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Architects for Future Deutschland e.V.

lobbyregister / register_entry 16.03.2022 · Original ↗

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Architects for Future Deutschland e.V. Tätigkeit: Nichtregierungsorganisation (NGO) Durch direkte Anschreiben, Positionspapiere oder Teilnahme an sozialpolitische „GetTogether“ wird unmittelbar der Kontakt mit Politikerinnen und Politikern, unter anderen Mitgliedern des Deutschen Bundestages, gesucht. Im Schwerpunkt wird die Interessenvertretung ausgeübt, um angesichts der außergewöhnlichen aktuellen Herausforderungen den Sozialstaat zu stärken und soziale Sicherung in der Bundesrepublik klima- und umweltfreundlich, zukunftssicher und weiterhin menschenwürdig zu gestalten. Zudem werden Austausch- und Informationsveranstaltungen organisiert, die sich an die breite Öffentlichkeit richten, selten werden auch Mitglieder des Deutschen Bundestages eingeladen, um diese von unseren Positionen zu überzeugen. Interessenbereiche: Bauwesen und Bauwirtschaft; Stadtentwicklung; Klimaschutz; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Wohnen; Artenschutz/Biodiversität; Erneuerbare Energien Regelungsvorhaben: - Beschleunigung der Energiewende: Beschleunigung der Energiewende im Gebäudesektor, Sozialverträglichkeit der Energiewende und Klimaneutralität im Gebäudesektor sichern - Bau-Turbo zu Umbau-Turbo: Architects for Future verfolgt mit ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB) das Ziel, auf eine gemeinwohlorientierte und zukunftsfähige Ausgestaltung der geplanten Regelungen hinzuwirken. Beeinflusst werden sollen insbesondere Vorschriften zu planungsrechtlichen Verfahren, zur kommunalen Planungshoheit, zum klimagerechten und ressourcenschonenden Bauen – insbesondere durch Stärkung des Bauens im Bestand – sowie zur sozialen und ökologischen Flächennutzung. - BBauG Novelle als gesamtheitlich gedachten, nachhaltigen Zukunftsplan: Ziel der Interessenvertretung ist die Weiterentwicklung des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (BauGB-Novelle 2026). Dabei sollen insbesondere Regelungen zur Innenentwicklung, Bestandsentwicklung, Umnutzung und Aufstockung gestärkt, die Flächeninanspruchnahme im Außenbereich begrenzt sowie Instrumente einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik weiterentwickelt werden. Zudem wird eine Stärkung integrierter Stadtentwicklungsplanung, der Klimaanpassung, der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der kommunalen Handlungsmöglichkeiten bei der Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums angestrebt. Ferner werden Anpassungen bei bodenpolitischen Instrumenten, der Aktivierung von Bestandsflächen und der Berücksichtigung von Klima- und Ressourcenschutz verfolgt. - GModG: Überarbeitung zur Umsetzung der EPBD und Dekarbonisierung des Gebäudesektors inkl. des Gebäudebestandes: Einflussnahme auf das Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) mit dem Ziel der Überarbeitung der vorgesehenen Regelungen zur Wärmeversorgung von Gebäuden, zu Anforderungen an Heizungsanlagen, zu Sanierungspfaden für Bestandsgebäude, zur Umsetzung der EPBD, zur Treibhausgas- und Lebenszyklusbilanzierung, zu Nullemissionsgebäuden sowie zur Berücksichtigung von Bestandserhalt, Umbau und Sanierung im Gebäudesektor. Zudem wird eine erneute Verbändebeteiligung im weiteren Gesetzgebungsverfahren angestrebt. - Nationaler Gebäuderenovierungsplan zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und Transformation des Gebäudebestandes: Nationaler Gebäuderenovierungsplan (NBRP) der Bundesregierung gemäß Artikel 3 der Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD). Ziel der Interessenvertretung ist die Mitwirkung an der Erarbeitung und Ausgestaltung des Plans einschließlich der Festlegung von Zielpfaden, Maßnahmen, Indikatoren und Umsetzungsstrategien für die Dekarbonisierung und Modernisierung des Gebäudebestands sowie der nationalen Umsetzung der EPBD-Vorgaben. - Mietpreisbremse: Verlängerung und Weiterentwicklung bis 2029: Regelungsvorhaben: Gesetz zur Verlängerung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn (Mietpreisbremse), BT-Drs. 21/322, BR-Drs. 6/25. Ziel der Interessenvertretung war die Einflussnahme auf die Ausgestaltung und Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen zur Begrenzung von Mietsteigerungen bei Neuvermietungen. Hierzu gehörten insbesondere Regelungen zur Reichweite der Mietpreisbremse, zu Ausnahmen und Anwendungsbereichen, zu Mietspiegeln, Modernisierungsumlagen, Kappungsgrenzen sowie zu weiteren Instrumenten des Mietrechts im Zusammenhang mit bezahlbarem Wohnraum. - MBO/LBO: Weiterentwicklung von Bauordnungsrecht, BauGB und EPBD-Umsetzung für das Bauen im Bestand: Regelungsvorhaben: Weiterentwicklung der Musterbauordnung und der Landesbauordnungen zur Erleichterung von Umbau, Sanierung, Aufstockung und Umnutzung von Bestandsgebäuden. Ziel der Interessenvertretung war die Berücksichtigung von Regelungen zum Bestandsschutz, zu Anforderungen bei Umbauvorhaben sowie zur Anpassung bauordnungsrechtlicher Vorgaben für das Bauen im Bestand.

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