Gesetz zur Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres und zur Umsetzung weiterer Änderungen (Freiwilligen-Teilzeitgesetz)
Vereinfachung der Teilzeitregelung für Personen unter 27 Jahren: Ableistung eines Freiwilligendienstes in Teilzeit von mehr als 20 Stunden wöchentlich auch ohne Begründung des Freiwilligen; Anhebung der Taschengeldobergrenze, Klarstellungen zu Mobilitätszuschlägen, Seminartagen und Erstattung von Beitragszuschüssen zur Sozialversicherung;<br /> Änderung §§ 2, 5, 11 und 12 und Aufhebung § 9 Jugendfreiwilligendienstegesetz sowie Änderung versch. §§ Bundesfreiwilligendienstgesetz<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Verzicht einer Obergrenze beim Mobilitätszuschlag, Regelung des Urlaubsanspruchs;<br /> Erneute Änderung § 2, zusätzliche Änderung § 13 und Einfügung § 13a Jugendfreiwilligendienstegesetz sowie erneute Änderung § 2, zusätzliche Änderung § 13 sowie Einfügung § 13a Bundesfreiwilligendienstgesetz
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.