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Gesetz zu dem Protokoll vom 9. Juni 2026 zur Änderung des Abkommens vom 6. April 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Vorgang 338850 Gesetzgebung · Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten · aktualisiert 28.09.2026 · DIP ↗

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Zustimmung zu dem am 9. Juni 2026 in Berlin unterzeichneten Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens: Umsetzung ausgewählter Empfehlungen des Mehrseitigen Übereinkommens vom 24. November 2016 (BEPS-MLI), insbesondere zum Abkommensmissbrauch, Ziel der Vermeidung von Nicht- und Niedrigbesteuerungen durch Steuerverkürzungen oder -umgehungen neben der von Doppelbesteuerungen, Aufnahme der auf ein Hauptzweck-Kriterium abstellenden Missbrauchsvermeidungsklausel<br /> <br /> Bezug: Mehrseitiges Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Multilaterales Instrument &ndash; MLI)

Zeitachse

  1. 04.09.2026 drucksache Gesetzentwurf 511/26 Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 9. Juni 2026 zur Änderung des Abkommens vom 6. April 2010 zwischen der Bunde
  2. 28.09.2026 drucksache Gesetzentwurf 21/8244 Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 9. Juni 2026 zur Änderung des Abkommens vom 6. April 2010 zwischen der Bunde

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.