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Protokoll der 1035. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 07.07.2023 · WP 20 · 1035 · Original ↗

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Protokoll der 1035. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1035 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1035. Sitzung Berlin, Freitag, den 7. Juli 2023 I n h a l t : Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197 Begrüßung des Senatsmarschalls der Republik Polen, Professor Dr. Tomasz Grodzki, und einer Delegation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199 Begrüßung des Vorsitzenden der Deutsch- Französischen Freundschaftsgruppe des französischen Senats, Senator Ronan Le Gleut, und einer Delegation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202 Begrüßung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Mitarbeiteraustauschprogramms zwischen amerikanischem Kongress, Deutschem Bundestag und Bundesrat . . . . . . . . . . 207 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197 1. Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (Drucksache 285/23) . . 208 Cansel Kiziltepe (Berlin) . . . . . . . . . . 208 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 209 2. a) Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz – TierHaltKennzG) (Drucksache 272/23, zu Drucksache 272/23) b) Gesetz zur Erleichterung der baulichen Anpassung von Tierhaltungsanlagen an die Anforderungen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (Drucksache 275/23) c) Achte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (Drucksache 511/22) . . . . . . . . . . . . . . . 209 Dr. Till Backhaus (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 209 Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . 210 Priska Hinz (Hessen) . . . . . . . . . . . 211 Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) . . . . . 213 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 212 Silke Gorißen (Nordrhein-Westfalen) . 214 Wolfram Günther (Sachsen) . . . . . . . 214 Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft . . . . . . . . 215 Beschluss a) und b): Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Beschluss zu c): Keine Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 3. Gesetz zur Änderung des Öko- Landbaugesetzes, des Öko-Kennzeichengesetzes und des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes – Verbot des Kükentötens (Drucksache 273/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237* 4. Gesetz zur Regelung einzelner dem Schutz der finanziellen Interessen der Union dienender Bestimmungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik, zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes sowie zur Aufhebung weiterer Vorschriften (Drucksache 286/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237* 5. a) Drittes Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes (Drucksache 287/23) b) Vierte Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung (Drucksache 192/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Beschluss zu a): Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 und Artikel 105 Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237* Beschluss zu b): Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237* 6. Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel- Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz – ALBVVG) (Drucksache 288/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Sabine Dittmar, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit . 218 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219 7. Gesetz zur Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes, des Infektionsschutzgesetzes, personenstands- und dienstrechtlicher Regelungen sowie der Medizinprodukte- Abgabeverordnung (Drucksache 274/23) . . . 217 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237* 8. a) Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung (Drucksache 289/23, zu Drucksache 289/23) b) Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung (Drucksache 284/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197 Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz) . . . . . . 197 Martin Dulig (Sachsen) . . . . . . . . . . . 200 Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen) . 200 Daniela Behrens (Niedersachsen) . . . . 202 Nancy Faeser, Bundesministerin des Innern und für Heimat . . . . . . . . . . . 203 Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . 204 Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz . . . . . . 205 Beschluss zu a): Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 206 Beschluss zu b): Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 207 9. Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Drucksache 290/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219 10. Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme- Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze (Drucksache 291/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 219 Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 239* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219 11. Gesetz zu dem Beschluss (EU, Euratom) 2018/994 des Rates der Europäischen Union vom 13. Juli 2018 zur Änderung des dem Beschluss 76/787/EGKS, EWG, Euratom des Rates vom 20. September 1976 beigefügten Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments (Drucksache 276/23) . . . 219 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 23 Absatz 1 Satz 3 i.V.m. Artikel 79 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220 12. Gesetz zu dem Protokoll vom 29. September 2022 zur Änderung des Abkommens vom 21. Februar 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Lettland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 277/23) . . . . . 217 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237* 13. Gesetz zu dem Protokoll vom 30. September 2022 zur Änderung des Abkommens vom 22. Juli 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Litauen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 278/23) . . . . . 217 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237* 14. Gesetz zu dem Protokoll vom 21. Juli 2022 zur Änderung des Abkommens vom 25. Januar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 279/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237* 15. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen (Wissenschaftsfreiheitsgesetz – WissFG) – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Baden-Württemberg, Sachsen gemäß § 23 Absatz 3 i.V.m. § 15 Absatz 1 und § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 264/23) . . . 220 Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (Baden- Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . 220 Sebastian Gemkow (Sachsen) . . . . . . . 221 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 221 16. Entschließung des Bundesrates „Auskömmliche Finanzierung der Jobcenter mit Eingliederungs- und Verwaltungsbudget im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sicherstellen“ – Antrag des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 292/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 221 Silke Gorißen (Nordrhein-Westfalen) . . 239* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 221 17. Entschließung des Bundesrates zum 75-jährigen Bestehen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen – Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg – (Drucksache 262/23) . . . . . . . . . 222 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 222 18. Entschließung des Bundesrates zur Reduzierung von Umweltstatistikkosten nach dem Umweltstatistikgesetz – Antrag des Landes Baden-Württemberg – (Drucksache 265/23) . 217 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 237* 19. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze (Drucksache 224/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222 20. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (Pflegestudiumstärkungsgesetz – PflStudStG) (Drucksache 225/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222 Wolfram Günther (Sachsen) . . . . . . . 240* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222 21. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz – OZGÄndG) (Drucksache 226/23, zu Drucksache 226/23) 222 Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat . . . . . . . . . . . . . . . . 222 Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) 241* Wiebke Osigus (Niedersachsen) . . . . . 242* Dr. Tamara Zieschang (Sachsen-Anhalt) 243* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 225 22. Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung (Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz – DokHVG) (Drucksache 227/23) 225 Prof. Dr. Roman Poseck (Hessen) . . . . 225 Georg Eisenreich (Bayern) . . . . . . . . 243* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 226 23. Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten (Drucksache 228/23) . . . . . . 226 Georg Eisenreich (Bayern) . . . . . . . . 244* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 226 24. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht (Drucksache 229/23) . . . . . 226 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 226 25. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 270/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 226 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 226 Tarek Al-Wazir (Hessen) . . . . . . . . . 227 Dr. Tamara Zieschang (Sachsen-Anhalt) 244* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 229 26. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 230/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 229 Wolfram Günther (Sachsen) . . . . . . . . 229 Jens Kerstan (Hamburg) . . . . . . . . . . 245* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230 27. Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2022 – Einzelplan 20 – (Drucksache 215/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Beschluss: Erteilung der Entlastung gemäß § 101 BHO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237* 28. a) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und die multilaterale haushaltspolitische Überwachung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates COM(2023) 240 final; Ratsdok. 8776/23 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 187/23, zu Drucksache 187/23) b) Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit COM(2023) 241 final; Ratsdok. 8777/23 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 188/23, zu Drucksache 188/23) 230 Beschluss zu a) und b): Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . 230 29. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung der Korruption, zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates und des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind, sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates COM(2023) 234 final – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 244/23, zu Drucksache 244/23) 230 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230 30. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Begründung ausdrücklicher Umweltaussagen und die diesbezügliche Kommunikation (Richtlinie über Umweltaussagen) COM(2023) 166 final – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 243/23, zu Drucksache 243/23) 217 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238* 31. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Detergenzien und Tenside, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 COM(2023) 217 final; Ratsdok. 8904/23 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 245/23, zu Drucksache 245/23) 230 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230 32. Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2023 (Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2023 – BBFestV 2023) (Drucksache 231/23) 217 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238* 33. Verordnung zur Neuregelung der Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung (Drucksache 232/23) . . 231 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 231 34. Verordnung zur Kennzeichnung von Bio- Lebensmitteln in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen und zur Änderung der Öko-Kennzeichenverordnung (Drucksache 172/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 238* 35. Verordnung zur Durchführung von Vorschriften über den ökologischen Landbau (Drucksache 233/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 238* 36. Zweite Verordnung zur Änderung der Lebensmittelinformations- Durchführungsverordnung (Drucksache 234/23) . . . . . . . . 231 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 231 37. Zweite Verordnung zur Änderung der Obst- Gemüse- Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung (Drucksache 235/23) . . . 217 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238* 38. Zweite Verordnung zur Änderung der GAP- Direktzahlungen-Verordnung (Drucksache 236/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 238* 39. Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung und der Brennstoffwechsel- Gasmangellage-Verordnung (Drucksache 237/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231 40. Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO) (Drucksache 271/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238* 41. Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesicherungstransportverordnung (Drucksache 247/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238* 42. Fünfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der AVV Zoonosen Lebensmittelkette (Drucksache 239/23) . . . . . . . . . . . 217 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238* 43. a) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe „Pflanzen und Pflanzenschutzfragen“, Untergruppe: „Pestizide/ Pflanzenschutzmittel“ – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder- Vereinbarung – (Drucksache 257/23) b) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Horizontale Arbeitsgruppe des Rates „Fragen des Cyberraums“ (Cyber) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund- Länder-Vereinbarung – (Drucksache 260/23) c) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Experten- Arbeitsgruppe „Steuerung der Strategie der EU für die internationalen Kulturbeziehungen und einen Aktionsrahmen“ im Rahmen des Arbeitsplans Kultur (2023– 2026) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder- Vereinbarung – (Drucksache 261/23) . . . 217 Beschluss zu a): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 257/1/23 . . . . . . . . . 238* Beschluss zu b): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 260/1/23 . . . . . . . . . 238* Beschluss zu c): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 261/1/23 . . . . . . . . . 238* 44. Vorschlag des Bundesministers der Justiz für die Ernennung von Bundesanwälten beim Bundesgerichtshof – gemäß § 149 GVG – (Drucksache 250/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 250/23 . . . . . . . . . . . . . . . . 238* 45. Benennung eines Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat – gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG – Antrag des Landes Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 294/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 294/23 . . . . . . . . . . . . . . . . 238* 46. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 263/23) . . . . . . . . . . . . . 207 Boris Rhein (Hessen) . . . . . . . . . . . 207 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 208 47. Entschließung des Bundesrates „Anreize statt Verbote – Klimaschutz durch bessere steuerliche Förderungen“ – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 296/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 232 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232 48. Gesetz zur Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes und des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes sowie des Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Drucksache 306/23) . . . 232 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232 49. Gesetz zur Änderung des LNG- Beschleunigungsgesetzes und zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs (Drucksache 307/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232 Dr. Till Backhaus (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 232, 245* Dr. Franziska Brantner, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz . . . . . . . . 234 Wiebke Osigus (Niedersachsen) . . . . . 246* Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 246* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 236 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 236 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident D r . P e t e r T s c h e n t s c h e r , Präsident des Senats, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Georg Eisenreich (Bayern) Dr. Olaf Joachim (Bremen) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Thomas Strobl, Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Winfried Hermann, Minister für Verkehr Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz B e r l i n : Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für Finanzen Cansel Kiziltepe, Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Michael Stübgen, Minister des Innern und für Kommunales Axel Vogel, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz B r e m e n : Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa H a m b u r g : Jens Kerstan, Senator, Präses der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Anna Gallina, Senatorin, Präses der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz H e s s e n : Boris Rhein, Ministerpräsident Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Prof. Dr. Kristina Sinemus, Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung Prof. Dr. Roman Poseck, Minister der Justiz M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt N i e d e r s a c h s e n : Stephan Weil, Ministerpräsident Wiebke Osigus, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund Daniela Behrens, Ministerin für Inneres und Sport Christian Meyer, Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Hendrik Wüst, Ministerpräsident Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz R h e i n l a n d - P f a l z : Malu Dreyer, Ministerpräsidentin Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität S a a r l a n d : Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin Thorsten Bischoff, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Wolfram Günther, Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Sebastian Gemkow, Staatsminister für Wissenschaft, Kultur und Tourismus S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales Sven Schulze, Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Dr. Tamara Zieschang, Ministerin für Inneres und Sport S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Daniel Günther, Ministerpräsident Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung T h ü r i n g e n : Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim Bundeskanzler Nancy Faeser, Bundesministerin des Innern und für Heimat Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Dr. Franziska Brantner, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz Sabine Dittmar, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit Daniela Kluckert, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr Mario Brandenburg, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung 1035. Sitzung Berlin, den 7. Juli 2023 Beginn: 09.35 Uhr Präsident Dr. Peter Tschentscher: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 1035. Sitzung des Bundesrates. Bevor wir in die Beratung der Vorlagen eintreten, habe ich gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung noch Veränderungen in der Mitgliedschaft des Bundesrates bekannt zu geben: Aus dem Senat der Freien Hansestadt Bremen und damit aus dem Bundesrat sind am 5. Juli 2023 ausgeschieden: Frau Bürgermeisterin Dr. Maike S c h a e - f e r , Herr Senator Dietmar S t r e h l und Frau Senatorin Anja S t a h m a n n . Zu ordentlichen Mitgliedern des Bundesrates hat der Senat am selben Tag bestellt: Herrn Bürgermeister Dr. Andreas B o v e n s c h u l t e , dem ich an dieser Stelle herzlich zu seiner Wahl gratuliere, sowie Herrn Bürgermeister Björn F e c k e r und Herrn Staatsrat Dr. Olaf J o a c h i m . Die übrigen Mitglieder des Senats wurden am selben Tag zu stellvertretenden Mitgliedern des Bundesrates bestellt. Den alten und neuen Mitgliedern des Bundesrates gratulieren wir und wünschen ihnen stets eine glückliche Hand. Ferner beglückwünsche ich Herrn Staatsrat Dr. Olaf J o a c h i m zur erneuten Bestellung als Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund. Wir bedanken uns bei den ausgeschiedenen Mitgliedern für die Zusammenarbeit und wünschen ihnen für die Zukunft alles Gute. Und jetzt zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 49 Punkten vor. Das LNG-Beschleunigungsgesetz – unser TOP 49 – wird erst heute Vormittag im Deutschen Bundestag behandelt. Sobald es dort verabschiedet und uns zugestellt worden ist, wird es umgedruckt und hier im Saal verteilt. Wir haben vereinbart, die Vorlage entsprechend der TOP-Nummer zum Ende der Sitzung zur Beratung aufzurufen. Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung werden TOP 8 und TOP 46 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Wir beginnen mit den Tagesordnungspunkten 8 a) und b): TOP 8a) a) Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung (Drucksache 289/23, zu Drucksache 289/23) TOP 8b) b) Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung (Drucksache 284/23) Dazu liegt eine Reihe von Wortmeldungen vor. Zunächst Frau Ministerpräsidentin Dreyer, Rheinland-Pfalz! Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz): Guten Morgen, Herr Präsident, liebe Kollegen und liebe Kolleginnen! Ich finde, heute ist ein sehr guter Tag. Wenn Sie in Ihrem Land unterwegs sind und mit Unternehmen sprechen, egal ob sie klein oder groß sind, werden Sie feststellen: Es gibt in der Regel zwei große Themen. Das ist einmal das Thema Energiepreise. Das andere große Thema ist die Frage: Woher kommen die Fachkräfte? Wir beschäftigen uns damit nicht zum ersten Mal. Es hat lange gedauert, aber ich bin der Bundesregierung sehr dankbar dafür, dass wir dieses wichtige Gesetz jetzt vorliegen haben und verabschieden können. Es ist aus meiner Sicht ein Schlüsselgesetz, ein wirklich großer Schritt für eines der Megathemen in unserer Gesellschaft, nämlich die Frage: Wie kann die Wirtschaft, wie kann Dienstleistung sich weiterentwickeln, und wie unterstützen wir darin, Fachkräfte in entsprechender Zahl zu finden? Insofern freue ich mich, dass wir heute darüber sprechen können. Ich denke, dass wir uns hier im Bundesrat sehr bewusst sind, dass wir dieses Problem gemeinsam bewältigen müssen, und gehe davon aus, dass die Abstimmung am Ende reibungslos verläuft. Die Sicherung des Fachkräftebedarfs ist ein Schlüssel für unsere Wirtschaft, sie ist ein Schlüssel für den Wohlstand in unserer Gesellschaft, aber sie ist auch ein Schlüssel dafür, dass das, was wir uns vornehmen, zum Beispiel den klimaneutralen Umbau unserer Gesellschaft, am Ende wirklich gelingen kann. Ob beispielsweise in der Klimatechnik, bei der energetischen Gebäudesanierung oder beim Ausbau der klimafreundlichen Mobilität: Überall brauchen wir Menschen, die ein besonderes Handwerk beherrschen, überall brauchen wir Menschen, die Lust haben, anzupacken. Das können wir nur stemmen, wenn wir an beiden Enden angreifen, nämlich einmal beim Thema „Ausbildung und Weiterbildung in unserem eigenen Land“ und zum anderen, indem wir die Zuwanderung nutzen, damit Menschen gerne und freiwillig zu uns kommen, um bei uns, in unserem Land zu arbeiten. Das Thema ist nicht neu; ich habe es eben schon gesagt. Wenn man sich zum Beispiel das IAB- Betriebspanel für Rheinland-Pfalz anschaut, dann sieht man: Im Jahr 2022 konnten rund 38 Prozent der Betriebe in Rheinland-Pfalz ihren Personalbedarf nicht oder nur teilweise decken. Die Konsequenz kennen wir alle: Viel zu lange Vakanzen, Öffnungszeiten werden reduziert. Wer kennt das nicht aus seinem Bundesland, dass plötzlich die Gastronomie zwei Tage weniger in der Woche aufhat oder der Friseur sagt: „Ich mache einen zusätzlichen Ruhetag“? Das alles kennen wir inzwischen, weil es schon Alltag geworden ist. Auf der anderen Seite bedeutet das auch Mehrarbeit für diejenigen Menschen, die im Moment in Arbeit sind. Der Druck erhöht sich weiterhin, und das ist eine sehr ungute Situation. Nehmen wir das Beispiel Pflege: Dort haben wir Fachkräftebedarf. Überall, wo Pflegekräfte fehlen, heißt das: Weniger Menschen werden gepflegt. Und umgekehrt wird der Druck auf diejenigen, die in der Pflege arbeiten, immer größer. Das ist keine gute Situation, um Menschen zu begeistern, in unserem Land in wichtigen Branchen und Bereichen zu arbeiten. Diese Situation wird sich weiter verschärfen. Es sind neben mir, glaube ich, noch ein paar Kollegen mehr hier im Raum, die zur Babyboomer-Generation gehören. Viele der Babyboomer werden irgendwann in den nächsten Jahren in Rente gehen. Das heißt, das Problem wird sich verschärfen, weil schlicht und ergreifend weniger nachkommen. Deswegen bin ich der Bundesregierung, der Innenministerin, Frau Nancy Faeser, und unserem Arbeitsminister, Hubertus Heil, sehr dankbar, dass dieses Gesetz den Weg hierher so lautlos gefunden hat und wir heute über ein wirklich sehr erfreuliches Gesetzespaket sprechen können. Das war in den letzten zehn Jahren nicht möglich. Ich möchte betonen, dass auch im Kreis des Bundesrates Einigkeit besteht, dass wir beide Stellschrauben brauchen, dass wir nicht ohne eine geregelte und gute Zuwanderung leben können, die Dinge ermöglicht, ohne die unser Land einfach keinen Fortschritt mehr machen kann. Ich will ein paar Punkte nennen, die aus meiner Sicht wichtig sind: Das eine ist natürlich die Ausbildungsgarantie: dass jeder junge Mensch, der eine Ausbildung machen möchte, die Garantie hat, dass er am Ende einen Platz bekommt. Manche wundern sich und sagen: Die Betriebe suchen doch händeringend Auszubildende. – Aber wir haben umgekehrt auch die Situation, dass wir viel zu viele junge interessierte Menschen haben, die keinen Ausbildungsplatz finden. Dass wir das damit beenden, finde ich richtig. Das zweite Wichtige aus meiner Sicht ist, dass wir schauen, dass unsere Fachkräfte von heute im Land bleiben und auch Fachkräfte bleiben, indem wir es ihnen ermöglichen, dass Qualifikation in der Veränderung, in der Anpassung möglich ist. Mit vereinfachter Weiterbildungsförderung, die für alle Betriebe geöffnet wird, und mit der Einführung des Qualifizierungsgeldes, welches die Weiterqualifizierung im Strukturwandel absichert und Arbeitsplatzverlusten vorbeugt, werden wir einen Riesenschritt nach vorne machen. Denn Sie wissen: Wir leben in Zeiten der Transformation. Die Fachkraft der Vergangenheit muss sich weiterentwickeln, damit sie den Anforderungen von heute gerecht werden kann. Und zum Dritten: Wir erleichtern den Zuzug von Fachkräften aus dem Ausland, und wir bauen Hürden ab. Wer einen anerkannten Abschluss mitbringt, der kann in Zukunft jede qualifizierte Tätigkeit in unserem Land ausüben, ohne eine Beschränkung auf den jeweils erlernten Beruf. Dieser Punkt ist überfällig angesichts der Tatsache, dass wir unseren eigenen jungen Leuten hier immer wieder erklären: Lernt etwas Gutes, und wenn ihr in zehn Jahren in einem anderen Beruf tätig sein wollt, dann habt ihr die Möglichkeit dazu. – Dass wir den gleichen Maßstab anlegen an Menschen, die zu uns kommen, finde ich absolut anerkennenswert und sehr wichtig. Die Anerkennungsverfahren müssen nicht vor der Einreise absolviert werden, sondern sie können in Deutschland absolviert werden. Auch das ist ein wesentlicher Punkt, weil wir in manchen Fällen ja immer noch sehr lange brauchen, bis wir die Anerkennung von Berufsabschlüssen hinter uns gebracht haben. Daran arbeiten viele, und es ist wichtig. Es ist ein totaler Fortschritt, dass wir das nicht machen, bevor die Leute einreisen dürfen. Die Zeit, während sie schon hier sind, können die Menschen, die zu uns kommen, dann sinnvoll nutzen. Ein weiterer wichtiger Punkt aus meiner Sicht ist, dass bei Fachkräften mit Berufserfahrung in Zukunft auf eine Gleichwertigkeitsprüfung der Abschlüsse verzichtet werden kann. Das finde ich, ehrlich gesagt, sogar revolutionär. Ich bin gespannt, wie wir das in der Umsetzung miteinander hinkriegen; denn das machen manchmal auch alle möglichen Berufsverbände, Kammern, was auch immer. Ich glaube, wir haben noch miteinander zu arbeiten, damit dieser Punkt tatsächlich Wucht entfaltet. Gerade bei den Menschen, die aus der Ukraine kommen und beispielsweise schon sechs, sieben Jahre lang als Mediziner/-innen in ihrem eigenen Land gearbeitet haben, haben wir die Erfahrung gemacht, dass es hier dann fünf Jahre dauert, bis sie eine Anerkennung haben. Das sind Zustände, die aus meiner Sicht schwierig sind, und wir müssen mit großer Kraft daran arbeiten, dass sich das ändert. Und natürlich finde ich die Chancenkarte, die ein Zuzugssystem für Arbeitsuchende ermöglicht, sehr wichtig. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz bekommen wir im internationalen Vergleich eines der modernsten Einwanderungsgesetze. Ich bin froh, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf durch die Beratung, die ja sehr intensiv war, noch besser geworden ist. Manche Aspekte, die wir in Rheinland-Pfalz besonders wichtig fanden, sind mit aufgenommen worden. Dafür ein großes Dankeschön! Zum Beispiel die Möglichkeit des Spurwechsels: Das ist ein altes Streitthema gewesen; aber es ist eben überhaupt nicht einzusehen, dass Menschen, die hier sind, die schon arbeiten, die bereits eine Beschäftigung haben, zurückgeschickt werden. Die Realität ist eine andere als der ideologische Streit. Fast jeder Ministerpräsident, fast jede Ministerpräsidentin kennt Menschen wie den Bäckerjungen, wo der Meister fragt: Wie? Ihr wollt den zurückschicken? Der arbeitet doch hier schon seit drei Jahren wunderbar. Wieso muss der denn jetzt weg? – Dass wir diesen Menschen jetzt die Möglichkeit geben, hierzubleiben, finde ich sehr gut. Ebenso finde ich es richtig, dass junge geduldete Geflüchtete, die sich in Ausbildung befinden, einen sicheren Aufenthaltstitel bekommen, und dass auch echte Verbesserungen im Bereich des erleichterten Familiennachzugs für Eltern und Schwiegereltern von Fachkräften möglich sind. Denn Hand aufs Herz: Wer kommt eigentlich zu uns, wenn er seine Familie zu Hause lassen muss und nicht die Möglichkeit hat, Eltern oder Schwiegereltern nach Deutschland zu holen? Da müssen wir einen Schritt nach vorne gehen, so wie es viele erfolgreiche Einwanderungsländer machen. Das wird durch dieses Gesetz auch erfüllt. Mein letzter Punkt sind die erweiterten Möglichkeiten für die Beschäftigung von Pflegehilfskräften. Auch das ist wichtig. Wir haben in der Pflege eine richtig schwierige Situation. Deshalb müssen wir alle Instrumente, die wir haben, nutzen, um dort die Situation zu erleichtern. Insofern freue ich mich darüber. Wir bekommen ein Gesetz und eine Verordnung, die tolle Rahmenbedingungen für uns schaffen. Wir Länder haben danach einiges zu tun. Wir haben im Jahr 2020, als das beschleunigte Fachkräfteverfahren eingeführt worden ist, als eines der ersten Bundesländer eine zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung geschaffen. Wir bekommen die Rückmeldung, dass das sehr gut angenommen wird, sowohl von der Wirtschaft als auch von allen anderen, die mit diesem Thema zu tun haben. Ich kann nur sagen: Einen echten Dienstleistungscharakter zu entwickeln gegenüber Unternehmen und Fachkräften, das bleibt die Verpflichtung auf unserer Seite, damit dieses Gesetz am Ende in der Umsetzung auch wirklich positive Konsequenzen haben kann. Ich freue mich darüber, dass wir mit diesem Gesetz die Chance dazu bekommen. Wir brauchen kluge Köpfe und viele helfende Hände. Wir sind längst davon abgekommen, nur noch von Fachkräften zu reden, wenn wir von Mangel reden. Wir brauchen Arbeitskräfte auf allen Ebenen. Ich bin sehr froh darüber, dass die Bundesregierung uns heute nach der Beratung im Bundestag ein Gesetz vorlegt, das wir hier beschließen können und mit dem wir etwas Gutes für unser Land erreichen können. – Herzlichen Dank dafür! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren, bevor wir mit den Wortmeldungen fortfahren, möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf die Ehrentribüne lenken, auf der soeben der Senatsmarschall der Republik Polen, Seine Exzellenz Herr Professor G r o d z k i , und die Mitglieder seiner Delegation Platz genommen haben. Herr Senatsmarschall, ich begrüße Sie und Ihre Delegation sehr herzlich bei uns im Bundesrat. (Beifall) Der polnische Senat und der Bundesrat pflegen eine enge und freundschaftliche Zusammenarbeit. Letztes Jahr besuchte mein Vorgänger als Bundesratspräsident, Bodo Ramelow, Polen. Im Frühling trafen sich die Vorsitzenden der Deutsch-Polnischen Freundschaftsgruppen in Warschau, und heute sind Sie bei uns zu Gast. Dies ermöglicht uns einen fortlaufenden Dialog über grundlegende Zukunftsthemen unserer Länder und die drängenden Fragen dieser Zeit. Seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine leisten Polen und Deutschland vielfältige Unterstützung für unser europäisches Nachbarland, eine Unterstützung, die von großer Bedeutung ist für die Menschen in der Ukraine und zugleich für die europäische Gemeinschaft, für unsere Freiheit und Unabhängigkeit. Herr Senatsmarschall, liebe Gäste aus Polen, ich freue mich, dass wir heute die Möglichkeit für einen Gedankenaustausch haben und heiße Sie nochmals im Namen des ganzen Hauses herzlich willkommen in Berlin. Wir kommen zu weiteren Wortmeldungen zur Fachkräfteeinwanderung. Dazu hat als Nächstes das Wort: Herr Staatsminister Dulig, Sachsen. Martin Dulig (Sachsen): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, man sollte mit dem Begriff „historisch“ vorsichtig sein, aber dass die Entscheidung, die wir heute treffen, nicht nur wichtig und besonders ist, sondern auch eine historische Dimension hat, liegt meiner Meinung nach daran, dass wir mit der politischen Lebenslüge aufhören, Deutschland sei kein Einwanderungsland. Für manche mag es vermessen klingen, wenn ich als Ostdeutscher das sage, weil das ja vor allem eine westdeutsche Geschichte ist. Ich will sie nur damit nicht alleinlassen. Denn auch wir in der DDR haben eine eigene, verfehlte Zuwanderungsoder Integrationspolitik erlebt. Zu uns kamen Angolanerinnen, Angolaner, Menschen aus Mosambik, aus anderen Ländern. Von Integration keine Spur! Ob wir uns Ost- oder West-Geschichten erzählen: Die Konsequenz haben wir alle zu tragen. Das ist der Grund, warum es schon etwas Besonderes ist, wenn wir heute hier stehen und sagen: Wir müssen die Rahmenbedingungen verändern, um den Hebel umzulegen und mit dieser politischen Lebenslüge aufzuhören. Wenn es um die Konsequenzen geht, ist das natürlich auch keine Ost- West-Frage – auch wenn es in den Ländern sicherlich allein aufgrund der Bevölkerungsentwicklung, der demografischen Entwicklung unterschiedliche Auswirkungen gibt. Sachsen ist zum Beispiel eines der Bundesländer mit der ältesten Bevölkerung. Dementsprechend trifft es uns besonders hart, dass innerhalb von zehn Jahren mehr als 200 000 Menschen auf dem Arbeitsmarkt schlichtweg fehlen, weil sie in Ruhestand gegangen sind und keine junge Generation nachgewachsen ist. Das spüren inzwischen alle. Beispiele sind ja genannt worden. Deshalb ist das ein Thema, das uns alle angeht. Wichtig ist aber für uns auch, dass wir das, was wir heute beschließen, einordnen. Denn die Botschaft gegenüber den Beschäftigten muss ja sein: Es geht um euch. – Wenn es darum geht, wie wir unseren Arbeits- und Fachkräftemangel in den Griff bekommen, geht es in erster Linie darum, den eigenen Menschen diese Sicherheit zu geben. Es geht in erster Linie darum, in die eigenen Leute zu investieren, sie gut zu bezahlen, sie gut zu behandeln, ihnen Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten zu geben, ihnen die Sicherheit zu geben, dass die Veränderung in der Arbeit mit ihnen und für sie passiert. Das Zweite muss sein, dass wir unsere eigenen Potenziale nutzen. Da kann der Westen durchaus etwas vom Osten lernen. Zum Beispiel ist die Beschäftigungsquote von Frauen bei uns genauso hoch wie die von Männern, in manchen Bereichen liegt sie sogar darüber. Wenn ich zum Beispiel an Kinder und Jugendliche denke, die in der Schule Probleme haben, dann muss ich sagen: Das sind sehr häufig diejenigen, die Schwierigkeiten haben, auf dem ersten Arbeitsmarkt anzukommen. Das Dritte in unserer Strategie muss sein, dass wir in die Digitalisierung, in die Innovation, in die Automatisierung investieren. Denn zu glauben, wir könnten unser Arbeits- und Fachkräfteproblem mathematisch lösen, als sei das nur eine Frage von „Wie viel brauche ich, Stand heute, und wie viel organisiere ich?“, ist eine Milchmädchenrechnung. Das wird schiefgehen. Dass wir aber Zuwanderung brauchen – und deshalb sitzen wir hier und entscheiden –, liegt ja nicht nur auf der Hand, sondern ist auch zwingend notwendig, nicht erst seit heute, sondern das ist ja eigentlich auch die Konsequenz der Erfahrungen der letzten Jahre. Der entscheidende Punkt für mich ist, dass wir uns keine zweite Lebenslüge aufbauen. Das Gesetz allein ist keine Lösung. Deutschland, Europa sind nicht so attraktiv. Ein Gesetz wird nicht ausreichen, damit alles in Ordnung ist. Ihnen muss ich das nicht sagen. Wir werden massiv dafür werben müssen, dass Menschen zu uns kommen. Wir werden die Strukturen anpassen müssen, damit das gelingt; denn wir konkurrieren inzwischen mit vielen Regionen auf der Welt um die gleichen Köpfe. Auch wenn es eine Binse ist, dass nicht Arbeits- und Fachkräfte kommen, sondern Menschen, ist die Frage der Integration, die Frage, wie uns das gelingt, kulturell wie strukturell, von Anfang an das bestimmende Thema. Jeder Landrat wird sich fragen müssen, welche Botschaften er sendet, wie attraktiv seine Region ist, damit Menschen bleiben und Menschen kommen. Deshalb bin ich dankbar, dass mit diesem Gesetz die Möglichkeit des sogenannten Spurwechsels geschaffen wurde, damit Menschen, die da sind und bleiben werden, schneller die Möglichkeit haben, in den ersten Arbeitsmarkt zu kommen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Nun liegt es an uns, dieses gute Gesetz mit Leben zu füllen. Ja, auch da gibt es schon von Anfang an Fragen. Ich finde die Verdienstgrenzen zu hoch, wenn ich an das Verdienstniveau in Ostdeutschland denke. Ich weiß nicht, ob wir nicht auch ein paar Hürden haben, die gerade die sozialen Berufe nicht befördern. Das soll jetzt kein Aber sein. Vielmehr will ich sagen: Lasst uns beginnen, die Chancen dieses Gesetzes zu nutzen und dort, wo es Hürden gibt, diese schnell abzuräumen! Denn wir brauchen dieses Gesetz. Wir brauchen die Rahmenbedingungen. Aber jetzt geht es darum, es mit Leben zu füllen. – Vielen Dank! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank, Herr Dulig! – Jetzt spricht Frau Ministerin Neubaur, Nordrhein-Westfalen. Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Fachkräftemangel ist wirklich omnipräsent: in der IT- Branche, in der Pflege, im Gesundheitswesen, in Kitas, in der Gastronomie, im Handwerk. Die Liste ist spürbar zu lang, sie ist unendlich lang. In jedem sechsten Beruf fehlen Arbeits- und Fachkräfte. In NRW wurden im Mai 2023 rund 150 000 offene Stellen gemeldet, für die es nicht möglich war, entsprechende Fachkräfte zu finden. In einer Gesellschaft, die so sehr geprägt ist vom demografischen Wandel, verstärkt sich dieses Problem immens. Aber wir brauchen Fachkräfte. Wir brauchen sie, um das, was politisch beschlossen ist – die große Transformation, die Gerechtigkeit, die offene Gesellschaft –, um das, was wir an Dienstleistungen im Gesundheits- und Pflegesektor weiterhin auf hohem Niveau halten wollen, eben auch mit Menschen befüllt zu haben, Menschen zu haben, die das für uns machen, um – ja, man kann es so sagen – unseren Laden am Laufen zu halten. Der Fachkräftemangel ist längst zu einer Fachkräftekrise geworden. Das hat negative Auswirkungen auf die Beschäftigten, die überlastet sind, auf die Menschen, die zum Beispiel auf Pflege oder Betreuung angewiesen sind, auf die Wirtschaft. Denn jede Fachkraft in Deutschland, die nicht da ist, bedeutet 86 000 Euro Verlust an Wirtschaftskraft. Derzeit fehlen laut Bundesagentur für Arbeit rund 400 000 Fach- und Arbeitskräfte pro Jahr. Das bedeutet einen hohen zweistelligen wirtschaftlichen Milliardenschaden pro Jahr. Ich werfe mal kurz für Sie alle zusammen den Blick nach Nordrhein-Westfalen: Mehr als ein Drittel der umsatzstärksten deutschen Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistung haben ihren Sitz in NRW. Allein in Südwestfalen in Nordrhein-Westfalen sitzen mehr als 150 weltmarktführende Unternehmen. Rund ein Drittel der deutschen Umsätze in der Chemie werden in Nordrhein-Westfalen erwirtschaftet. Nordrhein-Westfalen ist ein Industrieland. Ich bin Industrieministerin und bin das sehr gerne. Und eben genau diese Industrie hat drängenden Fachkräftebedarf. Wir brauchen Fachkräfte für unseren Industriestandort, für unseren Stahlstandort, für den Maschinenbau, für den Dienstleistungssektor, für das Handwerk und viele weitere Bereiche. Nach einer IHK- Prognose kommt es in NRW in den nächsten zehn Jahren zu einer Fachkräftelücke von 1,1 Millionen Menschen. Dabei herrscht der große Fachkräftemangel in den Branchen des Gesundheits- und Sozialwesens ja an genau der Stelle, wo wir alleine aus Eigeninteresse für eine Gesellschaft, die zusammenhalten will, sicherstellen müssen, dass wir alles Erdenkliche unternehmen, der Fachkräftekrise zu begegnen. In den Handwerksberufen war 2021 fast ein Drittel der Stellen nicht besetzt. Der Fachkräftemangel besteht in so gut wie allen Bereichen. Die Fachkräftekrise hat eben wirtschaftliche, aber auch soziale Sprengkraft, und sie schadet der Wirtschaft. Deutschland kann! Mit diesem Gesetz zeigen wir: Wir wollen uns diese Situation nicht länger leisten. Es ist uns gelungen, dass wir gemeinsam, Bund und Länder, den Anfang machen, wirtschaftlich und sozial etwas für unsere Zukunft zu tun in der Frage von Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel. Das Gesetz ist dringend nötig und war lange überfällig. Unser gemeinsames Ziel – Bund, Länder und Kommunen –, die Einwanderung von Fach- und Arbeitskräften zu stärken und so die weiteren Bedarfe zu decken, ist damit ausgesprochen und muss jetzt mit Leben gefüllt werden. Das wird eine Kraftanstrengung für alle Beteiligten werden – Kommunen, Länder und Bund. Und klar ist, dass Länder und Kommunen bei dieser Kraftanstrengung ihren Beitrag zu leisten haben werden, aber an dieser Stelle auch die weitere Unterstützung und gute Zusammenarbeit mit dem Bund brauchen. Ich will Ihnen zum Abschluss noch aus dem Leben einer Ministerin erzählen, die wahnsinnig gerne ihr Privileg nutzt, hinter die Kulissen der Wirtschaft schauen zu dürfen. Ich gehe mit Ihnen nach Olpe und erzähle Ihnen von einem Gespräch mit einem mittelständischen Familienunternehmer – einer der vielen Hidden Champions, die Nordrhein-Westfalen zu bieten hat. Mit diesem älteren, gestandenen Herrn, der schon vieles hat kommen und gehen sehen, hatte ich einen meiner ersten Termine vor gut einem Jahr. Er berichtete mir und fragte: Was ist los, dass ihr, die ihr Verantwortung tragt, nicht in der Lage seid, denjenigen zu helfen, die bei mir eine Ausbildung machen, die ich unterstütze, damit sie integriert werden in unsere Region, von denen ich will, dass sie gut wohnen können, dass ihre Familien nachziehen können, weil das wichtig ist für Menschen, sich mit ihren Familien eine Zukunft aufbauen zu können? Warum schafft ihr das nicht? Ich glaube, für die vielen, die ganz konkret dafür arbeiten, dass wir Wohlstand, der nachhaltig ist, in unseren Regionen in der Bundesrepublik haben, ist es ein wichtiges und richtiges Signal, dass es gelungen ist, über so manchen Schatten zu springen, Lebenslügen aufzugeben und damit vor allem eines zu erwirken. Genau diejenigen werden wir brauchen, um sagen zu können: Deutschland ist ein attraktiver Ort, um sein Leben zu leben. Deutschland steht, wir stehen in einer harten Konkurrenz zu anderen Regionen der Welt, zum Beispiel USA und Kanada, wo Fachkräfte vielleicht allein der Sprache wegen sagen: Das ist eigentlich interessanter. – Deswegen ist es wichtig, dass wir neben der Technik eines Gesetzes, neben dem guten Ausfinanzieren und schlanken Verfahren in den ganzen Prozessen gemeinsam eines verstehen: Mit diesem Gesetz stärken wir Deutschland, wir tun etwas gegen die Spaltung unserer Gesellschaft. Wir müssen gemeinsam mit aller Kraft dafür sorgen, in einer freien Demokratie den wesentlichen Teil, den wir als Politik leisten können, nämlich für die Wirtschaft attraktiv zu sein, in guter Rechtsstaatlichkeit genau mit solchen konkreten Maßnahmen zu hinterlegen. Ich bin froh, dass wir heute dieses Gesetz beraten. – Vielen Dank! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank, Frau Ministerin Neubaur! Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte noch einmal kurz die Reihenfolge der Wortmeldungen zurückstellen und darauf hinweisen, dass auf der Ehrentribüne soeben Mitglieder des französischen Senats und der Vorsitzende der Deutsch-Französischen Freundschaftsgruppe, Senator L e G l e u t , Platz genommen haben. Liebe Gäste aus Frankreich, herzlich willkommen in Berlin! Wir freuen uns, Sie im Bundesrat begrüßen zu können. (Beifall) 2023 jährt sich zum 60. Mal die Unterzeichnung des Elysée-Vertrages, der nach dem Zweiten Weltkrieg das Fundament gelegt hat für die Annäherung, die Zusammenarbeit und Freundschaft von Frankreich und Deutschland. Heute leben wir in einem Europa, in dem die deutsch-französische Partnerschaft ein wesentlicher Bestandteil unserer Gemeinschaft ist. Die Bürgerinnen und Bürger unserer Länder sind über Städtepartnerschaften und vielfältige weitere Projekte miteinander verbunden. Auch der französische Senat und der Bundesrat pflegen gute Kontakte und kooperieren seit vielen Jahren, insbesondere über unsere Deutsch-Französische Freundschaftsgruppe. Liebe Gäste aus Frankreich, noch einmal herzlich willkommen! Ich wünsche Ihnen im Namen des gesamten Hauses gute Gespräche und einen schönen Aufenthalt in Berlin. (Beifall) Wir kommen zurück zur Fachkräfteeinwanderung. Als Nächstes hat das Wort: Frau Ministerin Behrens, Niedersachsen. Daniela Behrens (Niedersachsen): Vielen Dank! – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Niedersachsen, Deutschland ist Einwanderungsland; das wissen wir alle. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz schaffen wir die rechtlichen Grundlagen dafür. Ich glaube, das ist ein Meilenstein; denn das, was die Menschen in unserem Land in der Realität schon erleben, schaffen wir jetzt auch gesetzlich. Wir müssen alles dafür tun, dass dieses Gesetz in der Realität gut umgesetzt wird, dass wir Menschen nach Deutschland bekommen, die unsere Fachkräfte-, Arbeitskräftepotenziale verstärken, dass wir uns neu aufstellen können und dass wir uns als ein Land präsentieren, das alle willkommen heißt. Ich finde es sehr schön – und deswegen habe ich mich als Innenministerin zu Wort gemeldet –, dass wir mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz versuchen, die Zuwanderung anders zu regeln. Wir schaffen mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz auch die Möglichkeit des Spurwechsels. Das heißt: Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die im Verfahren sind, können umschwenken und sich über die Fachkräfteeinwanderung in Deutschland eine Perspektive eröffnen. Das ist sehr gut. Das ist ein Meilenstein. Ich möchte aber auf einen Fakt kommen, bei dem ich mir gewünscht hätte, dass wir im Gesetzgebungsverfahren noch mutiger gewesen wären. Wir haben in Niedersachsen über 27 000 Geduldete, in ganz Deutschland über 300 000 Menschen, die abgelehnte Asylbewerberinnen und -bewerber sind, die in der großen Mehrheit anständige Leute sind, die nicht straffällig geworden sind und die Arbeitskräfte und Fachkräfte sein könnten. Der Spurwechsel, den wir jetzt auf den Weg gebracht haben, umfasst diese Gruppe noch nicht. Ich glaube, dass wir hier nicht nur darauf schauen müssen, welche Menschen wir zu uns locken wollen für unseren Arbeitsmarkt, sondern den Fokus auch noch einmal mehr auf die Menschen legen müssen, die schon da sind, die nach Deutschland gekommen sind, um hier Heimat zu finden, die hier eine Perspektive suchen möchten und die sich natürlich gern durch eine eigene Berufstätigkeit selbst ernähren und ihr Leben gestalten wollen. Daher habe ich die große Hoffnung, dass uns das Fachkräfteeinwanderungsgesetz gerade durch den Spurwechsel sehr viele positive Momente bringt. Wir erleben, dass wir gerade unter den Asylbewerberinnen und -bewerbern viele Menschen für unseren Arbeitsmarkt gewinnen können. Ich hoffe, dass wir aus diesen guten Erfahrungen heraus den Mut haben, auch die Menschen in den Spurwechsel einzubeziehen, die geduldet sind, die einen abgelehnten Asylantrag haben, die aber trotzdem in unserem Land sind und höchstwahrscheinlich auch in unserem Land bleiben werden. Denn es macht keinen Sinn, Kraft auf Rückführungen zu verwenden, wenn wir die Menschen eigentlich im Großen und Ganzen alle gut gebrauchen können. Da ist die gesellschaftliche Debatte, glaube ich, noch nicht ganz so weit. Die müssen wir miteinander führen. Ich bin froh, dass das Fachkräfteeinwanderungsgesetz hier ein sehr klares Signal setzt. Damit werden wir sehr viele positive Momente haben. Der nächste Schritt des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wird die Einbeziehung der Menschen sein, die hier nur geduldet sind, aber gerne hierbleiben wollen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank, Frau Ministerin Behrens! Wir haben einige Mitglieder der Bundesregierung zu Gast, die zur Fachkräfteeinwanderung eine Rede angemeldet haben. Das Wort erhält zunächst Frau Bundesministerin Faeser, Bundesministerium des Innern und für Heimat. Nancy Faeser, Bundesministerin des Innern und für Heimat: Vielen Dank! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor zwei Wochen hat der Deutsche Bundestag ein modernes Einwanderungsrecht für unser Land beschlossen – ein Einwanderungsrecht, das sich an den Qualifikationen, den praktischen Erfahrungen und dem zukünftigen Potenzial der Menschen orientiert, die zu uns kommen wollen. Ich bin heute hier, um noch einmal für dieses Gesetz bei Ihnen zu werben; denn in Deutschland – das ist heute schon mehrfach gesagt worden – fehlen überall Fachkräfte, und das ist für die Wirtschaft ein Riesenproblem. Es ist aber auch für unseren gesamten Wohlstand ein großes Problem. Selbstverständlich müssen wir erst die Potenziale im Inland heben. Deswegen ist das Aus- und Weiterbildungsgesetz meines Kollegen Hubertus Heil so wichtig. Ich möchte das an dieser Stelle hervorheben, weil es darum geht, dass alle jungen Menschen in Deutschland befähigt werden, einen Beruf auszuüben oder die Qualifikation für einen möglichen Studiengang zu haben. Das muss vorweggeschaltet sein. Das Zweite ist – in der Tat richtig; darauf hat Martin Dulig hingewiesen –: Auch die Frauenerwerbsquote muss in unserem Land gesteigert werden. Da ist noch Luft nach oben. Aber das Nächste ist eben, dass wir dafür sorgen müssen, dass die vielen offenen Arbeitsstellen besetzt werden können. Trotz all dieser Anstrengungen hatten wir – das sagt das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung – Ende 2022 immer noch fast 2 Millionen offene Stellen. Der Mangel an Fachkräften ist eine der größten Wachstumsbremsen für unsere Wirtschaft, und er ist an jeder Ecke zu spüren. Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat darauf hingewiesen. Ob es in der Pflege ist, im Handwerk, in den Kitas, in den Schulen oder – und das wissen Sie sicherlich sehr genau – auch in den Verwaltungen. Dort fehlen uns zunehmend die entsprechenden Fachkräfte und Arbeitskräfte. Unser Land braucht dringend erfahrene und qualifizierte Menschen, um diese Stellen zu besetzen, aus Deutschland, aus Europa und aus der ganzen Welt. Das sagen uns Experten und Praktiker. Von DGB bis BDI, von den großen kommunalen Spitzenverbänden bis zu den kleinen Fachbetrieben vor Ort – überall wird das gefordert. Warum haben eigentlich die bisherigen Regelungen nicht ausgereicht? Weil es zum einen aus meiner Sicht ein Gesetz war, um abzuwehren. Man hat eben nicht Zugänge organisiert und Qualifikationen zugelassen und viel dafür getan, um um die besten Köpfe zu kämpfen, wie wir das in anderen, in klassischen Einwanderungsländern erleben. Wenn man sieht, wie sehr in Amerika, in Australien, in Kanada um Fachkräfte, Arbeitskräfte geworben wird – aktiv –, dann muss man anerkennen: Das war bei uns bislang nicht so. Wir werden das jetzt ändern. Das zweite große Problem waren unsere große Bürokratie und komplizierte Verfahren. Deswegen ist es wichtig und richtig, ein modernes Einwanderungsrecht auf den Weg zu bringen. Das haben wir geschafft. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie das unterstützen. Ich möchte Sie dazu einladen, dass wir jetzt an der Umsetzung dieses Gesetzes arbeiten; denn da haben wir in der Tat noch viel vor uns. Wir haben deshalb auf der Bundesebene eine Staatssekretärsrunde ins Leben gerufen, um gleichzeitig an Verfahrenserleichterungen und am Bürokratieabbau zu arbeiten. Ich bin fest davon überzeugt: Ohne dieses zusätzliche Verfahren werden wir das nicht schnell ändern können. Deswegen brauchen wir die Verfahrens- und Bürokratieerleichterungen auf jeden Fall. Es ist etwas sehr Wichtiges, dass wir das organisieren, damit das Gesetz sozusagen auf die Straße gebracht werden kann. Ich bin meinen Kollegen Hubertus Heil, dem Arbeitsminister, und Robert Habeck, dem Wirtschaftsminister, sehr dankbar und auch den Abgeordneten des Deutschen Bundestages für die konstruktive Zusammenarbeit – im Vorfeld bei der Gesetzeserhebung, aber auch im Gesetzgebungsverfahren. Sie haben darauf hingewiesen: Der Deutsche Bundestag hat noch maßgebliche Veränderungen vorgenommen. Meine Innenministerkollegin aus Niedersachsen hat gerade darauf hingewiesen, dass jetzt auch der Spurwechsel möglich ist und dass das sicher etwas Positives ist für die Menschen, die hier leben. Ich möchte diesen Dank aber auch an Sie alle richten: Vielen Dank, dass Sie dieses für unser Land so wichtige Projekt aktiv unterstützen! Dafür darf ich Ihnen allen meinen ausdrücklichen Dank und meine Anerkennung aussprechen. Das heißt aber auch, dass wir den Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses ablehnen. Das, was Bayern beantragt hat, bezieht sich, glaube ich, auf das zusätzliche Verfahren im Bundestag. Ich hoffe, dass Sie diesen Antrag noch mal überdenken. Denn das, was meine Kollegin Frau Behrens gesagt hat, ist ja das Entscheidende: dass Menschen, die bereits hier leben und Qualifikationen mitbringen, nicht erst ausreisen müssen, um dann über ein Verfahren zurückzukommen, sondern dass das Arbeitskräftepotenzial, das bereits hier ist, gut integriert ist, dann gleich diesen Spurwechsel vollziehen kann. Ich glaube, das ist etwas – und darüber bitte ich noch mal nachzudenken –, was gerade die Wirtschaft von uns permanent fordert: dass wir den Menschen, die mit guter Qualifikation bereits bei uns im Land sind, diesen Weg in den Arbeitsmarkt ermöglichen. Das neue Fachkräfteeinwanderungsrecht ist der Startschuss, um im internationalen Wettbewerb die besten Kräfte für Deutschland zu gewinnen und in unserem modernen, offenen Einwanderungsland auch ein modernes und offenes Einwanderungsrecht zu etablieren. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank, Frau Faeser! – Als Nächstes erhält das Wort Herr Bundesminister Heil, Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Warum reden wir eigentlich über Arbeits- und Fachkräftemangel? Ich kann mich erinnern: Als ich als junger Mensch aus Niedersachsen nach Brandenburg ging – das war in den 90er-Jahren –, redeten wir nicht über Arbeits- und Fachkräftemangel, sondern über Massenarbeitslosigkeit. In Brandenburg gab es in einzelnen Regionen Arbeitslosenquoten von 20, 25 Prozent. Heute ist die Situation am Arbeitsmarkt eine vollständig andere. Der Grund, warum wir über Arbeits- und Fachkräftemangel reden, liegt noch nicht so sehr in der Demografie des Arbeitsmarktes, sondern ist eigentlich Ergebnis einer sehr guten Entwicklung. Es waren noch nie so viele Menschen im vereinten Deutschland in Arbeit wie heute: 46 Millionen Erwerbstätige, 34,6 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte – und das trotz aller Krisen der letzten Jahre, der Corona-Pandemie und auch der wirtschaftlichen und sozialen Folgen des russischen Angriffskrieges. Wir erleben – das ist vielfach von Kolleginnen und Kollegen beschrieben worden –, dass in vielen Regionen und Branchen heute schon händeringend Arbeits- und Fachkräfte gesucht werden. Wenn wir uns jetzt nicht kümmern, dann wird das Problem noch größer, weil – Malu Dreyer hat es beschrieben – ab 2025 die geburtenstarken Jahrgänge, die vor 1964 Geborenen, in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Danach sind wir weniger. Ich bin Jahrgang 1972. Zwischen Jahrgang 1964 und 1972 war etwas, nämlich die Pille, und das wächst sich ein bisschen durch, kann man sagen. Deshalb ist es wichtig, dass wir alle Register ziehen: die inländischen, die die Produktivität und die Digitalisierung betreffen und die Martin Dulig angesprochen hat, und ergänzend qualifizierte Einwanderung. Ich möchte das kurz beschreiben anhand dessen, was wir im Inneren machen. Meine Damen und Herren, sind wir offen: Wir haben gesellschaftliche Auseinandersetzungen über dieses Thema erlebt und erleben sie bis heute. Es ist keine 25 Jahre her, dass ein ehemaliger nordrhein-westfälischer Ministerpräsident den furchtbaren Satz „Kinder statt Inder“ gesagt hat. Heute sage ich: Wir brauchen beides. Wir müssen uns gut um unsere Kinder und Jugendlichen kümmern, damit sie in Ausbildung kommen, und wir brauchen zum Beispiel IT- Fachkräfte aus Indien. Wir brauchen nicht das eine oder das andere, sondern beides, sonst kommen wir nicht auf diese große Zahl. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit hat die Dimensionen beschrieben. Bis 2035 brauchen wir 7 Millionen Arbeits- und Fachkräfte. Das können wir nicht allein mit Einwanderung erreichen, sondern dazu brauchen wir im Wesentlichen inländische Potenziale. Deshalb werden wir nachher das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung auf den Weg bringen; denn da haben wir auch Potenziale. Wir reden über Arbeits- und Fachkräftemangel und haben gleichzeitig 1,6 Millionen Menschen im Alter zwischen 20 und 29 Jahren ohne berufliche Erstausbildung. Und wir alle wissen: Die sehen wir, wenn sie keine Ausbildung machen, später im Jobcenter wieder. Zwei Drittel der Langzeitarbeitslosen haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Deshalb war es richtig, dass Bundestag und Bundesrat gemeinsam in einem Vermittlungsverfahren das Bürgergeld auf den Weg gebracht haben, das uns seit dem 1. Juli die Chance gibt, Menschen zu fördern, damit sie sich qualifizieren und eine Berufsausbildung nachholen können. Auch das ist Fachkräftesicherung über das Bürgergeld. Jetzt kommt das Aus- und Weiterbildungsgesetz hinzu, damit wir dieser Entwicklung endlich den Nachwuchs abgraben. Das Thema Frauenerwerbsbeteiligung ist angesprochen worden. Das ist das größte Potenzial für die inländische Fachkräftesicherung. Wenn wir im Arbeitszeitvolumen der Frauenerwerbsbeteiligung nur 10 Prozent besser werden, Richtung Skandinavien, dann wären das im Äquivalent 400 000 qualifizierte Arbeits- und Fachkräfte, die schon in Deutschland sind. Es geht um die Beschäftigungsfähigkeit Älterer. Es geht um die Inklusion am Arbeitsmarkt. All diese Register müssen wir ziehen, und es wird trotzdem nicht reichen. Wir werden ergänzend Produktivität brauchen, Digitalisierung, den Einsatz von KI, um den Wert der menschlichen Arbeit auf andere Tätigkeiten zu konzentrieren. Die Arbeit wird uns nämlich in diesem Wandel nicht ausgehen. Wir brauchen dieses Einwanderungsgesetz. Wir brauchen auch qualifizierte Einwanderung aus dem Ausland. Meine Damen und Herren, Einwanderung haben wir in den letzten Jahren übrigens massiv erlebt, vor allen Dingen aus Ländern der Europäischen Union, weil wir Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerfreizügigkeit haben. Aber da andere europäische Länder eine ähnliche Demografie haben wie die Bundesrepublik Deutschland, ist es notwendig, auch um kluge Köpfe und helfende Hände aus anderen Ländern zu werben. Der Grundsatz dieses Gesetzes ist nicht: „Wir wollen irgendwie bürokratisch notwendige Zuwanderung hinnehmen“, sondern: „Wir brauchen und wir wollen Zuwanderung“. Dies umfasst drei Säulen. Wir sorgen dafür, dass die Schwellen des bisherigen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes gesenkt werden, weil wir nicht nur ein paar Akademiker brauchen, sondern vor allen Dingen beruflich Qualifizierte. Wir sorgen für eine schnellere Berufsanerkennung. Diese ist in Deutschland zu bürokratisch mit 700 zuständigen Stellen in Bund, Ländern, Kommunen, Kammern. So können Menschen zu uns kommen, wenn eine anerkannte Berufsausbildung des Heimatlandes und ein Arbeitsvertrag vorliegen. Und wir sorgen mit der Chancenkarte dafür, dass Menschen, die wir brauchen, zur Arbeitssuche zu uns kommen können, wenn Unterhaltssicherheit da ist. Wenn sie qualifiziert sind, wenn sie einen Deutschland-Bezug haben, wenn sie die deutsche Sprache kennen, wenn sie Berufserfahrung haben, wenn sie genug Punkte haben, können sie hierherkommen. Das ist ein ganz wichtiger Schritt. Ich will abschließend noch zwei Dinge sagen, meine Damen und Herren. Dieses Einwanderungsgesetz – Martin Dulig hat es gesagt – ist ein historischer Schritt für unser Land. Er ist längst überfällig, wenn wir ehrlich miteinander sind. Aber das beste und modernste und liberalste Einwanderungsgesetz hilft nicht, wenn wir nicht die Bürokratie runterfahren. Das tut das Gesetz an sich schon; ich habe es eben an einer Stelle beschrieben. Aber wir werden auch die Erteilung von Visa beschleunigen müssen. Wir müssen die Berufsanerkennung beschleunigen. Meine Bitte ist, sich in den Ländern – acht Länder haben es schon getan – anzuschauen, ob die Bündelung von Kompetenzen der Ausländerbehörden auf Landesebene für Erwerbsmigration nicht auch einen Beitrag leisten kann. Wir werden also alle unseren Beitrag leisten müssen. Eine Nachricht an die deutsche Wirtschaft ist mir als Arbeitsminister wichtig: Der Staat – Bund, Länder und Kommunen – bäckt keine Fachkräfte. Er kann helfen, Fachkräftesicherung zu betreiben. Aber es ist unternehmerische Aufgabe, sich darum zu kümmern, zum Beispiel in der Anwerbung. Es ist wichtig, das zu begreifen. Die gesellschaftliche Botschaft, für die wir alle werben müssen, weil kein Demokrat heute mehr „Kinder statt Inder“ sagt, ist, dass wir für Akzeptanz sorgen für die notwendige qualifizierte Zuwanderung, weil sie im Interesse unseres Landes ist, unseres Wohlstands, weil sonst Fachkräftemangel zur dauerhaften Wachstumsbremse wird, weil wir kein Pflegeproblem lösen können, weil wir keine Energiewende schaffen, kein großes Ziel dieses Landes, ohne dass wir inländische Potenziale heben und qualifizierte Zuwanderung haben. Weil das so ist, müssen wir für Akzeptanz sorgen und für Integrationsperspektiven. Meine Damen und Herren, Martin Dulig hat das für Ostdeutschland beschrieben am Beispiel der Angolaner und Mosambikaner oder auch der Menschen aus Vietnam, die als Vertragsarbeiter in die DDR gekommen sind. Westdeutschland hat die Erfahrungen mit der sogenannten Gastarbeitergeneration der 60er-Jahre, mit Menschen, die aus Italien, aus dem ehemaligen Jugoslawien, aus der Türkei, aus anderen Ländern zu uns gekommen sind, um unser Land aufzubauen in Zeiten damaliger Vollbeschäftigung. Max Frisch hat gesagt: Wir wollten Arbeitskräfte, aber es kamen Menschen. – Die Fehler von damals dürfen und werden wir in Deutschland nicht wiederholen, wenn Menschen zu uns kommen, die hier leben, arbeiten und Steuern zahlen. Übrigens können wir damit Migration vernünftig steuern und unterscheiden zwischen humanitärer Verpflichtung, Reduktion von irregulärer Migration und notwendiger Fachkräfteeinwanderung. Wenn Menschen zu uns kommen, dann haben sie die Chance, zukünftig Teil unserer Gesellschaft zu werden. Das muss die Botschaft von heute sein. Ganz herzlichen Dank für die Unterstützung, die ich hier im Bundesrat spüre, für die gemeinsame Arbeit, für dieses große Werk! Herzlichen Dank auch an die Kollegen! Dass hier drei Bundesminister sprechen, hat nicht damit zu tun, dass wir sonst nichts machen würden, sondern mit der Tatsache, dass Frau Faeser für das Aufenthaltsrecht zuständig ist, ich für den Arbeitsmarkt und mein Kollege Habeck weiß, dass unsere Wirtschaft sich ohne Fachkräfte nicht entwickeln wird. Wir gehen jetzt gemeinsam in die Anwerbekampagne. – Herzlichen Dank! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank, Herr Heil! – Nun hat noch das Wort: Herr Bundesminister Dr. Habeck, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich kann nahtlos daran anschließen. Ich will es nicht zu lange machen, aber ich will aus ökonomischer Sicht unterstreichen: Wer Wachstum will – und wir brauchen schnell wieder Wachstum in Deutschland –, will Fachkräftezuwanderung. Und wer Unternehmen, Unternehmerinnen und Unternehmern etwas zutraut, der will sie darüber entscheiden lassen, welche Leute zu ihnen kommen. Wir können uns nicht über überbordende Bürokratie beklagen und dann, wenn mal Bürokratie runtergeschraubt wird, es leichter gemacht wird für die Menschen, für die Unternehmen, selbst Leute anzuwerben, sagen: Das wollen wir nun wieder nicht. – Das ist eine Debatte, die nicht zusammenzukriegen ist. Dieses Gesetz kommt nicht zu früh. Es kommt eher Jahre zu spät. Es ist ja keine Überraschung, dass wir älter werden. Das sei jedem persönlich gegönnt; aber als Volkswirtschaft altern wir. Der Altersdurchschnitt der deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer liegt Jahre, teilweise Jahrzehnte über dem Durchschnitt jüngerer Bevölkerungen anderswo. Irgendwo auf der Welt suchen Leute Jobs, hier können wir unsere Stellen nicht besetzen. Die Zahlen stehen im Raum: Über 600 000 Stellen gelten schlicht als nicht besetzbar, weil die Menschen nicht da sind – und das sind nur die statistisch erfassten Stellen. Wahrscheinlich dürfte die Zahl der nicht besetzbaren oder nicht besetzten Stellen deutlich darüber liegen, weil viele Unternehmen einfach resignieren. Bäckerbetriebe, Restaurantbesitzerinnen und -besitzer, Pflegeeinrichtungen hängen einfach nur noch Zettel ins Schaufenster: „Suche jemanden, der mithilft“, aber melden sich gar nicht mehr bei den Arbeitsagenturen. So ist die Lage, und alle hier wissen, dass die deutsche Wirtschaft noch nicht unter Volllast fährt. Wir kämpfen uns ja noch raus aus einer technischen Rezessionsphase. Der Mangel an Händen und Köpfen, die dieses Land nach vorne bringen, ist jetzt schon eklatant. Wenn wir nicht schnell gegenhalten, dann wird er zu einer echten Wachstumsbremse. Die Kolleginnen und Kollegen, Sie alle, haben ausgeführt, was das Gesetz alles Gutes nach vorne bringt. Ich will aus der Sicht meines Ministeriums den Blick kurz auf die Praxis lenken. Hubertus Heil hat es gerade gesagt: Am Ende holt das Gesetz keine Leute nach Deutschland. Wenn wir irgendwo unterwegs sind, dann können wir nicht sagen, wann jemand zur Arbeit kommen muss, wie die Arbeitsbedingungen sind und welchen Lohn jemand bekommt. Wir können sagen, wie die gesetzlichen Normen sind, aber die Menschen ansprechen müssen die Unternehmen selbst. Was wir aber tun können, ist, das System einschwingen zu lassen auf die gemeinsam festgestellte Problemlage, die so neu ja gar nicht ist. Das heißt, die großen Unternehmen zu ermutigen, ihre guten Beispiele ins Schaufenster zu stellen. Hubertus Heil und ich haben vor Kurzem die Berliner Charité besucht. Ich will die Nennung anderer Unternehmen gar nicht unterschlagen, aber ich will doch die Charité als positives Beispiel anführen, weil es dort exzellent gemacht wird. Sie haben ein Team gebildet, das für die Anwerbung zuständig ist, sieben Leute. Diese reisen durch die Welt, sprechen die Leute an. Sie finanzieren Sprachkurse im Ausland – umsonst, für ein halbes Jahr ungefähr. Sie helfen bei all dem Behördenkram, den man so machen muss, wenn man nach Deutschland kommt, und halten Wohnungen vor für die ersten Monate oder das erste halbe Jahr oder Jahr, wenn die Leute hierherkommen. Das ist natürlich vorbildlich. Diese Vorbildhaftigkeit Unternehmen zu vermitteln und zu sagen: „So kann es gehen“, ist unsere Aufgabe. Das geht natürlich nur für die ganz Großen. Für die Kleineren, für die Mittelständischen, für die Handwerksbetriebe brauchen wir die Kammern. Die Auslandshandelskammern leisten an dieser Stelle hervorragende Arbeit, die Handwerkskammern das Gleiche. Das heißt: Es ist notwendig, sie darauf anzusprechen, sie zu ertüchtigen, damit das Ganze so funktionieren kann. Das ist jetzt sicherlich auch unsere Aufgabe. Wir werden das unter der Überschrift „Make it in Germany“ – das ist eine Homepage und Werbekampagne – aufbereiten. Ich lade alle ein, hin wieder einmal da draufzuschauen. Das soll das zentrale Informationstool der Bundesregierung sein. Wir sind allerdings alle gefordert, unsere Behörden, unsere Ämter von den Visa- Vergabeverfahren bis hin zu den noch immer so genannten Ausländerämtern, die in Zukunft zumindest dem Geiste nach Fachkräftezuwanderungsämter sein sollen, dahin gehend zu ermutigen, dass es jetzt gewollt ist, dass Leute, die sich hier verdient machen wollen, auch etwas in Deutschland verdienen sollen. Wir alle werden davon profitieren. Lassen Sie mich abschließen mit einem Dank! Auch das haben Hubertus Heil und Nancy Faeser angesprochen: Diese Debatte wäre geeignet gewesen, das Land in den Populismus zu treiben. Wir haben in den letzten Wochen und Monaten viel über Wärmepumpen diskutiert. Das war nicht immer nur angenehm und lustig. Aber es war weit besser, als es gewesen wäre, wenn wir über die Frage von Migration und Zuwanderung mit dieser Verhärtung diskutiert hätten. Dass das nicht passiert ist, dass es eine so oder so geführte, rationale, vernunftbegabte, mit Argumenten geführte Debatte war, ist eine demokratische Leistung per se. Dafür danke ich. So sollten wir weiterarbeiten. – Danke schön! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank, Herr Habeck! Das waren die Wortmeldungen. Wir kommen zu den Abstimmungen. Wir beginnen mit Punkt 8 a), dem Gesetz. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen sowie zwei Landesanträge vor. Bayern hat die Anrufung des Vermittlungsausschusses aus mehreren Gründen beantragt. Ich frage daher zunächst, ob allgemein ein Vermittlungsverfahren gewünscht wird. Hierfür bitte Ihr Handzeichen! – Minderheit. Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen. Bayern hat ferner beantragt, eine Entschließung zu fassen. Wer hierfür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Minderheit. Wir haben nun noch über die in Ziffer 2 der Ausschussempfehlungen empfohlene Entschließung abzustimmen. Bitte hierfür Ihr Handzeichen! – Minderheit. Der Bundesrat hat damit eine Entschließung n i c h t gefasst. Wir kommen zu Punkt 8 b), der Verordnung. Aus den Ausschussempfehlungen rufe ich auf: Ziffer 1! – Minderheit. Ich ziehe Ziffer 5 vor. Bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 5! – Minderheit. Wir fahren fort mit Ziffer 2! – Minderheit. Ziffer 3! – Minderheit. Ziffer 4! – Minderheit. Wer dafür ist, der unveränderten Verordnung zuzustimmen, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat der Verordnung zugestimmt. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt geschlossen. Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, dürfen wir auf der Ehrentribüne die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Mitarbeiteraustauschprogramms zwischen dem amerikanischen Kongress, dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat begrüßen. – Herzlich willkommen! Liebe Gäste aus Washington, wir wünschen Ihnen gute Gespräche und einen schönen Aufenthalt in Berlin. (Beifall) Nun kommen wir zu Punkt 46: TOP 46 Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 263/23) Hierzu liegt eine Wortmeldung vor von Herrn Ministerpräsident Rhein, Hessen. Boris Rhein (Hessen): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich melde mich heute zu Wort, weil wir nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch aus meiner Sicht an einem Punkt sind, an dem wir darüber im Plenum des Bundesrates sprechen sollten. Ich will das sehr klar sagen: Mir geht es dabei ausdrücklich nicht um das Gesetzgebungsverfahren selbst, sondern darum, wie wir als Demokraten miteinander umgehen. Es geht in dieser Frage um nicht weniger als um das Verhältnis der Verfassungsorgane untereinander und auch sehr stark um das Verfahren miteinander. Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch, aus der Sicht des einen oder anderen vielleicht überraschend, im Laufe eines Gesetzgebungsverfahrens die Reißleine gezogen und die Rechte der Parlamentarier/-innen in den Blick genommen. Das Bundesverfassungsgericht hat betont, dass Parlamentarier nicht nur das Recht haben, abzustimmen – das ist vollkommen klar –, sondern natürlich auch das Recht zur Beratung, und dass sie für die Beratung Zeit haben müssen. Ich finde, dass das zentrale Element der Demokratie der Austausch ist, aber nicht nur der Austausch von unterschiedlichen Positionen, sondern eben oftmals auch die Suche nach einem Kompromiss. Das Verunglimpfen des Kompromisses ist eine unschöne Erscheinung. Es ist unsere Aufgabe, nach Kompromissen zu suchen. Überall im Leben gibt es Kompromisse. Das Leben funktioniert nur mit Kompromissen. So ist es natürlich auch in der Demokratie und in der Politik. Ich finde, das macht auch den Wert der Beratung an sich aus. Dafür ist die Beratung da, das ist der Sinn der Beratung. Dem kann man nur dann gerecht werden, wenn man Informationen nicht nur irgendwie erlangt, sondern wenn man auch die Zeit hat, diese Informationen zu verarbeiten. Diese Debatte ist nicht nur auf den Deutschen Bundestag begrenzt, sondern auch der Bundesrat muss diesen Anspruch haben. Allerdings – und das muss man zur Kenntnis nehmen – verzeichnen wir seit vielen Monaten einen spürbaren, einen starken Anstieg von Fristverkürzungsbitten, was nichts anderes bedeutet, als dass die Zeit zur Beratung verkürzt werden soll – der Beratung, von der ich gerade gesprochen habe. Um es ganz klar zu sagen: Ich spreche mich überhaupt nicht gegen die Möglichkeit aus, Fristverkürzungen zu nutzen. Ganz im Gegenteil: Es gibt und es gab ja gute Gründe, die Beratungen zu verkürzen. Denken Sie an die Haushalts- und Finanzkrise, denken Sie an die Corona-Pandemie! Aber es gehört zur Wahrheit dazu – und das muss man durchaus hin und wieder erwähnen –: Dieses Verfahren ist an sich im Grundgesetz überhaupt nicht vorgesehen, sondern es ist entwickelt worden als ein Instrument für besondere Situationen. Und dieses Instrument basiert auf etwas ganz Besonderem, nämlich auf Vertrauen der Gesetzgebungsorgane untereinander und auf dem kooperativen Miteinander der Gesetzgebungsorgane. Wenn um eine Fristverkürzung gebeten wird, dann muss, weil es so ist, wie ich es geschildert habe, objektiv nachweisbar eine Notlage bestehen. Dieses kooperative Miteinander, von dem ich gesprochen habe, ist eine wichtige und sehr bewährte Tradition im föderalen System. Ich schließe Fristverkürzungen ausdrücklich mit ein, aber sie dürfen nicht zum Regelfall werden. Meine Damen und Herren, schauen wir uns einmal die Zahlen an! Die Quote der Fristverkürzungsbitten lag in den Jahren zwischen 2010 und 2020 immer etwa bei rund 15 Prozent, aber sie ist im Jahr 2022 angestiegen, und zwar nicht einfach nur angestiegen, sondern sie ist angestiegen auf knapp 44 Prozent. Nahezu die Hälfte aller Vorlagen werden außerhalb der vom Grundgesetz vorgesehenen Praxis eingebracht. Das bedeutet, dass die Ausnahme zur Regel wird und dass der Bundesrat seit vielen Monaten in einer Art Notfallmodus operiert. Darunter leidet nicht nur die Qualität der Gesetze, sondern das bedeutet insbesondere auch, dass öffentliche Debatten nicht stattfinden, dass öffentliche Debatten fehlen. Dadurch entsteht mangelnde Transparenz im Gesetzgebungsverfahren, und dieses permanente Verkürzen von Beratungen wird am Ende zu einem Problem in der Demokratie: im Sprechen über die Dinge, im Transparentmachen, im Sich-über-die-Dinge-Austauschen. Deshalb müssen wir aus meiner Sicht zurückkehren zu einem respektvollen Umgang miteinander, bei dem die Rechte der Verfassungsorgane geachtet werden. Bundesregierung und Bundestag müssen zu einem Verfahren zurückkehren, in dem wir unserer verfassungsgemäßen Aufgabe nachkommen und offen und transparent über Gesetzesvorlagen beraten können. Dass das funktioniert, haben wir bewiesen. Das kann man sehen, das haben wir hier schon gemacht. Man konnte es beispielsweise beim Hinweisgeberschutzgesetz sehen: Der Vermittlungsausschuss hat ein für alle Seiten akzeptables Ergebnis hervorgebracht. Alle begrüßen dieses Ergebnis, alle sind zufrieden mit diesem Ergebnis. Ich möchte aber daran erinnern, dass der Ausgangspunkt dafür in der Ablehnung einer Fristverkürzungsbitte des Deutschen Bundestages durch den Bundesrat bestand. Das zeigt, was passieren kann, wenn man Dinge länger berät, wenn man sie miteinander berät und innerhalb der entsprechenden Verfahren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will das hier und heute sehr deutlich sagen: Die Länder sind nicht einfach ein notwendiges Übel im Gesetzgebungsverfahren, sondern dessen integraler Bestandteil. Das hat damit zu tun, dass wir Expertise haben. Das hat damit zu tun, dass wir eine praktische Einschätzung vornehmen können. Man sollte auf genau diese Expertise, die praktische Einschätzung von Situationen und auch auf Gesetze aus den Ländern nicht verzichten, weil Gesetzesvorhaben dadurch einem Praxistest unterzogen werden und das bei der Umsetzung dann für mehr Akzeptanz und für weniger Reibungsverluste sorgt. Das ist doch der Reiz und der Charme des ganzen Verfahrens. Und ich sage auch: Das ist es, was die demokratischen Kräfte in unserem Lande stärkt. Gerade in einer Situation wie der, in der wir uns derzeit befinden, tut das dringend not. Deswegen möchte ich dazu aufrufen, dass wir uns deutlich für unsere Rechte als Bundesrat starkmachen. Ich bin da nicht naiv. Ich weiß um die Zwänge, dass man seine eigene Bundesregierung nicht im Regen stehen lässt. Das geht jedem so. Das war so, das ist so, das wird immer so sein. Das muss jeder nachvollziehen können, und das kann auch jeder nachvollziehen. Aber einer Flut – und so muss man es ja bezeichnen – von Fristverkürzungen zuzustimmen, schadet ausdrücklich dem Bundesrat. Neben diesem Schaden, der eintritt, passiert noch etwas: Das verzwergt die Rolle der Länder. Die Länder bilden den Bund – das muss man hin und wieder sehr deutlich sagen –, und deswegen dürfen sie sich nicht verzwergen lassen. Das ist mein Aufruf. Meine Bitte an uns alle ist, dafür zu sorgen, dass diese Verzwergung nicht stattfindet. Ich glaube, es ist in der derzeitigen Situation dringend notwendig, dass wir mehr beraten, dass wir mehr reden, dass wir uns Zeit nehmen. Ansonsten schaden wir unserem eigenen Verfahren, und damit schaden wir dem Bundesrat und unserer Demokratie. Präsident Dr. Peter Tschentscher: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Eine Empfehlung oder ein Antrag auf Äußerung oder Beitritt zu den in Drucksache 263/23 näher bezeichneten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht liegt nicht vor. Damit stelle ich fest, dass der Bundesrat zu den genannten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht von einer Äußerung oder einem Beitritt absieht. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 1: TOP 1 Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (Drucksache 285/23) Hierzu hat sich Frau Senatorin Kiziltepe aus Berlin zu Wort gemeldet. Cansel Kiziltepe (Berlin): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mehr als 1,5 Millionen zugewanderte Fachkräfte brauchen wir pro Jahr. Das hat diese Woche einer unserer Wirtschaftsweisen gesagt. Diese Zahl zeigt, wie groß die Herausforderung der Fachkräftesicherung für unser Land ist. Das belegen auch die Zahlen der Fachkräftestrategie der Bundesregierung. Eines ist klar: Es wird nicht die eine Lösung geben, um diesem großen Bedarf gerecht zu werden. Damit wir Deutschland für die Zukunft der Arbeitswelt fit machen und unseren Wohlstand sichern können, müssen wir in mehreren Handlungsfeldern entscheidende Reformen anpacken. Wir müssen die Arbeitsbedingungen aller Beschäftigten in unserem Land weiter verbessern. Wir müssen inländische Erwerbspotenziale heben und einen modernen Rahmen für Fachkräfteeinwanderung aus dem Ausland schaffen – was wir heute getan haben. Und wir müssen bessere Ausbildung garantieren und Weiterbildung zur Selbstverständlichkeit machen. Deshalb begrüßen wir das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung ganz ausdrücklich. Das Gesetz bedeutet einen großen Schritt für gute Arbeit in unserem Land und für einen starken Wirtschaftsstandort Deutschland. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gute Arbeit beginnt mit der Aufwertung der dualen Ausbildung. Die duale Ausbildung ist ein deutsches Erfolgskonzept, darin sind wir uns alle einig. Aber es braucht für dieses Konzept eben auch Betriebe, die ausbilden. Die Zahlen sprechen für sich: Bundesweit bilden gerade einmal 20 Prozent der Betriebe aus, bei uns in Berlin etwa 10 Prozent. Das ist zu wenig. Während immer noch viel zu viele junge Menschen keinen Ausbildungsplatz finden, bleiben gleichzeitig Tausende Ausbildungsplätze in Deutschland unbesetzt. Der Arbeitsmarkt ist vielerorts in einer Schieflage. In Berlin haben wir deshalb diese Woche das Bündnis für Ausbildung auf den Weg gebracht, um wieder mehr junge Menschen in gute Ausbildungsstellen zu bringen. Wir werden nicht nur über die Anzahl von Ausbildungsplätzen sprechen, sondern auch über die Qualität der Ausbildung. Bundesminister Hubertus Heil weiß um das Bedürfnis einer Stärkung der Ausbildung. Mit dem vorliegenden Gesetz werden die Ausbildungssuchenden finanziell bei ihrer Suche nach dem richtigen Platz gezielt gefördert. Berufsorientierungspraktika werden zugänglicher gemacht, Mobilitätszuschüsse eingeführt und endlich die Ausbildungsplatzgarantie geschaffen. Zukünftig gilt: Jeder und jede hat einen Anspruch auf einen Ausbildungsplatz in einem Kooperationsbetrieb, wenn er oder sie auf anderem Weg keine Ausbildung findet. Eines möchte ich hier ganz deutlich sagen: Junge Menschen haben Bock auf Ausbildung. Wir müssen ihnen den Weg dahin so einfach wie möglich machen, denn wir brauchen sie alle. Ausbildung hört nicht mit dem Erhalt des Berufsabschlusses auf. Um den Herausforderungen unserer Zeit gerecht zu werden, müssen wir eine Kultur des lebenslangen Lernens einführen. Digitalisierung, KI, Klimaschutz – unsere Wirtschaft und unsere Arbeitswelt sind in ständigem Wandel. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung wird der Grundstein gelegt für eine Gesellschaft, in der Weiterqualifizierung endlich selbstverständlich ist. Die Transformation unserer Wirtschaft stellt uns vor große Herausforderungen. Dabei ist es unvermeidlich, dass sich manche Branchen radikal verändern werden. Um die Beschäftigten im Strukturwandel zu unterstützen, wird das Qualifizierungsgeld eingeführt, etwas, das es so auch noch nicht gab. So werden analog zum Kurzarbeitergeld die Arbeitsplätze der Beschäftigten gesichert und Unternehmen motiviert, in Weiterbildung zu investieren. Wir wissen zum Beispiel vom Ausstieg aus dem Kohlebergbau: Veränderung braucht Zeit, und betroffene Menschen brauchen Unterstützung. Das Qualifizierungsgeld hilft am Ende den Beschäftigten und den Arbeitgebern, deshalb ist es eine so gute Idee. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den kommenden Jahren gehen die geburtenstarken Jahrgänge, die sogenannten Babyboomer, in Rente. Allein dadurch entsteht in unserem Land ein dringender Mehrbedarf an Fachkräften. Deshalb müssen wir wegkommen von dem Gedanken, dass man mit 50 Jahren nicht mehr bereit sei, sich grundsätzlich weiterzuentwickeln. Denn die Wahrheit ist doch: Es ist nie zu spät, einen beruflichen Aufstieg zu machen. Geben wir den Menschen die Chance, helfen wir ihnen dabei, ein neues Kapitel in ihrem Leben aufzuschlagen! Wir brauchen diesen starken Fokus auf Ausbildung und eine verbesserte Weiterbildungskultur. Wir brauchen aber auch gut ausgebildete Menschen aus dem Ausland, die Lust haben, hier mit anzupacken und sich ein gutes Leben aufzubauen. Wir müssen und wir werden ein Land der guten Arbeit werden. – Vielen Dank! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank, Frau Senatorin! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ausschussempfehlungen oder Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses liegen ebenfalls nicht vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 2 a) bis c): TOP 2a) a) Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz – TierHaltKennzG) (Drucksache 272/23, zu Drucksache 272/23) TOP 2b) b) Gesetz zur Erleichterung der baulichen Anpassung von Tierhaltungsanlagen an die Anforderungen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (Drucksache 275/23) TOP 2c) c) Achte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (Drucksache 511/22, Drucksache 282/23) Es gibt hierzu eine Reihe von Wortmeldungen. Zunächst Herr Minister Backhaus, Mecklenburg- Vorpommern! Dr. Till Backhaus (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Gesetz ist gewissermaßen ein Meilenstein, denn die Land- und Ernährungswirtschaft in Deutschland – das darf man an dieser Stelle einmal sagen – sind systemrelevant. Wenn wir uns die Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume in Deutschland insgesamt anschauen, dann müssen wir diesen Stellenwert und diese Bedeutung hier auch einmal dokumentieren. Wenn allein der Umsatz, was die Lebensmittelproduktion anbetrifft, in Deutschland über 250 Milliarden Euro beträgt und der überwiegende Teil – ausdrücklich: zum Glück – immer noch in den eigenen Regionen hergestellt wird, dann ist das auch ein Beweis dafür, dass wir die Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen in Deutschland, in Europa absichern wollen. Wir aus Mecklenburg-Vorpommern sind schon seit Jahren dafür angetreten, eine – ich betone: verbindliche – staatliche Tierwohlkennzeichnung auf den Weg zu bringen, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern insbesondere eine Herkunftskennzeichnung an die Hand zu geben und damit Entscheidungsfähigkeit herbeizuführen. Jede Verbraucherin und jeder Verbraucher soll dann frei entscheiden, ob sie oder er sich auf die regionalen, die saisonalen, aber auch ökologischen und ökonomischen Gegebenheiten der Bundesrepublik Deutschland, auf deren Produktentwicklung und Umsetzung einlassen möchte. Darüber besteht Einvernehmen, auch mit der Bundesregierung. Ich darf an dieser Stelle sagen: Auch die freiwilligen Kennzeichnungen, die durch die Wirtschaft entwickelt worden sind, sind ein grundsätzlicher Erfolg. Man muss aber klar sagen: Den Effekt, den wir erreichen wollten, nämlich den Qualitätsbegriff, die Nachhaltigkeit, die ökonomischen, ökologischen, aber auch sozialen Fragen mit der Produktion von Lebensmitteln zu verknüpfen, hat dies in dem Sinne noch nicht gebracht. Deswegen begrüße ich grundsätzlich die Initiative, die durch die Bundesregierung auf den Weg gebracht worden ist. Ich glaube, dass das vorliegende Gesetz ein Anfang ist. So haben wir es ja auch immer wieder besprochen. Es reicht uns aber noch nicht aus; das habe ich immer wieder deutlich gemacht. Ich glaube, es ist nach wie vor ein Thema in Deutschland, dass man ein Mehr an Tierwohl möchte. Das ist eine Botschaft an diejenigen, die Tiere halten, aber auch an diejenigen, die Fleisch konsumieren wollen. Man muss sich darauf verlassen können, dass wir sowohl Stabilität in diese Entwicklung hineinbringen als auch den Landwirten an die Hand geben: Investiert in die Zukunft! Ihr werdet damit Geld verdienen können und auch gesellschaftliche Akzeptanz erreichen. – In diesem sogenannten Transformationsprozess, von dem ja alle reden, ist dieses Gesetz ein Anfang, aber es reicht uns ausdrücklich nicht aus. Richtig finde ich, dass wir endlich zu einer verpflichtenden Haltungskennzeichnung kommen, aber mit dem Gesetz, das wir jetzt haben, ist nicht garantiert, dass wir automatisch zu mehr Tierwohl kommen. Da müssen wir aber hin, weil wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern letzten Endes dieses klare Bekenntnis der Politik an die Hand geben wollen. Was uns auch fehlt, ist natürlich eine Antwort auf die Frage der Stabilität und langfristigen Sicherung der Finanzierung, sowohl bei Investitionen in die Stallanlagen als insbesondere auch bei den Mehraufwendungen, die die Landwirte zu tragen haben. Es fehlt insofern eine solide Finanzierungsstrategie für die notwendigen Investitionen und den Ausgleich der laufenden Kosten für die Landwirte. Ich weiß, dass man sich sehr engagiert darum gekümmert hat, aber ich will an dieser Stelle auch sagen: Kümmern allein reicht nicht. Wir müssen dringend Rechtssicherheit, Planungssicherheit und damit auch Vertrauen in diesen Prozess hineinbekommen. Ich will abschließend deutlich sagen: Die Kennzeichnungspflicht für die gesamte Kette fehlt uns noch. Wir fangen jetzt mit Frischfleisch vom Schwein an, aber es fehlt die ganze Außer-Haus-Gastronomie, die ganze Außer-Haus-Verpflegung, und es fehlt die gesamte Kette. Es wird also nur um frische Produkte gehen. Alles, was verarbeitet wird, ist in diesem System dann noch nicht integriert. Im Übrigen will ich auch abschließend sagen: Wir müssen an unsere Verwaltung denken. Die Kontrolle, die Überwachung und am Ende natürlich auch die Transparenz in dieser Frage müssen durch die Länder begleitet werden. Dass hierdurch ein Mehrbedarf an Personal und letzten Endes ein erhöhter Aufwand für die Länder entsteht, nehme ich zur Kenntnis. Ich hätte mir gewünscht, dass der Bund die Bedenken und Hinweise der Länder aufnimmt. Das ist nur in Teilen geschehen. Dafür bin ich grundsätzlich dankbar. Aber es ist jetzt wichtig, dass wir diesen Prozess auf den Weg bringen und dann möglichst schnell und zügig die anderen Tierarten mit aufgenommen bekommen, damit die Landwirte und die Tiere Sicherheit haben, dass wir es ernst meinen, nicht nur mit dem Tierwohl – das ganz besonders, selbstverständlich –, sondern auch damit, dass diejenigen, die diese Tiere produzieren und letzten Endes hochwertige Lebensmittel zur Verfügung stellen, davon auch leben können. – Herzlichen Dank! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! – Das Wort hat nun Herr Minister Hauk, Baden- Württemberg. Peter Hauk (Baden-Württemberg): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir befassen uns hier nach dem November letzten Jahres zum zweiten Mal mit dem Thema Tierhaltungskennzeichnung, und immer noch sind nicht nur viele Fragen offen, sondern – Herr Kollege Backhaus, ich bezeichne das nicht als einen Anfang – das Gesetz und die Verordnung, alles zusammen, sind leider Gottes auch Stückwerk geblieben. Bei aller Kritik will ich noch einmal betonen, dass wir als Baden-Württemberg, als Landesregierung die Einführung eines verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnens als wichtige Verbraucherinformation ausdrücklich begrüßen. Die Öffentlichkeit stellt berechtigte Forderungen nach einem Gesamtkonzept für die Zukunft der Nutztierhaltung. Die zeitnahe und praxisgerechte Umsetzung der Empfehlung der Borchert-Kommission ist uns deshalb ein wichtiges Anliegen, weil uns das Tierwohl ein wichtiges Anliegen ist. Das Gesetz, das vorliegt, und auch die Verordnung konterkarieren aber zum Teil das Tierwohl, weil niemand mehr investiert. Wir erleben derzeit, bei uns jedenfalls, fast einen Stopp der Investitionen der schweinehaltenden Betriebe, und das liegt wahrscheinlich auch daran, dass die Perspektiven fehlen. Das ist das eigentliche Problem. Ein Gesetz sollte, wenn es auf den Weg gebracht wird, Planungssicherheit verkörpern. Das verkörpert das Gesetz aber nicht. Es sollte den Tierhaltern Perspektiven vermitteln. Diese vermittelt es aber nicht. Wie abgestimmt wird, ist ganz klar: mit Investitionen oder mit Investitionszurückhaltung. Wir erleben hier nicht nur Investitionszurückhaltung. Wir erleben derzeit fast einen Stillstand. Im Hinblick auf wichtige Bausteine – die Berücksichtigung bedeutender Absatzwege wie der Außer-Haus- Verpflegung, der Gastronomie und weiterer Tierkategorien – fordert der Bund von den Ländern einen großen Vertrauensvorschuss für künftige und angekündigte Nachlieferungen. Das Gesetz bleibt aber auch Stückwerk, weil Sie die schon von der Wirtschaft implementierten bisherigen Tierwohlstandards letztendlich konterkarieren, nicht entsprechend übernehmen und damit die Finanzierung für die Betriebe schon für das bestehende Tierwohl über das gesetzlich fixierte Maß hinaus nicht mehr ermöglichen. Bisher zugesagte Finanzmittel umfassen nur einen Bruchteil des Volumens, das durch die Borchert-Kommission zum Umbau der Tierställe sowie zur Deckung der damit verbundenen höheren laufenden Kosten veranschlagt wurde. Um es noch einmal zu sagen: Es geht hier um einen Grundsatz. Es geht nicht darum, dass man noch mal die Investitionsförderung erhöhen muss und dergleichen mehr – das müsste man auch –, sondern es geht um ein Bekenntnis. Wenn sich Tierwohl im Produktpreis nicht niederschlägt – und das ist ja im Prinzip das Ergebnis der Kommission gewesen –, dann muss der Staat, wenn er Tierwohl will, ein Alternativkonzept suchen, wie er das den Landwirten finanziert – und damit auch einen Teil der laufenden Kosten. Und das erfüllt dieses Tierhaltungskennzeichnungsgesetz eben nicht. Auch die vorgesehenen Änderungen der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung sind kritisch zu hinterfragen. Die Änderungen begründen sich nicht aus tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen, und vor allen Dingen verlassen sie das Prinzip der Orientierung der nationalen Tierschutzvorschriften an den EU-Tierschutzrichtlinien. Ich kann nicht erkennen, welchen Vorteil es für Deutschland bringen soll, wenn wir ständig Kapazitäten an Schweinehaltung in Deutschland verlieren, in den letzten Jahren mittlerweile 5 bis 6 Millionen Tiere, aber im europäischen Wettbewerb, in Spanien 7 Millionen Tiere hinzukommen. Da soll mir mal einer sagen, ob diese Tiere besser gehalten werden, ob das bessere Rahmenbedingungen sind! Das glaube ich nicht. Das sind industriell-gewerbliche Tierhaltungen. Wir spüren doch im Augenblick die Zurückhaltung, von der ich gesprochen habe. Diese Investitionszurückhaltung treibt vor allem die kleinen Betriebe um, die bäuerlichen Betriebe, weil dort die Maßnahmen für den gewerblichen Sektor – auch im Immissionsbereich, Herr Bundesminister – nicht greifen. Diese greifen nur für die gewerblichen Betriebe. Das betrifft in Baden- Württemberg gerade einmal 5 Prozent der Betriebe, 100 Betriebe vielleicht. Der Rest ist nicht betroffen. Für den Rest bleiben die Bau- und die Immissionshürden nach wie vor bestehen und entsprechend auch die naturschutzrechtlichen Hürden. Bei all diesen Themen werden die Länder künftig mehr in die Pflicht genommen und sollen gleichzeitig, wenn man dem Entwurf des Bundeshaushalts glauben darf, bei der Ausgestaltung der Förderung ausgeschlossen werden. Ich zweifle übrigens daran, ob das noch verfassungsgemäß ist. Ich habe im Grundgesetz bisher noch keinen Auftrag gefunden, dass der Bund Tierwohl fördern darf und soll. Ich bezweifle, dass der Bund überhaupt die Kompetenz dafür hätte. Wir begrüßen grundsätzlich die Schaffung baurechtlicher Erleichterungen zur Anpassung gewerblicher Tierhaltungen. Aber für die bäuerlichen, für die nicht gewerblichen Tierhaltungen fehlen diese Erleichterungen. Und das ist das Problem. Das heißt, der Fokus der Bundesregierung richtet sich auf die Agroindustrie, aber nicht auf die bäuerliche Kreislaufwirtschaft. Das ist das eigentliche Problem, und da hätte ich von der Bundesregierung deutlich mehr erwartet. Die rege Diskussion im Vorfeld auf fachlicher und politischer Ebene und die zahlreichen Empfehlungspunkte der Ausschüsse machen deutlich, dass der Gesetzentwurf immer noch gravierende Mängel aufweist. Wir halten es nach wie vor für dringend erforderlich, die vorliegenden Konzeptionen grundlegend zu überarbeiten. Ziel ist eine umfassende, eine transparente Kennzeichnung aller Fleischprodukte, die sowohl die Belange der Erzeugerinnen und Erzeuger als auch der Verbraucherinnen und Verbraucher berücksichtigt. Nur gemeinsam und mit einem schlüssigen Gesamtkonzept kann der Umbau der Nutztierhaltung hin zu besonders tiergerechten Haltungsformen am Ende ein Erfolg werden. Weil dies alles nicht gewährleistet ist, werden wir diesem Gesetz und der Verordnung nicht zustimmen können. – Vielen Dank! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! – Als Nächstes spricht Frau Staatsministerin Hinz aus Hessen. Priska Hinz (Hessen): Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lange wurde um eine verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung in Deutschland gerungen. Jetzt geht es endlich los. Die im Gesetz vorgesehene verbindliche Haltungskennzeichnung führt nicht nur zu mehr Transparenz, sondern läutet auch den grundsätzlichen Umbau der Tierhaltung ein. Verbraucherinnen und Verbraucher möchten mehr Tierwohl und erhalten jetzt eine Orientierung beim Einkauf. Aber auch die Tierhaltungsbetriebe sollen davon profitieren; denn einheitliche und verlässliche Standards zur Kennzeichnung sorgen für Vergleichbarkeit und damit auch für faire Wettbewerbsbedingungen. Das ist es, was die Betriebe brauchen. Deswegen gibt es von Vertreterinnen und Vertretern der Landwirtschaft und des Handels durchaus Zuspruch zu dem Vorhaben einer staatlichen Kennzeichnung und zu dem ersten Schritt. Die Bereitschaft, die Tierhaltung zu verändern, ist da, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Der Umbau kostet natürlich Geld, das ist keine Frage, und die Landwirtinnen und Landwirte stehen jetzt schon unter hohem Druck. Deshalb begrüße ich, dass der Bund die Betriebe durch eine Anschubfinanzierung beim tiergerechten Um- und Ausbau der Ställe unterstützen will. Damit der Umbau in der Tierhaltung aber am Ende wirklich gelingt, bedarf es dringend einer längerfristigen Finanzierungsstrategie, und dafür erwarten wir Vorschläge seitens der Bundesregierung. Als Hauptkritikpunkt an dem vorliegenden Gesetz wird angeführt, dass die Kennzeichnungspflicht zunächst nur für frisches Fleisch von Mastschweinen gelten soll. Ja, das ist richtig. Und ja: Damit wird nur ein Teil des Marktes reguliert. Aber wir brauchen mehr. Die Einführung einer staatlichen Tierhaltungskennzeichnung ist jedoch komplex. Wir Agrarministerinnen und Agrarminister können ein Lied davon singen, wie oft wir das Thema schon behandelt haben, und es musste natürlich auch mit der EU-Kommission abgestimmt werden. Aber es ist gut, dass es nach den vielen Jahren erfolgloser Bemühungen der Vorgängerregierung nun endlich mit dem ersten Schritt losgeht. Wir erwarten aber, dass die Bundesregierung die Kennzeichnungspflicht, wie sie es bereits angekündigt hat, bald ausweitet. Besonders wichtig ist die Aufnahme der Außer-Haus-Verpflegung, der Gastronomie, auch der weiteren Tierarten und von verarbeitetem Fleisch. Diese Forderungen haben wir schon in einem AMK-Beschluss festgehalten und auch im Agrarausschuss wiederholt. Die Länder werden also die Bundesregierung in dieser Hinsicht in den künftigen Beratungen zur Ausweitung der Kennzeichnungspflicht sicher konstruktiv begleiten. Ich sage aber an dieser Stelle auch deutlich: Die staatliche Kennzeichnung ist nur ein Teil beim Umbau der Tierhaltung. Zur Planungssicherheit brauchen landwirtschaftliche Betriebe beim Stallumbau auch und vor allem klare Vorgaben für die Tierhaltung. Dafür sind zwei Initiativen notwendig, die heute ebenfalls vorliegen. Das Gesetz zur Erleichterung der baulichen Anpassung von Tierhaltungsanlagen wollen wir heute beschließen. Leider findet die Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung keine Zustimmung. Damit wird nicht nur der Behördenvollzug erschwert. Das bringt auch keine Planungssicherheit für die landwirtschaftlichen Betriebe. Das ist ein Problem. Deswegen, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, sollten wir möglichst rasch wieder zu einer konstruktiven Beratung übergehen, damit wir einen tragfähigen Umbau der Tierhaltung bekommen, mit klaren Wettbewerbsbedingungen, die für alle gleich sind. Wir erwarten natürlich von der Bundesregierung, dass sie die Strategie insgesamt ergänzt, weil dem ersten Schritt weitere folgen müssen. – Herzlichen Dank! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! – Als Nächstes spricht Herr Minister Schulze aus Sachsen-Anhalt. Sven Schulze (Sachsen-Anhalt): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 25. November letzten Jahres stand ich genau an dieser Stelle und äußerte meine Befürchtung, dass der vorgelegte Gesetzentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung auch durch Änderungen im Deutschen Bundestag nicht mehr so weit verbessert werden kann, dass er für das Tierwohl, den Verbraucherschutz und die Landwirtinnen und Landwirte einen echten Mehrwert erzielt. Ein halbes Jahr später ist diese Annahme meiner Meinung nach zur Realität geworden. Die Änderungen am Entwurf sind leider nur marginal. Das ist schon bemerkenswert und sagt viel darüber aus, welchen Stellenwert die Änderungsbitten der Länder haben: offensichtlich keinen großen, wie der aktuelle Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestags eindrucksvoll belegt. Der Bundesrat hatte im ersten Durchgang mit fast 60 Maßgaben, und darunter vielen grundsätzlichen, zum Gesetzentwurf Stellung genommen. Und in die Reihe der Länder können sich die Verbände einreihen. Auch die von den Verbänden und Einzelsachverständigen eingebrachten Änderungsvorschläge verhallten weitgehend unbeachtet. Ich möchte fast meinen, dass die Anhörung des Bundestagsausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz am 16. Januar dieses Jahres reine Formsache war. Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher, Verlässlichkeit politischer Entscheidungen, Planbarkeit für Landwirtinnen und Landwirte, fairer Wettbewerb in Handel und Gastronomie – das alles sind ernstzunehmende Schlagworte aus der Sitzung des Bundestags vom 16. Juni. Und wird das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz dem gerecht? Aus meiner Sicht leider noch nicht. Ich spreche hier von einem wenig geglückten Gesetz, vor allem aus Sicht des Verbraucherschutzes. Es bleibt dabei, dass die Pflicht zur Kennzeichnung umgangen werden kann, wenn Schlachtung oder Verarbeitung ins Ausland verlagert werden. Andererseits kann offensichtlich das Fleisch von importierten Ferkeln, die im Ausland ohne Betäubung kastriert und kupiert wurden, am Ende in Deutschland als Fleisch aus den besten Haltungsformen gekennzeichnet werden. Der Bürokratie- und Verwaltungsaufwand für dieses Kennzeichen ist absehbar unverhältnismäßig hoch, sowohl für die Wirtschaft als auch für die Verwaltungen der Länder. Ein fairer Wettbewerb ist mehr als fraglich, wenn die Teilnahme an der Kennzeichnung ausländischen Unternehmen weiterhin freigestellt ist. Privatwirtschaftliche Label und das damit verbundene System der Finanzierung von mehr Tierwohl werden gefährdet. Dazu fehlt es weiterhin an einem verbindlichen Gesamtkonzept für den Umbau der Nutztierhaltung, das Landwirtinnen und Landwirten langfristig eine verlässliche Planungssicherheit gibt und Zukunftsperspektiven eröffnet. Dieses haben die Agrarministerinnen und Agrarminister wiederholt gefordert, zuletzt auf der Sonderagrarministerkonferenz im Mai dieses Jahres. Die zur Finanzierung in den nächsten vier Jahren aus dem Bundesprogramm zur Verfügung gestellten Mittel für Investitionen und laufende Mehrkosten reichen aus meiner Sicht auch nicht aus. Hier komme ich noch einmal auf die Stellungnahme der Borchert-Kommission vom Januar dieses Jahres zurück. Danach sind rechtssichere Verträge mit Laufzeiten von 20 Jahren, ein Förderbetrag von zunächst 80 bis 90 Prozent der Mehrkosten und der Einbezug des Großteils der tierhaltenden Betriebe notwendig. Ohne eine verbindliche, langfristige und ausreichende Finanzierung ist ein umfassender Umbau der Tierhaltung einfach nicht machbar. Doch die aktuellen Finanzierungspläne des Bundes werden dem Notwendigen nicht gerecht. Die Auswirkungen sind bereits sichtbar: Der Tierbestand ist deutlich zurückgegangen. Verarbeitungskapazitäten werden zurückgefahren. Das hat nicht nur Auswirkungen auf die Wertschöpfung im ländlichen Raum, es birgt auch die Gefahr, dass eine Kreislaufwirtschaft nicht mehr dargestellt werden kann. Wenn das Ziel ist, die Schweinehaltung unwirtschaftlich zu machen, ist Deutschland aktuell genau auf dem richtigen Weg. Sehr geehrte Damen und Herren, wenn die staatliche Tierhaltungskennzeichnung als Teil eines Gesamtpakets zum erfolgreichen Umbau der Nutztierhaltung einen Fortschritt bringen soll, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher dem neuen Kennzeichen ihr Vertrauen schenken. Wir sollten alles daransetzen, ein staatliches Tierhaltungskennzeichen oder noch besser ein Tierwohlkennzeichen zu etablieren, das diesem Anspruch gerecht wird. Mit dem heute zur Abstimmung stehenden Gesetz wird das aus meiner Sicht nicht gelingen. – Vielen Dank! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! – Als Nächstes spricht Herr Minister Professor Hoff aus Thüringen. Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben jetzt unterschiedliche Perspektiven auf die heute hier zur Abstimmung stehenden Gesetzesvorhaben gehört, und ich glaube, wir sind uns darin einig: Beide Seiten, die hier gesprochen haben, haben an der Stelle recht. So habe ich auch den Bundeslandwirtschaftsminister verstanden, der auf dem Deutschen Bauerntag in Münster eine Rede gehalten hat, in der er auf die unterschiedlichen Themen und die Widersprüche, die es im landwirtschaftlichen Diskurs gibt, eingegangen ist, und das hat, glaube ich, die Diskussion in Münster mitgeprägt. Es ist auf der einen Seite gut, dass wir an der Stelle jetzt überhaupt zu bestimmten Entscheidungen kommen, und gleichzeitig ist es völlig berechtigt, dass Landwirtinnen und Landwirte – und das betrifft auch die Thüringer landwirtschaftlichen Betriebe – sagen: Entscheidungen in diesem Bereich, auch Entscheidungen in der Umsetzung von Ergebnissen der Borchert-Kommission und vielen anderen Themen, funktionieren in unserer Wahrnehmung viel zu oft nach dem Prinzip: „Hui, das geht aber schnell“, sagte die Schnecke, als sie auf der Schildkröte saß. – So können wir bestimmte Entscheidungen nicht treffen. Das ist vor allem dann für die landwirtschaftlichen Betriebe relevant, wenn sie Investitionsentscheidungen treffen müssen. Und vor diesen Investitionsentscheidungen scheuen sich Betriebe, insbesondere die Betriebe, die vor einem Generationswechsel stehen. Das betrifft, schlicht generational nachvollziehbar, einen Großteil der ostdeutschen landwirtschaftlichen Betriebe 33 Jahre nach der friedlichen Revolution. Dann stellt sich in einem sowieso schwierigen Umfeld aus Preissteigerungen, Inflation, Energiekosten eben auch die Frage, ob der Generationswechsel in diesen Betrieben mit den notwendigen Zukunftsinvestitionsentscheidungen verbunden wird. Was soll an der Stelle gemacht werden? Wir haben auch in Thüringen eine große Unsicherheit unter den landwirtschaftlichen Betrieben und einen Rückgang bei den tierhaltenden Betrieben. Insofern ist es unbedingt notwendig, dass hier Sicherheiten kommen. Die Formulierung, dass das der erste Schritt ist, dem dann weitere Schritte folgen, darf keine Floskel sein. Das darf kein Versprechen sein, das nicht eingehalten wird, sondern das muss kommen. Gleichzeitig müssen wir als Bundesrat, als ein Gremium, in dem Ministerinnen und Minister unterschiedlichster Fachthemen zusammensitzen, der Ehrlichkeit halber feststellen, dass auch wir Widersprüche zwischen den Entscheidungen der unterschiedlichen Fachministerkonferenzen haben. Das habe ich erlebt, als ich noch selbst Mitglied der Agrarministerkonferenz sein durfte; heute spreche ich hier in Vertretung unserer Landwirtschaftsministerin, die dem Thüringer Landtagsplenum beiwohnt. Diese Widersprüche werden immer wieder deutlich, wenn wir beispielsweise über baurechtliche Fragen sprechen, wenn wir über die Themenstellung der TA Luft et cetera sprechen, bei denen auch die Umweltministerkonferenz zu entsprechenden Entscheidungen kommen muss. Wenn wir uns dann bei den Themen, die wir bearbeiten müssen, blockieren, statt ineinanderzugreifen, wenn jeder versucht, sozusagen eine maximale Position durchzusetzen, entsteht noch nicht mal das, was meine beiden Lieblingscomicfiguren Calvin und Hobbes beschreiben als: „Ein guter Kompromiss ist, wenn alle Seiten sauer sind“, sondern dann entsteht eine Situation, in der alle Seiten sauer sind, weil es nicht mal einen guten Kompromiss gibt. Diese Situation müssen wir verhindern. Das ist die Schwierigkeit, über die wir hier schon an unterschiedlicher Stelle bei den Landwirtschaftsthemen gesprochen haben. Und die Regelungen, die heute hier auf der Agenda stehen, machen das noch einmal besonders deutlich. Insofern kann ich nur als einen dringenden Appell, auch der Thüringer landwirtschaftlichen Betriebe, aussprechen: Es braucht jetzt zügig die nächsten notwendigen Schritte. Diese erfordern aber auch, dass nicht alle Fachbereiche versuchen, ihr Maximum durchzusetzen, sondern dass es zu sinnvollen Entscheidungen im Sinne der landwirtschaftlichen Betriebe kommt. – Vielen Dank! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! – Nun spricht Frau Ministerin Gorißen aus Nordrhein-Westfalen. Silke Gorißen (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Landwirtschaft erlebt durchaus herausfordernde Zeiten: Klimaveränderungen, Dürren, Ukraine-Krieg, steigende Energie- und Rohstoffpreise und zusätzlich steigende Anforderungen an eine nachhaltige Tierhaltung. Um sich diesen vielschichtigen Herausforderungen stellen zu können, benötigen die Betriebe der Agrar- und Ernährungsbranche verlässliche und praktikable Rahmenbedingungen. Das heute hier thematisierte Tierhaltungskennzeichnungsgesetz soll nun ein Teil dieser Rahmenbedingungen für den Umbau der Nutztierhaltung sein. Nordrhein-Westfalen unterstützt den Umbau der Nutztierhaltung, um unsere Landwirtschaft nachhaltiger aufzustellen. Wir wollen mehr Tierwohl. Dies funktioniert jedoch nur gemeinsam mit unseren Landwirtinnen und Landwirten und nicht gegen sie. Und das funktioniert auch nur dann, wenn wir ihnen entsprechende Perspektiven bieten. Deshalb brauchen wir eine ausreichende Finanzierungsmöglichkeit, eine ausreichende Fördermöglichkeit sowie Planungssicherheit. Denn sonst kommt es schnell zu einem Bestandsabbau anstatt zu einem Umbau. Und das, was hier abgebaut wird – das können wir jetzt bereits erkennen –, wird im EU-Ausland aufgebaut. Dieser Abbau kann erhebliche Auswirkungen nicht nur auf die Branche und die dort tätigen Menschen, sondern auch auf unsere Ernährungssicherheit haben. Es ist kein Geheimnis, dass um den Umbau der Nutztierhaltung in den vergangenen Wochen und Monaten viel gerungen wurde. Die Bundesregierung hat in den letzten Monaten verschiedene Bausteine zum Umbau vorgestellt. Ich denke, ich übertreibe nicht, wenn ich den Weg als steinig beschreibe. Im November letzten Jahres kam das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz im ersten Durchgang in den Bundesrat. Es gab eine Reihe von Redebeiträgen, aber positive Aussagen waren dabei rar gesät. Im Gegenteil: Es hagelte Kritik. Und das zeigten auch die Empfehlung des Bundesratsausschusses, den Gesetzentwurf abzulehnen, sowie die spätere Debatte im Bundestag. Vielleicht kann es gerade deshalb als Schachzug des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft angesehen werden, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz als Einspruchsgesetz in das parlamentarische Verfahren einzubringen. Von der Durchführungsverordnung auf der einen Seite und der Kontrollbefähigung – aber nur im Verdachtsfall – auf der anderen Seite, möchte ich gar nicht erst anfangen. Über Monate hinweg haben wir, die Länder und allen voran Nordrhein-Westfalen, nicht aufgehört, auf die Schwachstellen hinzuweisen. Inzwischen ist nicht nur das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in Teilen angepasst worden, auch liegen mittlerweile weitere Bausteine der Bundesregierung zum Umbau der Nutztierhaltung vor. Für gut gelungen halte ich die vorliegende Fassung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes nach wie vor nicht. Von der Haltungskennzeichnung abgesehen ist und bleibt der entscheidende Baustein für einen erfolgreichen Umbau der Nutztierhaltung das Finanzierungskonzept. Das von der Bundesregierung vorgelegte Konzept bedarf allerdings deutlicher Nachbesserungen. Aber um nicht missverstanden zu werden, möchte ich an dieser Stelle noch einmal deutlich sagen: Nordrhein-Westfalen begrüßt grundsätzlich den Umbau zu einer zukunftsfähigen Nutztierhaltung und die Einführung eines staatlichen Kennzeichens. Gerne hätten wir als Länder hieran stärker mitgewirkt und unser Know-how eingebracht, um eine runde Sache daraus zu machen. Meine Damen und Herren, für einen erfolgreichen Umbau der Tierhaltung bedarf es eines Gesamtpakets. Hierzu zählt auch eine umfassende Kennzeichnung. Diese Kennzeichnung muss aber dringend in den folgenden drei Bereichen überarbeitet und erweitert werden, um erfolgversprechend zu sein. Erstens: Sauen- und Ferkelhaltungen müssen Berücksichtigung finden, damit der vollständige Lebenszyklus in der Schweinehaltung abgebildet wird. Zweitens: Es müssen weitere Vertriebswege wie die Außer-Haus-Verpflegung einbezogen werden. Drittens: Die Kennzeichnung muss über frisches Schweinefleisch hinausgehen und zügig auf weitere Tierarten ausgeweitet werden. Zudem bedarf es einer ausreichenden Förderkulisse, praktikabler Fördervoraussetzungen und einer entsprechenden Förderdauer, um Planungssicherheit zu schaffen. Eine ausreichende Förderung ist kein Zusatz zum Paket des Umbaus der Nutztierhaltung, sie ist der Grundstein. Jede Landwirtin und jeder Landwirt rechnet vor einer großen Investition dreimal nach. So eine Investition muss sich rechnen. Aber auch hier gibt es leider keine verlässlichen Rahmenbedingungen für die Branche. Die Höhe der Förderung ist nicht ausreichend für einen Umbau dieser Größenordnung, und auch die verlässliche Zusicherung bestimmter Förderungen über einen erforderlichen Zeitraum bleibt aus. Das ist seitens der Bundesregierung kein gutes Handwerk gewesen. Mit der vorliegenden Entschließung zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz wird der Nachbesserungsbedarf festgehalten und der einstimmig gefasste Sonder- AMK-Beschluss von Anfang Mai bestärkt. Ich bitte Sie deshalb, die vorliegende Entschließung mitzutragen, und sage: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Danke schön! – Als Nächstes spricht Herr Staatsminister Günther aus Sachsen. Wolfram Günther (Sachsen): Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es sind relativ viele Landwirtschaftsministerinnen und -minister, die zu diesem Thema sprechen. Ich halte das aber für sehr angemessen. Endlich die Frage zu klären, wie es mit der Nutztierhaltung weitergeht, ist eine der zentralen Aufgaben in dieser Legislaturperiode des Bundestages. Ich spüre hier zunächst einmal einen ganz breiten Konsens. Uns allen ist klar: Dieser Umbau muss erfolgen. Zugleich wissen wir, dass die Nutztierhalter, die Landwirtinnen und Landwirte, bereit sind und dass sie vor allen Dingen schon lange, schon mehrere Jahre auf Antworten warten: Was sind denn nun die Bedingungen, unter denen sie endlich investieren können, unter denen sie endlich die Nutztierhaltung in eine neue Zukunft führen können? Das Ganze wird nicht nur politisch gewollt, sondern es ist auch ein gesellschaftlicher Wunsch. Etwa 80 Prozent aller Verbraucherinnen und Verbraucher geben an, dass ihnen wichtig ist, zu erkennen, wie Tiere gehalten worden sind, und dass sie das bei ihrer Kaufentscheidung zugrunde legen wollen. Es gibt auch viele Anforderungen und gesellschaftliche Wünsche, wie mit Tieren, mit Lebewesen, umgegangen werden soll. Es ist richtig, wie schon angesprochen worden ist, dass wir mit dem Paket, das wir heute hier vorliegen haben, noch lange nicht alle Fragen klären. Was hier vorliegt, ist ein erster Schritt. Aber es ist nicht nur ein kleiner Trippelschritt, sondern immerhin ein Paket. Das Wichtigste ist erst einmal: Jetzt haben wir die Basis dafür, dass wir Fördergelder für den Umbau von Ställen ausgeben können. Und wir haben Zielkonflikte gelöst. Es gab ja Gründe, warum das so lange gedauert hat. Wenn man sagt, man will Ställe umbauen, dann ist die große Diskussion: Wollen wir denn mehr Flächen verbrauchen? Wir haben ja ein Flächenverbrauchsproblem. Wollen wir denn in der Tierhaltung noch größere Ställe haben, wenn ein Bedürfnis ist, sie zu verkleinern? Das muss aber auch wirtschaftlich sein. Wir haben diese Zielkonflikte aufgelöst, indem wir gesagt haben: An oberster Stelle steht tatsächlich das Tierwohl. Deswegen wollen wir, dass Stallanlagen eben auch größer werden können, dass ich alte Ställe abreißen und neue bauen kann. Das waren Dinge, für die wir uns aus Sachsen starkgemacht haben, weil sie für unsere Tierhalterinnen und Tierhalter enorm wichtig sind. Ich betone auch, dass der nächste Bestandteil, nämlich die Kennzeichnungspflicht, eine große Forderung aus den Wirtschaftsverbänden war. Natürlich ist das, was jetzt für Frischfleisch gelungen ist, nur ein erster Schritt. Genauso wie völlig klar ist, dass wir das, was wir hier nur für Mastschweine machen, auf den gesamten Lebenszyklus erweitern müssen. Ich kann auch nur betonen: Das müssen wir bald machen. Das gilt für Ferkel und Sauen, aber auch für andere Tiere wie etwa Rinder. Genauso müssen wir die Tierhaltungskennzeichnung ausweiten und sie nicht nur für Frischfleisch, sondern auch für verarbeitetes Fleisch beschließen und, ganz wichtig, auch für Außer- Haus-Verpflegung und Gastronomie. Dazu hat ja der Bundestagsagrarausschuss am 21. April schon einen entsprechenden Forderungskatalog aufgestellt, den ich ganz nachdrücklich unterstützen möchte. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass es wohl noch etwas unsicher oder eher unwahrscheinlich ist, dass wir heute auch die Änderung der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung mit beschließen können. Ich bedauere das, weil das wiederum auf Kosten der Klarheit für die Tierhalterinnen und Tierhalter geht. Und es geht auch auf Kosten der Verwaltungsbehörden, die nämlich das, was da passiert, zu überwachen haben. Das heißt, wir tun der Branche und allen, die daran beteiligt sind, damit keinen Gefallen. Deswegen möchte ich noch einmal sehr dafür werben. Denn wir wissen auch, was Rechtsunklarheit heißt: Wenn dann tatsächlich investiert wird, muss genehmigt werden. Es wird Rechtsstreitigkeiten geben, es wird Klagen geben. Alle diese Dinge könnten wir vermeiden. Wir sollten unsere Energie und die wirtschaftlichen Ressourcen lieber in den Umbau der Nutztierhaltung investieren. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Danke schön! – Als letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt spricht für die Bundesregierung Herr Bundesminister Özdemir, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren, Minister und Ministerinnen! Wir haben es heute in der Hand, den Weg für den überfälligen Umbau unserer Tierhaltung freizumachen und dabei wirklich voranzukommen. Eineinhalb Jahre nach ihrem Amtsantritt legt die Bundesregierung konkrete Lösungen vor. Wir haben die verbindliche staatliche Tierhaltungskennzeichnung endlich auf den Weg gebracht. Wir machen damit die Leistungen der tierhaltenden Betriebe für den Tierschutz sichtbar. Und vor allem können Verbraucherinnen und Verbraucher in unserem Land verlässlich erkennen und entscheiden, welches Fleisch aus welcher Haltung sie kaufen, und damit dem Markt eine Richtung geben. Durch diese geöffnete Tür, wie es der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, auf der letzten Sitzung des Bauernverbandes gesagt hat, mit dieser und mit weiteren Maßnahmen können wir gemeinsam die Tierhaltung zukunfts- und krisenfest machen. Der Handlungsbedarf – darauf haben hier einige hingewiesen – ist groß. Ich will nur in Erinnerung rufen: Der Handlungsbedarf ist nicht etwa jetzt entstanden, sondern es gibt ihn schon lange. Nur eine Zahl: Von 2010 bis 2020 ist die Zahl der schweinehaltenden Betriebe in Deutschland von 60 000 auf 32 000 gesunken. Das ist der Strukturbruch, und das ist der Grund, warum wir jetzt endlich etwas machen. Das ist auch der Grund, warum wir es anders machen als unsere Vorgänger, die es ja versucht haben und dreimal daran gescheitert sind. Die eine wollte es, der zweite durfte es nicht, und bei der dritten gab es keine Mehrheit in der eigenen Fraktion. Vergessen wir das nicht! Das ist der Grund, warum wir jetzt endlich loslegen. Es ist ja auch nicht so, dass irgendjemand die Vorgänger daran gehindert hätte in einer Zeit, als der Bericht der Borchert-Kommission vorgestellt wurde und die Inflationsrate bei 0,5 Prozent lag. Ich habe es nicht verboten. Das ist damals nicht mehrheitsfähig gewesen; das gibt es ja manchmal. Heute machen wir es allerdings unter erschwerten Bedingungen. Wir haben den schrecklichen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine. Wir haben eine Inflation von ungefähr 7 Prozent. Wir haben entsprechende Lebensmittelpreise. Und trotzdem machen wir es, weil es richtig ist. Darum mein Appell: Bitte entscheiden Sie nicht dagegen, weil vielleicht der falsche Mann von der falschen Partei, der falschen Regierung das Richtige macht, das, was Sie selber doch auch immer wollten und wollen, nur damit es nicht bei den Falschen einzahlt! Sie rächen sich ja nicht an mir. Sie rächen sich an den Bäuerinnen und Bauern, und das sollten wir wirklich nicht machen. Deshalb meine herzliche Bitte. Wir haben hier eigentlich in gutem Geist vieles vorangebracht. Dafür will ich mich ausdrücklich bedanken. Die Länder, die Koalitionsfraktionen, die landwirtschaftlichen Verbände haben mit ihrer Expertise etwas besser gemacht. Kollege Günther hat darauf hingewiesen, dass Sie sich ja mit Ihren Vorschlägen in vielem wiederfinden, was wir aufgeschrieben haben. Deshalb appelliere ich an Sie, dass Sie der Verordnung zustimmen. Kollegin Hinz hat sich sehr skeptisch geäußert und gesagt, dass es wohl keine Mehrheit geben wird. Trotzdem: Ich bin optimistisch und gebe die Hoffnung auf Vernunft nie auf. Die Landwirtinnen und Landwirte hoffen auf klare Regeln. Sie brauchen Planungssicherheit. Die sind wir ihnen gemeinsam als Staat schuldig. Das Gesetz ist im unmittelbaren Interesse der Länder, damit Vorgaben eindeutig vollziehbar sind und nicht erst durch Klagen und durch Auslegung durch Gerichte. Darum bitte ich, aber Sie entscheiden das natürlich. Klar ist aber auch – darauf hat Kollege Backhaus zu Recht hingewiesen –: Das ist erst einmal ein Anfang. Es muss weitergehen. Und es wird in diesem Jahr weitergehen: zunächst mit verarbeiteten Produkten, dann mit der Gastronomie und dann Schritt für Schritt mit der Ausweitung auf weitere Nutztierarten, auf weitere Vertriebswege. Auch darin ist sich die Koalition einig. Frau Kollegin Gorißen hat die weitere Finanzierung angesprochen. Auch das ist ja richtig. Es kann keine zwei Meinungen geben, wie es mit der Finanzierung weitergehen wird. Der Fairness halber könnte man aber hinzufügen: So viel Geld, wie diese Koalition jetzt in den Umbau der Tierhaltung, in eine zukunftsfeste Tierhaltung investiert, hat noch keiner davor investiert. Das heißt nicht, dass es reicht. Verstehen Sie mich nicht falsch, ich rede hier gar nichts schön. Aber manchmal beginnt Politik auch mit der Betrachtung der Wahrheit und der Wirklichkeit. Meine Damen, meine Herren, Zusammenarbeit ist der Schlüssel für gute Veränderungen. Das zeigt unsere gemeinsame erfolgreiche Arbeit. Denken Sie an das Bundesbau- und das Bundesumweltministerium! Gemeinsam haben wir zum Baurecht und Immissionsschutzrecht gute Lösungen gefunden. An der Stelle ein großer Dank an meine Kolleginnen Klara Geywitz und Steffi Lemke, die geholfen haben, dass der Umbau der Ställe unbürokratisch, schnell vorangehen kann! Der Deutsche Bundestag hat die entsprechenden baurechtlichen Erleichterungen zusammen mit der Tierhaltungskennzeichnung beschlossen. Sie stehen ja heute auch mit auf der Tagesordnung, um hier beschlossen zu werden. Damit Tierhaltung und Emissionsminderung Hand in Hand gehen, braucht es nachhaltige Vorgaben im Tier- und Immissionsschutzrecht. Dafür ein herzlicher Dank an die Agrarminister- und an die Umweltministerkonferenz! Das macht immissionsschutzrechtliche Vorgaben jetzt leichter anwendbar. So kann der Um- und Neubau von Ställen mit höheren Tierhaltungsstandards schneller möglich werden. Das zeigt doch, dass wir Demokratinnen und Demokraten, wenn wir wollen, über Parteigrenzen hinweg in der Lage sind, gute Kompromisse für die Zukunft der Landwirtschaft zu schmieden. Auch da noch einmal mein Appell, kurzfristige parteipolitische Interessen zurückzustellen. Wir sind doch auf einem guten Weg. Die Tierhaltungskennzeichnung hat aber auch – darauf wurde hingewiesen – eine – wie ich sie immer nenne – Zwillingsschwester: Das ist die Herkunftskennzeichnung. Auch diese steht heute zur Abstimmung. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollten nicht nur über die Frage der Haltung informiert werden, sondern auch die Herkunft erkennen können. Gerade die kleinen und mittleren Höfe in Deutschland brauchen eine echte Chance, um am Markt bestehen zu können. Deshalb hat mein Haus einen nationalen Verordnungsentwurf erarbeitet. Darin wird die Herkunftskennzeichnung bei frischem, bei gekühltem und gefrorenem Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege, Geflügel auf nicht vorverpacktes Fleisch ausgeweitet. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen auf einen Blick erkennen können, woher das Fleisch stammt, und nicht bei jedem einzelnen Stück nachfragen müssen. Auch darüber stimmen Sie heute, unter TOP 36, ab. Und auch hier haben wir heute die Chance, uns gemeinsam weiterzuentwickeln. Das heißt allerdings nicht, dass damit europaeinheitliche Regelungen hinfällig sind. Ganz im Gegenteil: Wir brauchen sie dringend. Auch darauf wurde ja schon hingewiesen. Deshalb setze ich mich eigentlich jedes Mal, wenn ich in Brüssel bin, für eine EU-weite Herkunftskennzeichnung ein. Auch da gerne mithelfen! Die Frau Kommissionspräsidentin von der EVP kann dabei noch etwas Unterstützung brauchen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ampelkoalition verfolgt das Ziel, die landwirtschaftliche Tierhaltung in Deutschland krisen- und zukunftsfest zu machen. Daran hängt die Zukunft der Höfe und des ländlichen Raums. Ich weiß, es gibt noch einiges zu tun. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. Ich hoffe, dass wir in diesem Geist im Arbeitsmodus nach dem Sommer weiterarbeiten und das Vorhaben dann gemeinsam weiterentwickeln. – Herzlichen Dank! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Ich beginne mit Punkt 2 a). Dazu empfiehlt der Agrarausschuss in Ziffer 1 die Anrufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel der Aufhebung des Gesetzesbeschlusses. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Minderheit. Somit stelle ich fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Wir haben nun noch über die vom Agrarausschuss empfohlene Entschließung zu befinden. Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3! – Mehrheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 5! – Mehrheit. Ziffer 6! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat auch eine Entschließung gefasst. Wir fahren fort mit Punkt 2 b). Zu Punkt 2 b) liegen weder Ausschussempfehlungen noch Anträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu diesem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Es bleibt noch über die von den Ausschüssen empfohlene Entschließung abzustimmen. Bitte Ihr Handzeichen für: Ziffer 4! – Minderheit. Ziffer 5! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Entschließungsziffern der Ausschussempfehlungen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetz auch eine Entschließung gefasst. Dann kommen wir zu der Verordnung unter Punkt 2 c). Zu Punkt 2 c) rufe ich zunächst die empfohlenen Maßgabe-Ziffern auf. Bitte Ihr Handzeichen für: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Minderheit. Ziffer 3! – Mehrheit. Ich ziehe Ziffer 6 vor. – Minderheit. Weiter mit Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 5! – Mehrheit. Damit kommen wir nun zur Schlussabstimmung: Wer der Verordnung wie soeben beschlossen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Minderheit. Wer ist dafür, der unveränderten Verordnung zuzustimmen? – Minderheit. Damit hat der Bundesrat der Verordnung n i c h t zugestimmt. Somit entfällt von der empfohlenen Entschließung die Ziffer 8. Es bleibt abzustimmen über: Ziffer 7! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes angelangt. Wir kommen zur Grünen Liste. Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 6/20231 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 3 bis 5, 7, 12 bis 14, 18, 27, 30, 32, 34, 35, 37, 38 und 40 bis 45. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Es ist so beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6: TOP 6 Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel- Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz – ALBVVG) (Drucksache 288/23) 1 Anlage 1 Es liegt eine Wortmeldung von der Parlamentarischen Staatssekretärin Dittmar vom Bundesministerium für Gesundheit vor. – Bitte schön! Sabine Dittmar, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 23. Juni haben wir das ALBVVG, das Arzneimittel- Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz im Deutschen Bundestag beschlossen. Dieses Gesetz beinhaltet wichtige Maßnahmen, um die Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Lieferengpässe sind kein Novum. Wir beklagen sie schon seit vielen Jahren temporär in der Arzneimittelversorgung. Die in der Vergangenheit angestoßenen Maßnahmen haben die Situation aber nur bedingt verbessert und vor allem das Problem nicht dauerhaft gelöst. Seit der Pandemie gehören Lieferengpässe leider immer öfter zum Versorgungsalltag. Was wir in dieser Form bisher allerdings noch nicht kannten, ist die Bandbreite. Mittlerweile sind circa 500 Arzneimittel nicht lieferbar. Dies, meine Damen und Herren, können wir nicht hinnehmen. Ich danke den Ländern, dass sie im Rahmen ihrer Zuständigkeiten alle Hebel in Bewegung setzen, um gegenzusteuern. Einzelne Länder haben das im Zusammenhang mit der Bekanntmachung eines Versorgungsmangels für Antibiotikasäfte auch kurzfristig getan. Die Landesbehörden haben damit bereits weitgehende Mittel, um von arzneimittelrechtlichen Vorschriften kurzfristig abzuweichen. Mit dem nun vorliegenden Gesetz bringen wir zahlreiche Regelungen auf den Weg und werden mittel- bis langfristig eine verbesserte Versorgungssituation herbeiführen. Wir setzen ganz gezielt Anreize, um die europäische Wirkstoffproduktion zu stärken und die Produktion im besten Fall zurückzuholen. Denn aktuell gibt es in Deutschland und in der Europäischen Union zu wenige Herstellungsstätten für bestimmte generische Arzneimittel wie zum Beispiel Antibiotika. Somit sind wir sehr anfällig, wenn Lieferketten unterbrochen werden. Damit wir unabhängiger werden und breiter aufgestellt sind, müssen Krankenkassen Antibiotikahersteller mit Wirkstoffproduktion in Europa oder im europäischen Wirtschaftsraum künftig bei Ausschreibungen zusätzlich berücksichtigen. Das erhöht die Anbietervielfalt. Wir schaffen mit einer Rechtsverordnung die Möglichkeit, diese Regelungen auf andere Wirkstoffe auszudehnen, zum Beispiel auf Onkologika. Dies werden wir sehr zeitnah tun. Auf der anderen Seite müssen wir als deutscher Markt für die Anbieter wieder attraktiver werden, indem wir die Preismechanismen verändern. Wir setzen finanzielle Impulse für Kinderarzneimittel und generische Arzneimittel, die versorgungskritisch sind. Bisher waren die Preise in Deutschland durch zwei Instrumente festgezurrt: Festbetrag und Preismoratorium. Dieses enge Korsett werden wir lockern. Bei Arzneimitteln für Kinder setzen wir die Festbeträge und Rabattverträge gänzlich aus. Wichtig ist auch: Wir werden die Verfügbarkeit von neuen Reserveantibiotika erhöhen, indem wir auch in diesem Bereich die Regeln zur Preisbildung anpassen. So stärken wir den finanziellen Anreiz für Forschung und Entwicklung neuer Reserveantibiotika. Außerdem erweitern wir die verbindlichen Bevorratungspflichten für Industrie und Großhandel. Das beugt kurzfristig Lieferengpässen vor. Wenn akut gesteigerte Mehrbedarfe bestehen, wie zum Beispiel während der erst kürzlich erlebten Infektionswelle, kann das damit ausgeglichen werden. So kann eine bedarfsgerechte Versorgung sichergestellt werden. Daneben erweitern wir Informationsrechte für das BfArM und etablieren ein Frühwarnsystem, um einen besseren Marktüberblick zu erhalten. Zu guter Letzt geben wir den Apothekern mehr Beinfreiheit beim Umgang mit Lieferengpässen. Die bewährten Austauschregeln aus der SARS-CoV-2- Arzneimittelversorgungsverordnung werden größtenteils verstetigt. Wir schränken im Apothekerbereich die Retaxationen ein und reduzieren Bürokratie bezüglich der Präqualifizierung. Es werden also eine ganze Menge an Maßnahmen ergriffen, um die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln für die Bürgerinnen und Bürger, für die Patientinnen und Patienten erheblich zu verbessern. Zum Abschluss möchte ich noch ein Thema ansprechen, das bei den Ländern ebenfalls eine zentrale Rolle spielen wird. Wir schaffen mit diesem Gesetz die rechtlichen Voraussetzungen für Modellvorhaben zum Drug- Checking. Ziel ist es, Konsumierende besser aufzuklären und gesundheitliche Schäden zu verringern. Wir wollen damit Todesfälle verhindern, die leider, wie wir erst kürzlich wieder erleben mussten, sehr bestürzende Realität sind. In Berlin läuft das Drug-Checking bereits, und es ist wirklich erschreckend und alarmierend, welche Stoffe sich im Umlauf befinden. Deshalb ist es richtig, wie es auch Ärzteverbände fordern, das Drug-Checking bundesweit anzubieten, um Schaden zu minimieren und besser aufklären zu können. Drogenkonsumierende und die Öffentlichkeit können so vor besonders gefährlichen Stoffen und Verunreinigungen gewarnt werden. Mithilfe der Analysen erhalten die Gesundheits-, die Ordnungs- und Sicherheitsbehörden eine sehr viel bessere Kenntnis darüber, welche Stoffe sich aktuell auf dem Drogenmarkt befinden. In zahlreichen EU-Nachbarstaaten wie Frankreich und Österreich oder auch in der Schweiz ist das Drug-Checking zwischenzeitlich fest etabliert. Ich hoffe sehr auf die Unterstützung der Länder bei der Etablierung von Modellvorhaben, um Konsumenten in allen Teilen der Bundesrepublik künftig anonym und straffrei aufklären und warnen zu können und damit effektive Schadensminimierung zu betreiben. Meine Damen und Herren, das ALBVVG ist ein dringend notwendiges und wichtiges Gesetz. Ich danke daher insbesondere dafür, dass der Bundesrat die verkürzten Fristen ermöglicht hat, und bitte darum, das Gesetz in dieser Form mitzutragen, um die Arzneimittelversorgung für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. – Herzlichen Dank! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Danke schön! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Empfehlungen oder Anträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses liegen nicht vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Es bleibt über die von Bayern beantragte Entschließung abzustimmen. Wer ist dafür? – Minderheit. Die Entschließung ist damit n i c h t gefasst. Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes angekommen. Wir kommen zu TOP 9: TOP 9 Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Drucksache 290/23) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Da weder entsprechende Ausschussempfehlungen noch Landesanträge vorliegen, stelle ich fest, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes angekommen. Wir kommen zu TOP 10: TOP 10 Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme- Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze (Drucksache 291/23) Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 wurde von Herrn Minister Goldschmidt (Schleswig-Holstein) abgegeben. Wir kommen zur Beschlussfassung. Da weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vorliegen, 1 Anlage 2 stelle ich fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen hat. Es bleibt abzustimmen über den von Nordrhein- Westfalen gestellten Entschließungsantrag. Wer für diesen Landesantrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat auch eine Entschließung gefasst. Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes angekommen. Wir kommen zu TOP 11: TOP 11 Gesetz zu dem Beschluss (EU, Euratom) 2018/994 des Rates der Europäischen Union vom 13. Juli 2018 zur Änderung des dem Beschluss 76/787/EGKS, EWG, Euratom des Rates vom 20. September 1976 beigefügten Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments (Drucksache 276/23) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Nach Artikel 23 Absatz 1 Satz 3 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes ist die Zustimmung von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates erforderlich; das sind mindestens 46 Stimmen. Hierbei pflegen wir, durch Aufruf der einzelnen Länder abzustimmen. – Ich bitte, die Länder aufzurufen. Georg Eisenreich (Bayern), Schriftführer: Baden-Württemberg Ja Bayern Enthaltung Berlin Ja Brandenburg Ja Bremen Enthaltung Hamburg Ja Hessen Ja Mecklenburg-Vorpommern Ja Niedersachsen Ja Nordrhein-Westfalen Ja Rheinland-Pfalz Ja Saarland

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