Protokoll der 1035. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 1035. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1035
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1035. Sitzung
Berlin, Freitag, den 7. Juli 2023
I n h a l t :
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197
Begrüßung des Senatsmarschalls der Republik
Polen, Professor Dr. Tomasz Grodzki, und
einer Delegation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199
Begrüßung des Vorsitzenden der Deutsch-
Französischen Freundschaftsgruppe des
französischen Senats, Senator Ronan Le Gleut, und
einer Delegation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202
Begrüßung von Teilnehmerinnen und
Teilnehmern des Mitarbeiteraustauschprogramms
zwischen amerikanischem Kongress,
Deutschem Bundestag und Bundesrat . . . . . . . . . . 207
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197
1. Gesetz zur Stärkung der Aus- und
Weiterbildungsförderung (Drucksache 285/23) . . 208
Cansel Kiziltepe (Berlin) . . . . . . . . . . 208
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 209
2. a) Gesetz zur Kennzeichnung von
Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von
denen die Lebensmittel gewonnen wurden
(Tierhaltungskennzeichnungsgesetz –
TierHaltKennzG) (Drucksache 272/23, zu
Drucksache 272/23)
b) Gesetz zur Erleichterung der baulichen
Anpassung von Tierhaltungsanlagen an
die Anforderungen des
Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (Drucksache 275/23)
c) Achte Verordnung zur Änderung der
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
(Drucksache 511/22) . . . . . . . . . . . . . . . 209
Dr. Till Backhaus (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 209
Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . 210
Priska Hinz (Hessen) . . . . . . . . . . . 211
Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) . . . . . 213
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 212
Silke Gorißen (Nordrhein-Westfalen) . 214
Wolfram Günther (Sachsen) . . . . . . . 214
Cem Özdemir, Bundesminister für
Ernährung und Landwirtschaft . . . . . . . . 215
Beschluss a) und b): Kein Antrag gemäß
Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
Beschluss zu c): Keine Zustimmung gemäß
Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
3. Gesetz zur Änderung des Öko-
Landbaugesetzes, des Öko-Kennzeichengesetzes und
des Gesetzes zur Änderung des
Tierschutzgesetzes – Verbot des Kükentötens
(Drucksache 273/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237*
4. Gesetz zur Regelung einzelner dem Schutz
der finanziellen Interessen der Union
dienender Bestimmungen im Rahmen der
Gemeinsamen Agrarpolitik, zur Änderung
des Betäubungsmittelgesetzes sowie zur
Aufhebung weiterer Vorschriften
(Drucksache 286/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237*
5. a) Drittes Gesetz zur Änderung des
Tabakerzeugnisgesetzes (Drucksache 287/23)
b) Vierte Verordnung zur Änderung der
Tabakerzeugnisverordnung (Drucksache
192/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
Beschluss zu a): Zustimmung gemäß
Artikel 80 Absatz 2 und Artikel 105
Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237*
Beschluss zu b): Zustimmung gemäß
Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237*
6. Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen
bei patentfreien Arzneimitteln und zur
Verbesserung der Versorgung mit
Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-
Lieferengpassbekämpfungs- und
Versorgungsverbesserungsgesetz – ALBVVG)
(Drucksache 288/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
Sabine Dittmar, Parl. Staatssekretärin
beim Bundesminister für Gesundheit . 218
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219
7. Gesetz zur Änderung des
Bevölkerungsstatistikgesetzes, des Infektionsschutzgesetzes,
personenstands- und dienstrechtlicher
Regelungen sowie der Medizinprodukte-
Abgabeverordnung (Drucksache 274/23) . . . 217
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237*
8. a) Gesetz zur Weiterentwicklung der
Fachkräfteeinwanderung (Drucksache 289/23,
zu Drucksache 289/23)
b) Verordnung zur Weiterentwicklung der
Fachkräfteeinwanderung
(Drucksache 284/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197
Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz) . . . . . . 197
Martin Dulig (Sachsen) . . . . . . . . . . . 200
Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen) . 200
Daniela Behrens (Niedersachsen) . . . . 202
Nancy Faeser, Bundesministerin des
Innern und für Heimat . . . . . . . . . . . 203
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit
und Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . 204
Dr. Robert Habeck, Bundesminister für
Wirtschaft und Klimaschutz . . . . . . 205
Beschluss zu a): Kein Antrag gemäß
Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 206
Beschluss zu b): Zustimmung gemäß
Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 207
9. Gesetz zur Überarbeitung des
Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe,
Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
(Drucksache 290/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219
10. Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-
Preisbremsengesetzes, zur Änderung des
Strompreisbremsegesetzes sowie zur
Änderung weiterer energiewirtschaftlicher,
umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze
(Drucksache 291/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 219
Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 239*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219
11. Gesetz zu dem Beschluss (EU, Euratom)
2018/994 des Rates der Europäischen Union
vom 13. Juli 2018 zur Änderung des dem
Beschluss 76/787/EGKS, EWG, Euratom des
Rates vom 20. September 1976 beigefügten
Akts zur Einführung allgemeiner
unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des
Europäischen Parlaments (Drucksache 276/23) . . . 219
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 23
Absatz 1 Satz 3 i.V.m. Artikel 79
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220
12. Gesetz zu dem Protokoll vom 29. September
2022 zur Änderung des Abkommens vom
21. Februar 1997 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Republik Lettland
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf
dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und
vom Vermögen (Drucksache 277/23) . . . . . 217
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237*
13. Gesetz zu dem Protokoll vom 30. September
2022 zur Änderung des Abkommens vom
22. Juli 1997 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Republik Litauen zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung auf
dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und
vom Vermögen (Drucksache 278/23) . . . . . 217
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237*
14. Gesetz zu dem Protokoll vom 21. Juli 2022
zur Änderung des Abkommens vom 25.
Januar 2010 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Republik Bulgarien zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung und der
Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern
vom Einkommen und vom Vermögen
(Drucksache 279/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237*
15. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes zur Flexibilisierung von
haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen
außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen
(Wissenschaftsfreiheitsgesetz – WissFG) –
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der
Länder Baden-Württemberg, Sachsen gemäß
§ 23 Absatz 3 i.V.m. § 15 Absatz 1 und § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 264/23) . . . 220
Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (Baden-
Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . 220
Sebastian Gemkow (Sachsen) . . . . . . . 221
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 221
16. Entschließung des Bundesrates
„Auskömmliche Finanzierung der Jobcenter mit
Eingliederungs- und Verwaltungsbudget im
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
sicherstellen“ – Antrag des Landes Nordrhein-
Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 292/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 221
Silke Gorißen (Nordrhein-Westfalen) . . 239*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 221
17. Entschließung des Bundesrates zum
75-jährigen Bestehen der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte der Vereinten
Nationen – Antrag der Freien und Hansestadt
Hamburg – (Drucksache 262/23) . . . . . . . . . 222
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 222
18. Entschließung des Bundesrates zur
Reduzierung von Umweltstatistikkosten nach dem
Umweltstatistikgesetz – Antrag des Landes
Baden-Württemberg – (Drucksache 265/23) . 217
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 237*
19. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des
Zwölften und des Vierzehnten Buches
Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze
(Drucksache 224/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222
20. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
hochschulischen Pflegeausbildung, zu
Erleichterungen bei der Anerkennung
ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur
Änderung weiterer Vorschriften
(Pflegestudiumstärkungsgesetz – PflStudStG)
(Drucksache 225/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222
Wolfram Günther (Sachsen) . . . . . . . 240*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222
21. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer
Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung
(OZG-Änderungsgesetz – OZGÄndG)
(Drucksache 226/23, zu Drucksache 226/23) 222
Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär bei
der Bundesministerin des Innern und
für Heimat . . . . . . . . . . . . . . . . 222
Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) 241*
Wiebke Osigus (Niedersachsen) . . . . . 242*
Dr. Tamara Zieschang (Sachsen-Anhalt) 243*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 225
22. Entwurf eines Gesetzes zur digitalen
Dokumentation der strafgerichtlichen
Hauptverhandlung
(Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz – DokHVG) (Drucksache 227/23) 225
Prof. Dr. Roman Poseck (Hessen) . . . . 225
Georg Eisenreich (Bayern) . . . . . . . . 243*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 226
23. Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des
Einsatzes von Videokonferenztechnik in
der Zivilgerichtsbarkeit und den
Fachgerichtsbarkeiten (Drucksache 228/23) . . . . . . 226
Georg Eisenreich (Bayern) . . . . . . . . 244*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 226
24. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf
die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
und die Kontrolle der entsprechenden
Versicherungspflicht (Drucksache 229/23) . . . . . 226
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 226
25. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur
Änderung mautrechtlicher Vorschriften –
gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 270/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 226
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 226
Tarek Al-Wazir (Hessen) . . . . . . . . . 227
Dr. Tamara Zieschang (Sachsen-Anhalt) 244*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 229
26. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des
Energiewirtschaftsrechts an
unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer
energierechtlicher Vorschriften – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 230/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 229
Wolfram Günther (Sachsen) . . . . . . . . 229
Jens Kerstan (Hamburg) . . . . . . . . . . 245*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230
27. Rechnung des Bundesrechnungshofes für
das Haushaltsjahr 2022
– Einzelplan 20 –
(Drucksache 215/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
Beschluss: Erteilung der Entlastung gemäß
§ 101 BHO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237*
28. a) Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
wirksame Koordinierung der
Wirtschaftspolitik und die multilaterale
haushaltspolitische Überwachung und zur
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97
des Rates
COM(2023) 240 final; Ratsdok. 8776/23
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 187/23, zu Drucksache 187/23)
b) Vorschlag für eine Verordnung des Rates
zur Änderung der Verordnung (EG)
Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und
Klärung des Verfahrens bei einem
übermäßigen Defizit
COM(2023) 241 final; Ratsdok. 8777/23
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 188/23, zu Drucksache 188/23) 230
Beschluss zu a) und b): Stellungnahme
gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . 230
29. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Bekämpfung der Korruption, zur Ersetzung des
Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates
und des Übereinkommens über die
Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der
Europäischen Gemeinschaften oder der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt
sind, sowie zur Änderung der Richtlinie (EU)
2017/1371 des Europäischen Parlaments und
des Rates
COM(2023) 234 final
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 244/23, zu Drucksache 244/23) 230
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230
30. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Begründung ausdrücklicher Umweltaussagen
und die diesbezügliche Kommunikation
(Richtlinie über Umweltaussagen)
COM(2023) 166 final
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 243/23, zu Drucksache 243/23) 217
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238*
31. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über
Detergenzien und Tenside, zur Änderung der
Verordnung (EU) 2019/1020 und zur
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004
COM(2023) 217 final; Ratsdok. 8904/23
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 245/23, zu Drucksache 245/23) 230
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230
32. Verordnung zur Festlegung und Anpassung
der Bundesbeteiligung an den Leistungen für
Unterkunft und Heizung für das Jahr 2023
(Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung
2023 – BBFestV 2023) (Drucksache 231/23) 217
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238*
33. Verordnung zur Neuregelung der Anzeige
von Versicherungsfällen in der gesetzlichen
Unfallversicherung (Drucksache 232/23) . . 231
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 231
34. Verordnung zur Kennzeichnung von Bio-
Lebensmitteln in gemeinschaftlichen
Verpflegungseinrichtungen und zur Änderung
der Öko-Kennzeichenverordnung
(Drucksache 172/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 238*
35. Verordnung zur Durchführung von
Vorschriften über den ökologischen Landbau
(Drucksache 233/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 238*
36. Zweite Verordnung zur Änderung der
Lebensmittelinformations-
Durchführungsverordnung (Drucksache 234/23) . . . . . . . . 231
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 231
37. Zweite Verordnung zur Änderung der Obst-
Gemüse-
Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung (Drucksache 235/23) . . . 217
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238*
38. Zweite Verordnung zur Änderung der GAP-
Direktzahlungen-Verordnung
(Drucksache 236/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 238*
39. Verordnung zur Änderung der
Ersatzbaustoffverordnung und der Brennstoffwechsel-
Gasmangellage-Verordnung
(Drucksache 237/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231
40. Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO)
(Drucksache 271/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238*
41. Dritte Verordnung zur Änderung der
Energiesicherungstransportverordnung
(Drucksache 247/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238*
42. Fünfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Änderung der AVV Zoonosen
Lebensmittelkette (Drucksache 239/23) . . . . . . . . . . . 217
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238*
43. a) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe
„Pflanzen und Pflanzenschutzfragen“,
Untergruppe: „Pestizide/
Pflanzenschutzmittel“ – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG
i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-
Vereinbarung – (Drucksache 257/23)
b) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für die Horizontale
Arbeitsgruppe des Rates „Fragen des
Cyberraums“ (Cyber) – gemäß § 6 Absatz 1
EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-
Länder-Vereinbarung – (Drucksache 260/23)
c) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für die Experten-
Arbeitsgruppe „Steuerung der Strategie
der EU für die internationalen
Kulturbeziehungen und einen Aktionsrahmen“
im Rahmen des Arbeitsplans Kultur (2023–
2026) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG
i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-
Vereinbarung – (Drucksache 261/23) . . . 217
Beschluss zu a): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 257/1/23 . . . . . . . . . 238*
Beschluss zu b): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 260/1/23 . . . . . . . . . 238*
Beschluss zu c): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 261/1/23 . . . . . . . . . 238*
44. Vorschlag des Bundesministers der Justiz für
die Ernennung von Bundesanwälten beim
Bundesgerichtshof – gemäß § 149 GVG –
(Drucksache 250/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 250/23 . . . . . . . . . . . . . . . . 238*
45. Benennung eines Mitglieds für den
Eisenbahninfrastrukturbeirat – gemäß § 4
Absatz 4 BEVVG – Antrag des Landes Berlin
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 294/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 294/23 . . . . . . . . . . . . . . . . 238*
46. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 263/23) . . . . . . . . . . . . . 207
Boris Rhein (Hessen) . . . . . . . . . . . 207
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 208
47. Entschließung des Bundesrates „Anreize statt
Verbote – Klimaschutz durch bessere
steuerliche Förderungen“ – Antrag des
Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 296/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 232
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232
48. Gesetz zur Änderung des
Verkehrsstatistikgesetzes und des
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes sowie des Gesetzes zur
Überarbeitung des Sanktionenrechts –
Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und
Weisungen sowie Unterbringung in einer
Entziehungsanstalt (Drucksache 306/23) . . . 232
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232
49. Gesetz zur Änderung des LNG-
Beschleunigungsgesetzes und zur Änderung
des Energiewirtschaftsgesetzes und zur
Änderung des Baugesetzbuchs
(Drucksache 307/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232
Dr. Till Backhaus (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 232, 245*
Dr. Franziska Brantner, Parl.
Staatssekretärin beim Bundesminister für
Wirtschaft und Klimaschutz . . . . . . . . 234
Wiebke Osigus (Niedersachsen) . . . . . 246*
Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 246*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 236
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 236
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident D r . P e t e r T s c h e n t s c h e r ,
Präsident des Senats, Erster Bürgermeister der
Freien und Hansestadt Hamburg
Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h ,
Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim
Bund – zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Georg Eisenreich (Bayern)
Dr. Olaf Joachim (Bremen)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Thomas Strobl, Minister des Inneren, für
Digitalisierung und Kommunen
Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für
Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Winfried Hermann, Minister für Verkehr
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen
Raum und Verbraucherschutz
Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung
und Wohnen
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz
B e r l i n :
Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für
Finanzen
Cansel Kiziltepe, Senatorin für Arbeit, Soziales,
Gleichstellung, Integration, Vielfalt und
Antidiskriminierung
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Michael Stübgen, Minister des Innern und für
Kommunales
Axel Vogel, Minister für Landwirtschaft, Umwelt
und Klimaschutz
B r e m e n :
Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für
Europa
H a m b u r g :
Jens Kerstan, Senator, Präses der Behörde für
Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Anna Gallina, Senatorin, Präses der Behörde für
Justiz und Verbraucherschutz
H e s s e n :
Boris Rhein, Ministerpräsident
Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr und Wohnen
Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Prof. Dr. Kristina Sinemus, Ministerin für Digitale
Strategie und Entwicklung
Prof. Dr. Roman Poseck, Minister der Justiz
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin
Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur,
Bundes- und Europaangelegenheiten
Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz,
Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
N i e d e r s a c h s e n :
Stephan Weil, Ministerpräsident
Wiebke Osigus, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
und Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen
beim Bund
Daniela Behrens, Ministerin für Inneres und Sport
Christian Meyer, Minister für Umwelt, Energie und
Klimaschutz
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Hendrik Wüst, Ministerpräsident
Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat,
Kommunales, Bau und Digitalisierung
Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien
und Chef der Staatskanzlei
Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
R h e i n l a n d - P f a l z :
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin
Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen
Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt,
Energie und Mobilität
S a a r l a n d :
Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin
Thorsten Bischoff, Staatssekretär und
Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
S a c h s e n :
Wolfram Günther, Staatsminister für Energie,
Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr
Sebastian Gemkow, Staatsminister für Wissenschaft,
Kultur und Tourismus
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und
Digitales
Sven Schulze, Minister für Wirtschaft, Tourismus,
Landwirtschaft und Forsten
Dr. Tamara Zieschang, Ministerin für Inneres und
Sport
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Daniel Günther, Ministerpräsident
Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende,
Klimaschutz, Umwelt und Natur
Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend,
Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
T h ü r i n g e n :
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft
und Klimaschutz Sarah Ryglewski,
Staatsministerin beim Bundeskanzler
Nancy Faeser, Bundesministerin des Innern und für
Heimat
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und
Soziales
Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und
Landwirtschaft
Dr. Franziska Brantner, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin des Innern und für Heimat
Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Justiz
Sabine Dittmar, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Gesundheit
Daniela Kluckert, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Digitales und Verkehr
Mario Brandenburg, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Bildung und Forschung
1035. Sitzung
Berlin, den 7. Juli 2023
Beginn: 09.35 Uhr
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Meine sehr
geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, ich eröffne die 1035. Sitzung des Bundesrates.
Bevor wir in die Beratung der Vorlagen eintreten,
habe ich gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung noch
Veränderungen in der Mitgliedschaft des Bundesrates
bekannt zu geben:
Aus dem Senat der Freien Hansestadt Bremen und
damit aus dem Bundesrat sind am 5. Juli 2023
ausgeschieden: Frau Bürgermeisterin Dr. Maike S c h a e -
f e r , Herr Senator Dietmar S t r e h l und Frau
Senatorin Anja S t a h m a n n .
Zu ordentlichen Mitgliedern des Bundesrates hat der
Senat am selben Tag bestellt: Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas B o v e n s c h u l t e , dem ich an dieser
Stelle herzlich zu seiner Wahl gratuliere, sowie Herrn
Bürgermeister Björn F e c k e r und Herrn Staatsrat
Dr. Olaf J o a c h i m .
Die übrigen Mitglieder des Senats wurden am selben
Tag zu stellvertretenden Mitgliedern des Bundesrates
bestellt.
Den alten und neuen Mitgliedern des Bundesrates
gratulieren wir und wünschen ihnen stets eine glückliche
Hand.
Ferner beglückwünsche ich Herrn Staatsrat Dr. Olaf
J o a c h i m zur erneuten Bestellung als
Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund.
Wir bedanken uns bei den ausgeschiedenen
Mitgliedern für die Zusammenarbeit und wünschen ihnen für die
Zukunft alles Gute.
Und jetzt zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in
vorläufiger Form mit 49 Punkten vor.
Das LNG-Beschleunigungsgesetz – unser TOP 49 –
wird erst heute Vormittag im Deutschen Bundestag
behandelt. Sobald es dort verabschiedet und uns zugestellt
worden ist, wird es umgedruckt und hier im Saal verteilt.
Wir haben vereinbart, die Vorlage entsprechend der
TOP-Nummer zum Ende der Sitzung zur Beratung
aufzurufen.
Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung werden
TOP 8 und TOP 46 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen.
Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist
nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Wir beginnen mit den Tagesordnungspunkten 8 a)
und b):
TOP 8a)
a) Gesetz zur Weiterentwicklung der
Fachkräfteeinwanderung (Drucksache 289/23, zu
Drucksache 289/23)
TOP 8b)
b) Verordnung zur Weiterentwicklung der
Fachkräfteeinwanderung (Drucksache 284/23)
Dazu liegt eine Reihe von Wortmeldungen vor.
Zunächst Frau Ministerpräsidentin Dreyer, Rheinland-Pfalz!
Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz): Guten Morgen, Herr
Präsident, liebe Kollegen und liebe Kolleginnen! Ich
finde, heute ist ein sehr guter Tag. Wenn Sie in Ihrem
Land unterwegs sind und mit Unternehmen sprechen,
egal ob sie klein oder groß sind, werden Sie feststellen:
Es gibt in der Regel zwei große Themen. Das ist einmal
das Thema Energiepreise. Das andere große Thema ist
die Frage: Woher kommen die Fachkräfte?
Wir beschäftigen uns damit nicht zum ersten Mal. Es
hat lange gedauert, aber ich bin der Bundesregierung sehr
dankbar dafür, dass wir dieses wichtige Gesetz jetzt
vorliegen haben und verabschieden können. Es ist aus
meiner Sicht ein Schlüsselgesetz, ein wirklich großer Schritt
für eines der Megathemen in unserer Gesellschaft,
nämlich die Frage: Wie kann die Wirtschaft, wie kann
Dienstleistung sich weiterentwickeln, und wie unterstützen wir
darin, Fachkräfte in entsprechender Zahl zu finden?
Insofern freue ich mich, dass wir heute darüber sprechen
können. Ich denke, dass wir uns hier im Bundesrat sehr
bewusst sind, dass wir dieses Problem gemeinsam
bewältigen müssen, und gehe davon aus, dass die Abstimmung
am Ende reibungslos verläuft.
Die Sicherung des Fachkräftebedarfs ist ein Schlüssel
für unsere Wirtschaft, sie ist ein Schlüssel für den
Wohlstand in unserer Gesellschaft, aber sie ist auch ein
Schlüssel dafür, dass das, was wir uns vornehmen, zum
Beispiel den klimaneutralen Umbau unserer Gesellschaft,
am Ende wirklich gelingen kann. Ob beispielsweise in
der Klimatechnik, bei der energetischen
Gebäudesanierung oder beim Ausbau der klimafreundlichen
Mobilität: Überall brauchen wir Menschen, die ein
besonderes Handwerk beherrschen, überall brauchen wir
Menschen, die Lust haben, anzupacken. Das können wir nur
stemmen, wenn wir an beiden Enden angreifen, nämlich
einmal beim Thema „Ausbildung und Weiterbildung in
unserem eigenen Land“ und zum anderen, indem wir die
Zuwanderung nutzen, damit Menschen gerne und
freiwillig zu uns kommen, um bei uns, in unserem Land zu
arbeiten.
Das Thema ist nicht neu; ich habe es eben schon
gesagt. Wenn man sich zum Beispiel das IAB-
Betriebspanel für Rheinland-Pfalz anschaut, dann sieht man: Im
Jahr 2022 konnten rund 38 Prozent der Betriebe in
Rheinland-Pfalz ihren Personalbedarf nicht oder nur teilweise
decken. Die Konsequenz kennen wir alle: Viel zu lange
Vakanzen, Öffnungszeiten werden reduziert. Wer kennt
das nicht aus seinem Bundesland, dass plötzlich die
Gastronomie zwei Tage weniger in der Woche aufhat oder der
Friseur sagt: „Ich mache einen zusätzlichen Ruhetag“?
Das alles kennen wir inzwischen, weil es schon Alltag
geworden ist. Auf der anderen Seite bedeutet das auch
Mehrarbeit für diejenigen Menschen, die im Moment in
Arbeit sind. Der Druck erhöht sich weiterhin, und das ist
eine sehr ungute Situation.
Nehmen wir das Beispiel Pflege: Dort haben wir
Fachkräftebedarf. Überall, wo Pflegekräfte fehlen, heißt
das: Weniger Menschen werden gepflegt. Und umgekehrt
wird der Druck auf diejenigen, die in der Pflege arbeiten,
immer größer. Das ist keine gute Situation, um Menschen
zu begeistern, in unserem Land in wichtigen Branchen
und Bereichen zu arbeiten. Diese Situation wird sich
weiter verschärfen.
Es sind neben mir, glaube ich, noch ein paar Kollegen
mehr hier im Raum, die zur Babyboomer-Generation
gehören. Viele der Babyboomer werden irgendwann in
den nächsten Jahren in Rente gehen. Das heißt, das
Problem wird sich verschärfen, weil schlicht und ergreifend
weniger nachkommen. Deswegen bin ich der
Bundesregierung, der Innenministerin, Frau Nancy Faeser, und
unserem Arbeitsminister, Hubertus Heil, sehr dankbar,
dass dieses Gesetz den Weg hierher so lautlos gefunden
hat und wir heute über ein wirklich sehr erfreuliches
Gesetzespaket sprechen können. Das war in den letzten
zehn Jahren nicht möglich. Ich möchte betonen, dass
auch im Kreis des Bundesrates Einigkeit besteht, dass wir
beide Stellschrauben brauchen, dass wir nicht ohne eine
geregelte und gute Zuwanderung leben können, die
Dinge ermöglicht, ohne die unser Land einfach keinen
Fortschritt mehr machen kann.
Ich will ein paar Punkte nennen, die aus meiner Sicht
wichtig sind:
Das eine ist natürlich die Ausbildungsgarantie: dass
jeder junge Mensch, der eine Ausbildung machen
möchte, die Garantie hat, dass er am Ende einen Platz
bekommt. Manche wundern sich und sagen: Die Betriebe
suchen doch händeringend Auszubildende. – Aber wir
haben umgekehrt auch die Situation, dass wir viel zu
viele junge interessierte Menschen haben, die keinen
Ausbildungsplatz finden. Dass wir das damit beenden,
finde ich richtig.
Das zweite Wichtige aus meiner Sicht ist, dass wir
schauen, dass unsere Fachkräfte von heute im Land
bleiben und auch Fachkräfte bleiben, indem wir es ihnen
ermöglichen, dass Qualifikation in der Veränderung, in
der Anpassung möglich ist. Mit vereinfachter
Weiterbildungsförderung, die für alle Betriebe geöffnet wird, und
mit der Einführung des Qualifizierungsgeldes, welches
die Weiterqualifizierung im Strukturwandel absichert und
Arbeitsplatzverlusten vorbeugt, werden wir einen
Riesenschritt nach vorne machen. Denn Sie wissen: Wir leben
in Zeiten der Transformation. Die Fachkraft der
Vergangenheit muss sich weiterentwickeln, damit sie den
Anforderungen von heute gerecht werden kann.
Und zum Dritten: Wir erleichtern den Zuzug von
Fachkräften aus dem Ausland, und wir bauen Hürden ab.
Wer einen anerkannten Abschluss mitbringt, der kann in
Zukunft jede qualifizierte Tätigkeit in unserem Land
ausüben, ohne eine Beschränkung auf den jeweils
erlernten Beruf. Dieser Punkt ist überfällig angesichts der
Tatsache, dass wir unseren eigenen jungen Leuten hier
immer wieder erklären: Lernt etwas Gutes, und wenn ihr in
zehn Jahren in einem anderen Beruf tätig sein wollt, dann
habt ihr die Möglichkeit dazu. – Dass wir den gleichen
Maßstab anlegen an Menschen, die zu uns kommen,
finde ich absolut anerkennenswert und sehr wichtig.
Die Anerkennungsverfahren müssen nicht vor der
Einreise absolviert werden, sondern sie können in
Deutschland absolviert werden. Auch das ist ein wesentlicher
Punkt, weil wir in manchen Fällen ja immer noch sehr
lange brauchen, bis wir die Anerkennung von
Berufsabschlüssen hinter uns gebracht haben. Daran arbeiten
viele, und es ist wichtig. Es ist ein totaler Fortschritt, dass
wir das nicht machen, bevor die Leute einreisen dürfen.
Die Zeit, während sie schon hier sind, können die
Menschen, die zu uns kommen, dann sinnvoll nutzen.
Ein weiterer wichtiger Punkt aus meiner Sicht ist, dass
bei Fachkräften mit Berufserfahrung in Zukunft auf eine
Gleichwertigkeitsprüfung der Abschlüsse verzichtet
werden kann. Das finde ich, ehrlich gesagt, sogar
revolutionär. Ich bin gespannt, wie wir das in der Umsetzung
miteinander hinkriegen; denn das machen manchmal
auch alle möglichen Berufsverbände, Kammern, was
auch immer. Ich glaube, wir haben noch miteinander zu
arbeiten, damit dieser Punkt tatsächlich Wucht entfaltet.
Gerade bei den Menschen, die aus der Ukraine
kommen und beispielsweise schon sechs, sieben Jahre lang
als Mediziner/-innen in ihrem eigenen Land gearbeitet
haben, haben wir die Erfahrung gemacht, dass es hier
dann fünf Jahre dauert, bis sie eine Anerkennung haben.
Das sind Zustände, die aus meiner Sicht schwierig sind,
und wir müssen mit großer Kraft daran arbeiten, dass sich
das ändert. Und natürlich finde ich die Chancenkarte, die
ein Zuzugssystem für Arbeitsuchende ermöglicht, sehr
wichtig.
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz bekommen
wir im internationalen Vergleich eines der modernsten
Einwanderungsgesetze. Ich bin froh, dass der
ursprüngliche Gesetzentwurf durch die Beratung, die ja sehr
intensiv war, noch besser geworden ist. Manche Aspekte, die
wir in Rheinland-Pfalz besonders wichtig fanden, sind
mit aufgenommen worden. Dafür ein großes
Dankeschön! Zum Beispiel die Möglichkeit des Spurwechsels:
Das ist ein altes Streitthema gewesen; aber es ist eben
überhaupt nicht einzusehen, dass Menschen, die hier
sind, die schon arbeiten, die bereits eine Beschäftigung
haben, zurückgeschickt werden. Die Realität ist eine
andere als der ideologische Streit. Fast jeder
Ministerpräsident, fast jede Ministerpräsidentin kennt Menschen wie
den Bäckerjungen, wo der Meister fragt: Wie? Ihr wollt
den zurückschicken? Der arbeitet doch hier schon seit
drei Jahren wunderbar. Wieso muss der denn jetzt weg? –
Dass wir diesen Menschen jetzt die Möglichkeit geben,
hierzubleiben, finde ich sehr gut. Ebenso finde ich es
richtig, dass junge geduldete Geflüchtete, die sich in
Ausbildung befinden, einen sicheren Aufenthaltstitel
bekommen, und dass auch echte Verbesserungen im
Bereich des erleichterten Familiennachzugs für Eltern
und Schwiegereltern von Fachkräften möglich sind. Denn
Hand aufs Herz: Wer kommt eigentlich zu uns, wenn er
seine Familie zu Hause lassen muss und nicht die
Möglichkeit hat, Eltern oder Schwiegereltern nach
Deutschland zu holen? Da müssen wir einen Schritt nach vorne
gehen, so wie es viele erfolgreiche Einwanderungsländer
machen. Das wird durch dieses Gesetz auch erfüllt.
Mein letzter Punkt sind die erweiterten Möglichkeiten
für die Beschäftigung von Pflegehilfskräften. Auch das
ist wichtig. Wir haben in der Pflege eine richtig
schwierige Situation. Deshalb müssen wir alle Instrumente, die
wir haben, nutzen, um dort die Situation zu erleichtern.
Insofern freue ich mich darüber.
Wir bekommen ein Gesetz und eine Verordnung, die
tolle Rahmenbedingungen für uns schaffen. Wir Länder
haben danach einiges zu tun. Wir haben im Jahr 2020, als
das beschleunigte Fachkräfteverfahren eingeführt worden
ist, als eines der ersten Bundesländer eine zentrale
Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung geschaffen.
Wir bekommen die Rückmeldung, dass das sehr gut
angenommen wird, sowohl von der Wirtschaft als auch
von allen anderen, die mit diesem Thema zu tun haben.
Ich kann nur sagen: Einen echten
Dienstleistungscharakter zu entwickeln gegenüber Unternehmen und
Fachkräften, das bleibt die Verpflichtung auf unserer Seite, damit
dieses Gesetz am Ende in der Umsetzung auch wirklich
positive Konsequenzen haben kann.
Ich freue mich darüber, dass wir mit diesem Gesetz die
Chance dazu bekommen. Wir brauchen kluge Köpfe und
viele helfende Hände. Wir sind längst davon
abgekommen, nur noch von Fachkräften zu reden, wenn wir von
Mangel reden. Wir brauchen Arbeitskräfte auf allen
Ebenen. Ich bin sehr froh darüber, dass die Bundesregierung
uns heute nach der Beratung im Bundestag ein Gesetz
vorlegt, das wir hier beschließen können und mit dem wir
etwas Gutes für unser Land erreichen können. –
Herzlichen Dank dafür!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank,
Frau Ministerpräsidentin!
Sehr geehrte Damen und Herren, bevor wir mit den
Wortmeldungen fortfahren, möchte ich Ihre
Aufmerksamkeit auf die Ehrentribüne lenken, auf der soeben der
Senatsmarschall der Republik Polen, Seine Exzellenz
Herr Professor G r o d z k i , und die Mitglieder seiner
Delegation Platz genommen haben.
Herr Senatsmarschall, ich begrüße Sie und Ihre
Delegation sehr herzlich bei uns im Bundesrat.
(Beifall)
Der polnische Senat und der Bundesrat pflegen eine
enge und freundschaftliche Zusammenarbeit. Letztes Jahr
besuchte mein Vorgänger als Bundesratspräsident, Bodo
Ramelow, Polen. Im Frühling trafen sich die
Vorsitzenden der Deutsch-Polnischen Freundschaftsgruppen in
Warschau, und heute sind Sie bei uns zu Gast. Dies
ermöglicht uns einen fortlaufenden Dialog über
grundlegende Zukunftsthemen unserer Länder und die
drängenden Fragen dieser Zeit. Seit Beginn des russischen
Angriffskrieges gegen die Ukraine leisten Polen und
Deutschland vielfältige Unterstützung für unser
europäisches Nachbarland, eine Unterstützung, die von großer
Bedeutung ist für die Menschen in der Ukraine und
zugleich für die europäische Gemeinschaft, für unsere
Freiheit und Unabhängigkeit.
Herr Senatsmarschall, liebe Gäste aus Polen, ich freue
mich, dass wir heute die Möglichkeit für einen
Gedankenaustausch haben und heiße Sie nochmals im Namen
des ganzen Hauses herzlich willkommen in Berlin.
Wir kommen zu weiteren Wortmeldungen zur
Fachkräfteeinwanderung. Dazu hat als Nächstes das Wort:
Herr Staatsminister Dulig, Sachsen.
Martin Dulig (Sachsen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, man
sollte mit dem Begriff „historisch“ vorsichtig sein, aber
dass die Entscheidung, die wir heute treffen, nicht nur
wichtig und besonders ist, sondern auch eine historische
Dimension hat, liegt meiner Meinung nach daran, dass
wir mit der politischen Lebenslüge aufhören,
Deutschland sei kein Einwanderungsland. Für manche mag es
vermessen klingen, wenn ich als Ostdeutscher das sage,
weil das ja vor allem eine westdeutsche Geschichte ist.
Ich will sie nur damit nicht alleinlassen. Denn auch wir in
der DDR haben eine eigene, verfehlte
Zuwanderungsoder Integrationspolitik erlebt. Zu uns kamen
Angolanerinnen, Angolaner, Menschen aus Mosambik, aus
anderen Ländern. Von Integration keine Spur!
Ob wir uns Ost- oder West-Geschichten erzählen: Die
Konsequenz haben wir alle zu tragen. Das ist der Grund,
warum es schon etwas Besonderes ist, wenn wir heute
hier stehen und sagen: Wir müssen die
Rahmenbedingungen verändern, um den Hebel umzulegen und mit
dieser politischen Lebenslüge aufzuhören. Wenn es um
die Konsequenzen geht, ist das natürlich auch keine Ost-
West-Frage – auch wenn es in den Ländern sicherlich
allein aufgrund der Bevölkerungsentwicklung, der
demografischen Entwicklung unterschiedliche Auswirkungen
gibt. Sachsen ist zum Beispiel eines der Bundesländer mit
der ältesten Bevölkerung. Dementsprechend trifft es uns
besonders hart, dass innerhalb von zehn Jahren mehr als
200 000 Menschen auf dem Arbeitsmarkt schlichtweg
fehlen, weil sie in Ruhestand gegangen sind und keine
junge Generation nachgewachsen ist. Das spüren
inzwischen alle. Beispiele sind ja genannt worden. Deshalb ist
das ein Thema, das uns alle angeht.
Wichtig ist aber für uns auch, dass wir das, was wir
heute beschließen, einordnen. Denn die Botschaft
gegenüber den Beschäftigten muss ja sein: Es geht um euch. –
Wenn es darum geht, wie wir unseren Arbeits- und
Fachkräftemangel in den Griff bekommen, geht es in erster
Linie darum, den eigenen Menschen diese Sicherheit zu
geben. Es geht in erster Linie darum, in die eigenen Leute
zu investieren, sie gut zu bezahlen, sie gut zu behandeln,
ihnen Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten
zu geben, ihnen die Sicherheit zu geben, dass die
Veränderung in der Arbeit mit ihnen und für sie passiert.
Das Zweite muss sein, dass wir unsere eigenen
Potenziale nutzen. Da kann der Westen durchaus etwas vom
Osten lernen. Zum Beispiel ist die Beschäftigungsquote
von Frauen bei uns genauso hoch wie die von Männern,
in manchen Bereichen liegt sie sogar darüber. Wenn ich
zum Beispiel an Kinder und Jugendliche denke, die in der
Schule Probleme haben, dann muss ich sagen: Das sind
sehr häufig diejenigen, die Schwierigkeiten haben, auf
dem ersten Arbeitsmarkt anzukommen.
Das Dritte in unserer Strategie muss sein, dass wir in
die Digitalisierung, in die Innovation, in die
Automatisierung investieren. Denn zu glauben, wir könnten unser
Arbeits- und Fachkräfteproblem mathematisch lösen, als
sei das nur eine Frage von „Wie viel brauche ich, Stand
heute, und wie viel organisiere ich?“, ist eine
Milchmädchenrechnung. Das wird schiefgehen. Dass wir aber
Zuwanderung brauchen – und deshalb sitzen wir hier und
entscheiden –, liegt ja nicht nur auf der Hand, sondern ist
auch zwingend notwendig, nicht erst seit heute, sondern
das ist ja eigentlich auch die Konsequenz der
Erfahrungen der letzten Jahre.
Der entscheidende Punkt für mich ist, dass wir uns
keine zweite Lebenslüge aufbauen. Das Gesetz allein ist
keine Lösung. Deutschland, Europa sind nicht so
attraktiv. Ein Gesetz wird nicht ausreichen, damit alles in
Ordnung ist. Ihnen muss ich das nicht sagen. Wir werden
massiv dafür werben müssen, dass Menschen zu uns
kommen. Wir werden die Strukturen anpassen müssen,
damit das gelingt; denn wir konkurrieren inzwischen mit
vielen Regionen auf der Welt um die gleichen Köpfe.
Auch wenn es eine Binse ist, dass nicht Arbeits- und
Fachkräfte kommen, sondern Menschen, ist die Frage der
Integration, die Frage, wie uns das gelingt, kulturell wie
strukturell, von Anfang an das bestimmende Thema.
Jeder Landrat wird sich fragen müssen, welche
Botschaften er sendet, wie attraktiv seine Region ist, damit
Menschen bleiben und Menschen kommen. Deshalb bin ich
dankbar, dass mit diesem Gesetz die Möglichkeit des
sogenannten Spurwechsels geschaffen wurde, damit
Menschen, die da sind und bleiben werden, schneller die
Möglichkeit haben, in den ersten Arbeitsmarkt zu
kommen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt.
Nun liegt es an uns, dieses gute Gesetz mit Leben zu
füllen. Ja, auch da gibt es schon von Anfang an Fragen.
Ich finde die Verdienstgrenzen zu hoch, wenn ich an das
Verdienstniveau in Ostdeutschland denke. Ich weiß nicht,
ob wir nicht auch ein paar Hürden haben, die gerade die
sozialen Berufe nicht befördern. Das soll jetzt kein Aber
sein. Vielmehr will ich sagen: Lasst uns beginnen, die
Chancen dieses Gesetzes zu nutzen und dort, wo es
Hürden gibt, diese schnell abzuräumen! Denn wir brauchen
dieses Gesetz. Wir brauchen die Rahmenbedingungen.
Aber jetzt geht es darum, es mit Leben zu füllen. – Vielen
Dank!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank,
Herr Dulig! – Jetzt spricht Frau Ministerin Neubaur,
Nordrhein-Westfalen.
Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen): Sehr
geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der
Fachkräftemangel ist wirklich omnipräsent: in der IT-
Branche, in der Pflege, im Gesundheitswesen, in Kitas, in
der Gastronomie, im Handwerk. Die Liste ist spürbar zu
lang, sie ist unendlich lang. In jedem sechsten Beruf
fehlen Arbeits- und Fachkräfte. In NRW wurden im
Mai 2023 rund 150 000 offene Stellen gemeldet, für die
es nicht möglich war, entsprechende Fachkräfte zu
finden. In einer Gesellschaft, die so sehr geprägt ist vom
demografischen Wandel, verstärkt sich dieses Problem
immens.
Aber wir brauchen Fachkräfte. Wir brauchen sie, um
das, was politisch beschlossen ist – die große
Transformation, die Gerechtigkeit, die offene Gesellschaft –, um
das, was wir an Dienstleistungen im Gesundheits- und
Pflegesektor weiterhin auf hohem Niveau halten wollen,
eben auch mit Menschen befüllt zu haben, Menschen zu
haben, die das für uns machen, um – ja, man kann es so
sagen – unseren Laden am Laufen zu halten.
Der Fachkräftemangel ist längst zu einer
Fachkräftekrise geworden. Das hat negative Auswirkungen auf die
Beschäftigten, die überlastet sind, auf die Menschen, die
zum Beispiel auf Pflege oder Betreuung angewiesen sind,
auf die Wirtschaft. Denn jede Fachkraft in Deutschland,
die nicht da ist, bedeutet 86 000 Euro Verlust an
Wirtschaftskraft. Derzeit fehlen laut Bundesagentur für Arbeit
rund 400 000 Fach- und Arbeitskräfte pro Jahr. Das
bedeutet einen hohen zweistelligen wirtschaftlichen
Milliardenschaden pro Jahr.
Ich werfe mal kurz für Sie alle zusammen den Blick
nach Nordrhein-Westfalen: Mehr als ein Drittel der
umsatzstärksten deutschen Unternehmen aus Industrie,
Handel und Dienstleistung haben ihren Sitz in NRW. Allein
in Südwestfalen in Nordrhein-Westfalen sitzen mehr als
150 weltmarktführende Unternehmen. Rund ein Drittel
der deutschen Umsätze in der Chemie werden in
Nordrhein-Westfalen erwirtschaftet. Nordrhein-Westfalen ist
ein Industrieland. Ich bin Industrieministerin und bin das
sehr gerne. Und eben genau diese Industrie hat
drängenden Fachkräftebedarf. Wir brauchen Fachkräfte für
unseren Industriestandort, für unseren Stahlstandort, für den
Maschinenbau, für den Dienstleistungssektor, für das
Handwerk und viele weitere Bereiche. Nach einer IHK-
Prognose kommt es in NRW in den nächsten zehn Jahren
zu einer Fachkräftelücke von 1,1 Millionen Menschen.
Dabei herrscht der große Fachkräftemangel in den
Branchen des Gesundheits- und Sozialwesens ja an genau der
Stelle, wo wir alleine aus Eigeninteresse für eine
Gesellschaft, die zusammenhalten will, sicherstellen müssen,
dass wir alles Erdenkliche unternehmen, der
Fachkräftekrise zu begegnen.
In den Handwerksberufen war 2021 fast ein Drittel der
Stellen nicht besetzt. Der Fachkräftemangel besteht in so
gut wie allen Bereichen. Die Fachkräftekrise hat eben
wirtschaftliche, aber auch soziale Sprengkraft, und sie
schadet der Wirtschaft. Deutschland kann! Mit diesem
Gesetz zeigen wir: Wir wollen uns diese Situation nicht
länger leisten. Es ist uns gelungen, dass wir gemeinsam,
Bund und Länder, den Anfang machen, wirtschaftlich
und sozial etwas für unsere Zukunft zu tun in der Frage
von Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel.
Das Gesetz ist dringend nötig und war lange
überfällig. Unser gemeinsames Ziel – Bund, Länder und
Kommunen –, die Einwanderung von Fach- und
Arbeitskräften zu stärken und so die weiteren Bedarfe zu decken, ist
damit ausgesprochen und muss jetzt mit Leben gefüllt
werden. Das wird eine Kraftanstrengung für alle
Beteiligten werden – Kommunen, Länder und Bund. Und klar ist,
dass Länder und Kommunen bei dieser Kraftanstrengung
ihren Beitrag zu leisten haben werden, aber an dieser
Stelle auch die weitere Unterstützung und gute
Zusammenarbeit mit dem Bund brauchen.
Ich will Ihnen zum Abschluss noch aus dem Leben
einer Ministerin erzählen, die wahnsinnig gerne ihr Privileg
nutzt, hinter die Kulissen der Wirtschaft schauen zu
dürfen. Ich gehe mit Ihnen nach Olpe und erzähle Ihnen von
einem Gespräch mit einem mittelständischen
Familienunternehmer – einer der vielen Hidden Champions, die
Nordrhein-Westfalen zu bieten hat. Mit diesem älteren,
gestandenen Herrn, der schon vieles hat kommen und
gehen sehen, hatte ich einen meiner ersten Termine vor
gut einem Jahr. Er berichtete mir und fragte: Was ist los,
dass ihr, die ihr Verantwortung tragt, nicht in der Lage
seid, denjenigen zu helfen, die bei mir eine Ausbildung
machen, die ich unterstütze, damit sie integriert werden
in unsere Region, von denen ich will, dass sie gut
wohnen können, dass ihre Familien nachziehen können, weil
das wichtig ist für Menschen, sich mit ihren Familien
eine Zukunft aufbauen zu können? Warum schafft ihr das
nicht?
Ich glaube, für die vielen, die ganz konkret dafür
arbeiten, dass wir Wohlstand, der nachhaltig ist, in unseren
Regionen in der Bundesrepublik haben, ist es ein
wichtiges und richtiges Signal, dass es gelungen ist, über so
manchen Schatten zu springen, Lebenslügen aufzugeben
und damit vor allem eines zu erwirken. Genau diejenigen
werden wir brauchen, um sagen zu können: Deutschland
ist ein attraktiver Ort, um sein Leben zu leben.
Deutschland steht, wir stehen in einer harten
Konkurrenz zu anderen Regionen der Welt, zum Beispiel USA
und Kanada, wo Fachkräfte vielleicht allein der Sprache
wegen sagen: Das ist eigentlich interessanter. –
Deswegen ist es wichtig, dass wir neben der Technik eines
Gesetzes, neben dem guten Ausfinanzieren und schlanken
Verfahren in den ganzen Prozessen gemeinsam eines
verstehen: Mit diesem Gesetz stärken wir Deutschland,
wir tun etwas gegen die Spaltung unserer Gesellschaft.
Wir müssen gemeinsam mit aller Kraft dafür sorgen, in
einer freien Demokratie den wesentlichen Teil, den wir
als Politik leisten können, nämlich für die Wirtschaft
attraktiv zu sein, in guter Rechtsstaatlichkeit genau mit
solchen konkreten Maßnahmen zu hinterlegen. Ich bin
froh, dass wir heute dieses Gesetz beraten. – Vielen
Dank!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank,
Frau Ministerin Neubaur!
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte noch
einmal kurz die Reihenfolge der Wortmeldungen
zurückstellen und darauf hinweisen, dass auf der Ehrentribüne
soeben Mitglieder des französischen Senats und der
Vorsitzende der Deutsch-Französischen
Freundschaftsgruppe, Senator L e G l e u t , Platz genommen haben.
Liebe Gäste aus Frankreich, herzlich willkommen in
Berlin! Wir freuen uns, Sie im Bundesrat begrüßen zu
können.
(Beifall)
2023 jährt sich zum 60. Mal die Unterzeichnung des
Elysée-Vertrages, der nach dem Zweiten Weltkrieg das
Fundament gelegt hat für die Annäherung, die
Zusammenarbeit und Freundschaft von Frankreich und
Deutschland. Heute leben wir in einem Europa, in dem die
deutsch-französische Partnerschaft ein wesentlicher
Bestandteil unserer Gemeinschaft ist. Die Bürgerinnen und
Bürger unserer Länder sind über Städtepartnerschaften
und vielfältige weitere Projekte miteinander verbunden.
Auch der französische Senat und der Bundesrat pflegen
gute Kontakte und kooperieren seit vielen Jahren,
insbesondere über unsere Deutsch-Französische
Freundschaftsgruppe.
Liebe Gäste aus Frankreich, noch einmal herzlich
willkommen! Ich wünsche Ihnen im Namen des
gesamten Hauses gute Gespräche und einen schönen Aufenthalt
in Berlin.
(Beifall)
Wir kommen zurück zur Fachkräfteeinwanderung. Als
Nächstes hat das Wort: Frau Ministerin Behrens,
Niedersachsen.
Daniela Behrens (Niedersachsen): Vielen Dank! –
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Niedersachsen, Deutschland ist Einwanderungsland; das
wissen wir alle. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz
schaffen wir die rechtlichen Grundlagen dafür. Ich
glaube, das ist ein Meilenstein; denn das, was die Menschen
in unserem Land in der Realität schon erleben, schaffen
wir jetzt auch gesetzlich. Wir müssen alles dafür tun, dass
dieses Gesetz in der Realität gut umgesetzt wird, dass wir
Menschen nach Deutschland bekommen, die unsere
Fachkräfte-, Arbeitskräftepotenziale verstärken, dass wir
uns neu aufstellen können und dass wir uns als ein Land
präsentieren, das alle willkommen heißt.
Ich finde es sehr schön – und deswegen habe ich mich
als Innenministerin zu Wort gemeldet –, dass wir mit
dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz versuchen, die
Zuwanderung anders zu regeln. Wir schaffen mit dem
Fachkräfteeinwanderungsgesetz auch die Möglichkeit des
Spurwechsels. Das heißt: Asylbewerberinnen und
Asylbewerber, die im Verfahren sind, können umschwenken
und sich über die Fachkräfteeinwanderung in
Deutschland eine Perspektive eröffnen. Das ist sehr gut. Das ist
ein Meilenstein.
Ich möchte aber auf einen Fakt kommen, bei dem ich
mir gewünscht hätte, dass wir im
Gesetzgebungsverfahren noch mutiger gewesen wären. Wir haben in
Niedersachsen über 27 000 Geduldete, in ganz Deutschland über
300 000 Menschen, die abgelehnte Asylbewerberinnen
und -bewerber sind, die in der großen Mehrheit
anständige Leute sind, die nicht straffällig geworden sind und die
Arbeitskräfte und Fachkräfte sein könnten. Der
Spurwechsel, den wir jetzt auf den Weg gebracht haben,
umfasst diese Gruppe noch nicht. Ich glaube, dass wir hier
nicht nur darauf schauen müssen, welche Menschen wir
zu uns locken wollen für unseren Arbeitsmarkt, sondern
den Fokus auch noch einmal mehr auf die Menschen
legen müssen, die schon da sind, die nach Deutschland
gekommen sind, um hier Heimat zu finden, die hier eine
Perspektive suchen möchten und die sich natürlich gern
durch eine eigene Berufstätigkeit selbst ernähren und ihr
Leben gestalten wollen. Daher habe ich die große
Hoffnung, dass uns das Fachkräfteeinwanderungsgesetz
gerade durch den Spurwechsel sehr viele positive Momente
bringt.
Wir erleben, dass wir gerade unter den
Asylbewerberinnen und -bewerbern viele Menschen für unseren
Arbeitsmarkt gewinnen können. Ich hoffe, dass wir aus
diesen guten Erfahrungen heraus den Mut haben, auch
die Menschen in den Spurwechsel einzubeziehen, die
geduldet sind, die einen abgelehnten Asylantrag haben,
die aber trotzdem in unserem Land sind und
höchstwahrscheinlich auch in unserem Land bleiben werden. Denn
es macht keinen Sinn, Kraft auf Rückführungen zu
verwenden, wenn wir die Menschen eigentlich im Großen
und Ganzen alle gut gebrauchen können. Da ist die
gesellschaftliche Debatte, glaube ich, noch nicht ganz so
weit. Die müssen wir miteinander führen. Ich bin froh,
dass das Fachkräfteeinwanderungsgesetz hier ein sehr
klares Signal setzt. Damit werden wir sehr viele positive
Momente haben. Der nächste Schritt des
Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wird die Einbeziehung der
Menschen sein, die hier nur geduldet sind, aber gerne
hierbleiben wollen. – Herzlichen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank,
Frau Ministerin Behrens!
Wir haben einige Mitglieder der Bundesregierung zu
Gast, die zur Fachkräfteeinwanderung eine Rede
angemeldet haben. Das Wort erhält zunächst Frau
Bundesministerin Faeser, Bundesministerium des Innern und für
Heimat.
Nancy Faeser, Bundesministerin des Innern und für
Heimat: Vielen Dank! – Herr Präsident! Meine Damen
und Herren! Vor zwei Wochen hat der Deutsche
Bundestag ein modernes Einwanderungsrecht für unser Land
beschlossen – ein Einwanderungsrecht, das sich an den
Qualifikationen, den praktischen Erfahrungen und dem
zukünftigen Potenzial der Menschen orientiert, die zu uns
kommen wollen. Ich bin heute hier, um noch einmal für
dieses Gesetz bei Ihnen zu werben; denn in
Deutschland – das ist heute schon mehrfach gesagt worden –
fehlen überall Fachkräfte, und das ist für die Wirtschaft
ein Riesenproblem. Es ist aber auch für unseren gesamten
Wohlstand ein großes Problem.
Selbstverständlich müssen wir erst die Potenziale im
Inland heben. Deswegen ist das Aus- und
Weiterbildungsgesetz meines Kollegen Hubertus Heil so wichtig.
Ich möchte das an dieser Stelle hervorheben, weil es
darum geht, dass alle jungen Menschen in Deutschland
befähigt werden, einen Beruf auszuüben oder die
Qualifikation für einen möglichen Studiengang zu haben. Das
muss vorweggeschaltet sein.
Das Zweite ist – in der Tat richtig; darauf hat Martin
Dulig hingewiesen –: Auch die Frauenerwerbsquote muss
in unserem Land gesteigert werden. Da ist noch Luft
nach oben. Aber das Nächste ist eben, dass wir dafür
sorgen müssen, dass die vielen offenen Arbeitsstellen
besetzt werden können.
Trotz all dieser Anstrengungen hatten wir – das sagt
das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung – Ende 2022 immer noch fast 2 Millionen offene
Stellen. Der Mangel an Fachkräften ist eine der größten
Wachstumsbremsen für unsere Wirtschaft, und er ist an
jeder Ecke zu spüren. Ministerpräsidentin Malu Dreyer
hat darauf hingewiesen. Ob es in der Pflege ist, im
Handwerk, in den Kitas, in den Schulen oder – und das
wissen Sie sicherlich sehr genau – auch in den
Verwaltungen. Dort fehlen uns zunehmend die entsprechenden
Fachkräfte und Arbeitskräfte. Unser Land braucht
dringend erfahrene und qualifizierte Menschen, um diese
Stellen zu besetzen, aus Deutschland, aus Europa und aus
der ganzen Welt. Das sagen uns Experten und Praktiker.
Von DGB bis BDI, von den großen kommunalen
Spitzenverbänden bis zu den kleinen Fachbetrieben vor Ort –
überall wird das gefordert.
Warum haben eigentlich die bisherigen Regelungen
nicht ausgereicht? Weil es zum einen aus meiner Sicht
ein Gesetz war, um abzuwehren. Man hat eben nicht
Zugänge organisiert und Qualifikationen zugelassen und
viel dafür getan, um um die besten Köpfe zu kämpfen,
wie wir das in anderen, in klassischen
Einwanderungsländern erleben. Wenn man sieht, wie sehr in Amerika, in
Australien, in Kanada um Fachkräfte, Arbeitskräfte
geworben wird – aktiv –, dann muss man anerkennen: Das
war bei uns bislang nicht so. Wir werden das jetzt ändern.
Das zweite große Problem waren unsere große
Bürokratie und komplizierte Verfahren. Deswegen ist es
wichtig und richtig, ein modernes Einwanderungsrecht auf
den Weg zu bringen. Das haben wir geschafft. Ich bin
Ihnen dankbar, wenn Sie das unterstützen. Ich möchte Sie
dazu einladen, dass wir jetzt an der Umsetzung dieses
Gesetzes arbeiten; denn da haben wir in der Tat noch viel
vor uns. Wir haben deshalb auf der Bundesebene eine
Staatssekretärsrunde ins Leben gerufen, um gleichzeitig
an Verfahrenserleichterungen und am Bürokratieabbau zu
arbeiten. Ich bin fest davon überzeugt: Ohne dieses
zusätzliche Verfahren werden wir das nicht schnell ändern
können. Deswegen brauchen wir die Verfahrens- und
Bürokratieerleichterungen auf jeden Fall. Es ist etwas
sehr Wichtiges, dass wir das organisieren, damit das
Gesetz sozusagen auf die Straße gebracht werden kann.
Ich bin meinen Kollegen Hubertus Heil, dem
Arbeitsminister, und Robert Habeck, dem Wirtschaftsminister,
sehr dankbar und auch den Abgeordneten des Deutschen
Bundestages für die konstruktive Zusammenarbeit – im
Vorfeld bei der Gesetzeserhebung, aber auch im
Gesetzgebungsverfahren. Sie haben darauf hingewiesen: Der
Deutsche Bundestag hat noch maßgebliche
Veränderungen vorgenommen. Meine Innenministerkollegin aus
Niedersachsen hat gerade darauf hingewiesen, dass jetzt
auch der Spurwechsel möglich ist und dass das sicher
etwas Positives ist für die Menschen, die hier leben.
Ich möchte diesen Dank aber auch an Sie alle richten:
Vielen Dank, dass Sie dieses für unser Land so wichtige
Projekt aktiv unterstützen! Dafür darf ich Ihnen allen
meinen ausdrücklichen Dank und meine Anerkennung
aussprechen.
Das heißt aber auch, dass wir den Antrag auf
Anrufung des Vermittlungsausschusses ablehnen. Das, was
Bayern beantragt hat, bezieht sich, glaube ich, auf das
zusätzliche Verfahren im Bundestag. Ich hoffe, dass Sie
diesen Antrag noch mal überdenken. Denn das, was
meine Kollegin Frau Behrens gesagt hat, ist ja das
Entscheidende: dass Menschen, die bereits hier leben und
Qualifikationen mitbringen, nicht erst ausreisen müssen, um
dann über ein Verfahren zurückzukommen, sondern dass
das Arbeitskräftepotenzial, das bereits hier ist, gut
integriert ist, dann gleich diesen Spurwechsel vollziehen
kann. Ich glaube, das ist etwas – und darüber bitte ich
noch mal nachzudenken –, was gerade die Wirtschaft von
uns permanent fordert: dass wir den Menschen, die mit
guter Qualifikation bereits bei uns im Land sind, diesen
Weg in den Arbeitsmarkt ermöglichen.
Das neue Fachkräfteeinwanderungsrecht ist der
Startschuss, um im internationalen Wettbewerb die besten
Kräfte für Deutschland zu gewinnen und in unserem
modernen, offenen Einwanderungsland auch ein
modernes und offenes Einwanderungsrecht zu etablieren. –
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank,
Frau Faeser! – Als Nächstes erhält das Wort Herr
Bundesminister Heil, Bundesministerium für Arbeit und
Soziales.
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und
Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Warum reden wir eigentlich über
Arbeits- und Fachkräftemangel? Ich kann mich erinnern:
Als ich als junger Mensch aus Niedersachsen nach
Brandenburg ging – das war in den 90er-Jahren –, redeten wir
nicht über Arbeits- und Fachkräftemangel, sondern über
Massenarbeitslosigkeit. In Brandenburg gab es in
einzelnen Regionen Arbeitslosenquoten von 20, 25 Prozent.
Heute ist die Situation am Arbeitsmarkt eine
vollständig andere. Der Grund, warum wir über Arbeits- und
Fachkräftemangel reden, liegt noch nicht so sehr in der
Demografie des Arbeitsmarktes, sondern ist eigentlich
Ergebnis einer sehr guten Entwicklung. Es waren noch
nie so viele Menschen im vereinten Deutschland in
Arbeit wie heute: 46 Millionen Erwerbstätige, 34,6
Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte – und das
trotz aller Krisen der letzten Jahre, der Corona-Pandemie
und auch der wirtschaftlichen und sozialen Folgen des
russischen Angriffskrieges. Wir erleben – das ist vielfach
von Kolleginnen und Kollegen beschrieben worden –,
dass in vielen Regionen und Branchen heute schon
händeringend Arbeits- und Fachkräfte gesucht werden. Wenn
wir uns jetzt nicht kümmern, dann wird das Problem
noch größer, weil – Malu Dreyer hat es beschrieben – ab
2025 die geburtenstarken Jahrgänge, die vor 1964
Geborenen, in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Danach
sind wir weniger. Ich bin Jahrgang 1972. Zwischen
Jahrgang 1964 und 1972 war etwas, nämlich die Pille, und
das wächst sich ein bisschen durch, kann man sagen.
Deshalb ist es wichtig, dass wir alle Register ziehen: die
inländischen, die die Produktivität und die Digitalisierung
betreffen und die Martin Dulig angesprochen hat, und
ergänzend qualifizierte Einwanderung.
Ich möchte das kurz beschreiben anhand dessen, was
wir im Inneren machen. Meine Damen und Herren, sind
wir offen: Wir haben gesellschaftliche
Auseinandersetzungen über dieses Thema erlebt und erleben sie bis
heute. Es ist keine 25 Jahre her, dass ein ehemaliger
nordrhein-westfälischer Ministerpräsident den
furchtbaren Satz „Kinder statt Inder“ gesagt hat. Heute sage ich:
Wir brauchen beides. Wir müssen uns gut um unsere
Kinder und Jugendlichen kümmern, damit sie in
Ausbildung kommen, und wir brauchen zum Beispiel IT-
Fachkräfte aus Indien. Wir brauchen nicht das eine oder
das andere, sondern beides, sonst kommen wir nicht auf
diese große Zahl.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
der Bundesagentur für Arbeit hat die Dimensionen
beschrieben. Bis 2035 brauchen wir 7 Millionen Arbeits-
und Fachkräfte. Das können wir nicht allein mit
Einwanderung erreichen, sondern dazu brauchen wir im
Wesentlichen inländische Potenziale. Deshalb werden wir
nachher das Gesetz zur Stärkung der Aus- und
Weiterbildungsförderung auf den Weg bringen; denn da haben wir
auch Potenziale. Wir reden über Arbeits- und
Fachkräftemangel und haben gleichzeitig 1,6 Millionen Menschen
im Alter zwischen 20 und 29 Jahren ohne berufliche
Erstausbildung. Und wir alle wissen: Die sehen wir,
wenn sie keine Ausbildung machen, später im Jobcenter
wieder.
Zwei Drittel der Langzeitarbeitslosen haben keine
abgeschlossene Berufsausbildung. Deshalb war es richtig,
dass Bundestag und Bundesrat gemeinsam in einem
Vermittlungsverfahren das Bürgergeld auf den Weg
gebracht haben, das uns seit dem 1. Juli die Chance gibt,
Menschen zu fördern, damit sie sich qualifizieren und
eine Berufsausbildung nachholen können. Auch das ist
Fachkräftesicherung über das Bürgergeld. Jetzt kommt
das Aus- und Weiterbildungsgesetz hinzu, damit wir
dieser Entwicklung endlich den Nachwuchs abgraben.
Das Thema Frauenerwerbsbeteiligung ist
angesprochen worden. Das ist das größte Potenzial für die
inländische Fachkräftesicherung. Wenn wir im
Arbeitszeitvolumen der Frauenerwerbsbeteiligung nur 10 Prozent besser
werden, Richtung Skandinavien, dann wären das im
Äquivalent 400 000 qualifizierte Arbeits- und Fachkräfte,
die schon in Deutschland sind. Es geht um die
Beschäftigungsfähigkeit Älterer. Es geht um die Inklusion am
Arbeitsmarkt. All diese Register müssen wir ziehen, und
es wird trotzdem nicht reichen. Wir werden ergänzend
Produktivität brauchen, Digitalisierung, den Einsatz von
KI, um den Wert der menschlichen Arbeit auf andere
Tätigkeiten zu konzentrieren. Die Arbeit wird uns
nämlich in diesem Wandel nicht ausgehen. Wir brauchen
dieses Einwanderungsgesetz. Wir brauchen auch
qualifizierte Einwanderung aus dem Ausland.
Meine Damen und Herren, Einwanderung haben wir in
den letzten Jahren übrigens massiv erlebt, vor allen
Dingen aus Ländern der Europäischen Union, weil wir
Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerfreizügigkeit haben.
Aber da andere europäische Länder eine ähnliche
Demografie haben wie die Bundesrepublik Deutschland, ist es
notwendig, auch um kluge Köpfe und helfende Hände
aus anderen Ländern zu werben. Der Grundsatz dieses
Gesetzes ist nicht: „Wir wollen irgendwie bürokratisch
notwendige Zuwanderung hinnehmen“, sondern: „Wir
brauchen und wir wollen Zuwanderung“. Dies umfasst
drei Säulen.
Wir sorgen dafür, dass die Schwellen des bisherigen
Fachkräfteeinwanderungsgesetzes gesenkt werden, weil
wir nicht nur ein paar Akademiker brauchen, sondern vor
allen Dingen beruflich Qualifizierte.
Wir sorgen für eine schnellere Berufsanerkennung.
Diese ist in Deutschland zu bürokratisch mit 700
zuständigen Stellen in Bund, Ländern, Kommunen, Kammern.
So können Menschen zu uns kommen, wenn eine
anerkannte Berufsausbildung des Heimatlandes und ein
Arbeitsvertrag vorliegen.
Und wir sorgen mit der Chancenkarte dafür, dass
Menschen, die wir brauchen, zur Arbeitssuche zu uns
kommen können, wenn Unterhaltssicherheit da ist. Wenn
sie qualifiziert sind, wenn sie einen Deutschland-Bezug
haben, wenn sie die deutsche Sprache kennen, wenn sie
Berufserfahrung haben, wenn sie genug Punkte haben,
können sie hierherkommen. Das ist ein ganz wichtiger
Schritt.
Ich will abschließend noch zwei Dinge sagen, meine
Damen und Herren. Dieses Einwanderungsgesetz –
Martin Dulig hat es gesagt – ist ein historischer Schritt für
unser Land. Er ist längst überfällig, wenn wir ehrlich
miteinander sind. Aber das beste und modernste und
liberalste Einwanderungsgesetz hilft nicht, wenn wir
nicht die Bürokratie runterfahren. Das tut das Gesetz an
sich schon; ich habe es eben an einer Stelle beschrieben.
Aber wir werden auch die Erteilung von Visa
beschleunigen müssen. Wir müssen die Berufsanerkennung
beschleunigen. Meine Bitte ist, sich in den Ländern – acht
Länder haben es schon getan – anzuschauen, ob die
Bündelung von Kompetenzen der Ausländerbehörden auf
Landesebene für Erwerbsmigration nicht auch einen
Beitrag leisten kann. Wir werden also alle unseren
Beitrag leisten müssen.
Eine Nachricht an die deutsche Wirtschaft ist mir als
Arbeitsminister wichtig: Der Staat – Bund, Länder und
Kommunen – bäckt keine Fachkräfte. Er kann helfen,
Fachkräftesicherung zu betreiben. Aber es ist
unternehmerische Aufgabe, sich darum zu kümmern, zum
Beispiel in der Anwerbung. Es ist wichtig, das zu begreifen.
Die gesellschaftliche Botschaft, für die wir alle werben
müssen, weil kein Demokrat heute mehr „Kinder statt
Inder“ sagt, ist, dass wir für Akzeptanz sorgen für die
notwendige qualifizierte Zuwanderung, weil sie im
Interesse unseres Landes ist, unseres Wohlstands, weil sonst
Fachkräftemangel zur dauerhaften Wachstumsbremse
wird, weil wir kein Pflegeproblem lösen können, weil wir
keine Energiewende schaffen, kein großes Ziel dieses
Landes, ohne dass wir inländische Potenziale heben und
qualifizierte Zuwanderung haben. Weil das so ist, müssen
wir für Akzeptanz sorgen und für
Integrationsperspektiven.
Meine Damen und Herren, Martin Dulig hat das für
Ostdeutschland beschrieben am Beispiel der Angolaner
und Mosambikaner oder auch der Menschen aus
Vietnam, die als Vertragsarbeiter in die DDR gekommen
sind. Westdeutschland hat die Erfahrungen mit der
sogenannten Gastarbeitergeneration der 60er-Jahre, mit
Menschen, die aus Italien, aus dem ehemaligen Jugoslawien,
aus der Türkei, aus anderen Ländern zu uns gekommen
sind, um unser Land aufzubauen in Zeiten damaliger
Vollbeschäftigung. Max Frisch hat gesagt: Wir wollten
Arbeitskräfte, aber es kamen Menschen. – Die Fehler von
damals dürfen und werden wir in Deutschland nicht
wiederholen, wenn Menschen zu uns kommen, die hier
leben, arbeiten und Steuern zahlen. Übrigens können wir
damit Migration vernünftig steuern und unterscheiden
zwischen humanitärer Verpflichtung, Reduktion von
irregulärer Migration und notwendiger
Fachkräfteeinwanderung. Wenn Menschen zu uns kommen, dann
haben sie die Chance, zukünftig Teil unserer Gesellschaft
zu werden. Das muss die Botschaft von heute sein.
Ganz herzlichen Dank für die Unterstützung, die ich
hier im Bundesrat spüre, für die gemeinsame Arbeit, für
dieses große Werk! Herzlichen Dank auch an die
Kollegen! Dass hier drei Bundesminister sprechen, hat nicht
damit zu tun, dass wir sonst nichts machen würden,
sondern mit der Tatsache, dass Frau Faeser für das
Aufenthaltsrecht zuständig ist, ich für den Arbeitsmarkt und
mein Kollege Habeck weiß, dass unsere Wirtschaft sich
ohne Fachkräfte nicht entwickeln wird. Wir gehen jetzt
gemeinsam in die Anwerbekampagne. – Herzlichen
Dank!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank,
Herr Heil! – Nun hat noch das Wort: Herr
Bundesminister Dr. Habeck, Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz.
Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft
und Klimaschutz: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen
und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich kann
nahtlos daran anschließen. Ich will es nicht zu lange
machen, aber ich will aus ökonomischer Sicht
unterstreichen: Wer Wachstum will – und wir brauchen schnell
wieder Wachstum in Deutschland –, will
Fachkräftezuwanderung. Und wer Unternehmen, Unternehmerinnen
und Unternehmern etwas zutraut, der will sie darüber
entscheiden lassen, welche Leute zu ihnen kommen. Wir
können uns nicht über überbordende Bürokratie beklagen
und dann, wenn mal Bürokratie runtergeschraubt wird, es
leichter gemacht wird für die Menschen, für die
Unternehmen, selbst Leute anzuwerben, sagen: Das wollen wir
nun wieder nicht. – Das ist eine Debatte, die nicht
zusammenzukriegen ist.
Dieses Gesetz kommt nicht zu früh. Es kommt eher
Jahre zu spät. Es ist ja keine Überraschung, dass wir älter
werden. Das sei jedem persönlich gegönnt; aber als
Volkswirtschaft altern wir. Der Altersdurchschnitt der
deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer liegt
Jahre, teilweise Jahrzehnte über dem Durchschnitt
jüngerer Bevölkerungen anderswo. Irgendwo auf der Welt
suchen Leute Jobs, hier können wir unsere Stellen nicht
besetzen.
Die Zahlen stehen im Raum: Über 600 000 Stellen
gelten schlicht als nicht besetzbar, weil die Menschen
nicht da sind – und das sind nur die statistisch erfassten
Stellen. Wahrscheinlich dürfte die Zahl der nicht
besetzbaren oder nicht besetzten Stellen deutlich darüber
liegen, weil viele Unternehmen einfach resignieren.
Bäckerbetriebe, Restaurantbesitzerinnen und -besitzer,
Pflegeeinrichtungen hängen einfach nur noch Zettel ins
Schaufenster: „Suche jemanden, der mithilft“, aber
melden sich gar nicht mehr bei den Arbeitsagenturen. So ist
die Lage, und alle hier wissen, dass die deutsche
Wirtschaft noch nicht unter Volllast fährt. Wir kämpfen uns ja
noch raus aus einer technischen Rezessionsphase. Der
Mangel an Händen und Köpfen, die dieses Land nach
vorne bringen, ist jetzt schon eklatant. Wenn wir nicht
schnell gegenhalten, dann wird er zu einer echten
Wachstumsbremse.
Die Kolleginnen und Kollegen, Sie alle, haben
ausgeführt, was das Gesetz alles Gutes nach vorne bringt. Ich
will aus der Sicht meines Ministeriums den Blick kurz
auf die Praxis lenken. Hubertus Heil hat es gerade gesagt:
Am Ende holt das Gesetz keine Leute nach Deutschland.
Wenn wir irgendwo unterwegs sind, dann können wir
nicht sagen, wann jemand zur Arbeit kommen muss, wie
die Arbeitsbedingungen sind und welchen Lohn jemand
bekommt. Wir können sagen, wie die gesetzlichen
Normen sind, aber die Menschen ansprechen müssen die
Unternehmen selbst. Was wir aber tun können, ist, das
System einschwingen zu lassen auf die gemeinsam
festgestellte Problemlage, die so neu ja gar nicht ist. Das
heißt, die großen Unternehmen zu ermutigen, ihre guten
Beispiele ins Schaufenster zu stellen.
Hubertus Heil und ich haben vor Kurzem die Berliner
Charité besucht. Ich will die Nennung anderer
Unternehmen gar nicht unterschlagen, aber ich will doch die
Charité als positives Beispiel anführen, weil es dort
exzellent gemacht wird. Sie haben ein Team gebildet, das
für die Anwerbung zuständig ist, sieben Leute. Diese
reisen durch die Welt, sprechen die Leute an. Sie
finanzieren Sprachkurse im Ausland – umsonst, für ein halbes
Jahr ungefähr. Sie helfen bei all dem Behördenkram, den
man so machen muss, wenn man nach Deutschland
kommt, und halten Wohnungen vor für die ersten Monate
oder das erste halbe Jahr oder Jahr, wenn die Leute
hierherkommen. Das ist natürlich vorbildlich.
Diese Vorbildhaftigkeit Unternehmen zu vermitteln
und zu sagen: „So kann es gehen“, ist unsere Aufgabe.
Das geht natürlich nur für die ganz Großen. Für die
Kleineren, für die Mittelständischen, für die
Handwerksbetriebe brauchen wir die Kammern. Die
Auslandshandelskammern leisten an dieser Stelle hervorragende Arbeit,
die Handwerkskammern das Gleiche. Das heißt: Es ist
notwendig, sie darauf anzusprechen, sie zu ertüchtigen,
damit das Ganze so funktionieren kann. Das ist jetzt
sicherlich auch unsere Aufgabe.
Wir werden das unter der Überschrift „Make it in
Germany“ – das ist eine Homepage und
Werbekampagne – aufbereiten. Ich lade alle ein, hin wieder einmal da
draufzuschauen. Das soll das zentrale Informationstool
der Bundesregierung sein. Wir sind allerdings alle
gefordert, unsere Behörden, unsere Ämter von den Visa-
Vergabeverfahren bis hin zu den noch immer so
genannten Ausländerämtern, die in Zukunft zumindest dem
Geiste nach Fachkräftezuwanderungsämter sein sollen,
dahin gehend zu ermutigen, dass es jetzt gewollt ist, dass
Leute, die sich hier verdient machen wollen, auch etwas
in Deutschland verdienen sollen. Wir alle werden davon
profitieren.
Lassen Sie mich abschließen mit einem Dank! Auch
das haben Hubertus Heil und Nancy Faeser
angesprochen: Diese Debatte wäre geeignet gewesen, das Land in
den Populismus zu treiben. Wir haben in den letzten
Wochen und Monaten viel über Wärmepumpen
diskutiert. Das war nicht immer nur angenehm und lustig. Aber
es war weit besser, als es gewesen wäre, wenn wir über
die Frage von Migration und Zuwanderung mit dieser
Verhärtung diskutiert hätten. Dass das nicht passiert ist,
dass es eine so oder so geführte, rationale,
vernunftbegabte, mit Argumenten geführte Debatte war, ist eine
demokratische Leistung per se. Dafür danke ich. So
sollten wir weiterarbeiten. – Danke schön!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank,
Herr Habeck!
Das waren die Wortmeldungen.
Wir kommen zu den Abstimmungen.
Wir beginnen mit Punkt 8 a), dem Gesetz.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen sowie zwei Landesanträge vor.
Bayern hat die Anrufung des Vermittlungsausschusses
aus mehreren Gründen beantragt. Ich frage daher
zunächst, ob allgemein ein Vermittlungsverfahren
gewünscht wird. Hierfür bitte Ihr Handzeichen! –
Minderheit.
Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss
n i c h t angerufen.
Bayern hat ferner beantragt, eine Entschließung zu
fassen. Wer hierfür ist, den bitte ich um das
Handzeichen. – Minderheit.
Wir haben nun noch über die in Ziffer 2 der
Ausschussempfehlungen empfohlene Entschließung
abzustimmen. Bitte hierfür Ihr Handzeichen! – Minderheit.
Der Bundesrat hat damit eine Entschließung n i c h t
gefasst.
Wir kommen zu Punkt 8 b), der Verordnung.
Aus den Ausschussempfehlungen rufe ich auf:
Ziffer 1! – Minderheit.
Ich ziehe Ziffer 5 vor. Bitte Ihr Handzeichen für
Ziffer 5! – Minderheit.
Wir fahren fort mit Ziffer 2! – Minderheit.
Ziffer 3! – Minderheit.
Ziffer 4! – Minderheit.
Wer dafür ist, der unveränderten Verordnung
zuzustimmen, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat der Verordnung
zugestimmt.
Damit ist dieser Tagesordnungspunkt geschlossen.
Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt
kommen, dürfen wir auf der Ehrentribüne die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des
Mitarbeiteraustauschprogramms zwischen dem amerikanischen Kongress,
dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat
begrüßen. – Herzlich willkommen!
Liebe Gäste aus Washington, wir wünschen Ihnen gute
Gespräche und einen schönen Aufenthalt in Berlin.
(Beifall)
Nun kommen wir zu Punkt 46:
TOP 46
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
(Drucksache 263/23)
Hierzu liegt eine Wortmeldung vor von Herrn
Ministerpräsident Rhein, Hessen.
Boris Rhein (Hessen): Herr Präsident! Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Ich melde mich heute zu Wort, weil wir nach
der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom
Mittwoch aus meiner Sicht an einem Punkt sind, an dem
wir darüber im Plenum des Bundesrates sprechen sollten.
Ich will das sehr klar sagen: Mir geht es dabei
ausdrücklich nicht um das Gesetzgebungsverfahren selbst, sondern
darum, wie wir als Demokraten miteinander umgehen. Es
geht in dieser Frage um nicht weniger als um das
Verhältnis der Verfassungsorgane untereinander und auch
sehr stark um das Verfahren miteinander.
Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch, aus
der Sicht des einen oder anderen vielleicht überraschend,
im Laufe eines Gesetzgebungsverfahrens die Reißleine
gezogen und die Rechte der Parlamentarier/-innen in den
Blick genommen. Das Bundesverfassungsgericht hat
betont, dass Parlamentarier nicht nur das Recht haben,
abzustimmen – das ist vollkommen klar –, sondern
natürlich auch das Recht zur Beratung, und dass sie für die
Beratung Zeit haben müssen. Ich finde, dass das zentrale
Element der Demokratie der Austausch ist, aber nicht nur
der Austausch von unterschiedlichen Positionen, sondern
eben oftmals auch die Suche nach einem Kompromiss.
Das Verunglimpfen des Kompromisses ist eine unschöne
Erscheinung. Es ist unsere Aufgabe, nach Kompromissen
zu suchen. Überall im Leben gibt es Kompromisse. Das
Leben funktioniert nur mit Kompromissen. So ist es
natürlich auch in der Demokratie und in der Politik. Ich
finde, das macht auch den Wert der Beratung an sich aus.
Dafür ist die Beratung da, das ist der Sinn der Beratung.
Dem kann man nur dann gerecht werden, wenn man
Informationen nicht nur irgendwie erlangt, sondern wenn
man auch die Zeit hat, diese Informationen zu
verarbeiten.
Diese Debatte ist nicht nur auf den Deutschen
Bundestag begrenzt, sondern auch der Bundesrat muss diesen
Anspruch haben. Allerdings – und das muss man zur
Kenntnis nehmen – verzeichnen wir seit vielen Monaten
einen spürbaren, einen starken Anstieg von
Fristverkürzungsbitten, was nichts anderes bedeutet, als dass die Zeit
zur Beratung verkürzt werden soll – der Beratung, von
der ich gerade gesprochen habe. Um es ganz klar zu
sagen: Ich spreche mich überhaupt nicht gegen die
Möglichkeit aus, Fristverkürzungen zu nutzen. Ganz im
Gegenteil: Es gibt und es gab ja gute Gründe, die
Beratungen zu verkürzen. Denken Sie an die Haushalts- und
Finanzkrise, denken Sie an die Corona-Pandemie! Aber
es gehört zur Wahrheit dazu – und das muss man
durchaus hin und wieder erwähnen –: Dieses Verfahren ist an
sich im Grundgesetz überhaupt nicht vorgesehen, sondern
es ist entwickelt worden als ein Instrument für besondere
Situationen. Und dieses Instrument basiert auf etwas ganz
Besonderem, nämlich auf Vertrauen der
Gesetzgebungsorgane untereinander und auf dem kooperativen
Miteinander der Gesetzgebungsorgane. Wenn um eine
Fristverkürzung gebeten wird, dann muss, weil es so ist, wie
ich es geschildert habe, objektiv nachweisbar eine
Notlage bestehen. Dieses kooperative Miteinander, von dem
ich gesprochen habe, ist eine wichtige und sehr bewährte
Tradition im föderalen System. Ich schließe
Fristverkürzungen ausdrücklich mit ein, aber sie dürfen nicht zum
Regelfall werden.
Meine Damen und Herren, schauen wir uns einmal die
Zahlen an! Die Quote der Fristverkürzungsbitten lag in
den Jahren zwischen 2010 und 2020 immer etwa bei rund
15 Prozent, aber sie ist im Jahr 2022 angestiegen, und
zwar nicht einfach nur angestiegen, sondern sie ist
angestiegen auf knapp 44 Prozent. Nahezu die Hälfte aller
Vorlagen werden außerhalb der vom Grundgesetz
vorgesehenen Praxis eingebracht. Das bedeutet, dass die
Ausnahme zur Regel wird und dass der Bundesrat seit vielen
Monaten in einer Art Notfallmodus operiert. Darunter
leidet nicht nur die Qualität der Gesetze, sondern das
bedeutet insbesondere auch, dass öffentliche Debatten
nicht stattfinden, dass öffentliche Debatten fehlen.
Dadurch entsteht mangelnde Transparenz im
Gesetzgebungsverfahren, und dieses permanente Verkürzen von
Beratungen wird am Ende zu einem Problem in der
Demokratie: im Sprechen über die Dinge, im
Transparentmachen, im Sich-über-die-Dinge-Austauschen. Deshalb
müssen wir aus meiner Sicht zurückkehren zu einem
respektvollen Umgang miteinander, bei dem die Rechte
der Verfassungsorgane geachtet werden.
Bundesregierung und Bundestag müssen zu einem
Verfahren zurückkehren, in dem wir unserer
verfassungsgemäßen Aufgabe nachkommen und offen und
transparent über Gesetzesvorlagen beraten können. Dass
das funktioniert, haben wir bewiesen. Das kann man
sehen, das haben wir hier schon gemacht. Man konnte es
beispielsweise beim Hinweisgeberschutzgesetz sehen:
Der Vermittlungsausschuss hat ein für alle Seiten
akzeptables Ergebnis hervorgebracht. Alle begrüßen dieses
Ergebnis, alle sind zufrieden mit diesem Ergebnis. Ich
möchte aber daran erinnern, dass der Ausgangspunkt
dafür in der Ablehnung einer Fristverkürzungsbitte des
Deutschen Bundestages durch den Bundesrat bestand.
Das zeigt, was passieren kann, wenn man Dinge länger
berät, wenn man sie miteinander berät und innerhalb der
entsprechenden Verfahren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will das hier und
heute sehr deutlich sagen: Die Länder sind nicht einfach
ein notwendiges Übel im Gesetzgebungsverfahren,
sondern dessen integraler Bestandteil. Das hat damit zu tun,
dass wir Expertise haben. Das hat damit zu tun, dass wir
eine praktische Einschätzung vornehmen können. Man
sollte auf genau diese Expertise, die praktische
Einschätzung von Situationen und auch auf Gesetze aus den
Ländern nicht verzichten, weil Gesetzesvorhaben dadurch
einem Praxistest unterzogen werden und das bei der
Umsetzung dann für mehr Akzeptanz und für weniger
Reibungsverluste sorgt. Das ist doch der Reiz und der
Charme des ganzen Verfahrens. Und ich sage auch: Das
ist es, was die demokratischen Kräfte in unserem Lande
stärkt. Gerade in einer Situation wie der, in der wir uns
derzeit befinden, tut das dringend not. Deswegen möchte
ich dazu aufrufen, dass wir uns deutlich für unsere
Rechte als Bundesrat starkmachen. Ich bin da nicht naiv. Ich
weiß um die Zwänge, dass man seine eigene
Bundesregierung nicht im Regen stehen lässt. Das geht jedem so.
Das war so, das ist so, das wird immer so sein. Das muss
jeder nachvollziehen können, und das kann auch jeder
nachvollziehen. Aber einer Flut – und so muss man es ja
bezeichnen – von Fristverkürzungen zuzustimmen,
schadet ausdrücklich dem Bundesrat.
Neben diesem Schaden, der eintritt, passiert noch
etwas: Das verzwergt die Rolle der Länder. Die Länder
bilden den Bund – das muss man hin und wieder sehr
deutlich sagen –, und deswegen dürfen sie sich nicht
verzwergen lassen. Das ist mein Aufruf. Meine Bitte an
uns alle ist, dafür zu sorgen, dass diese Verzwergung
nicht stattfindet. Ich glaube, es ist in der derzeitigen
Situation dringend notwendig, dass wir mehr beraten, dass
wir mehr reden, dass wir uns Zeit nehmen. Ansonsten
schaden wir unserem eigenen Verfahren, und damit
schaden wir dem Bundesrat und unserer Demokratie.
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Weitere
Wortmeldungen sehe ich nicht.
Eine Empfehlung oder ein Antrag auf Äußerung oder
Beitritt zu den in Drucksache 263/23 näher bezeichneten
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht liegt nicht
vor.
Damit stelle ich fest, dass der Bundesrat zu den
genannten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
von einer Äußerung oder einem Beitritt absieht.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 1:
TOP 1
Gesetz zur Stärkung der Aus- und
Weiterbildungsförderung (Drucksache 285/23)
Hierzu hat sich Frau Senatorin Kiziltepe aus Berlin zu
Wort gemeldet.
Cansel Kiziltepe (Berlin): Herr Präsident! Sehr
geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Mehr als 1,5 Millionen zugewanderte Fachkräfte
brauchen wir pro Jahr. Das hat diese Woche einer unserer
Wirtschaftsweisen gesagt. Diese Zahl zeigt, wie groß die
Herausforderung der Fachkräftesicherung für unser Land
ist. Das belegen auch die Zahlen der Fachkräftestrategie
der Bundesregierung. Eines ist klar: Es wird nicht die
eine Lösung geben, um diesem großen Bedarf gerecht zu
werden.
Damit wir Deutschland für die Zukunft der
Arbeitswelt fit machen und unseren Wohlstand sichern können,
müssen wir in mehreren Handlungsfeldern entscheidende
Reformen anpacken. Wir müssen die Arbeitsbedingungen
aller Beschäftigten in unserem Land weiter verbessern.
Wir müssen inländische Erwerbspotenziale heben und
einen modernen Rahmen für Fachkräfteeinwanderung aus
dem Ausland schaffen – was wir heute getan haben. Und
wir müssen bessere Ausbildung garantieren und
Weiterbildung zur Selbstverständlichkeit machen. Deshalb
begrüßen wir das Gesetz zur Stärkung der Aus- und
Weiterbildungsförderung ganz ausdrücklich. Das Gesetz
bedeutet einen großen Schritt für gute Arbeit in unserem
Land und für einen starken Wirtschaftsstandort
Deutschland.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gute Arbeit beginnt
mit der Aufwertung der dualen Ausbildung. Die duale
Ausbildung ist ein deutsches Erfolgskonzept, darin sind
wir uns alle einig. Aber es braucht für dieses Konzept
eben auch Betriebe, die ausbilden. Die Zahlen sprechen
für sich: Bundesweit bilden gerade einmal 20 Prozent der
Betriebe aus, bei uns in Berlin etwa 10 Prozent. Das ist
zu wenig. Während immer noch viel zu viele junge
Menschen keinen Ausbildungsplatz finden, bleiben
gleichzeitig Tausende Ausbildungsplätze in Deutschland
unbesetzt. Der Arbeitsmarkt ist vielerorts in einer Schieflage.
In Berlin haben wir deshalb diese Woche das Bündnis für
Ausbildung auf den Weg gebracht, um wieder mehr
junge Menschen in gute Ausbildungsstellen zu bringen. Wir
werden nicht nur über die Anzahl von
Ausbildungsplätzen sprechen, sondern auch über die Qualität der
Ausbildung. Bundesminister Hubertus Heil weiß um das
Bedürfnis einer Stärkung der Ausbildung. Mit dem
vorliegenden Gesetz werden die Ausbildungssuchenden
finanziell bei ihrer Suche nach dem richtigen Platz gezielt
gefördert. Berufsorientierungspraktika werden
zugänglicher gemacht, Mobilitätszuschüsse eingeführt und
endlich die Ausbildungsplatzgarantie geschaffen. Zukünftig
gilt: Jeder und jede hat einen Anspruch auf einen
Ausbildungsplatz in einem Kooperationsbetrieb, wenn er oder
sie auf anderem Weg keine Ausbildung findet. Eines
möchte ich hier ganz deutlich sagen: Junge Menschen
haben Bock auf Ausbildung. Wir müssen ihnen den Weg
dahin so einfach wie möglich machen, denn wir brauchen
sie alle.
Ausbildung hört nicht mit dem Erhalt des
Berufsabschlusses auf. Um den Herausforderungen unserer Zeit
gerecht zu werden, müssen wir eine Kultur des
lebenslangen Lernens einführen. Digitalisierung, KI,
Klimaschutz – unsere Wirtschaft und unsere Arbeitswelt sind in
ständigem Wandel. Mit dem Gesetz zur Stärkung der
Aus- und Weiterbildungsförderung wird der Grundstein
gelegt für eine Gesellschaft, in der Weiterqualifizierung
endlich selbstverständlich ist. Die Transformation unserer
Wirtschaft stellt uns vor große Herausforderungen. Dabei
ist es unvermeidlich, dass sich manche Branchen radikal
verändern werden. Um die Beschäftigten im
Strukturwandel zu unterstützen, wird das Qualifizierungsgeld
eingeführt, etwas, das es so auch noch nicht gab. So
werden analog zum Kurzarbeitergeld die Arbeitsplätze der
Beschäftigten gesichert und Unternehmen motiviert, in
Weiterbildung zu investieren. Wir wissen zum Beispiel
vom Ausstieg aus dem Kohlebergbau: Veränderung
braucht Zeit, und betroffene Menschen brauchen
Unterstützung. Das Qualifizierungsgeld hilft am Ende den
Beschäftigten und den Arbeitgebern, deshalb ist es eine
so gute Idee.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den kommenden
Jahren gehen die geburtenstarken Jahrgänge, die
sogenannten Babyboomer, in Rente. Allein dadurch entsteht
in unserem Land ein dringender Mehrbedarf an
Fachkräften. Deshalb müssen wir wegkommen von dem
Gedanken, dass man mit 50 Jahren nicht mehr bereit sei, sich
grundsätzlich weiterzuentwickeln. Denn die Wahrheit ist
doch: Es ist nie zu spät, einen beruflichen Aufstieg zu
machen. Geben wir den Menschen die Chance, helfen wir
ihnen dabei, ein neues Kapitel in ihrem Leben
aufzuschlagen!
Wir brauchen diesen starken Fokus auf Ausbildung
und eine verbesserte Weiterbildungskultur. Wir brauchen
aber auch gut ausgebildete Menschen aus dem Ausland,
die Lust haben, hier mit anzupacken und sich ein gutes
Leben aufzubauen. Wir müssen und wir werden ein Land
der guten Arbeit werden. – Vielen Dank!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank,
Frau Senatorin!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ausschussempfehlungen oder Landesanträge auf
Anrufung des Vermittlungsausschusses liegen ebenfalls
nicht vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 2 a) bis c):
TOP 2a)
a) Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit
der Haltungsform der Tiere, von denen die
Lebensmittel gewonnen wurden
(Tierhaltungskennzeichnungsgesetz – TierHaltKennzG)
(Drucksache 272/23, zu Drucksache 272/23)
TOP 2b)
b) Gesetz zur Erleichterung der baulichen
Anpassung von Tierhaltungsanlagen an die
Anforderungen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
(Drucksache 275/23)
TOP 2c)
c) Achte Verordnung zur Änderung der
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
(Drucksache 511/22, Drucksache 282/23)
Es gibt hierzu eine Reihe von Wortmeldungen.
Zunächst Herr Minister Backhaus, Mecklenburg-
Vorpommern!
Dr. Till Backhaus (Mecklenburg-Vorpommern):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Dieses Gesetz ist gewissermaßen ein
Meilenstein, denn die Land- und Ernährungswirtschaft in
Deutschland – das darf man an dieser Stelle einmal
sagen – sind systemrelevant. Wenn wir uns die
Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume in
Deutschland insgesamt anschauen, dann müssen wir
diesen Stellenwert und diese Bedeutung hier auch einmal
dokumentieren. Wenn allein der Umsatz, was die
Lebensmittelproduktion anbetrifft, in Deutschland über
250 Milliarden Euro beträgt und der überwiegende Teil –
ausdrücklich: zum Glück – immer noch in den eigenen
Regionen hergestellt wird, dann ist das auch ein Beweis
dafür, dass wir die Versorgung mit hochwertigen
Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen in Deutschland, in
Europa absichern wollen.
Wir aus Mecklenburg-Vorpommern sind schon seit
Jahren dafür angetreten, eine – ich betone: verbindliche –
staatliche Tierwohlkennzeichnung auf den Weg zu
bringen, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern
insbesondere eine Herkunftskennzeichnung an die Hand zu
geben und damit Entscheidungsfähigkeit herbeizuführen.
Jede Verbraucherin und jeder Verbraucher soll dann frei
entscheiden, ob sie oder er sich auf die regionalen, die
saisonalen, aber auch ökologischen und ökonomischen
Gegebenheiten der Bundesrepublik Deutschland, auf
deren Produktentwicklung und Umsetzung einlassen
möchte. Darüber besteht Einvernehmen, auch mit der
Bundesregierung. Ich darf an dieser Stelle sagen: Auch
die freiwilligen Kennzeichnungen, die durch die
Wirtschaft entwickelt worden sind, sind ein grundsätzlicher
Erfolg. Man muss aber klar sagen: Den Effekt, den wir
erreichen wollten, nämlich den Qualitätsbegriff, die
Nachhaltigkeit, die ökonomischen, ökologischen, aber
auch sozialen Fragen mit der Produktion von
Lebensmitteln zu verknüpfen, hat dies in dem Sinne noch nicht
gebracht. Deswegen begrüße ich grundsätzlich die
Initiative, die durch die Bundesregierung auf den Weg
gebracht worden ist.
Ich glaube, dass das vorliegende Gesetz ein Anfang
ist. So haben wir es ja auch immer wieder besprochen. Es
reicht uns aber noch nicht aus; das habe ich immer
wieder deutlich gemacht. Ich glaube, es ist nach wie vor ein
Thema in Deutschland, dass man ein Mehr an Tierwohl
möchte. Das ist eine Botschaft an diejenigen, die Tiere
halten, aber auch an diejenigen, die Fleisch konsumieren
wollen. Man muss sich darauf verlassen können, dass wir
sowohl Stabilität in diese Entwicklung hineinbringen als
auch den Landwirten an die Hand geben: Investiert in die
Zukunft! Ihr werdet damit Geld verdienen können und
auch gesellschaftliche Akzeptanz erreichen. – In diesem
sogenannten Transformationsprozess, von dem ja alle
reden, ist dieses Gesetz ein Anfang, aber es reicht uns
ausdrücklich nicht aus.
Richtig finde ich, dass wir endlich zu einer
verpflichtenden Haltungskennzeichnung kommen, aber mit
dem Gesetz, das wir jetzt haben, ist nicht garantiert, dass
wir automatisch zu mehr Tierwohl kommen. Da müssen
wir aber hin, weil wir den Verbraucherinnen und
Verbrauchern letzten Endes dieses klare Bekenntnis der
Politik an die Hand geben wollen.
Was uns auch fehlt, ist natürlich eine Antwort auf die
Frage der Stabilität und langfristigen Sicherung der
Finanzierung, sowohl bei Investitionen in die Stallanlagen
als insbesondere auch bei den Mehraufwendungen, die
die Landwirte zu tragen haben. Es fehlt insofern eine
solide Finanzierungsstrategie für die notwendigen
Investitionen und den Ausgleich der laufenden Kosten für die
Landwirte. Ich weiß, dass man sich sehr engagiert darum
gekümmert hat, aber ich will an dieser Stelle auch sagen:
Kümmern allein reicht nicht. Wir müssen dringend
Rechtssicherheit, Planungssicherheit und damit auch
Vertrauen in diesen Prozess hineinbekommen.
Ich will abschließend deutlich sagen: Die
Kennzeichnungspflicht für die gesamte Kette fehlt uns noch. Wir
fangen jetzt mit Frischfleisch vom Schwein an, aber es
fehlt die ganze Außer-Haus-Gastronomie, die ganze
Außer-Haus-Verpflegung, und es fehlt die gesamte Kette.
Es wird also nur um frische Produkte gehen. Alles, was
verarbeitet wird, ist in diesem System dann noch nicht
integriert.
Im Übrigen will ich auch abschließend sagen: Wir
müssen an unsere Verwaltung denken. Die Kontrolle, die
Überwachung und am Ende natürlich auch die
Transparenz in dieser Frage müssen durch die Länder begleitet
werden. Dass hierdurch ein Mehrbedarf an Personal und
letzten Endes ein erhöhter Aufwand für die Länder
entsteht, nehme ich zur Kenntnis.
Ich hätte mir gewünscht, dass der Bund die Bedenken
und Hinweise der Länder aufnimmt. Das ist nur in Teilen
geschehen. Dafür bin ich grundsätzlich dankbar. Aber es
ist jetzt wichtig, dass wir diesen Prozess auf den Weg
bringen und dann möglichst schnell und zügig die
anderen Tierarten mit aufgenommen bekommen, damit die
Landwirte und die Tiere Sicherheit haben, dass wir es
ernst meinen, nicht nur mit dem Tierwohl – das ganz
besonders, selbstverständlich –, sondern auch damit, dass
diejenigen, die diese Tiere produzieren und letzten Endes
hochwertige Lebensmittel zur Verfügung stellen, davon
auch leben können. – Herzlichen Dank!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank! – Das Wort hat nun Herr Minister Hauk, Baden-
Württemberg.
Peter Hauk (Baden-Württemberg): Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir befassen
uns hier nach dem November letzten Jahres zum zweiten
Mal mit dem Thema Tierhaltungskennzeichnung, und
immer noch sind nicht nur viele Fragen offen, sondern –
Herr Kollege Backhaus, ich bezeichne das nicht als einen
Anfang – das Gesetz und die Verordnung, alles
zusammen, sind leider Gottes auch Stückwerk geblieben.
Bei aller Kritik will ich noch einmal betonen, dass wir
als Baden-Württemberg, als Landesregierung die
Einführung eines verpflichtenden staatlichen
Tierhaltungskennzeichnens als wichtige Verbraucherinformation
ausdrücklich begrüßen. Die Öffentlichkeit stellt berechtigte
Forderungen nach einem Gesamtkonzept für die Zukunft der
Nutztierhaltung. Die zeitnahe und praxisgerechte
Umsetzung der Empfehlung der Borchert-Kommission ist uns
deshalb ein wichtiges Anliegen, weil uns das Tierwohl
ein wichtiges Anliegen ist. Das Gesetz, das vorliegt, und
auch die Verordnung konterkarieren aber zum Teil das
Tierwohl, weil niemand mehr investiert. Wir erleben
derzeit, bei uns jedenfalls, fast einen Stopp der
Investitionen der schweinehaltenden Betriebe, und das liegt
wahrscheinlich auch daran, dass die Perspektiven fehlen.
Das ist das eigentliche Problem. Ein Gesetz sollte, wenn
es auf den Weg gebracht wird, Planungssicherheit
verkörpern. Das verkörpert das Gesetz aber nicht. Es sollte
den Tierhaltern Perspektiven vermitteln. Diese vermittelt
es aber nicht. Wie abgestimmt wird, ist ganz klar: mit
Investitionen oder mit Investitionszurückhaltung. Wir
erleben hier nicht nur Investitionszurückhaltung. Wir
erleben derzeit fast einen Stillstand.
Im Hinblick auf wichtige Bausteine – die
Berücksichtigung bedeutender Absatzwege wie der Außer-Haus-
Verpflegung, der Gastronomie und weiterer
Tierkategorien – fordert der Bund von den Ländern einen großen
Vertrauensvorschuss für künftige und angekündigte
Nachlieferungen.
Das Gesetz bleibt aber auch Stückwerk, weil Sie die
schon von der Wirtschaft implementierten bisherigen
Tierwohlstandards letztendlich konterkarieren, nicht
entsprechend übernehmen und damit die Finanzierung für
die Betriebe schon für das bestehende Tierwohl über das
gesetzlich fixierte Maß hinaus nicht mehr ermöglichen.
Bisher zugesagte Finanzmittel umfassen nur einen
Bruchteil des Volumens, das durch die Borchert-Kommission
zum Umbau der Tierställe sowie zur Deckung der damit
verbundenen höheren laufenden Kosten veranschlagt
wurde. Um es noch einmal zu sagen: Es geht hier um
einen Grundsatz. Es geht nicht darum, dass man noch mal
die Investitionsförderung erhöhen muss und dergleichen
mehr – das müsste man auch –, sondern es geht um ein
Bekenntnis. Wenn sich Tierwohl im Produktpreis nicht
niederschlägt – und das ist ja im Prinzip das Ergebnis der
Kommission gewesen –, dann muss der Staat, wenn er
Tierwohl will, ein Alternativkonzept suchen, wie er das
den Landwirten finanziert – und damit auch einen Teil
der laufenden Kosten. Und das erfüllt dieses
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz eben nicht.
Auch die vorgesehenen Änderungen der Tierschutz-
Nutztierhaltungsverordnung sind kritisch zu hinterfragen.
Die Änderungen begründen sich nicht aus
tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen, und vor allen Dingen
verlassen sie das Prinzip der Orientierung der nationalen
Tierschutzvorschriften an den EU-Tierschutzrichtlinien.
Ich kann nicht erkennen, welchen Vorteil es für
Deutschland bringen soll, wenn wir ständig Kapazitäten an
Schweinehaltung in Deutschland verlieren, in den letzten
Jahren mittlerweile 5 bis 6 Millionen Tiere, aber im
europäischen Wettbewerb, in Spanien 7 Millionen Tiere
hinzukommen. Da soll mir mal einer sagen, ob diese
Tiere besser gehalten werden, ob das bessere
Rahmenbedingungen sind! Das glaube ich nicht. Das sind
industriell-gewerbliche Tierhaltungen.
Wir spüren doch im Augenblick die Zurückhaltung,
von der ich gesprochen habe. Diese
Investitionszurückhaltung treibt vor allem die kleinen Betriebe um, die
bäuerlichen Betriebe, weil dort die Maßnahmen für den
gewerblichen Sektor – auch im Immissionsbereich, Herr
Bundesminister – nicht greifen. Diese greifen nur für die
gewerblichen Betriebe. Das betrifft in Baden-
Württemberg gerade einmal 5 Prozent der Betriebe,
100 Betriebe vielleicht. Der Rest ist nicht betroffen. Für
den Rest bleiben die Bau- und die Immissionshürden
nach wie vor bestehen und entsprechend auch die
naturschutzrechtlichen Hürden.
Bei all diesen Themen werden die Länder künftig
mehr in die Pflicht genommen und sollen gleichzeitig,
wenn man dem Entwurf des Bundeshaushalts glauben
darf, bei der Ausgestaltung der Förderung ausgeschlossen
werden. Ich zweifle übrigens daran, ob das noch
verfassungsgemäß ist. Ich habe im Grundgesetz bisher noch
keinen Auftrag gefunden, dass der Bund Tierwohl
fördern darf und soll. Ich bezweifle, dass der Bund
überhaupt die Kompetenz dafür hätte.
Wir begrüßen grundsätzlich die Schaffung
baurechtlicher Erleichterungen zur Anpassung gewerblicher
Tierhaltungen. Aber für die bäuerlichen, für die nicht
gewerblichen Tierhaltungen fehlen diese Erleichterungen. Und
das ist das Problem. Das heißt, der Fokus der
Bundesregierung richtet sich auf die Agroindustrie, aber nicht auf
die bäuerliche Kreislaufwirtschaft. Das ist das eigentliche
Problem, und da hätte ich von der Bundesregierung
deutlich mehr erwartet.
Die rege Diskussion im Vorfeld auf fachlicher und
politischer Ebene und die zahlreichen Empfehlungspunkte
der Ausschüsse machen deutlich, dass der Gesetzentwurf
immer noch gravierende Mängel aufweist. Wir halten es
nach wie vor für dringend erforderlich, die vorliegenden
Konzeptionen grundlegend zu überarbeiten. Ziel ist eine
umfassende, eine transparente Kennzeichnung aller
Fleischprodukte, die sowohl die Belange der
Erzeugerinnen und Erzeuger als auch der Verbraucherinnen und
Verbraucher berücksichtigt. Nur gemeinsam und mit
einem schlüssigen Gesamtkonzept kann der Umbau der
Nutztierhaltung hin zu besonders tiergerechten
Haltungsformen am Ende ein Erfolg werden. Weil dies alles nicht
gewährleistet ist, werden wir diesem Gesetz und der
Verordnung nicht zustimmen können. – Vielen Dank!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank! – Als Nächstes spricht Frau Staatsministerin Hinz
aus Hessen.
Priska Hinz (Hessen): Sehr geehrte Präsidentin! Sehr
geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lange wurde um eine
verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung in
Deutschland gerungen. Jetzt geht es endlich los. Die im
Gesetz vorgesehene verbindliche Haltungskennzeichnung
führt nicht nur zu mehr Transparenz, sondern läutet auch
den grundsätzlichen Umbau der Tierhaltung ein.
Verbraucherinnen und Verbraucher möchten mehr Tierwohl
und erhalten jetzt eine Orientierung beim Einkauf. Aber
auch die Tierhaltungsbetriebe sollen davon profitieren;
denn einheitliche und verlässliche Standards zur
Kennzeichnung sorgen für Vergleichbarkeit und damit auch
für faire Wettbewerbsbedingungen. Das ist es, was die
Betriebe brauchen. Deswegen gibt es von Vertreterinnen
und Vertretern der Landwirtschaft und des Handels
durchaus Zuspruch zu dem Vorhaben einer staatlichen
Kennzeichnung und zu dem ersten Schritt.
Die Bereitschaft, die Tierhaltung zu verändern, ist da,
wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Der Umbau
kostet natürlich Geld, das ist keine Frage, und die
Landwirtinnen und Landwirte stehen jetzt schon unter hohem
Druck. Deshalb begrüße ich, dass der Bund die Betriebe
durch eine Anschubfinanzierung beim tiergerechten Um-
und Ausbau der Ställe unterstützen will. Damit der
Umbau in der Tierhaltung aber am Ende wirklich gelingt,
bedarf es dringend einer längerfristigen
Finanzierungsstrategie, und dafür erwarten wir Vorschläge seitens der
Bundesregierung.
Als Hauptkritikpunkt an dem vorliegenden Gesetz
wird angeführt, dass die Kennzeichnungspflicht zunächst
nur für frisches Fleisch von Mastschweinen gelten soll.
Ja, das ist richtig. Und ja: Damit wird nur ein Teil des
Marktes reguliert. Aber wir brauchen mehr. Die
Einführung einer staatlichen Tierhaltungskennzeichnung ist
jedoch komplex. Wir Agrarministerinnen und
Agrarminister können ein Lied davon singen, wie oft wir das
Thema schon behandelt haben, und es musste natürlich
auch mit der EU-Kommission abgestimmt werden. Aber
es ist gut, dass es nach den vielen Jahren erfolgloser
Bemühungen der Vorgängerregierung nun endlich mit
dem ersten Schritt losgeht. Wir erwarten aber, dass die
Bundesregierung die Kennzeichnungspflicht, wie sie es
bereits angekündigt hat, bald ausweitet. Besonders
wichtig ist die Aufnahme der Außer-Haus-Verpflegung, der
Gastronomie, auch der weiteren Tierarten und von
verarbeitetem Fleisch. Diese Forderungen haben wir schon in
einem AMK-Beschluss festgehalten und auch im
Agrarausschuss wiederholt. Die Länder werden also die
Bundesregierung in dieser Hinsicht in den künftigen
Beratungen zur Ausweitung der Kennzeichnungspflicht sicher
konstruktiv begleiten.
Ich sage aber an dieser Stelle auch deutlich: Die
staatliche Kennzeichnung ist nur ein Teil beim Umbau der
Tierhaltung. Zur Planungssicherheit brauchen
landwirtschaftliche Betriebe beim Stallumbau auch und vor allem
klare Vorgaben für die Tierhaltung. Dafür sind zwei
Initiativen notwendig, die heute ebenfalls vorliegen. Das
Gesetz zur Erleichterung der baulichen Anpassung von
Tierhaltungsanlagen wollen wir heute beschließen.
Leider findet die Tierschutz-
Nutztierhaltungsverordnung keine Zustimmung. Damit wird nicht nur der
Behördenvollzug erschwert. Das bringt auch keine
Planungssicherheit für die landwirtschaftlichen Betriebe.
Das ist ein Problem. Deswegen, meine sehr geehrten
Kolleginnen und Kollegen, sollten wir möglichst rasch
wieder zu einer konstruktiven Beratung übergehen, damit
wir einen tragfähigen Umbau der Tierhaltung bekommen,
mit klaren Wettbewerbsbedingungen, die für alle gleich
sind. Wir erwarten natürlich von der Bundesregierung,
dass sie die Strategie insgesamt ergänzt, weil dem ersten
Schritt weitere folgen müssen. – Herzlichen Dank!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank! – Als Nächstes spricht Herr Minister Schulze aus
Sachsen-Anhalt.
Sven Schulze (Sachsen-Anhalt): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr
geehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 25. November
letzten Jahres stand ich genau an dieser Stelle und äußerte
meine Befürchtung, dass der vorgelegte Gesetzentwurf
zur Tierhaltungskennzeichnung auch durch Änderungen
im Deutschen Bundestag nicht mehr so weit verbessert
werden kann, dass er für das Tierwohl, den
Verbraucherschutz und die Landwirtinnen und Landwirte einen
echten Mehrwert erzielt. Ein halbes Jahr später ist diese
Annahme meiner Meinung nach zur Realität geworden.
Die Änderungen am Entwurf sind leider nur marginal.
Das ist schon bemerkenswert und sagt viel darüber aus,
welchen Stellenwert die Änderungsbitten der Länder
haben: offensichtlich keinen großen, wie der aktuelle
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestags
eindrucksvoll belegt. Der Bundesrat hatte im ersten Durchgang mit
fast 60 Maßgaben, und darunter vielen grundsätzlichen,
zum Gesetzentwurf Stellung genommen. Und in die
Reihe der Länder können sich die Verbände einreihen. Auch
die von den Verbänden und Einzelsachverständigen
eingebrachten Änderungsvorschläge verhallten weitgehend
unbeachtet. Ich möchte fast meinen, dass die Anhörung
des Bundestagsausschusses für Ernährung und
Landwirtschaft zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz am
16. Januar dieses Jahres reine Formsache war.
Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher,
Verlässlichkeit politischer Entscheidungen, Planbarkeit für
Landwirtinnen und Landwirte, fairer Wettbewerb in Handel und
Gastronomie – das alles sind ernstzunehmende
Schlagworte aus der Sitzung des Bundestags vom 16. Juni. Und
wird das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz dem
gerecht? Aus meiner Sicht leider noch nicht.
Ich spreche hier von einem wenig geglückten Gesetz,
vor allem aus Sicht des Verbraucherschutzes. Es bleibt
dabei, dass die Pflicht zur Kennzeichnung umgangen
werden kann, wenn Schlachtung oder Verarbeitung ins
Ausland verlagert werden. Andererseits kann
offensichtlich das Fleisch von importierten Ferkeln, die im Ausland
ohne Betäubung kastriert und kupiert wurden, am Ende in
Deutschland als Fleisch aus den besten Haltungsformen
gekennzeichnet werden.
Der Bürokratie- und Verwaltungsaufwand für dieses
Kennzeichen ist absehbar unverhältnismäßig hoch,
sowohl für die Wirtschaft als auch für die Verwaltungen der
Länder. Ein fairer Wettbewerb ist mehr als fraglich, wenn
die Teilnahme an der Kennzeichnung ausländischen
Unternehmen weiterhin freigestellt ist.
Privatwirtschaftliche Label und das damit verbundene System der
Finanzierung von mehr Tierwohl werden gefährdet. Dazu fehlt
es weiterhin an einem verbindlichen Gesamtkonzept für
den Umbau der Nutztierhaltung, das Landwirtinnen und
Landwirten langfristig eine verlässliche
Planungssicherheit gibt und Zukunftsperspektiven eröffnet. Dieses
haben die Agrarministerinnen und Agrarminister wiederholt
gefordert, zuletzt auf der Sonderagrarministerkonferenz
im Mai dieses Jahres.
Die zur Finanzierung in den nächsten vier Jahren aus
dem Bundesprogramm zur Verfügung gestellten Mittel
für Investitionen und laufende Mehrkosten reichen aus
meiner Sicht auch nicht aus. Hier komme ich noch
einmal auf die Stellungnahme der Borchert-Kommission
vom Januar dieses Jahres zurück. Danach sind
rechtssichere Verträge mit Laufzeiten von 20 Jahren, ein
Förderbetrag von zunächst 80 bis 90 Prozent der Mehrkosten
und der Einbezug des Großteils der tierhaltenden
Betriebe notwendig. Ohne eine verbindliche, langfristige und
ausreichende Finanzierung ist ein umfassender Umbau
der Tierhaltung einfach nicht machbar. Doch die
aktuellen Finanzierungspläne des Bundes werden dem
Notwendigen nicht gerecht.
Die Auswirkungen sind bereits sichtbar: Der
Tierbestand ist deutlich zurückgegangen.
Verarbeitungskapazitäten werden zurückgefahren. Das hat nicht nur
Auswirkungen auf die Wertschöpfung im ländlichen Raum, es
birgt auch die Gefahr, dass eine Kreislaufwirtschaft nicht
mehr dargestellt werden kann. Wenn das Ziel ist, die
Schweinehaltung unwirtschaftlich zu machen, ist
Deutschland aktuell genau auf dem richtigen Weg.
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn die staatliche
Tierhaltungskennzeichnung als Teil eines Gesamtpakets
zum erfolgreichen Umbau der Nutztierhaltung einen
Fortschritt bringen soll, müssen Verbraucherinnen und
Verbraucher dem neuen Kennzeichen ihr Vertrauen
schenken. Wir sollten alles daransetzen, ein staatliches
Tierhaltungskennzeichen oder noch besser ein
Tierwohlkennzeichen zu etablieren, das diesem Anspruch gerecht
wird. Mit dem heute zur Abstimmung stehenden Gesetz
wird das aus meiner Sicht nicht gelingen. – Vielen Dank!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank! – Als Nächstes spricht Herr Minister Professor
Hoff aus Thüringen.
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen):
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir
haben jetzt unterschiedliche Perspektiven auf die heute
hier zur Abstimmung stehenden Gesetzesvorhaben
gehört, und ich glaube, wir sind uns darin einig: Beide
Seiten, die hier gesprochen haben, haben an der Stelle recht.
So habe ich auch den Bundeslandwirtschaftsminister
verstanden, der auf dem Deutschen Bauerntag in Münster
eine Rede gehalten hat, in der er auf die
unterschiedlichen Themen und die Widersprüche, die es im
landwirtschaftlichen Diskurs gibt, eingegangen ist, und das hat,
glaube ich, die Diskussion in Münster mitgeprägt.
Es ist auf der einen Seite gut, dass wir an der Stelle
jetzt überhaupt zu bestimmten Entscheidungen kommen,
und gleichzeitig ist es völlig berechtigt, dass
Landwirtinnen und Landwirte – und das betrifft auch die Thüringer
landwirtschaftlichen Betriebe – sagen: Entscheidungen in
diesem Bereich, auch Entscheidungen in der Umsetzung
von Ergebnissen der Borchert-Kommission und vielen
anderen Themen, funktionieren in unserer Wahrnehmung
viel zu oft nach dem Prinzip: „Hui, das geht aber
schnell“, sagte die Schnecke, als sie auf der Schildkröte
saß. – So können wir bestimmte Entscheidungen nicht
treffen. Das ist vor allem dann für die
landwirtschaftlichen Betriebe relevant, wenn sie
Investitionsentscheidungen treffen müssen. Und vor diesen
Investitionsentscheidungen scheuen sich Betriebe, insbesondere die
Betriebe, die vor einem Generationswechsel stehen. Das
betrifft, schlicht generational nachvollziehbar, einen
Großteil der ostdeutschen landwirtschaftlichen Betriebe
33 Jahre nach der friedlichen Revolution. Dann stellt sich
in einem sowieso schwierigen Umfeld aus
Preissteigerungen, Inflation, Energiekosten eben auch die Frage, ob
der Generationswechsel in diesen Betrieben mit den
notwendigen Zukunftsinvestitionsentscheidungen
verbunden wird. Was soll an der Stelle gemacht werden?
Wir haben auch in Thüringen eine große Unsicherheit
unter den landwirtschaftlichen Betrieben und einen
Rückgang bei den tierhaltenden Betrieben. Insofern ist es
unbedingt notwendig, dass hier Sicherheiten kommen.
Die Formulierung, dass das der erste Schritt ist, dem dann
weitere Schritte folgen, darf keine Floskel sein. Das darf
kein Versprechen sein, das nicht eingehalten wird,
sondern das muss kommen.
Gleichzeitig müssen wir als Bundesrat, als ein
Gremium, in dem Ministerinnen und Minister
unterschiedlichster Fachthemen zusammensitzen, der Ehrlichkeit halber
feststellen, dass auch wir Widersprüche zwischen den
Entscheidungen der unterschiedlichen
Fachministerkonferenzen haben. Das habe ich erlebt, als ich noch selbst
Mitglied der Agrarministerkonferenz sein durfte; heute
spreche ich hier in Vertretung unserer
Landwirtschaftsministerin, die dem Thüringer Landtagsplenum beiwohnt.
Diese Widersprüche werden immer wieder deutlich,
wenn wir beispielsweise über baurechtliche Fragen
sprechen, wenn wir über die Themenstellung der TA Luft et
cetera sprechen, bei denen auch die
Umweltministerkonferenz zu entsprechenden Entscheidungen kommen muss.
Wenn wir uns dann bei den Themen, die wir bearbeiten
müssen, blockieren, statt ineinanderzugreifen, wenn jeder
versucht, sozusagen eine maximale Position
durchzusetzen, entsteht noch nicht mal das, was meine beiden
Lieblingscomicfiguren Calvin und Hobbes beschreiben als:
„Ein guter Kompromiss ist, wenn alle Seiten sauer sind“,
sondern dann entsteht eine Situation, in der alle Seiten
sauer sind, weil es nicht mal einen guten Kompromiss
gibt. Diese Situation müssen wir verhindern. Das ist die
Schwierigkeit, über die wir hier schon an
unterschiedlicher Stelle bei den Landwirtschaftsthemen gesprochen
haben. Und die Regelungen, die heute hier auf der
Agenda stehen, machen das noch einmal besonders deutlich.
Insofern kann ich nur als einen dringenden Appell,
auch der Thüringer landwirtschaftlichen Betriebe,
aussprechen: Es braucht jetzt zügig die nächsten
notwendigen Schritte. Diese erfordern aber auch, dass nicht alle
Fachbereiche versuchen, ihr Maximum durchzusetzen,
sondern dass es zu sinnvollen Entscheidungen im Sinne
der landwirtschaftlichen Betriebe kommt. – Vielen Dank!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank! – Nun spricht Frau Ministerin Gorißen aus
Nordrhein-Westfalen.
Silke Gorißen (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und
Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Landwirtschaft
erlebt durchaus herausfordernde Zeiten:
Klimaveränderungen, Dürren, Ukraine-Krieg, steigende Energie- und
Rohstoffpreise und zusätzlich steigende Anforderungen
an eine nachhaltige Tierhaltung. Um sich diesen
vielschichtigen Herausforderungen stellen zu können,
benötigen die Betriebe der Agrar- und Ernährungsbranche
verlässliche und praktikable Rahmenbedingungen. Das
heute hier thematisierte
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz soll nun ein Teil dieser Rahmenbedingungen für den
Umbau der Nutztierhaltung sein.
Nordrhein-Westfalen unterstützt den Umbau der
Nutztierhaltung, um unsere Landwirtschaft nachhaltiger
aufzustellen. Wir wollen mehr Tierwohl. Dies funktioniert
jedoch nur gemeinsam mit unseren Landwirtinnen und
Landwirten und nicht gegen sie. Und das funktioniert
auch nur dann, wenn wir ihnen entsprechende
Perspektiven bieten. Deshalb brauchen wir eine ausreichende
Finanzierungsmöglichkeit, eine ausreichende
Fördermöglichkeit sowie Planungssicherheit. Denn sonst kommt es
schnell zu einem Bestandsabbau anstatt zu einem Umbau.
Und das, was hier abgebaut wird – das können wir jetzt
bereits erkennen –, wird im EU-Ausland aufgebaut.
Dieser Abbau kann erhebliche Auswirkungen nicht nur auf
die Branche und die dort tätigen Menschen, sondern auch
auf unsere Ernährungssicherheit haben.
Es ist kein Geheimnis, dass um den Umbau der
Nutztierhaltung in den vergangenen Wochen und Monaten
viel gerungen wurde. Die Bundesregierung hat in den
letzten Monaten verschiedene Bausteine zum Umbau
vorgestellt. Ich denke, ich übertreibe nicht, wenn ich den
Weg als steinig beschreibe. Im November letzten Jahres
kam das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz im ersten
Durchgang in den Bundesrat. Es gab eine Reihe von
Redebeiträgen, aber positive Aussagen waren dabei rar
gesät. Im Gegenteil: Es hagelte Kritik. Und das zeigten
auch die Empfehlung des Bundesratsausschusses, den
Gesetzentwurf abzulehnen, sowie die spätere Debatte im
Bundestag.
Vielleicht kann es gerade deshalb als Schachzug des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
angesehen werden, das
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz als Einspruchsgesetz in das parlamentarische
Verfahren einzubringen. Von der Durchführungsverordnung auf
der einen Seite und der Kontrollbefähigung – aber nur im
Verdachtsfall – auf der anderen Seite, möchte ich gar
nicht erst anfangen. Über Monate hinweg haben wir, die
Länder und allen voran Nordrhein-Westfalen, nicht
aufgehört, auf die Schwachstellen hinzuweisen. Inzwischen
ist nicht nur das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in
Teilen angepasst worden, auch liegen mittlerweile
weitere Bausteine der Bundesregierung zum Umbau der
Nutztierhaltung vor. Für gut gelungen halte ich die
vorliegende Fassung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
nach wie vor nicht.
Von der Haltungskennzeichnung abgesehen ist und
bleibt der entscheidende Baustein für einen erfolgreichen
Umbau der Nutztierhaltung das Finanzierungskonzept.
Das von der Bundesregierung vorgelegte Konzept bedarf
allerdings deutlicher Nachbesserungen. Aber um nicht
missverstanden zu werden, möchte ich an dieser Stelle
noch einmal deutlich sagen: Nordrhein-Westfalen
begrüßt grundsätzlich den Umbau zu einer zukunftsfähigen
Nutztierhaltung und die Einführung eines staatlichen
Kennzeichens. Gerne hätten wir als Länder hieran stärker
mitgewirkt und unser Know-how eingebracht, um eine
runde Sache daraus zu machen.
Meine Damen und Herren, für einen erfolgreichen
Umbau der Tierhaltung bedarf es eines Gesamtpakets.
Hierzu zählt auch eine umfassende Kennzeichnung.
Diese Kennzeichnung muss aber dringend in den folgenden
drei Bereichen überarbeitet und erweitert werden, um
erfolgversprechend zu sein. Erstens: Sauen- und
Ferkelhaltungen müssen Berücksichtigung finden, damit der
vollständige Lebenszyklus in der Schweinehaltung
abgebildet wird. Zweitens: Es müssen weitere Vertriebswege
wie die Außer-Haus-Verpflegung einbezogen werden.
Drittens: Die Kennzeichnung muss über frisches
Schweinefleisch hinausgehen und zügig auf weitere Tierarten
ausgeweitet werden.
Zudem bedarf es einer ausreichenden Förderkulisse,
praktikabler Fördervoraussetzungen und einer
entsprechenden Förderdauer, um Planungssicherheit zu schaffen.
Eine ausreichende Förderung ist kein Zusatz zum Paket
des Umbaus der Nutztierhaltung, sie ist der Grundstein.
Jede Landwirtin und jeder Landwirt rechnet vor einer
großen Investition dreimal nach. So eine Investition muss
sich rechnen. Aber auch hier gibt es leider keine
verlässlichen Rahmenbedingungen für die Branche. Die Höhe
der Förderung ist nicht ausreichend für einen Umbau
dieser Größenordnung, und auch die verlässliche
Zusicherung bestimmter Förderungen über einen
erforderlichen Zeitraum bleibt aus. Das ist seitens der
Bundesregierung kein gutes Handwerk gewesen.
Mit der vorliegenden Entschließung zum
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz wird der
Nachbesserungsbedarf festgehalten und der einstimmig gefasste Sonder-
AMK-Beschluss von Anfang Mai bestärkt. Ich bitte Sie
deshalb, die vorliegende Entschließung mitzutragen, und
sage: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Danke
schön! – Als Nächstes spricht Herr Staatsminister
Günther aus Sachsen.
Wolfram Günther (Sachsen): Sehr geehrte
Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es sind relativ
viele Landwirtschaftsministerinnen und -minister, die zu
diesem Thema sprechen. Ich halte das aber für sehr
angemessen. Endlich die Frage zu klären, wie es mit der
Nutztierhaltung weitergeht, ist eine der zentralen
Aufgaben in dieser Legislaturperiode des Bundestages. Ich
spüre hier zunächst einmal einen ganz breiten Konsens.
Uns allen ist klar: Dieser Umbau muss erfolgen. Zugleich
wissen wir, dass die Nutztierhalter, die Landwirtinnen
und Landwirte, bereit sind und dass sie vor allen Dingen
schon lange, schon mehrere Jahre auf Antworten warten:
Was sind denn nun die Bedingungen, unter denen sie
endlich investieren können, unter denen sie endlich die
Nutztierhaltung in eine neue Zukunft führen können?
Das Ganze wird nicht nur politisch gewollt, sondern es
ist auch ein gesellschaftlicher Wunsch. Etwa 80 Prozent
aller Verbraucherinnen und Verbraucher geben an, dass
ihnen wichtig ist, zu erkennen, wie Tiere gehalten
worden sind, und dass sie das bei ihrer Kaufentscheidung
zugrunde legen wollen. Es gibt auch viele Anforderungen
und gesellschaftliche Wünsche, wie mit Tieren, mit
Lebewesen, umgegangen werden soll.
Es ist richtig, wie schon angesprochen worden ist, dass
wir mit dem Paket, das wir heute hier vorliegen haben,
noch lange nicht alle Fragen klären. Was hier vorliegt, ist
ein erster Schritt. Aber es ist nicht nur ein kleiner
Trippelschritt, sondern immerhin ein Paket. Das Wichtigste
ist erst einmal: Jetzt haben wir die Basis dafür, dass wir
Fördergelder für den Umbau von Ställen ausgeben
können. Und wir haben Zielkonflikte gelöst. Es gab ja
Gründe, warum das so lange gedauert hat. Wenn man sagt,
man will Ställe umbauen, dann ist die große Diskussion:
Wollen wir denn mehr Flächen verbrauchen? Wir haben
ja ein Flächenverbrauchsproblem. Wollen wir denn in der
Tierhaltung noch größere Ställe haben, wenn ein
Bedürfnis ist, sie zu verkleinern? Das muss aber auch
wirtschaftlich sein. Wir haben diese Zielkonflikte aufgelöst,
indem wir gesagt haben: An oberster Stelle steht
tatsächlich das Tierwohl. Deswegen wollen wir, dass
Stallanlagen eben auch größer werden können, dass ich alte Ställe
abreißen und neue bauen kann. Das waren Dinge, für die
wir uns aus Sachsen starkgemacht haben, weil sie für
unsere Tierhalterinnen und Tierhalter enorm wichtig sind.
Ich betone auch, dass der nächste Bestandteil, nämlich
die Kennzeichnungspflicht, eine große Forderung aus den
Wirtschaftsverbänden war. Natürlich ist das, was jetzt für
Frischfleisch gelungen ist, nur ein erster Schritt. Genauso
wie völlig klar ist, dass wir das, was wir hier nur für
Mastschweine machen, auf den gesamten Lebenszyklus
erweitern müssen. Ich kann auch nur betonen: Das
müssen wir bald machen. Das gilt für Ferkel und Sauen, aber
auch für andere Tiere wie etwa Rinder. Genauso müssen
wir die Tierhaltungskennzeichnung ausweiten und sie
nicht nur für Frischfleisch, sondern auch für verarbeitetes
Fleisch beschließen und, ganz wichtig, auch für Außer-
Haus-Verpflegung und Gastronomie. Dazu hat ja der
Bundestagsagrarausschuss am 21. April schon einen
entsprechenden Forderungskatalog aufgestellt, den ich
ganz nachdrücklich unterstützen möchte.
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass es wohl noch
etwas unsicher oder eher unwahrscheinlich ist, dass wir
heute auch die Änderung der Tierschutz-
Nutztierhaltungsverordnung mit beschließen können. Ich
bedauere das, weil das wiederum auf Kosten der Klarheit für die
Tierhalterinnen und Tierhalter geht. Und es geht auch auf
Kosten der Verwaltungsbehörden, die nämlich das, was
da passiert, zu überwachen haben. Das heißt, wir tun der
Branche und allen, die daran beteiligt sind, damit keinen
Gefallen. Deswegen möchte ich noch einmal sehr dafür
werben. Denn wir wissen auch, was Rechtsunklarheit
heißt: Wenn dann tatsächlich investiert wird, muss
genehmigt werden. Es wird Rechtsstreitigkeiten geben, es
wird Klagen geben. Alle diese Dinge könnten wir
vermeiden. Wir sollten unsere Energie und die
wirtschaftlichen Ressourcen lieber in den Umbau der
Nutztierhaltung investieren.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Danke
schön! – Als letzter Redner zu diesem
Tagesordnungspunkt spricht für die Bundesregierung Herr
Bundesminister Özdemir, Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft.
Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und
Landwirtschaft: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr
geehrte Damen und Herren, Minister und Ministerinnen!
Wir haben es heute in der Hand, den Weg für den
überfälligen Umbau unserer Tierhaltung freizumachen und
dabei wirklich voranzukommen. Eineinhalb Jahre nach
ihrem Amtsantritt legt die Bundesregierung konkrete
Lösungen vor. Wir haben die verbindliche staatliche
Tierhaltungskennzeichnung endlich auf den Weg
gebracht. Wir machen damit die Leistungen der
tierhaltenden Betriebe für den Tierschutz sichtbar. Und vor allem
können Verbraucherinnen und Verbraucher in unserem
Land verlässlich erkennen und entscheiden, welches
Fleisch aus welcher Haltung sie kaufen, und damit dem
Markt eine Richtung geben. Durch diese geöffnete Tür,
wie es der Präsident des Deutschen Bauernverbandes,
Joachim Rukwied, auf der letzten Sitzung des
Bauernverbandes gesagt hat, mit dieser und mit weiteren
Maßnahmen können wir gemeinsam die Tierhaltung zukunfts-
und krisenfest machen.
Der Handlungsbedarf – darauf haben hier einige
hingewiesen – ist groß. Ich will nur in Erinnerung rufen: Der
Handlungsbedarf ist nicht etwa jetzt entstanden, sondern
es gibt ihn schon lange. Nur eine Zahl: Von 2010 bis
2020 ist die Zahl der schweinehaltenden Betriebe in
Deutschland von 60 000 auf 32 000 gesunken. Das ist der
Strukturbruch, und das ist der Grund, warum wir jetzt
endlich etwas machen. Das ist auch der Grund, warum
wir es anders machen als unsere Vorgänger, die es ja
versucht haben und dreimal daran gescheitert sind. Die
eine wollte es, der zweite durfte es nicht, und bei der
dritten gab es keine Mehrheit in der eigenen Fraktion.
Vergessen wir das nicht! Das ist der Grund, warum wir
jetzt endlich loslegen. Es ist ja auch nicht so, dass
irgendjemand die Vorgänger daran gehindert hätte in einer Zeit,
als der Bericht der Borchert-Kommission vorgestellt
wurde und die Inflationsrate bei 0,5 Prozent lag. Ich habe
es nicht verboten. Das ist damals nicht mehrheitsfähig
gewesen; das gibt es ja manchmal. Heute machen wir es
allerdings unter erschwerten Bedingungen. Wir haben
den schrecklichen Angriffskrieg Russlands auf die
Ukraine. Wir haben eine Inflation von ungefähr 7 Prozent. Wir
haben entsprechende Lebensmittelpreise. Und trotzdem
machen wir es, weil es richtig ist. Darum mein Appell:
Bitte entscheiden Sie nicht dagegen, weil vielleicht der
falsche Mann von der falschen Partei, der falschen
Regierung das Richtige macht, das, was Sie selber doch auch
immer wollten und wollen, nur damit es nicht bei den
Falschen einzahlt! Sie rächen sich ja nicht an mir. Sie
rächen sich an den Bäuerinnen und Bauern, und das
sollten wir wirklich nicht machen. Deshalb meine herzliche
Bitte.
Wir haben hier eigentlich in gutem Geist vieles
vorangebracht. Dafür will ich mich ausdrücklich bedanken. Die
Länder, die Koalitionsfraktionen, die
landwirtschaftlichen Verbände haben mit ihrer Expertise etwas besser
gemacht. Kollege Günther hat darauf hingewiesen, dass
Sie sich ja mit Ihren Vorschlägen in vielem wiederfinden,
was wir aufgeschrieben haben. Deshalb appelliere ich an
Sie, dass Sie der Verordnung zustimmen. Kollegin Hinz
hat sich sehr skeptisch geäußert und gesagt, dass es wohl
keine Mehrheit geben wird. Trotzdem: Ich bin
optimistisch und gebe die Hoffnung auf Vernunft nie auf. Die
Landwirtinnen und Landwirte hoffen auf klare Regeln.
Sie brauchen Planungssicherheit. Die sind wir ihnen
gemeinsam als Staat schuldig. Das Gesetz ist im
unmittelbaren Interesse der Länder, damit Vorgaben eindeutig
vollziehbar sind und nicht erst durch Klagen und durch
Auslegung durch Gerichte. Darum bitte ich, aber Sie
entscheiden das natürlich.
Klar ist aber auch – darauf hat Kollege Backhaus zu
Recht hingewiesen –: Das ist erst einmal ein Anfang. Es
muss weitergehen. Und es wird in diesem Jahr
weitergehen: zunächst mit verarbeiteten Produkten, dann mit der
Gastronomie und dann Schritt für Schritt mit der
Ausweitung auf weitere Nutztierarten, auf weitere
Vertriebswege. Auch darin ist sich die Koalition einig. Frau Kollegin
Gorißen hat die weitere Finanzierung angesprochen.
Auch das ist ja richtig. Es kann keine zwei Meinungen
geben, wie es mit der Finanzierung weitergehen wird.
Der Fairness halber könnte man aber hinzufügen: So viel
Geld, wie diese Koalition jetzt in den Umbau der
Tierhaltung, in eine zukunftsfeste Tierhaltung investiert, hat
noch keiner davor investiert. Das heißt nicht, dass es
reicht. Verstehen Sie mich nicht falsch, ich rede hier gar
nichts schön. Aber manchmal beginnt Politik auch mit
der Betrachtung der Wahrheit und der Wirklichkeit.
Meine Damen, meine Herren, Zusammenarbeit ist der
Schlüssel für gute Veränderungen. Das zeigt unsere
gemeinsame erfolgreiche Arbeit. Denken Sie an das
Bundesbau- und das Bundesumweltministerium! Gemeinsam
haben wir zum Baurecht und Immissionsschutzrecht gute
Lösungen gefunden. An der Stelle ein großer Dank an
meine Kolleginnen Klara Geywitz und Steffi Lemke, die
geholfen haben, dass der Umbau der Ställe
unbürokratisch, schnell vorangehen kann! Der Deutsche Bundestag
hat die entsprechenden baurechtlichen Erleichterungen
zusammen mit der Tierhaltungskennzeichnung
beschlossen. Sie stehen ja heute auch mit auf der Tagesordnung,
um hier beschlossen zu werden.
Damit Tierhaltung und Emissionsminderung Hand in
Hand gehen, braucht es nachhaltige Vorgaben im Tier-
und Immissionsschutzrecht. Dafür ein herzlicher Dank an
die Agrarminister- und an die Umweltministerkonferenz!
Das macht immissionsschutzrechtliche Vorgaben jetzt
leichter anwendbar. So kann der Um- und Neubau von
Ställen mit höheren Tierhaltungsstandards schneller
möglich werden. Das zeigt doch, dass wir Demokratinnen und
Demokraten, wenn wir wollen, über Parteigrenzen
hinweg in der Lage sind, gute Kompromisse für die Zukunft
der Landwirtschaft zu schmieden. Auch da noch einmal
mein Appell, kurzfristige parteipolitische Interessen
zurückzustellen. Wir sind doch auf einem guten Weg.
Die Tierhaltungskennzeichnung hat aber auch – darauf
wurde hingewiesen – eine – wie ich sie immer nenne –
Zwillingsschwester: Das ist die Herkunftskennzeichnung.
Auch diese steht heute zur Abstimmung. Die
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten nicht nur über die
Frage der Haltung informiert werden, sondern auch die
Herkunft erkennen können. Gerade die kleinen und
mittleren Höfe in Deutschland brauchen eine echte Chance,
um am Markt bestehen zu können. Deshalb hat mein
Haus einen nationalen Verordnungsentwurf erarbeitet.
Darin wird die Herkunftskennzeichnung bei frischem, bei
gekühltem und gefrorenem Fleisch von Schwein, Schaf,
Ziege, Geflügel auf nicht vorverpacktes Fleisch
ausgeweitet. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen auf
einen Blick erkennen können, woher das Fleisch stammt,
und nicht bei jedem einzelnen Stück nachfragen müssen.
Auch darüber stimmen Sie heute, unter TOP 36, ab. Und
auch hier haben wir heute die Chance, uns gemeinsam
weiterzuentwickeln.
Das heißt allerdings nicht, dass damit
europaeinheitliche Regelungen hinfällig sind. Ganz im Gegenteil: Wir
brauchen sie dringend. Auch darauf wurde ja schon
hingewiesen. Deshalb setze ich mich eigentlich jedes Mal,
wenn ich in Brüssel bin, für eine EU-weite
Herkunftskennzeichnung ein. Auch da gerne mithelfen! Die Frau
Kommissionspräsidentin von der EVP kann dabei noch
etwas Unterstützung brauchen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ampelkoalition
verfolgt das Ziel, die landwirtschaftliche Tierhaltung in
Deutschland krisen- und zukunftsfest zu machen. Daran
hängt die Zukunft der Höfe und des ländlichen Raums.
Ich weiß, es gibt noch einiges zu tun. Ich freue mich auf
die weiteren Beratungen. Ich hoffe, dass wir in diesem
Geist im Arbeitsmodus nach dem Sommer weiterarbeiten
und das Vorhaben dann gemeinsam weiterentwickeln. –
Herzlichen Dank!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Damit kommen wir zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen.
Ich beginne mit Punkt 2 a).
Dazu empfiehlt der Agrarausschuss in Ziffer 1 die
Anrufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel der
Aufhebung des Gesetzesbeschlusses. Wer dafür ist, den
bitte ich um das Handzeichen. – Minderheit.
Somit stelle ich fest, dass der Bundesrat zu dem
Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Wir haben nun noch über die vom Agrarausschuss
empfohlene Entschließung zu befinden.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Ziffer 6! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat auch eine Entschließung
gefasst.
Wir fahren fort mit Punkt 2 b).
Zu Punkt 2 b) liegen weder Ausschussempfehlungen
noch Anträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu diesem
Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Es bleibt noch über die von den Ausschüssen
empfohlene Entschließung abzustimmen. Bitte Ihr Handzeichen
für:
Ziffer 4! – Minderheit.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Entschließungsziffern der Ausschussempfehlungen. –
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetz auch eine
Entschließung gefasst.
Dann kommen wir zu der Verordnung unter
Punkt 2 c).
Zu Punkt 2 c) rufe ich zunächst die empfohlenen
Maßgabe-Ziffern auf. Bitte Ihr Handzeichen für:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Minderheit.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Ich ziehe Ziffer 6 vor. – Minderheit.
Weiter mit Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Damit kommen wir nun zur Schlussabstimmung: Wer
der Verordnung wie soeben beschlossen zustimmen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Minderheit.
Wer ist dafür, der unveränderten Verordnung
zuzustimmen? – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat der Verordnung n i c h t
zugestimmt.
Somit entfällt von der empfohlenen Entschließung die
Ziffer 8.
Es bleibt abzustimmen über:
Ziffer 7! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.
Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes
angelangt.
Wir kommen zur Grünen Liste. Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung
rufe ich die in dem Umdruck 6/20231
zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
3 bis 5, 7, 12 bis 14, 18, 27, 30, 32, 34, 35, 37,
38 und 40 bis 45.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Es ist so beschlossen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6:
TOP 6
Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei
patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der
Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-
Lieferengpassbekämpfungs- und
Versorgungsverbesserungsgesetz – ALBVVG) (Drucksache 288/23)
1 Anlage 1
Es liegt eine Wortmeldung von der Parlamentarischen
Staatssekretärin Dittmar vom Bundesministerium für
Gesundheit vor. – Bitte schön!
Sabine Dittmar, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Gesundheit: Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am
23. Juni haben wir das ALBVVG, das Arzneimittel-
Lieferengpassbekämpfungs- und
Versorgungsverbesserungsgesetz im Deutschen Bundestag beschlossen. Dieses
Gesetz beinhaltet wichtige Maßnahmen, um die
Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.
Lieferengpässe sind kein Novum. Wir beklagen sie
schon seit vielen Jahren temporär in der
Arzneimittelversorgung. Die in der Vergangenheit angestoßenen
Maßnahmen haben die Situation aber nur bedingt verbessert
und vor allem das Problem nicht dauerhaft gelöst. Seit
der Pandemie gehören Lieferengpässe leider immer öfter
zum Versorgungsalltag. Was wir in dieser Form bisher
allerdings noch nicht kannten, ist die Bandbreite.
Mittlerweile sind circa 500 Arzneimittel nicht lieferbar. Dies,
meine Damen und Herren, können wir nicht hinnehmen.
Ich danke den Ländern, dass sie im Rahmen ihrer
Zuständigkeiten alle Hebel in Bewegung setzen, um
gegenzusteuern. Einzelne Länder haben das im Zusammenhang
mit der Bekanntmachung eines Versorgungsmangels für
Antibiotikasäfte auch kurzfristig getan. Die
Landesbehörden haben damit bereits weitgehende Mittel, um von
arzneimittelrechtlichen Vorschriften kurzfristig
abzuweichen.
Mit dem nun vorliegenden Gesetz bringen wir
zahlreiche Regelungen auf den Weg und werden mittel- bis
langfristig eine verbesserte Versorgungssituation
herbeiführen. Wir setzen ganz gezielt Anreize, um die
europäische Wirkstoffproduktion zu stärken und die Produktion
im besten Fall zurückzuholen. Denn aktuell gibt es in
Deutschland und in der Europäischen Union zu wenige
Herstellungsstätten für bestimmte generische
Arzneimittel wie zum Beispiel Antibiotika. Somit sind wir sehr
anfällig, wenn Lieferketten unterbrochen werden. Damit
wir unabhängiger werden und breiter aufgestellt sind,
müssen Krankenkassen Antibiotikahersteller mit
Wirkstoffproduktion in Europa oder im europäischen
Wirtschaftsraum künftig bei Ausschreibungen zusätzlich
berücksichtigen. Das erhöht die Anbietervielfalt. Wir
schaffen mit einer Rechtsverordnung die Möglichkeit,
diese Regelungen auf andere Wirkstoffe auszudehnen,
zum Beispiel auf Onkologika. Dies werden wir sehr
zeitnah tun.
Auf der anderen Seite müssen wir als deutscher Markt
für die Anbieter wieder attraktiver werden, indem wir die
Preismechanismen verändern. Wir setzen finanzielle
Impulse für Kinderarzneimittel und generische
Arzneimittel, die versorgungskritisch sind. Bisher waren die
Preise in Deutschland durch zwei Instrumente
festgezurrt: Festbetrag und Preismoratorium. Dieses enge
Korsett werden wir lockern. Bei Arzneimitteln für Kinder
setzen wir die Festbeträge und Rabattverträge gänzlich
aus. Wichtig ist auch: Wir werden die Verfügbarkeit von
neuen Reserveantibiotika erhöhen, indem wir auch in
diesem Bereich die Regeln zur Preisbildung anpassen. So
stärken wir den finanziellen Anreiz für Forschung und
Entwicklung neuer Reserveantibiotika.
Außerdem erweitern wir die verbindlichen
Bevorratungspflichten für Industrie und Großhandel. Das beugt
kurzfristig Lieferengpässen vor. Wenn akut gesteigerte
Mehrbedarfe bestehen, wie zum Beispiel während der
erst kürzlich erlebten Infektionswelle, kann das damit
ausgeglichen werden. So kann eine bedarfsgerechte
Versorgung sichergestellt werden.
Daneben erweitern wir Informationsrechte für das
BfArM und etablieren ein Frühwarnsystem, um einen
besseren Marktüberblick zu erhalten.
Zu guter Letzt geben wir den Apothekern mehr
Beinfreiheit beim Umgang mit Lieferengpässen. Die
bewährten Austauschregeln aus der SARS-CoV-2-
Arzneimittelversorgungsverordnung werden größtenteils verstetigt.
Wir schränken im Apothekerbereich die Retaxationen ein
und reduzieren Bürokratie bezüglich der
Präqualifizierung.
Es werden also eine ganze Menge an Maßnahmen
ergriffen, um die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln
für die Bürgerinnen und Bürger, für die Patientinnen und
Patienten erheblich zu verbessern.
Zum Abschluss möchte ich noch ein Thema
ansprechen, das bei den Ländern ebenfalls eine zentrale Rolle
spielen wird. Wir schaffen mit diesem Gesetz die
rechtlichen Voraussetzungen für Modellvorhaben zum Drug-
Checking. Ziel ist es, Konsumierende besser aufzuklären
und gesundheitliche Schäden zu verringern. Wir wollen
damit Todesfälle verhindern, die leider, wie wir erst
kürzlich wieder erleben mussten, sehr bestürzende Realität
sind. In Berlin läuft das Drug-Checking bereits, und es ist
wirklich erschreckend und alarmierend, welche Stoffe
sich im Umlauf befinden. Deshalb ist es richtig, wie es
auch Ärzteverbände fordern, das Drug-Checking
bundesweit anzubieten, um Schaden zu minimieren und
besser aufklären zu können. Drogenkonsumierende und
die Öffentlichkeit können so vor besonders gefährlichen
Stoffen und Verunreinigungen gewarnt werden. Mithilfe
der Analysen erhalten die Gesundheits-, die Ordnungs-
und Sicherheitsbehörden eine sehr viel bessere Kenntnis
darüber, welche Stoffe sich aktuell auf dem Drogenmarkt
befinden. In zahlreichen EU-Nachbarstaaten wie
Frankreich und Österreich oder auch in der Schweiz ist das
Drug-Checking zwischenzeitlich fest etabliert. Ich hoffe
sehr auf die Unterstützung der Länder bei der Etablierung
von Modellvorhaben, um Konsumenten in allen Teilen
der Bundesrepublik künftig anonym und straffrei
aufklären und warnen zu können und damit effektive
Schadensminimierung zu betreiben.
Meine Damen und Herren, das ALBVVG ist ein
dringend notwendiges und wichtiges Gesetz. Ich danke daher
insbesondere dafür, dass der Bundesrat die verkürzten
Fristen ermöglicht hat, und bitte darum, das Gesetz in
dieser Form mitzutragen, um die Arzneimittelversorgung
für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. –
Herzlichen Dank!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Danke
schön!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Empfehlungen oder Anträge auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses liegen nicht vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Es bleibt über die von Bayern beantragte
Entschließung abzustimmen. Wer ist dafür? – Minderheit.
Die Entschließung ist damit n i c h t gefasst.
Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes
angekommen.
Wir kommen zu TOP 9:
TOP 9
Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts –
Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und
Weisungen sowie Unterbringung in einer
Entziehungsanstalt (Drucksache 290/23)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Da weder entsprechende Ausschussempfehlungen
noch Landesanträge vorliegen, stelle ich fest, dass der
Bundesrat den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes
angekommen.
Wir kommen zu TOP 10:
TOP 10
Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-
Preisbremsengesetzes, zur Änderung des
Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer
energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und
sozialrechtlicher Gesetze (Drucksache 291/23)
Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll1 wurde von Herrn Minister
Goldschmidt (Schleswig-Holstein) abgegeben.
Wir kommen zur Beschlussfassung.
Da weder Ausschussempfehlungen noch
Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vorliegen,
1 Anlage 2
stelle ich fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den
Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen hat.
Es bleibt abzustimmen über den von Nordrhein-
Westfalen gestellten Entschließungsantrag. Wer für
diesen Landesantrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. –
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat auch eine Entschließung
gefasst.
Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes
angekommen.
Wir kommen zu TOP 11:
TOP 11
Gesetz zu dem Beschluss (EU, Euratom) 2018/994
des Rates der Europäischen Union vom 13. Juli 2018
zur Änderung des dem Beschluss 76/787/EGKS,
EWG, Euratom des Rates vom 20. September 1976
beigefügten Akts zur Einführung allgemeiner
unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des
Europäischen Parlaments (Drucksache 276/23)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Nach Artikel 23 Absatz 1 Satz 3 des Grundgesetzes in
Verbindung mit Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes
ist die Zustimmung von zwei Dritteln der Stimmen des
Bundesrates erforderlich; das sind mindestens 46
Stimmen. Hierbei pflegen wir, durch Aufruf der einzelnen
Länder abzustimmen. – Ich bitte, die Länder aufzurufen.
Georg Eisenreich (Bayern), Schriftführer:
Baden-Württemberg Ja
Bayern Enthaltung
Berlin Ja
Brandenburg Ja
Bremen Enthaltung
Hamburg Ja
Hessen Ja
Mecklenburg-Vorpommern Ja
Niedersachsen Ja
Nordrhein-Westfalen Ja
Rheinland-Pfalz Ja
Saarland
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Achte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
- part_of_vorgang → Drittes Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
- part_of_vorgang → Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeich
- part_of_vorgang → Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer E
- spoke_in ← Sven Schulze (Rede)