Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
Förderung von einfachen, kostengünstigen und innovativen Gebäudeneubauten durch Änderung zivilrechtlicher Rahmenbedingungen: Neuregelung technischer Normen und Regeln, Wegfall von Komfort- und Ausstattungsmerkmalen als Gegenstand der vertraglichen Leistungspflicht, Erleichterung der Abweichung von anerkannten Regeln der Technik bei Gebäudebauverträgen zwischen fachkundigen Unternehmen, diesbzgl. Neuregelung der Beschaffenheitsvereinbarung und Sachmängelhaftung, Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage für den Bund zum Ausschluss technischer Normen und Regeln im Bauvertragsrecht; Evaluierung der Neuregelung 5 Jahre nach Inkrafttreten;<br /> Änderung § 650a und Einfügung §650o Bürgerliches Gesetzbuch
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.