetz</strong> &ndash; BKG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung, Einfügung und Aufhebung zahlr. §§ in 13 Gesetzen sowie Folgeänderungen in weiteren 18 Gesetzen und 7 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung

Zeitachse

Keine Positionen verknüpft.

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.