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Gesetz zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)

Vorgang 316392 Gesetzgebung · Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode · aktualisiert 21.07.2026 · DIP ↗

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Einführung harmonisierter Maßnahmen zur Vorbeugung gegen systemische Risiken im europäischen Investmentfondsmarkt: verpflichtende Auswahl von mindestens zwei Liquiditätsmanagementinstrumenten durch Verwalter offener Fonds, effizientere Aufsicht durch die BaFin durch angepasste Berichtspflichten über Auslagerungen insbes. in Drittstaaten und zusätzliche nationale Regelungen zur Bestellung eines Sonderbeauftragten und Meldung schwerwiegender Vorfälle, Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen in der EU durch Anpassung der Vorgaben für die Kreditvergabe durch Investmentfonds, Ermöglichung der Auflage geschlossener Sondervermögen auch im Publikumsfondsbereich, z.B. für Bürgerbeteiligungen im Bereich erneuerbarer Energien;<br /> Änderung und Einfügung versch. §§ Kapitalanlagegesetzbuch, Änderung § 86 Wertpapierhandelsgesetz, § 23 Geldwäschegesetz und Anlage Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2024/927 vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (ABl. L, 2024/927, 26.03.2024)

Zeitachse

Keine Positionen verknüpft.

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.