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Gesetz zur Reform der Notfallversorgung

Vorgang 314877 Gesetzgebung · Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode · aktualisiert 21.07.2026 · DIP ↗

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Verbesserung von Vernetzung und Kooperation der drei Versorgungsbereiche Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste, der Steuerung der Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene sowie die wirtschaftliche Notfallversorgung von Patienten: Vernetzung der KV-Rufnummer und der Notrufnummer der Rettungsleitstellen mit Weiterleitungsmöglichkeiten, Stärkung der Akutleitstelle, Sicherstellung einer medizinisch notwendigen Erstversorgung bei akutem Behandlungsbedarf durch die Kassenärztlichen Vereinigungen mit durchgängiger telemedizinischer und aufsuchender Versorgung, flächendeckende Einrichtung sektorenübergreifender Integrierter Notfallzentren mit zentraler Ersteinschätzungsstelle zur Weiterleitung Hilfesuchender, Versorgungsverträge mit Apotheken;<br /> Änderung von 4 Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für die Notfallversorgung<br /> Wiedervorlage siehe BT-Drs 21/2214 GESTA 21. WP M009 sowie BR-Drs 255/26 GESTA 21. WP M014

Zeitachse

Keine Positionen verknüpft.

Abstimmungen

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