Gesetz zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener
Bereitstellung einer allgemein zugänglichen Informationsquelle für Erben über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener bei Kreditinstituten in Anlehnung an das seit 2015 verpflichtende Verfahren zum Abruf von Kirchensteuerabzugsmerkmalen: gleichzeitige Übermittlung gespeicherter persönlicher Daten zum Verstorbenen und des Namens des Kreditinstituts in maschineller Form an das Bundesamt für Justiz, Einsichtsmöglichkeit in ein damit dort geführtes zentrales öffentliches Internet-Register insbes. für Erben zur Geltendmachung von Vermögensansprüchen;<br /> Einfügung § 1959a Bürgerliches Gesetzbuch; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 379/20 (GESTA 19. WP D068) in geänderter Fassung<br /> Wiedervorlage siehe BR-Drs 299/25 GESTA 21. WP D006
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.