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Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG)

Vorgang 292499 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 29.10.2025 · DIP ↗

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Schrittweise Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel tierischen Ursprungs, beginnend mit frischem Fleisch von Schweinen im Alter von zehn Wochen bis zur Schlachtung (Mastschweine), Kennzeichnung der Haltungsform mittels tierschutzrelevanter Kriterien wie Platz und Außenklimakontakt, Mitteilungspflicht tierhaltender Betriebe zur nachfolgenden Registrierung und Überwachung durch zuständige Behörden, Bußgeldvorschriften;<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Anpassungen hinsichtlich der Kriterien der Haltungsformen, Änderungen bei der Kennzeichnung, Evaluation und Berichterstattung der Bundesregierung 5 Jahre nach Inkrafttreten, redaktionelle und rechtsförmliche Änderungen; Annahme einer Entschließung: Ausweitung der staatlichen Kennzeichnungspflicht auf weitere Absatzwege, Produktarten und Tierarten noch im Jahr 2023, Prüfung immissionsschutzrechtlicher Vorgaben, umfassende Informationskampagne zur Einführung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes, Einsatz auf EU-Ebene zur Änderung des Tierschutz-Schlachtrechts und Tierschutz-Transportrechts, Ausweitung der EU-weiten Herkunftskennzeichnung auch für tierische Produkte;<br /> Änderungen versch. §§ und Anlagen Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

Zeitachse

  1. 07.07.2023 plenarprotokoll 1035 Protokoll der 1035. Sitzung des Bundesrates

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.