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Erstes Gesetz zur Änderung des Wohnungsmodernisierungsgesetzes (G-SIG: 00020175)

Vorgang 213080 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 26.07.2022 · DIP ↗

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<b>Bezug:</b> Gesetzentwurf z. T. identisch mit KO7 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 2 bis 15 und 17 bis 22 WoModG zur Förderung energieeinsparender Maßnahmen im Gebäudebestand bei Kostenteilung zwischen Bund und Ländern und Anregung zusätzlicher Investitionen zur Energieeinsparung. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Einfügung des Artikels 1a: Änderung des Einkommensteuergesetzes: Erhöhte Absetzungen bei Herstellungskosten an Gebäuden für den Einbau von Fahrstuhl-, Heizungs- und Warmwasseranlagen, Umbau von Fenstern und Türen u.a.m. Wird der Gebrauchswert der Mietsache durch diese energiesparenden Maßnahmen nachhaltig erhöht, kann der Vermieter eine Erhöhung der jährlichen Miete um 14 v.H. verlangen. Der Mieter hat die Modernisierungen grundsätzlich zu dulden, Nachteile dürfen für den Mieter jedoch nicht entstehen. Zur Förderung energiesparender Maßnahmen gewährt der Bund den Ländern bis 1982 Finanzhilfen in Höhe von 1,425 Mrd DM. Die Mittel sollen zu 55 v.H. für Wohnungen und zu 45 v.H. für sonstige Räume bereitgestellt werden. Werden zur Förderung von baulichen Maßnahmen andere Mittel in Anspruch genommen, sind Förderungen nach diesem Gesetz ausgeschlossen. Der Gesamtförderungsrahmen wird um 1,5 Mrd DM gekürzt. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Energieeinsparung * Investition

Zeitachse

  1. 14.04.1978 plenarprotokoll 08/84 Protokoll der 84. Sitzung des 8. Deutschen Bundestages

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.