Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen bdla
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Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen bdla
Tätigkeit: Berufsverband
Der bdla vertritt die Interessen des Berufsstands auf nationaler und europäischer Ebene. Er unterhält enge Kontakte zu den Fraktionen des Deutschen Bundestages, einzelnen Abgeordneten und Vertretern der Bundesregierung. Ziel dieser Fach- und Lobbyarbeit ist es, die Kompetenz und die Belange der Landschaftsarchitekten in Politik und Verwaltung, insbesondere in laufende Gesetzgebungsverfahren, einzubringen. Hierzu werden diverse Kommunikationsformate gewählt, bspw. Parlamentarische Abende oder Fachveranstaltungen.
Interessenbereiche: Ländlicher Raum; Verkehrsinfrastruktur; Stadtentwicklung; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Bauwesen und Bauwirtschaft; Artenschutz/Biodiversität; Erneuerbare Energien; Energienetze; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz
Regelungsvorhaben:
- Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen: Die Bundesregierung bereitete eine Reform der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen vor, in dem sie wissenschaftliche Grundlagen für eine VO-Reform hat erstellen lassen.
- Reform des Bauplanungsrechts: Die Bundesregierung bereitet die Reform des Baugesetzbuches und weitere Gesetze vor. Hierzu beabsichtigt Argumente für ein klimagerechtes Städtebaurecht in die politische Debatte einzuführen.
- Informationen über umweltbezogene Wirkungen des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes: Dder Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz vom
19.12.2025 (BR-Drs. 780/25) beabsichtigt, Verfahren zu vereinfachen und die
Umsetzung notwendiger Infrastruktur- und Energiewendeprojekte zu beschleunigen. Angesichts der vorgesehenen inhaltlichen und verfahrensrechtlichen Regelungen
sieht der bdla erheblichen fachlichen Klärungs- und Korrekturbedarf.
Relationen
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