Protokoll der 84. Sitzung des 8. Deutschen Bundestages
Text
Protokoll der 84. Sitzung des 8. Deutschen Bundestages
[Plenarprotokoll 8/84
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
84. Sitzung
Bonn, Freitag, den 14. April 1978
Inhalt:
Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 6622 D
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 6619 A
Erste Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten
Gesetzes zur Änderung des
Wohnungsmodernisierungsgesetzes
— Drucksache 8/1692 —
Dr. Haack, Bundesminister BMBau . . . 6619 B
Francke (Hamburg) CDU/CSU . . . . 6622 D
Krockert SPD 6626 D
Dr. Schneider CDU/CSU 6629 B
Gattermann FDP . . . . . . . . . 6631 C
Beratung des Antrags der Abgeordneten
Frau Dr Neumeister, Immer (Altenkirchen),
Spitzmüller und Genossen
Rheumabekämpfung
— Drucksache 8/1542 —
Frau Dr. Neumeister CDU/CSU . . . . 6635 B
Immer (Altenkirchen) SPD 6638 A
Spitzmüller FDP 6640 A
Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr
van Aerssen, Dr. Narjes, Dr. Hoffacker, Dr
Hüsch, Sick und der Fraktion der CDU/CSU
GATT-Verhandlungen
— Drucksache 8/1547 —
in Verbindung mit
Beratung des Antrags der Fraktionen der
SPD, FDP
GATT-Verhandlungen
— Drucksache 8/1699 —
Dr. van Aerssen CDU/CSU . . . . . 6642 A
Grunenberg SPD 6645 B
Angermeyer FDP 6645 D
Nächste Sitzung 6647 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 6649* A
Anlage 2
Zugehörigkeit des in den einstweiligen
Ruhestand versetzten Ministerialdirektors
Werner Müller vom Bundespresseamt zum
Krisenstab anläßlich der Entführungsfälle
im Herbst 1977
SchrAnfr Bi 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Wittmann (München) CDU/CSU
SchrAntw StSekr Bölling BPA 6649* C
Anlage 3
Anwendung der Menschenrechtspakte der
Vereinten Nationen und der
Vereinbarungen der KSZE-Schlußakte auf Fälle der
Rechtsverletzung
SchrAnfr B2 07.04.78 Drs 08/1689
Jung FDP
SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6649* C
Anlage 4
Verbleib ehemaliger, als Arbeitskräfte in
die „sowjetische Freiheit" entlassener
deutscher Kriegsgefangener
SchrAnfr B3 07.04.78 Drs 08/1689
Graf Huyn CDU/CSU
SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 6650' B
Anlage 5
Berücksichtigung der Stellungnahme des
Landkreises Soltau-Fallingbostel zum
Bericht der Bundesregierung über die
Auswirkungen des Soltau-Lüneburg-
Abkommens
SchrAnfr B4 07.04.78 Drs 08/1689
Würtz SPD
SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 6650* C
Anlage 6
Teilnahme des Staatsministers Dr. von
Dohnanyi an der Ungarnreise des SPD-
Vorsitzenden Br andt
SchrAnfr B5 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Hupka CDU/CSU
SchrAntw BMin Genscher AA 6650* D
Anlage 7
Berichte der polnischen Presse über Fälle
angeblich erzwungener und durch
deutsche Behörden rechtswidrig unterstützter
Familientrennung
SchrAnfr B6 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Czaja CDU/CSU
SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 6651* A
Die Frage B 8 — Drucksache 8/1689 vom
07. 04. 78 — des Abgeordneten
Engelsberger (CDU/CSU) ist nach Nr. 2 Abs. 2 der
Richtlinien für die Fragestunde unzulässig.
Anlage 8
Maßnahmen gegen die Verwendung des
Kürzels „BRD" ; Festlegung eines
einheitlich verwendbaren Kürzels
SchrAnfr B9 07.04.78 Drs 08/1689
Luster CDU/CSU
SchrAnfr B10 07.04.78 Drs 08/1689
Luster CDU/CSU
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6651* C
Anlage 9
Einsetzung der Beamten des
Bundesgrenzschutzes im Grenzdienst an der
Demarkationslinie; gleiche Vergütung und gleicher
Verpflegungssatz bei gemeinsamen
Großeinsätzen von Polizei- und
Bundesgrenzschutzeinheiten
SchrAnfr B11 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU
SchrAnfr B12 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU
SchrAnfr B13 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU
SchrAnfr B14 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6651* D
Anlage 10
Beseitigung des medizinischen Abfalls aus
Krankenhäusern, Arztpraxen,
Altenpflegeheimen usw. getrennt von kommunalem
Haushaltsmüll
SchrAnfr B15 07.04.78 Drs 08/1689
Daubertshäuser SPD
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . • 6652* D
Anlage 11
Höhe der Ablösesummen für Lizenzspieler
des Deutschen Fußballbundes;
Benachteiligung der Frauen durch das Prämiensystem
des Deutschen Ski-Verbands
SchrAnfr B16 07.04.78 Drs 08/1689
Würtz SPD
SchrAnfr B17 07.04.78 Drs 08/1689
Würtz SPD
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6653* C
Anlage 12
Neuregelung der Beihilfevorschriften für
Beamte hinsichtlich der
Rehabilitationsmaßnahmen
SchrAnfr B18 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Blüm CDU/CSU
SchrAnfr B19 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Blüm CDU/CSU
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6654* B
Anlage 13
Ergebnisse der Untersuchung der
Kommission der EG über die künftige
Bevölkerungsentwicklung der großen
Mitgliedsländer; Bevölkerungsrückgang der
Bundesrepublik Deutschland
SchrAnfr B20 07.04.78 Drs 08/1689
Susset CDU/CSU
SchrAnfr B21 07.04.78 Drs 08/1689
Susset CDU/CSU
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6654* C
Anlage 14
Erfahrungsaustausch zwischen den
Ausrichtern der Olympischen Sommerspiele 1972
und 1980; Beteiligung von Unternehmen
aus dem Bundesgebiet und Berlin (West) an
Bauprojekten für die Olympischen Spiele
in Moskau und Tallinn
SchrAnfr B22 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Müller-Emmert SPD
SchrAnfr B23 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Müller-Emmert SPD
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6655* C
Anlage 15
Aussage des Verfassungsschutzberichts
1977 der Landesregierung Baden-
Württemberg zu Aktivitäten politisch extremer
Ausländer; Zusammenarbeit
palästinensischer Terrororganisationen mit deutschen
und internationalen Terroristen
SchrAnfr B24 07.04.78 Drs 08/1689
Westphal SPD
SchrAnfr B25 07.04.78 Drs 08/1689
Westphal SPD
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6656* B
Anlage 16
Verwendung eines Teils der
Grundvergütung von Beamten als Beiträge zu einer
Direktversicherung zur Schaffung einer
zusätzlichen Hinterbliebenenversorgung
SchrAnfr B26 07.04.78 Drs 08/1689
Regenspurger CDU/CSU
SchrAnfr B27 07.04.78 Drs 08/1689
Regenspurger CDU/CSU
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6656*' D
Anlage 17
Kriminalität in Hochhäusern und
Wohntürmen, insbesondere Kinder- und
Jugendkriminalität
SchrAnfr B28 07.04.78 Drs 08/1689
Frau Hürland CDU/CSU
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6657* C
Anlage 18
Vorlage des dem Lenkungsausschuß der
Notgemeinschaft Flugplatz Pferdsfeld
zugesagten Berichts zur Durchführung des
Fluglärmgesetzes
SchrAnfr B29 07.04.78 Drs 08/1689
Pieroth CDU/CSU
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6658* A
Anlage 19
Beurteilung der Sicherheit von
Siedewasser- und Druckwasserreaktoren
SchrAnfr B30 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Steger SPD
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6658* B
Anlage 20
Herstellung der P 225 in der
Bundesrepublik Deutschland
SchrAnfr B31 07.04.78 Drs 08/1689
Sauter (Epfendorf) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6658* D
Anlage 21
Kenntnis eines Sympathisanten der Terrori
-
stenszene über Baupläne für den Neubau
des Aachener Polizeipräsidiums; Einsatz
des Grenzzolldienstes und der
Zollfahndung bei der Fahndung nach den
Entführern von Dr. Hanns Martin Schleyer
SchrAnfr B32 07.04.78 Drs 08/1689
Milz CDU/CSU
SchrAnfr B33 07.04.78 Drs 08/1689
Milz CDU/CSU
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6659* A
Anlage 22
Untersuchungen des Instituts für
Kriminalwissenschaften an der Universität
Münster über die Darstellung der Kriminalität
im deutschen Fernsehen
SchrAnfr B34 07.04.78 Drs 08/1689
Biechele CDU/CSU
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6659* B
Anlage 23
Verhinderung einer Einführung der Patrone
mit der Bezeichnung 30.06 „Accelerator"
SchrAnfr B35 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Wittmann (München) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6660* A
Anlage 24
Indirekte Finanzierung der DKP durch
Anzeigenaufträge für das „Messe-Magazin
International"
SchrAnfr B36 07.04.78 Drs 08/1689
Spranger CDU/CSU
SchrAnfr B37 07.04.78 Drs 08/1689
Spranger CDU/CSU
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6660* B
Anlage 25
Verwendung von im Recycling-Verfahren
hergestelltem Papier durch Dienststellen
der Bundesregierung
SchrAnfr B38 07.04.78 Drs 08/1689
Gansel SPD
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6660* D
Anlage 26
Überprüfung von Mitarbeitern in privaten
Betrieben durch den Verfassungsschutz
sowie Weitergabe der Erkenntnisse an die
jeweiligen Personalabteilungen
SchrAnfr B39 07.0438 Drs 08/1689
Schreiber SPD
SchrAnfr B40 07.04.78 Drs 08/1689
Schreiber SPD
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6661* A
Anlage 27
Wahrnehmung des Wahlrechts zur
Europawahl für EG-Ausländer im jeweiligen
Gastland
SchrAnfr B41 07.04.78 Drs 08/1689
Krockert SPD
SchrAnfr B42 07.04.78 Drs 08/1689
Krockert SPD
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6661* C
Anlage 28
Einleitung noch möglicher NS-Prozesse vor
Ablauf der Verjährungsfrist am 31.
Dezember 1979
SchrAnfr B43 07.04.78 Drs 08/1689
Klein (Dieburg) SPD
SchrAnfr B44 07.04.78 Drs 08/1689
Klein (Dieburg) SPD
SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 6662* B
Anlage 29
Änderung der verfahrensrechtlichen
Bestimmungen für fristgebundene
Rechtsbehelfe; Herabsetzung der
Gebührenermäßigung nach § 144 Abs. 3 der
Kostenverordnung für die Beurkundung von
Rechtsgeschäften für Vertragsbeteiligte mit
persönlicher Gebührenfreiheit
SchrAnfr B45 07.04.78 Drs 08/1689
Gattermann FDP
SchrAnfr B46 07.04.78 Drs 08/1689
Gattermann FDP
SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 6662* D
Anlage 30
Ausnutzung der Notlage von Unfallopfern
durch Abforderung von
Abfindungserklärungen sowie Abwälzung der
Rehabilitationskosten durch die
Haftpflichtversicherung der Schädiger zu Lasten öffentlicher
Einrichtungen
SchrAnfr B47 07.04.78 Drs 08/1689
Voigt (Frankfurt) SPD
SchrAnfr B48 07.04.78 Drs 08/1689
Voigt (Frankfurt) SPD
SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 6664* A
Anlage 31
Unterlaufen der Reform des § 218 StGB
durch kommunale und kirchlich getragene
Krankenhäuser
SchrAnfr B49 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Nöbel SPD
SchrAnfr B50 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Nöbel SPD
SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 6664* D
Anlage 32
Mißbrauch der Transitwege seitens der
DDR durch Schmuggel von Zigaretten und
Alkohol in die Bundesrepublik
Deutschland und andere EG-Länder sowie bevor
-
zugte Grenzabfertigung der mit
Schmuggelware beladenen Lastwagen durch die DDR
SchrAnfr B51 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Kraske CDU/CSU
SchrAnfr B52 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Kraske CDU/CSU
SchrAnfr B53 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Kraske CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 6665* B
Anlage 33
Steuerliche Behandlung der
Eigentumsmaßnahmen, insbesondere der Bau- und
Grundstückskosten
SchrAnfr B54 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Schwörer CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 6665* D
Anlage 34
Richtlinien für die Finanzämter zur
Bearbeitung von Anträgen auf steuerliche
Anerkennung von Unterhaltsaufwendungen an
im Ausland lebende Personen
SchrAnfr B55 07.04.78 Drs 08/1689
Krockert SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 6666* B
Anlage 35
Erhöhung der Benzinpreise bei sinkenden
Rohöleinstandspreisen
SchrAnfr B56 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Vohrer FDP
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6666* C
Anlage 36
EG-Richtlinie zur
Unternehmensbilanzierung, Zulassung von
Neubewertungsrücklagen und Abschreibungen auf die
Wiederbeschaffungswerte sowie Anpassung der
Abschreibungsbedingungen an die der EG-
Partner zur Erleichterung des
Strukturwandels und Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit
SchrAnfr B57 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Schwörer CDU/CSU
SchrAnfr B58 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Schwörer CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6667* A
Anlage 37
Gewährleistung des Marktzugangs im
Bereich der deutschen Erdgaswirtschaft sowie
Beteiligung eines weiteren Anbieters von
Flüssigerdgas an der DFTG (Deutsche
Flüssigerdgas Terminal Gesellschaft mbH)
SchrAnfr B59 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Müller-Hermann CDU/CSU
SchrAnfr B60 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Müller-Hermann CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6668* A
Anlage 38
Schaffung von Arbeitsplätzen für Frauen im
Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur"
SchrAnfr B61 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Unland CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6668* C
Anlage 39
Zahl der seit 1969 mit Bundesmitteln
geförderten im Zonenrandgebiet und außerhalb
des Zonenrandgebiets angesiedelten
ausländischen Unternehmen sowie Verteilung der
Fördermittel des Bundes auf Ballungsräume
und Zonenrandgebiet seit 1969
SchrAnfr B62 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU
SchrAnfr B63 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6668* D
Anlage 40
Entwicklung der deutschen Agrarimporte
SchrAnfr B64 07.04.78 Drs 08/1689
Paintner FDP
SchrAnfr B65 07.04.78 Drs 08/1689
Paintner FDP
SchrAntw PStSekr Gallus BML 6669* B
Anlage 41
Irreführung der Verbraucher durch falsche
Datenangaben auf Eierverpackungen
SchrAnfr B66 07.04.78 Drs 08/1689
Seefeld SPD
SchrAntw PStSekr Gallus BML 6669* D
Anlage 42
Erlaß einer Verordnung nach § 23 des
Bundesnaturschutzgesetzes zum Schutz von in
der Bundesrepublik Deutschland nicht
heimischen Arten
SchrAnfr B67 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Hennig CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Gallus BML 6670* A
Anlage 43
Rückgang der Bereitschaft zur
Durchführung der Einfuhruntersuchung von
Geflügelfleisch und Fleisch von Haustieren
infolge des Wegfalls der Gebühren
SchrAnfr B68 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. van Aerssen CDU/CSU
SchrAnfr B69 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. van Aerssen CDU/CSU
SchrAnfr B70 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. van Aerssen CDU/CSU
SchrAnfr B71 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. van Aerssen CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 6670* B
Anlage 44
Auffassung der Arbeitsverwaltung über
die Unzumutbarkeit eines
Arbeitsverhältnisses bei einer Entfernung zwischen
Wohnung und Arbeitsplatz von mehr als 60
Minuten
SchrAnfr B72 07.04.78 Drs 08/1689
Schedl CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 6671* B
Anlage 45
Verhinderung eines Lohnabzugs für
Facharbeiter bei Zuordnung eines
Auszubildenden durch Änderung des § 23 des
Jugendarbeitsschutzgesetzes;
Sicherheitsüberprüfung von bei der Bundespost
vorübergehend beschäftigten Studenten und Schülern
SchrAnfr B73 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Holtz SPD
SchrAnfr B74 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Holtz SPD
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 6671* C
Anlage 46
Wartezeit zwischen der Antragstellung auf
Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe
und deren Auszahlung bei Antragstellung
im Januar und Februar 1978
SchrAnfr B75 07.04.78 Drs 08/1689
Stutzer CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 6672* A
Anlage 47
Befreiung von der Rezeptgebühr für eine
mitversicherte zu 80 v. H. Schwerbehinderte
Ehefrau
SchrAnfr B76 07.04.78 Drs 08/1689
Hasinger CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 6672* B
Anlage 48
Änderung der §§ 185 (häusliche
Krankenpflege) und 376 b RVO
SchrAnfr B77 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 6672* C
Anlage 49
Kritik von Bundesminister Graf Lambsdorff
an der Gewerkschaftsforderung nach
Einkommenssicherung bei qualitativer
Abwertung von Arbeitsplätzen durch Einführung
elektronischer Hilfsmittel
SchrAnfr B78 07.04.78 Drs 08/1689
Engelsberger CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 6672* D
Anlage 50
Rückwirkende Umwandlung des Dienstver
-
hältnisses von Berufsoffizieren der Geburts-
Jahrgänge 1935 bis 1944 in das eines
Soldaten auf Zeit
SchrAnfr B79 07.04.78 Drs 08/1689
Handlos CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 6673* A
Anlage 51
Zahlung von Grundsteuer für Grundstücke
der Bundeswehr an die Garnisonstädte
SchrAnfr B80 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Jobst CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 6673" C
Anlage 52
Munition für die Schießausbildung der
Truppe
SchrAnfr B81 07.04.78 Drs 08/1689
Frau Krohne-Appuhn CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 6674* A
Anlage 53
Regelung für das Abstellen privater Pkws
von Zivilbediensteten der Bundeswehr mit
Parteiaufklebern auf einem
Kasernengelände
SchrAnfr B82 07.04.78 Drs 08/1689
Biehle CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 6674* B
Die Frage B 83 — Drucksache 8/1689 vom
07. 04. 78 — des Abgeordneten Berger
(Lahnstein) (CDU/CSU) ist vom Fragesteller
zurückgezogen.
Anlage 54
Förderung von Patenschaften zwischen
Gemeinden und Bundeswehreinheiten
SchrAnfr B84 07.04.78 Drs 08/1689
Stutzer CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 6674* C
Anlage 55
Häufigkeit von Tropenkrankheiten sowie
Information über die Prophylaxe bei
Auslandsreisen
SchrAnfr B85 07.04.78 Drs 08/1689
Eimer (Fürth) FDP
SchrAnfr B86 07.04.78 Drs 08/1689
Eimer (Fürth) FDP
SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 6674* D
Anlage 56
Zahl der vollbeschäftigten Arbeitnehmer
mit Anspruch auf Sozialhilfe im Dezember
1977
SchrAnfr B87 07.04.78 Drs 08/1689
Stutzer CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 6675* A
Anlage 57
Zahl der in der Bundesrepublik
Deutschland an multipler Sklerose Erkrankten;
Ergebnisse der Ursachenforschung
SchrAnfr B88 07.04.78 Drs 08/1689
Vogelsang SPD
SchrAnfr B89 07.04.78 Drs 08/1689
Vogelsang SPD
SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 6675* B
Anlage 58
Behandlungsergebnisse der offiziell nicht
sanktionierten und subventionierten
Krebsforschung und -therapie
SchrAnfr B90 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Evers CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 6675* D
Die Frage B 91 — Drucksache 8/1689 vom
07. 04. 78 — des Abgeordneten Kühbacher
(SPD) ist vom Fragesteller zurückgezogen.
Anlage 59
Berücksichtigung der besonderen
Bedürfnisse psychisch Kranker
SchrAnfr B92 07.04.78 Drs 08/1689
Lenzer CDU/CSU
SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 6676* B
Anlage 60
Dreispuriger Ausbau der E 5/A 4 zwischen
Aachen und Köln
SchrAnfr B93 07.04.78 Drs 08/1689
Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU
SchrAnfr B94 07.04.78 Drs 08/1689
Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU
SchrAnfr B95 07.04.78 Drs 08/1689
Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU
SchrAnfr B96 07.04.78 Drs 08/1689
Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 6676* D
Anlage 61
Senkung der Betriebskosten im Rahmen der
Zusammenlegung der Busdienste von
Bundesbahn und Bundespost im Bereich des
Aachener Verkehrsverbunds durch eine
Vereinigung der Wartungs- und
Reparaturdienste
SchrAnfr B97 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Stercken CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 6677* C
Anlage 62
Vorteil der Busbedienung gegenüber dem
Schienenpersonenverkehr für die Strecke
Appenweier—Bad Griesbach
SchrAnfr B98 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Schäuble CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 6677* C
Anlage 63
Ausrüstung aller Personenkraftwagen mit
Verbundglasfrontscheiben
SchrAnfr B99 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Jobst CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 6677* D
Anlage 64
Werbeanzeigen der Deutschen Bundesbahn
in einer Beilage zur DKP-Zeitung „Unsere
Zeit"
SchrAnfr B100 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Langguth CDU/CSU
SchrAnfr B101 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Langguth CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 6678* B
Anlage 65
Frachterhebung im Kiesverkehr mittels
Binnenschiffen ab oberrheinischen Ladestellen
zur Beseitigung der
Wettbewerbsverzerrungen
SchrAnfr B102 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Stavenhagen CDU/CSU
SchrAnfr B103 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Stavenhagen CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haar BMV 6678* B
Anlage 66
Kosten für den Brückenbau der Bundesbahn
im Streckenabschnitt Dorsten—Borken und
Dorsten—Coesfeld
SchrAnfr B104 07.04.78 Drs 08/1689
Frau Hürland CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haar BMV 6678* D
Anlage 67
Sicherheitsvorkehrungen beim Ausbau des
Flughafens Bremen für die Anwohner und
Passagiere
SchrAnfr B105 07.04.78 Drs 08/1689
Würtz SPD
SchrAntw PStSekr Haar BMV 6679* A
Anlage 68
Verschärfung der Vorschriften für die
Lufttüchtigkeit von Flugzeugen sowie
Nichtzulassung von nicht den Lärmnormen
entsprechenden Flugzeugtypen
SchrAnfr B106 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD
SchrAnfr B107 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD
SchrAntw PStSekr Haar BMV 6679* B
Anlage 69
Kosten zum Schutz gegen
Straßenverkehrslärm bei einer Zumutbarkeitsgrenze von 45
Dezibel bei Nacht und 55 Dezibel am Tag
für Wohngebiete; Verlegung der B 36
zwischen Lichtenau und Rheinmünster sowie
Planung der Trassenführung
SchrAnfr B108 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Friedmann CDU/CSU
SchrAnfr B109 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Friedmann CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haar BMV 6679* D
Anlage 70
Pläne hinsichtlich der Bundesautobahn
Reiskirchen—Montabaur, insbesondere
bezüglich des Teilstücks Wetzlarer Kreuz bis
Anschluß Krodorf-Gleiberg
SchrAnfr B110 07.04.78 Drs 08/1689
Lenzer CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haar BMV 6680* A
Anlage 71
Einsparungen der Bundesbahn bei einer
Verlagerung des Personenverkehrs von der
Schiene auf die Straße bei den noch in der
Überprüfung befindlichen
Bundesbahnstrekken in Baden-Württemberg; Auflösung der
Bahnverbindungen Bad Waldsee, Isny oder
Saulgau
SchrAnfr B111 07.04.78 Drs 08/1689
Jäger (Wangen) CDU/CSU
SchrAnfr B112 07.04.78 Drs 08/1689
Jäger (Wangen) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haar BMV 6680* B
Anlage 72
Wiederaufnahme der Berufsausbildung im
Kraftfahrzeughandwerk bei der Deutschen
Bundespost; Ausbildung von
Kraftfahrzeughandwerkern in der Betriebswerkstätte
beim Postamt 2 in Frankfurt
SchrAnfr B113 07.04.78 Drs 08/1689
Link CDU/CSU
SchrAnfr B114 07.0438 Drs 08/1689
Link CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haar BMV 6680* D
Anlage 73
Verwendung der Bezeichnung „Westberlin"
in Aushängekästen der Bundespost
SchrAnfr B115 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Hennig CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . 6681* A
Anlage 74
Einführung des Telefonnandienstes im
Kreisgebiet Minden—Lübbecke
SchrAnfr B116 07.04.78 Drs 08/1689
Ibrügger SPD
SchrAnfr B117 07.04.78 Drs 08/1698
Ibrügger SPD
SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 6681* B
VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 84, Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1978
Anlage 75
Auswirkungen der geplanten Erhöhung der
Postgebühren auf die wirtschaftliche Lage
der Ansiditskartenverlage und des
Kioskgewerbes
SchrAnfr B118 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Laufs CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 6681* D
Anlage 76
Verwaltungsaufwand und neue
Dienstposten bei der OPD Frankfurt im Zuge der
beabsichtigten Neuorganisation der
Verwaltungsdienste; Abzug qualifizierter
Arbeitsplätze aus dem Usinger Land im
Rahmen der Zentralisierungsmaßnahmen der
Deutschen Bundespost
SchrAnfr B119 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Langner CDU/CSU
SchrAnfr B120 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Langner CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 6682* A
Anlage 77
Telefonnahbereiche für die Küsten- und
Grenzgebiete
SchrAnfr B121 07.04.78 Drs 08/1689
Biechele CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haar BMP 6682* B
Die Fragen B 122 und B 123 — Drucksache
8/1689 vom 07. 04. 78 — des Abgeordneten
Brandt (Grolsheim) (SPD) sind vom
Fragesteller zurückgezogen.
Anlage 78
Wohneigentum in der Bundesrepublik
Deutschland im Vergleich zu anderen EG-
Ländern
SchrAnfr B124 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Schwörer CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 6682* D
Anlage 79
Ermöglichung des Erwerbs von
Wohnungseigentum durch jüngere Käufer
SchrAnfr B125 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Zeitel CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 6683* B
Anlage 80
Angaben eines ehemaligen Sachbearbeiters
bei der Ständigen Vertretung der
Bundesrepublik Deutschland in der DDR über
Gefährdungen bei der Benutzung der
Transitwege nach Berlin (West) sowie über die
'Verhaftung eines Bewohners von West-
Berlin auf dem U-Bahnhof Friedrichstraße
bei der Durchfahrt durch den Ostsektor
SchrAnfr B126 07.04.78 Drs 08/1689
Schlaga SPD
SchrAnfr B127 07.04.78 Drs 08/1689
Schlaga SPD
SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 6683* C
Anlage 81
Bau von Entsorgungsanlagen in der
Bundesrepublik Deutschland im Falle ihrer
hundertprozentigen Sicherheit
SchrAnfr B128 07.04.78 Drs 08/1689
Schröder (Lüneburg) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6684* B
Anlage 82
Mischfinanzierungsregelung bei der
Fraunhofer-Gesellschaft
SchrAnfr B129 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Steger SPD
SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 6684* D
Anlage 83
Beauftragung eines kommerziellen
Unternehmens mit der Ermittlung von
Unterlagen der Länder für den Bericht der
Bundesregierung über die strukturellen Probleme
des föderativen Bildungssystems
SchrAnfr B130 07.04.78 Drs 08/1689
Pfeifer CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 6685* A
Anlage 84
Beauftragung eines kommerziellen
Unternehmens mit der Erstellung eines Berichts
über die strukturellen Probleme des
föderativen Bildungssystems
SchrAnfr B131 07.04.78 Drs 08/1689
Rühe CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 6685* B
Anlage 85
Verteilung einer neuen Weltkarte nach
Dr. Arno Peters an Gäste der Dritten Welt
durch das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit
SchrAnfr B132 07.04.78 Drs 08/1689
Kühbacher SPD
SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . . . 6685* C
Anlage 86
Gewährung eines Kredits in Höhe von
18 Millionen DM an Nicaragua
SchrAnfr B133 07.04.78 Drs 08/1689
Dr. Schwencke (Nienburg) SPD
SchrAntw PStSekr Brück BMZ 6685* D
84. Sitzung
Bonn, den 14. April 1978
Beginn: 9.01 Uhr
Präsident Carstens: Meine Damen und Herren, die
Sitzung ist eröffnet.
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß
des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehenden
Vorlagen überwiesen:
Aufhebbare Vierzigste Verordnung zur Änderung der
Außenwirtschaftsverordnung
— Drucksache 8/1641 —
Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um
rechtzeitige Vorlage des Berichts dem Plenum am 8. Juni 1978
Aufhebbare Vierundsechzigste Verordnung zur Änderung der
Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz -
- Drucksache 8/1642 —
Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um
rechtzeitige Vorlage des Berichts dem Plenum am 8. Juni 1978
Ich rufe Punkt 19 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes
zur Änderung des
Wohnungsmodernisierungsgesetzes
— Drucksache 8/1692 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
(federführend)
Finanzausschuß
Ausschuß für Wirtschaft
Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
Wird das Wort zur Einbringung gewünscht? —
Bitte schön, Herr Bundesminister.
Dr. Haack, Bundesminister für Raumordnung,
Bauwesen und Städtebau: Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Das Schwergewicht des Ihnen
vorliegenden Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung
der Modernisierung von Wohnungen und
Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie liegt auf dem
Gebiet der Energiepolitik entsprechend dem
Energieprogramm der Bundesregierung, das in seiner
zweiten Fortschreibung vom 14. Dezember 1977
weiterentwickelt worden ist.
Anlaß für das Energieprogramm der
Bundesregierung war, wie Sie alle wissen, die Ölkrise des
Jahres 1973. Sie hat uns gezeigt, daß vor allem die
Energieträger 01 und Erdgas nur in beschränktem
Umfang zur Verfügung stehen und es deshalb
immer schwieriger werden wird, die Nachfrage der
Industrieländer zu befriedigen. Die überwiegend
konjunkturell bedingte derzeitige
Überschußsituation auf dem Weltenergiemarkt darf uns nicht
davon ablenken, daß das zentrale Problem der
deutschen Energiepolitik, die Sicherheit der
Energieversorgung, fortbesteht. Wirtschaftliches Wachstum ist
unerläßlich, wenn es uns gelingen soll, die
dringenden wirtschafts- und gesellschaftspolitischen
Aufgaben, vor die wir gestellt sind, zu lösen. Dieses
Wirtschaftswachstum ist aber undenkbar ohne Zunahme
unseres Energieverbrauchs. Die längerfristigen
Risiken am Weltenergiemarkt für die importabhängige
deutsche Volkswirtschaft müssen in diesem
Zusammenhang gesehen werden. Vor allem am Weltöl
-
markt, von dem die Ölversorgung der
Bundesrepublik Deutschland zur Zeit schon zu 95 °/o abhängig
ist, muß angesichts der steigenden Nachfrage ab
Mitte der 80er Jahre mit zunehmenden Spannungen
gerechnet werden. Der weitaus größte Teil unseres
Primärenergiebedarfs wird aber noch auf lange Zeit
durch Erdölimporte gedeckt werden müssen.
Unsere zunehmende Abhängigkeit von Ölimporten
hat aber für die Bundesrepublik Deutschland als
hochindustrialisiertes Land mit unzureichenden
Primärenergiereserven nicht nur wirtschaftliche,
sondern auch politische Risiken, deren
Konsequenzen uns alle noch in Erinnerung sind. Obwohl die
Bundesrepublik Deutschland im internationalen
Vergleich bereits einen hohen Ausnutzungsgrad der
Energie erreicht hat, ist es deshalb unerläßlich, den
Zuwachs des Energieverbrauchs so gering wie
möglich zu halten und den Zusammenhang zwischen
Wirtschaftswachstum und Energieverbrauch
aufzulockern. Das Verhältnis von Wirtschaftswachstum
und Energieverbrauch ist aber vor allem durch
rationellere Energieverwendung veränderbar. Unser
Ziel muß es daher sein, eine möglichst konsequente
Politik der Energieeinsparung zu betreiben, ohne
daß daraus Gefahren für das wirtschaftliche Wachs
tum entstehen dürfen.
Deshalb sind Maßnahmen zur Energieeinsparung
insbesondere dort sinnvoll und zweckmäßig, wo
ein erhebliches Einsparpotential zur Verfügung
steht und nicht nachteilige Strukturwirkungen
entstehen. Dies ist gerade im Gebäudebereich der Fall.
Rund 40 °/o des gesamten Energieverbrauchs der
Bundesrepublik entfallen auf die
Gebäudebeheizung. In der zweiten Fortschreibung des
Energieprogramms hat daher die Bundesregierung die Not-
Wendigkeit energiesparender Maßnahmen im
Gebäudebereich besonders betont. Für neu zu
errichtende Gebäude hat sie hieraus durch die von ihr
erarbeiteten Verordnungen zum
Energieeinsparungsgesetz, insbesondere durch die bereits in Kraft
getretene Wärmeschutzverordnung, die
erforderlichen Konsequenzen gezogen.
Energieeinsparung ist jedoch nicht nur durch
reglementierende Gesetzgebung möglich. Gerade im
Gebäudebestand, in dem häufig nur die
Mindestanforderungen der Energieeinsparung erfüllt sind, sind
die Möglichkeiten, Energieeinsparungen durch
gesetzliche Vorschriften zu erreichen, schon aus
verfassungsrechtlichen Gründen begrenzt. Dort, wo
Gebote nicht greifen können, müssen daher zum
Zwecke der Energieeinsparung Anreize geschaffen
werden, um entsprechende Investitionen anzuregen.
Hierzu sind finanzielle Hilfen unerläßlich. Nur
wenige Verbraucher werden Anlagen und
Einrichtungen, die in Zeiten des Energieüberflusses und damit
niedriger Energiepreise entstanden sind, zur
Energieeinsparung verbessern, wenn ihnen hierbei nicht
durch staatliche Förderungsmaßnahmen in fühlbarer
Weise geholfen wird.
Es ist ja allgemein bekannt, daß Aufwendungen
für energieeinsparende Investitionen im
Altbaubereich gegenwärtig noch nicht durch die geringeren
Ausgaben für Heizenergie ausgeglichen werden
können. Die Bundesregierung hat daher mit
Kabinettsbeschluß vom September 1977 den Ländern
angeboten, ein gemeinsam finanziertes Programm
zur Förderung heizenergiesparender Investitionen
in Höhe von 4,35 Milliarden DM durchzuführen mit
dem Ziel, über einen Investitionskostenzuschuß von
25 % ein Gesamtinvestitionsvolumen in der
Größenordnung von ca. 15 Milliarden DM mitzufinanzieren.
Neben der Energieeinsparung wollte die
Bundesregierung damit im Ausbaugewerbe und in der
Zulieferindustrie mittel- und längerfristig zusätzliche
Auftragsvolumina schaffen, die Tendenzen zu einer
Konjunkturbelebung unterstützen und damit auch
die Lage am Arbeitsmarkt nachhaltig entspannen.
Bedauerlicherweise war es nicht möglich, dieses
Programm zur Förderung der Einsparung von
Heizenergie rasch und ohne Verzögerung durch eine
Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern zu
verwirklichen, um es dann im weiteren Verlauf gemäß den
Zielsetzungen der 2. Fortschreibung des
Energieprogramms durch Novellierung des
Wohnungsmodernisierungsgesetzes in ein längerfristiges
Energieeinsparkonzept einzubetten.
Wie Sie alle wissen, ist die
Verwaltungsvereinbarung an den Einwänden zweier Länder
gescheitert, die auf Grund der Mischfinanzierung einen
unzulässig starken Einfluß des Bundes auf die
politische Gestaltungsfreiheit der Länder befürchteten.
(Kolb [CDU/CSU] : Nicht nur die beiden
Länder! — Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] :
Der hessische Minister hat das zum
Ausdruck gebracht!)
Diese Argumentation ist auch in einem
Grundsatzartikel zu Fragen des Föderalismus und in diesem
Zusammenhang auch zu Fragen der Mischfinanzie
-
rung im „Rheinischen Merkur" in dieser Woche von
Staatssekretär Herzog enthalten, der im Rahmen
seiner kritischen Haltung zur
Gemeinschaftsfinanzierung auf die Entstehungsgeschichte dieses
Energieeinsparungsprogramms zu sprechen kommt und in
diesem Zusammenhang ausführt:
Für die Länder bedeutete das Programm aber
Kosten von über 2 Milliarden DM, die ihnen
bei der Angespanntheit ihrer Haushalte an
anderen Stellen gefehlt hätten. Vor allem wäre
ihnen die politische Entscheidung darüber
genommen worden, ob nicht vielleicht doch mit
einem Teil des Geldes besser Krankenhäuser,
Schulen oder Lehrstellen für arbeitslose
Jugendliche geschaffen werden sollen. Scharf
ausgedrückt: Bei dieser Art von Mischfinanzierung
besteht immer die Gefahr, daß der Bund nur
halb bezahlt, dafür ganz anschafft.
Der Begriff des Anschaffens ist mir in diesem
Zusammenhang nicht erklärlich.
(Dr. Kohl [CDU/CSU] : Herr Bundesminister,
das war bayerisch!)
Hier geht es doch offensichtlich um eine
gemeinsame Zielsetzung. Ich jedenfalls hatte die
Energieeinsparung bisher als gemeinsame Zielsetzung
verstanden.
Mir ist die Polemik aber auch deshalb nicht
verständlich, weil ja jetzt gerade die von der CDU
und der CSU regierten Bundesländer, Herr Kollege
Kohl, Steuererleichterungen vorschlagen —
(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Sie doch
auch!)
— Wir haben doch von vornherein dieses Programm
gewollt; es ist doch zunächst einmal am Widerstand
von CDU-Bundesländern gescheitert. Und jetzt
werden Steuererleichterungen vorgeschlagen, die
ja schließlich auch die Länderhaushalte belasten,
allerdings auch noch die Gemeindehaushalte. Das ist
auch insofern sehr beachtlich.
(Kolb [CDU/CSU] : Aber dafür werden
bessere Maßnahmen durchgeführt!)
Meine Damen und Herren, ich bedaure diese
unglaubwürdige Argumentation. Eine
Verwaltungsvereinbarung wäre gerade im letzten Jahr besonders
geeignet gewesen, für dringende Probleme
kurzfristig Lösungen zu schaffen. Außerdem hätte ein
frühzeitiges gemeinsames Handeln von Bund und
Ländern unserer gemeinsamen Verantwortung in
diesem Bereich entsprochen.
Unbestreitbar ist, daß Energieeinsparungen und
konjunkturelle Anreize in der derzeitigen
schwierigen volkswirtschaftlichen Lage von zentraler
Bedeutung sind. Zur Lösung der hier anstehenden Probleme
sind wir daher alle aufgerufen. Sie können nur in
einer gemeinsamen Anstrengung aller Beteiligten
erreicht werden. Sonderinteressen einzelner
Bundesländer oder parteipolitische Erwägungen sollten
in einem Bereich, der für unsere gesamte
Volkswirtschaft von so großer Bedeutung ist, den Weg zu
gemeinsamem Handeln nicht blockieren.
Nachdem der Abschluß einer
Verwaltungsvereinbarung leider nicht möglich war, ist die
Bundesregierung sofort in die nach der Fortschreibung
des Energieprogramms ohnehin als zweite Phase
geplante Novellierung des
Wohnungsmodernisierungsgesetzes eingetreten. Sie hat sich dabei streng an das
gehalten, was in Zusammenarbeit mit den
Ländern bereits erarbeitet worden war. Dieses
gemeinsame Konzept, zu dem bis dahin von niemandem
eine Alternative formuliert worden war, sah eine
reine Programmförderung für energieeinsparende
Investitionen vor. Der Gesetzentwurf läßt den
Ländern — um das auch noch einmal im Blick auf die
Argumentation von Herrn Herzog zu sagen —
gerade die Freiheit, nur im Rahmen ihrer finanziellen
Möglichkeiten auf die bereitgestellten Bundesmittel
zurückzugreifen. In den Beratungen im Bundesrat,
im federführenden Wohnungsausschuß, aber auch im
Wirtschaftsausschuß ist der Bundesrat zunächst
weiterhin vom System einer reinen
Programmförderung ausgegangen.
Im Finanzausschuß ist dann in der letzten Phase
der Erörterungen eine Förderung primär über
Steuererleichterungen gefordert worden. Diese
Forderung hat sich der Bundesrat dann am 17. März
beim ersten Durchgang in seiner Mehrheit zu eigen
gemacht,
(Dr. Ritz [CDU/CSU]: Mit großer Mehrheit!)
ohne jedoch auszuformulieren, in welchem Umfang
und in welcher Form steuerliche Erleichterungen
gewährt werden müssen. Die Bundesregierung
konnte daher in ihre Gegenäußerung, die Ihnen in
der Bundestagsdrucksache vorliegt, auch nur
allgemein erklären, daß sie die Möglichkeit
zusätzlicher steuerlicher Erleichterungen im weiteren
Gesetzgebungsverfahren prüfen werde.
Neben der erstmals erhobenen Forderung nach
steuerlichen Erleichterungen waren für die
Bundesregierung jedoch zwei Punkte von zentraler
Bedeutung. Auch der Bundesrat hält das von der
Bundesregierung vorgeschlagene Fördervolumen von
4,35 Milliarden DM für angemessen. Die in früheren
Verhandlungen zum Teil von Ländern erhobenen
Bedenken, das Programmvolumen sei angesichts der
verfügbaren Kapazitäten überhöht, werden
offensichtlich nicht mehr aufrechterhalten. Damit haben
wir für die kommenden Beratungen, wie mir scheint,
eine gemeinsame Basis, von der wir ausgehen
können.
Die Bundesländer halten unabhängig von der
Frage der steuerlichen Förderung ein Programm
auf gesetzlicher Grundlage für erforderlich, und
zwar zumindest für den Bereich, in dem steuerliche
Erleichterungen nicht oder nicht ausreichend
wirken. Dies ist auf jeden Fall beim Bestand der
gemeinnützigen Wohnungswirtschaft mit 3,2 Millionen
Wohnungen und beim Bestand der Hauseigentümer
mit niedrigerem Einkommen, den man sicherlich
mit weiteren 6 bis 8 Millionen Wohnungen angeben
kann, der Fall. Daneben handelt es sich um
Investitionen, die steuerlich als Erhaltungsaufwand gelten
und für die es keine steuerliche Förderung gibt.
Bedenkt man die Größenordnung dieser Investitionen,
für die auch der Bundesrat nach wie vor eine Pro
-
grammförderung für erforderlich hält, dann wird
deutlich, daß für zusätzliche steuerliche
Erleichterungen nur ein begrenztes Volumen zur Verfügung
steht, weil sonst bestimmte Eigentümer und
bestimmte Investitionsarten benachteiligt würden. Wir
alle gehen ja bei Programmförderung und
Steuererleichterungen von dem vorgegebenen
Finanzvolumen in Höhe der genannten 4,35 Milliarden DM aus.
Unter den gegebenen Voraussetzungen konnte es
also nur darum gehen, die bestehenden steuerlichen
Erleichterungen dort zu ergänzen und auszuweiten,
wo es unter energiepolitischen Gesichtspunkten
dringlich oder vertretbar war.
Die inzwischen deutlich gewordenen
Vorstellungen der CDU/CSU-Fraktion scheinen mir den
vorgegebenen Rahmen zu erweitern. Die CDU/CSU
schlägt vor — soweit es bisher aus einer
Presseerklärung von Herrn Jahn sichtbar war —, den
steuerlichen Abschreibungssatz der begünstigten
Maßnahmen zu erhöhen, und sie befürwortet eine
Einbeziehung aller zum Betriebsvermögen
gehörenden Räume sowie eine zeitliche Ausweitung. Nach
unseren Schätzungen würden die dadurch
entstehenden Steuerausfälle weit mehr als die Hälfte des
Programmvolumens ausmachen.
Auf Grund des nach der Gegenäußerung
eingetretenen Klärungsprozesses auf seiten der CDU/CSU-
Fraktion und auch der von CDU und CSU regierten
Länder des Bundesrates hat die Bundesregierung
durch Kabinettsentscheidung vom 12. April ihre
Bereitschaft erklärt, Steuererleichterungen dort
vorzuschlagen, wo die geltenden steuerrechtlichen
Einzelregelungen nicht überzeugend oder ausreichend sind
und Möglichkeiten zu einer sinnvollen Ergänzung
bestehen. Den Bundestagsausschuß für
Raumordnung, Bauwesen und Städtebau habe ich sofort
vorgestern, noch am gleichen Tag also, von dieser
Entscheidung der Bundesregierung unterrichtet.
Im Eigenheimbereich können
Energieeinsparinvestitionen grundsätzlich nur dann erhöht
abgeschrieben werden, wenn es sich um
Herstellungsaufwand handelt. Dem hat der Bundesminister der
Finanzen bereits durch einen Erlaß vom 28. Februar
1978 Rechnung getragen, in dem den
Finanzbehörden empfohlen wird, Energieeinsparinvestitionen im
Eigenheimbereich ungeachtet ihres Charakters als
Erhaltungs- oder Herstellungsaufwand grundsätzlich
als Herstellungsaufwand und dadurch als steuerlich
absetzbar zu behandeln. Dieser Empfehlung sind die
Finanzminister und Senatoren der Länder durch
entsprechende Erlasse gefolgt. Sie mögen daraus
erkennen, daß die Bundesregierung bestehende
Ungleichheiten in der steuerlichen Behandlung von
Energieeinsparinvestitionen abgebaut hat.
Vor diesem Hintergrund hält die Bundesregierung
in Übereinstimmung mit den Ländervorstellungen
folgende ergänzende steuerliche Regelungen und
Erleichterungen für möglich. Der Katalog der schon
bisher als Energieeinsparinvestitionen besonders
begünstigten Maßnahmen wird in Anlehnung an den
Katalog unseres Gesetzentwurfs erweitert. Diese
Erweiterung betrifft im wesentlichen den Einbau von
Wärmepumpen und Solaranlagen und die
Umstellung auf Fernwärmeversorgung.
Die Jahrgangsgrenze wird für erhöht
absetzungsfähige Energieeinsparinvestitionen vom 1. Januar
1957 auf den 1. Januar 1978 verlegt. Mit der
Verlegung der Jahrgangsgrenze wäre dann auch
berücksichtigt, daß sich erst in den letzten Jahren
energiesparende Bauweisen durchgesetzt haben und deshalb
für die Jahrgangsgrenze 1957 bei
Energiesparmaßnahmen keine überzeugende Begründung mehr
gegeben werden kann.
Die Vergünstigung wird schließlich auf
Wohngebäude, die zum Betriebsvermögen gehören,
ausgedehnt, die damit hinsichtlich aller Aufwendungen für
begünstigte Herstellungskosten den übrigen
Wohngebäuden gleichgestellt werden. .
Meine Damen und Herren, wie Sie wissen,
schaffen steuerliche Vergünstigungen Rechtsansprüche.
Der Umfang der steuerlichen Mindereinnahmen
hängt von der Inanspruchnahme der steuerlichen
Vergünstigungen ab und läßt sich somit nicht
wirksam begrenzen. Auch eine noch so gründliche
Schätzung läßt deshalb ein gewisses
Haushaltsrisiko offen. Steuerliche Erleichterungen und
Programmförderung müssen deshalb in ein
ausgewogenes Verhältnis gebracht werden. Die
Bundesregierung ist nicht der Ansicht, daß eine Kumulation von
steuerlicher und Programmförderung der geeignete
Weg wäre. Sie gibt vielmehr einer Optionslösung
den Vorzug, wonach zwischen einer
Programmförderung und steuerlicher Vergünstigung, soweit
diese in Betracht kommt, frei gewählt werden kann.
Diese Wahlmöglichkeit trägt gerade den
individuellen Interessen der Eigentümer Rechnung. Die
Option hat ferner den Vorzug, daß sie die im
Einzelfall schwierige Prüfung der
Einkommensverhältnisse vermeidet, wie sie etwa bei einer
Einkommensbegrenzung erforderlich wäre. Sie schließt
andererseits die Nachteile einer kumulativen
Förderung aus. Denn ein Zusammentreffen von
steuerlicher Vergünstigung und Programmförderung würde
bei Eigentümern mit höheren Steuersätzen dazu
führen, daß häufig mehr als 50% der
Investitionskosten aus öffentlichen Mitteln gedeckt würden.
Die Option sollte nach Auffassung der
Bundesregierung für den gesamten Anwendungsbereich
des Gesetzes, also für allgemeine
Modernisierungsmaßnahmen wie Energieeinsparinvestitionen,
gelten, weil eine scharfe Trennung zwischen den
Maßnahmen, die den Gebrauchswert erhöhen, und
solchen, die Energie einsparen, vielfach nicht möglich
ist. Ergebnis dieser Optionslösung würde es sein,
daß sich die Programmförderung auf
Modernisierungs- und Energieeinsparungsinvestitionen solcher
Eigentümer konzentrieren wird, die keine oder nur
geringe Steuerbelastungen haben, weil hier die
erhöhten Absetzungen keine ausreichenden Anreize
bewirken. Dies wären vor allem Eigentümer mit
geringem Einkommen sowie juristische Personen, die
nicht steuerpflichtig oder überhaupt steuerfrei sind.
Zum Ausgleich der Mindereinnahmen aus den
zusätzlichen Steuervergünstigungen muß natürlich das
Programmvolumen entsprechend verringert werden.
Meine Damen und Herren, die Bundesregierung
ist sich auch der Tatsache bewußt, daß ergänzende
mietrechtliche Regelungen notwendig sind, um
Hindernisse, die energieeinsparenden Investitionen des
Vermieters entgegenstehen, abzubauen. Eine
entsprechende Prüfung der bestehenden Vorschrift
wurde bereits in der zweiten Fortschreibung des
Energieprogramms für die erste Jahreshälfte 1978
angekündigt.
Nach monatelangen Beratungen und
Verhandlungen haben sich damit, wie ich meine, die Positionen
von Bund und Ländern zur Förderung
energieeinsparender Investitionen im Gebäudebereich
einander angenähert. Nunmehr sollte es bei der
gegebenen Grundübereinstimmung möglich sein, zu einer
für alle tragbaren Lösung der noch offenen Fragen
zu kommen.
Energieeinsparung ist nicht nur eine
Angelegenheit des Bundes, sondern auch eine Angelegenheit
der Länder; diese sind aufgerufen, in
bundespolitischen, aber gerade bei der Energieeinsparung auch
in internationalen Bezügen zu denken und zu
handeln.
Ich appelliere daher an die Länder und auch an
die CDU/CSU-Fraktion dieses Hauses, sich dieser
Verantwortung bewußt zu sein und nicht durch
Maximalforderungen, die in der derzeitigen
Situation haushaltsmäßig auch nicht zu verkraften
wären, den sich abzeichnenden vernünftigen
Kompromiß zu verzögern.
Die Bürger dieses Landes können nach dem
Hickhack der letzten Monate meiner Auffassung nach
erwarten, daß das weitere Gesetzgebungsverfahren
nunmehr zügig vorankommt und noch vor der
Sommerpause abgeschlossen wird.
(Zustimmung bei der SPD)
Ich danke Ihnen, bitte Sie um zügige Beratung und
biete die Hilfe der Bundesregierung dazu an.
(Beifall bei der SPD und der FDP)
Präsident Carstens: Meine Damen und Herren,
bevor ich das Wort weitergebe, möchte ich noch das
Einverständnis des Hauses mit einer
interfraktionellen Vereinbarung herbeiführen, wonach die heutige
Tagesordnung um die Beratung des Antrages der
Fraktionen der SPD, FDP betr. GATT-Verhandlungen
— Drucksache 8/1699 — ergänzt werden soll. Ist das
Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre
keinen Widerspruch; dann ist diese Erweiterung
der Tagesordnung beschlossen. Interfraktionell ist
außerdem vereinbart worden, diesen
Tagesordnungspunkt in der Aussprache mit Punkt 21 zu
verbinden. — Ich stelle auch dazu das Einverständnis
des Hauses fest.
Nunmehr eröffne ich die allgemeine Aussprache zu
Tagesordnungspunkt 19. Das Wort hat Herr
Abgeordneter Francke (Hamburg).
Francke (Hamburg) (CDU/CSU) : Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Bereits während der
Diskussion über das Energieprogramm der
Bundesregierung aus dem Jahre 1973 waren sich alle
Fraktionen dieses Hauses darin einig, daß unabhängig
von den einzelnen konkreten Schritten insgesamt
nach Möglichkeiten gesucht werden müsse, den
Energieverbrauch einzuschränken, d. h., Energie zu
sparen. An dieser Notwendigkeit ändert auch die
Tatsache nichts, daß zwischenzeitlich die
Schätzungen der Energiezuwachsraten, die von den
maßgeblichen Instituten in der Bundesrepublik und von der
Bundesregierung selbst angestellt werden, anders
aussehen, als dies noch vor einiger Zeit der Fall
gewesen ist. Mit anderen Worten, alle Fraktionen
dieses Hauses waren und sind der Auffassung, daß
durch gesetzliche und damit auch finanzielle
Maßnahmen etwas getan werden muß, um die
Voraussetzungen zu schaffen, auf Grund deren Energie
eingespart werden kann. Daneben sollte allerdings,
so meine ich, die Regierung nichts unversucht lassen,
die Öffentlichkeit nachhaltig und umfassend auf
die Notwendigkeiten und Möglichkeiten der
Energieeinsparung aufmerksam zu machen; denn heutige
Energieeinsparung ist auch eine Form von
Zukunftsvorsorge.
Da der Anteil des Energieverbrauchs bei der
Gebäudeheizung rund 40 °/o beträgt, ist es richtig, sich
schwerpunktmäßig diesem Problemkreis
zuzuwenden. Von der Erkenntnis bei der Bundesregierung
bis zu den praktischen Schritten hat es, wie so oft,
lange — ich meine, nach meiner Überzeugung sagen
zu sollen: zu lange — gedauert. Dies hatte seinen
Grund nicht nur im Mangel an einer Konzeption
auf seiten der Regierung, sondern lag auch an den
untauglichen Mitteln, mit denen die Regierung dann
versuchte, ihre „Konzeption" durchzusetzen.
Herr Kollege Paterna hat gestern im Ausschuß
wörtlich gesagt, das, was sich die Bundesregierung
hierbei geleistet habe, „sei ein Trauerspiel". So
seine Worte, und ich meine, er hatte völlig recht.
Bundesregierung und 'Koalition haben bis in die
jüngste Zeit versucht, die bedauerlichen und völlig
unnötigen Verzögerungen der politischen Tätigkeit
und Einstellung der CDU/CSU-geführten
Bundesländer bzw. der hiesigen Fraktion anzulasten. Diese
Einlassungen waren und sind falsch. Da Sie jedoch
insgesamt nicht nachlassen — Sie haben das eben
nochmals versucht —, wider besseres Wissen
derartige Behauptungen zu verbreiten, muß hier in
aller Kürze, aber auch Deutlichkeit zur
Entstehungsgeschichte folgendes nachgetragen werden.
Präsident Carstens: Herr Abgeordneter, gestatten
Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten
Waltemathe?
Francke (Hamburg) (CDU/CSU) : Bitte schön.
Waltemathe (SPD) : Herr Kollege Francke,
abgesehen davon, daß es nicht üblich ist, angebliche
Wortzitate aus Ausschußsitzungen, die ja nicht öffentlich
sind,
(Dr. Kohl [CDU/CSU]: Stellen Sie doch Ihre
Frage!)
hier vorzutragen, darf ich Sie fragen, ob es zutrifft,
daß Herr Paterna im Zusammenhang mit dem
Ausdruck „Trauerspiel" vom Bundesrat gesprochen hat.
Francke (Hamburg) (CDU/CSU) : Erstens ist Ihre
Behauptung falsch;
(Zuruf von der CDU/CSU: Eindeutig falsch!)
er hat genau das Gegenteil gesagt. Zweitens kann
ich verstehen, daß Bemerkungen aus
Ausschußsitzungen Ihnen natürlich nur dann unangenehm
auffallen, wenn sie sich gegen Sie richten.
Am 9. November 1977 hat die Bundesregierung
erstmals in einer Referentenbesprechung ihre
Absicht erklärt, eine weitere Verwaltungsvereinbarung
nach Art. 104 a des Grundgesetzes über ein
Programm zur Förderung heizenergiesparender
Maßnahmen mit den Ländern abzuschließen. Zur
Finanzierung des Bundesanteils sollte eine Erhöhung der
Heizölsteuer dienen. Aber bereits am 14. September
1977 hat Herr Kollege Ravens den Ländern und der
Öffentlichkeit — sprich: der Presse — seine
Absichten kundgetan.
Ich habe damit im Grunde alle Elemente, die
zwangsläufig zum Scheitern der Aktivität führen
mußten, genannt, möchte dies aber in drei Punkten
noch verdeutlichen.
Erstens. Nach dem Wortlaut und dem Verständnis
unserer Verfassung sind Bund und Länder
gleichberechtigte Partner. Dies bedingt — unabhängig
von Stilfragen -, daß man erst seinen Partner
informiert und befragt, statt ihn in der Öffentlichkeit
vor vollendete Tatsachen zu stellen, ihm öffentlich
dezidiert den Inhalt einer Verwaltungsvereinbarung
vorzuhalten und im Kommentar sinngemäß nach
dem Prinzip zu verfahren: Friß, Vogel, oder stirb!
Dies hat nichts, aber auch gar nichts mit einer
Partnerschaft, ja noch nicht einmal etwas mit einer
vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Bund
und Ländern zu tun.
Zweitens. Sie waren in Ihrer
Verwaltungsvereinbarung davon ausgegangen, daß das
Gesamtprogramm je zur Hälfte vom Bund und von den Ländern
finanziert werden sollte, und haben dabei listiger
-
weise hinzugefügt, Ihren Anteil — den Bundesanteil
— würden Sie durch eine Erhöhung der
Heizölsteuer refinanzieren. Zum Zeitpunkt Ihrer
Erklärung hatten alle Länder mindestens durch
Kabinettsbeschluß, ganz zu schweigen von dem vorliegenden
und durch die Landesparlamente beschlossenen
mittelfristigen Finanzplan, ihren Aufgabenkatalog für
das Jahr 1978 finanziell abgesichert und öffentlich
bekanntgegeben. Änderungen wären also ohne zum
Teil tiefgreifende Veränderungen in den sich aus
der Landespolitik zwingend ergebenden politischen
Prioritäten gar nicht möglich gewesen.
Damit bin ich beim dritten, dem
verfassungspolitisch gewichtigsten Argument aller — ich betone:
aller — Bundesländer gegen Ihr Vorgehen. Sie, Herr
Dr. Haack, und die Regierung wollten die
Durchführung und Finanzierung auf der Grundlage des
Art. 104 a des Grundgesetzes vornehmen.
Für die Beurteilung dieser Frage ist nach meiner
Auffassung der Absatz 4 maßgebend. Er wird in
dem Kommentar von Maunz/Dürig/Herzog wie
folgt interpretiert — und diese Interpretation haben
Sie bislang nicht aus der Welt reden können —:
Art. 104 a ist keine Generalklausel für die
Beteiligung des Bundes an besonders bedeutsamen
Investitionen der Länder und Gemeinden.
Vielmehr ist die Beteiligung nur in drei
Fallgruppen möglich.
Diese drei Fallgruppen werden dann im einzelnen
aufgezählt.
Keiner dieser Tatbestände, die die Voraussetzung
für die Anwendung des Art. 104 a sind, liegen hier
vor. Art. 104 a soll eine plötzlich erkennbare
Notsituation erfassen und schnell lösen helfen. Er soll
die Ausnahme von der Regel ermöglichen. Deshalb
hat auch die Konferenz der Finanzminister und
Finanzsenatoren am 10. November 1977 einstimmig
— ich betone: einstimmig — in Berlin zu dem
Vorgehen der Regierung zu Recht erklärt:
Die Vorlage der Entwürfe des Bundes zu den
Verwaltungsvereinbarungen auf dem Gebiet
der Wohnungsbauförderung gibt Anlaß, zu der
Praxis der Anwendung des Art. 104 a Abs. 4
Stellung zu nehmen. Die
Finanzministerkonferenz beobachtet mit Besorgnis die zunehmende
Inanspruchnahme des Instruments der
Verwaltungsvereinbarung. Aus ihrer Sicht bestehen
folgende Bedenken: Art. 104 GG könnte den
ihm zugedachten Charakter einer
Ausnahmeregelung verlieren. Durch die häufige
Anwendung dieser Rechtsform besteht die Gefahr einer
unzulässigen Einwirkung auf die
Haushaltswirtschaft der Länder. Für längerfristig angelegte
Programme sollte statt der
Verwaltungsvereinbarung das nach Art. 104 GG ebenfalls mögliche
Instrument des Förderungsgesetzes gewählt
werden. Durch die insbesondere im Jahre 1977
'festzustellende vermehrte Inanspruchnahme des
Art. 104 GG befürchtet die
Finanzministerkonferenz, daß sich der Ausnahmecharakter dieser
Regelung verliert, und zugleich wächst auch die
Gefahr,
— sagen die Herren ferner —
daß die in Art. 109 GG festgelegte
Selbständigkeit der Haushaltswirtschaft der Länder durch die
von seiten des Bundes weitgehend
vorgegebenen Investitionsbereiche in unzulässiger Weise
berührt wird.
Das sind — um es zur Erläuterung zu sagen — nicht
nur Befürchtungen der Herren; denn zur Zeit
bestehen bereits sieben Verwaltungsvereinbarungen.
In diesem Zusammenhang haben die
Finanzminister am gleichen Tage einstimmig gefordert: Die
Förderungsregelung ist nicht durch
Verwaltungsvereinbarung, sondern durch Gesetz zu treffen. Trotz
dieser begründeten, klaren und alternativen
Position hat die Bundesregierung sowohl am 15.
November 1977 wie auch später immer wieder den
untauglichen Versuch einer Verwaltungsvereinbarung
unternommen und damit allein durch ihr Fehlverhalten
eine weitere erhebliche Verzögerung der notwendi
-
gen und richtigen Maßnahme verursacht. Nicht die
CDU/CSU-regierten Länder tragen Schuld, sondern
allein die Bundesregierung und die sie tragende
Koalition.
(Zuruf von der SPD: Warum haben die
Länder unterschrieben?)
Heute liegt nun ein Gesetzentwurf vor, zu dem
die Regierung gestern und heute morgen wesentliche
Änderungsvorschläge mündlich unterbreitet hat.
Herr Paterna, Sie haben gestern gesagt, das sei ein
Trauerspiel, und beklagt, daß die SPD-Fraktion
nunmehr nicht nur unter Zeitdruck gesetzt werde,
sondern auch — ich komme darauf noch zurück — gegen
ihre Überzeugungen handeln müßte, wenn sie die
Regierungsäußerungen von gestern und auch von
heute morgen akzeptieren sollte. Meine Damen und
Herren, Sozialisten sind nun einmal
Planungsfetischisten. Hauptsache, es besteht eine Absicht und ein
Plan; ob er ordnungs-, Finanz- und
konjunkturpolitisch ausgereift und vernünftig ist, spielt keine Rolle.
Hauptsache, Herr Waltemathe, es gibt einen Plan.
Genau nach diesem Muster ist der Gesetzentwurf
gestrickt. Er kann deshalb in der vorliegenden Form
von uns nicht akzeptiert werden.
Wir werden zu den Kernpunkten des Gesetzes
Änderungsanträge stellen, die ich kurz begründen
möchte. Die Regierung gibt dem Gesetzentwurf zwei
Zielsetzungen.
Erstens. Die Energieeinsparung im
Gebäudebestand trägt wesentlich zur langfristigen Sicherung
des wirtschaftlichen Wachstums bei; sie erfordert
entsprechende bauliche Maßnahmen.
Zweitens. Verstärkte Investitionen zur
Energieeinsparung sind auch aus konjunkturellen Gründen
erforderlich.
Zu diesen beiden Zielsetzungen ist folgendes zu
sagen.
Erstens. Weder im Gesetz noch in seiner
Begründung, noch in den gestrigen Ausschußberatungen
war die Regierung in der Lage, eine Kosten-Nutzen-
Analyse vorzulegen — oder sie wollte es nicht.
Beweisen Sie uns im Ansatz, daß Ihre These richtig ist,
mit den vorgesehenen Maßnahmen würde in einer
bestimmbaren Größe Energie eingespart.
(Zurufe von der SPD)
Solange Sie das nicht tun, müssen Sie sich den
Vorwurf gefallen lassen, dem Gesetz eine zutreffende
Überschrift, aber eine unbewiesene Behauptung in
der Zielsetzung gegeben zu haben.
Zweitens. Konjunkturelle Anreize im
Ausbaugewerbe sind nur sehr bedingt nötig; das sowohl nach
den Äußerungen des Bundeswirtschaftsministeriums
als auch des betroffenen Gewerbes. Als Ergebnis
Ihrer Zielsetzung fürchte ich eher eine Verteuerung
der Maßnahmen, da der Markt den Preis reguliert,
maßgeblich dafür aber die vorhandene freie
Kapazität im Verhältnis zur Nachfrage ist.
Nach meiner Auffassung ist es allein zulässig, zur
Zielsetzung des Gesetzes folgendes zu sagen. Das
bestehende Wohnungsmodernisierungsgesetz wird
um einen neuen Tatbestand erweitert. Daraus folgt,
daß sich der Rahmen der staatlichen Förderung
sowohl gegenüber dem beschlossenen Haushaltsansatz
für 1978 wie auch in den Vorgaben für die Jahre
1979 bis 1982 erhöhen muß. Daß dabei ein
zusätzlicher Effekt in Form von eingesparter Energie
eintritt, ist zu begrüßen.
Bei dieser Sachlage haben wir dafür Sorge
getragen, daß sich die Bestimmungen dieses
Änderungsgesetzes ordnungs-, finanz- und rechtssystematisch
in das bestehende Gesetz eingliedern lassen bzw.
daß da, wo bereits im bestehenden Gesetz
Unklarheiten oder Ungereimtheiten bestehen, diese
ausgeräumt werden.
Bevor ich zu den Details unserer Änderungs- bzw.
Verbesserungsvorschläge komme, lassen Sie mich
vier Vorbemerkungen machen.
Das bestehende Förderungssystem im
Wohnungsbau besteht aus einer Mischung von direkter und
indirekter, sprich steuerlicher Förderung. An
diesem System soll zur Zeit festgehalten werden.
Der finanzielle Rahmen für Mindereinnahmen bzw.
für die Gewährung von Zuschüssen soll in den
kommenden fünf Jahren bis 1982 die 4,35-Milliarden-DM-
Grenze nicht überschreiten.
Die im Bundeshaushalt 1978 für die
Zuschußgewährung vorgesehenen Mittel dürfen nicht
reduziert werden, da sich die steuerlichen Maßnahmen
erst im Haushaltsjahr 1979 auswirken.
Bei der Berechnung unserer Vorschläge sind die
Folgerungen aus dem Erlaß vom 28. Februar 1978
des Bundes- und der Länderfinanzminister außer
Ansatz geblieben, genauso wie das offensichtlich
auch die Regierung zwischenzeitlich tut. Wir
halten es allerdings für richtig, den Inhalt des Erlasses
in das geltende Gesetz zu übernehmen.
Die CDU/CSU-Fraktion betrachtet die Aufgabe der
Modernisierung auch im Rahmen der zusätzlichen
Möglichkeiten, Energie einzusparen, als
Daueraufgabe. Sie stellt daher dem Regierungsentwurf, der
eine ausschließliche Subventionslösung vorsieht,
eine gleichgewichtige Kombination von steuerlichen
Erleichterungen und von Zuschußgewährung
gegenüber. Mit dieser Alternative wird an das bestehende
System zur Förderung wohnungswirtschaftlicher
Maßnahmen angeknüpft.
Darüber hinaus haben steuerliche Lösungen
insbesondere den Vorteil, daß sie zur Vermeidung
eines bürokratischen Antragswesens beitragen und
die notwendige schnelle Privatinitiative wesentlich
rascher aktivieren können. Lassen Sie mich zum
Beweis meiner These auch daran erinnern, daß die
sehr schlechten Erfahrungen der Vergangenheit —
als Stichwort nenne ich nur das
„Windhundverfahren" — nur mit einer auch steuerlichen Lösung für
die Zukunft gemindert bzw. vermieden werden
können. Steuerliche Lösungen stellen für den Bürger
einen Rechtsanspruch dar, auf den er sich
langfristig einstellen kann und der ihn nicht zwingt,
unnötige Hast an den Tag zu legen.
In diesem Zusammenhang muß die Frage gestellt
werden — und ich will sie aus meiner Sicht
gleichzeitig beantworten —: Soll ein Antragsberechtigter
beides fordern können, soll also eine Kumulation
stattfinden, oder soll sie nicht stattfinden? Hierzu
vertreten wir eine klare Meinung: Nein; der
Antragsteller soll und kann zwischen einer
Bezuschussung und einer steuerlichen Hilfe wählen. Dabei
will ich gerne hinzufügen, daß für
einkommensschwache Bevölkerungskreise eine Möglichkeit zur
Doppelförderung aus sozialen Gründen geschaffen
werden sollte.
Im einzelnen werden folgende Änderungen
vorgeschlagen, wobei ich an dieser Stelle darauf
verzichte, sie bis ins letzte Detail zu erläutern; dazu
wird im Ausschuß ausreichend Zeit sein:
Erstens. Änderung des § 21 a des
Einkommensteuergesetzes mit dem Ziel, eine steuerliche
Begünstigung von eigengenutzten Einfamilienhäusern und
Eigentumswohnungen durch eine Gleichbehandlung
des Erhaltungsaufwandes wie bei Zwei- und
Mehrfamilienhäusern zu erreichen. Dieser Vorschlag
stellt den zentralen Punkt unserer Alternative dar.
Zweitens. Wir wollen die Einbeziehung von
Gebäuden, die nach dem 31. Dezember 1956, jedoch vor
dem 1. Januar 1978 hergestellt sind, in die ,
Regelungen des § 82 a.
Drittens. Es geht um eine Harmonisierung des
Maßnahmekatalogs der Anlage 7 zu § 82 a, also
über den Wärmeschutz hinausgehend, mit dem § 4
Abs. 3 des Wohnungsmodernisierungsgesetzes in
der Fassung des Regierungsentwurfs.
Viertens. Steuerlicher Anreiz bedeutet für uns
auch, daß wir die Abschreibungssätze des § 82 a
verdoppeln wollen auf 20 °/o im ersten Jahr, dem
Jahr der Fertigstellung also, und in den folgenden
vier Jahren.
Fünftens. In diesem Zusammenhang sind auch
unsere Vorschläge zu sehen, dann eine erhöhte
Absetzung bei Gebäuden vorzusehen, die nach dem
1. Januar 1978 fertiggestellt sind, wenn es sich um
Aufwendungen handelt, die zum Anschluß an ein
energiesparendes Fernwärmenetz, zum Einbau von
Wärmepumpen, zum Einbau von Solarkollektoren
und für Anlagen zur Zurückgewinnung und
Speicherung von Wärme dienen.
Ferner soll eine Ausdehnung der erhöhten
Absetzung auf Wohngebäude, die zum Betriebsvermögen
gehören, vorgesehen werden sowie für sonstige
Räume gelten, die nicht überwiegend Wohnzwecken
dienen.
Nun habe ich gesagt: ein solches Gesetz muß
systemgerecht sein und daher sich finanzpolitisch
ausgewogen zwischen einer steuerlichen Lösung und
einer Subventionslösung darstellen. Das heißt
konkret: die CDU/CSU spricht sich dafür aus, daß die
einkommensschwachen Bevölkerungskreise und die
Wohnungsunternehmen, bei denen sich steuerliche
Entlastungen nicht auswirken, eine äquivalente
Förderung erfahren und entsprechende Zuschüsse
erhalten.
Dabei soll folgender Personenkreis begünstigt
werden:
1. Eigentümer von Familienheimen und
eigengenutzten Eigentumswohnungen, wenn das
Gesamteinkommen des Eigentümers und der zur Familie
rechnenden Angehörigen im Sinne des § 25 des
Zweiten Wohnungsbaugesetzes die dort
bezeichneten Grenzen nicht übersteigt,
2. Eigentümer von Mietwohnungsgebäuden unter
denselben Voraussetzungen wie bei der
Moderniesierung,
3. gemeinnützige Wohnungsunternehmen unter
denselben Voraussetzungen wie bei der
Modernisierung,
4. juristische Personen, die Eigentümer von
sonstigen Räumen und von der Körperschaftsteuer
befreit sind, d. h. Kirchen und Stiftungen. Hierbei soll
es jedoch eine Beschränkung der Förderung auf
Wohngebäude _geben.
In diesem Zusammenhang muß ich deutlich
sagen, daß mich und uns die im Ausschuß
vorgetragenen Argumente des Vertreters der kommunalen
Spitzenverbände gegen eine steuerliche Lösung
keinesfalls überzeugt haben. Dies konnte auch um so
weniger der Fall sein, weil gleichzeitig die Vertreter
des Deutschen Landkreistages und des Deutschen
Städte- und Gemeindeverbundes in der gleichen
Sitzung eine, um es sehr vorsichtig auszudrücken,
differenzierte Ansicht dazu geäußert haben.
Lassen Sie mich zu zwei anderen wichtigen
Themen überleiten. Ich hatte bereits darauf
hingewiesen, daß wir das bestehende Modernisierungsgesetz
und die zu beschließende Änderung ordnungs- und
rechtspolitisch gleichbehandeln müssen und
möglicherweise vorhandene Fehler ausbessern sollten. In
der zweiten Fortschreibung des Energieprogramms
hat die Bundesregierung erklärt — ich zitiere —:
Die Bundesregierung wird in der ersten
Jahreshälfte 1978 Änderungen des Mietrechts
vorschlagen, die bestehenden Hindernisse für
energieeinsparende Investitionen des Vermieters
abbauen und die Rechtsbeziehungen zum Mieter
regeln. Zu diesem Zweck soll
— sagt die Regierung —
unter Wahrung der berechtigten Interessen des
Mieters die Duldungspflicht des Mieters
gegenüber energieeinsparenden Investitionen
erweitert und eine Möglichkeit geschaffen werden,
die Miete im Hinblick auf die
energiesparenden und dadurch auch den Mieter
begünstigenden Investitionen angemessen zu erhöhen.
Ich frage Sie, Herr Dr. Haack, wo bleiben Ihre
konkreten Vorschläge? Spätestens, meine ich,
hätten Sie sich mit der Vorlage dieses Gesetzentwurfs
äußern müssen. Aber genauso ungenau,
unkonzentriert und unüberlegt wie der ganze Entwurf haben
Sie auch in diesen angesprochenen Fragen
gearbeitet. Vor der Verabschiedung des
Novellierungsgesetzes muß nach unserem Verständnis von Ihnen,
von der Bundesregierung eine klare und präzise
formulierte Vorlage zu diesem Themenkreis
eingebracht sein.
Hierzu hat sich im übrigen auch schon der
Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 17. März
geäußert und Sie in gleicher Richtung aufgefordert.
Damit komme ich zum Schluß. Nach unserer
Auffassung ist eine vernünftige Maßnahme von der
Regierung falsch im Ansatz und in der Methode
behandelt worden, was zu einer nicht notwendigen
Verzögerung geführt hat. Der Gesetzentwurf ist
ordnungspolitisch sowie finanz- und rechtspolitisch
schlecht. Er bedarf zu seiner Anwendung einer
gründlichen Überarbeitung. Dies wird durch unsere
Änderungsanträge ermöglicht werden.
An diesen Feststellungen ändert auch nichts die
Tatsache, daß Sie, Herr Dr. Haack, sowohl gestern
als auch heute Änderungen mündlich angekündigt
haben. Im Gegenteil, es bestärkt nur unsere
Argumentation. Ihre Fraktion hat doch gestern im
Ausschuß klipp und klar erklärt, sie würde den von uns
vorgeschlagenen Änderungen nur zustimmen, weil
anders keine Mehrheiten zu erzielen wären. Mit
anderen Worten: Nicht aus Überzeugung wird das
Gesetz durch Sie mit verbessert werden, sondern
ausschließlich, weil Sie sich gegen die CDU/CSU-
Mehrheit im Bundesrat nicht durchsetzen können.
Wir begrüßen dies sehr, weil dadurch ein weiterer
Beweis für die Notwendigkeit geliefert wurde,
schlechte Regierungsvorlagen durch sachlich
überzeugendere Lösungen der CDU/CSU-Fraktion zu
ersetzen.
(Zuruf von der SPD: Sie sind für das im
-
perative Mandat!)
Von dieser Bemerkung mache ich auch deshalb
keine Abstriche, weil die Änderungsvorschläge, die
die Bundesregierung gestern und heute hat
vortragen lassen, materiell nicht den Notwendigkeiten
entsprechen, wie wir und eine Vielzahl von Bürgern
in ihren Einwendungen gegen die Regierungsvorlage
sie sehen und fordern.
Wie hatte doch der Kollege Paterna gestern
gesagt: Es ist ein Trauerspiel. Ich habe dem in bezug
auf die Regierungsvorlage nichts hinzuzufügen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Präsident Carstens: Das Wort hat der Herr
Abgeordnete Krockert.
Krockert (SPD) : Herr Präsident! Meine Damen
und Herren! Durch den Regierungsentwurf, der uns
heute vorgelegt wird, werden zusätzliche Mittel in
Milliardenhöhe in das
Modernisierungsförderungsgesetz einbezogen. Wir halten die Verbindung von
heizenergieeinsparenden Maßnahmen und
Modernisierungsmaßnahmen, die dadurch hergestellt wird,
für sachgerecht. Schließlich geht es in beiden Fällen
darum, daß der vorhandene Bestand an Wohnraum
heutigen Erfordernissen angepaßt wird. Deshalb
wird eine Reihe von Bestimmungen des
Modernisierungsgesetzes künftig auch für die Förderung
energieeinsparender Maßnahmen gelten.
Es muß beispielsweise der Verbesserungseffekt
wesentlich sein. Es wird eine angemessene
Eigenleistung vorausgesetzt. Instandsetzungsmaßnahmen
können unter bestimmten Umständen mitgefördert
werden. Die kostensparende Gemeinsamkeit
mehrerer Eigentümer wird bevorzugt behandelt. Wenn es
sich um Mietwohnungen handelt, ist die
Mieterhöhung per Gesetz begrenzt. Ein auf Grund des
Gesetzes gewährter Zuschuß muß bei der Umlage der
Kosten auf die Mieter wieder abgezogen werden.
Im übrigen ist überhaupt die Interessenlage des
Mieters durch gesetzliche Vorgaben schon bei den
Voraussetzungen für eine Förderung besonders
berücksichtigt.
Allerdings steht diesen Gemeinsamkeiten
zwischen Modernisierungs- und energieeinsparenden
Maßnahmen eine Reihe von Unterschieden
gegenüber, die es unmöglich machen, daß einfach das
ganze Gesetz auf die energieeinsparenden
Maßnahmen angewendet wird. Es sind besondere
Bestimmungen erforderlich, die die spezielle
Zweckbestimmung der Energieeinsparung sichern sollen. Da
bauliche Maßnahmen zur Energieeinsparung ganz
sicher nicht nur in älteren Gebäuden notwendig
werden, die auch in ihrer übrigen Substanz
überholungsbedürftig sind, wird 'auch beim Neubau der
Solarkollektoren- und Wärmepumpeneinbau
begünstigt. Das ist ein Unterschied zu der bisherigen
Modernisierungsregelung im Rahmen dieses Gesetzes.
Schließlich ist Energieeinsparung nicht nur in
Wohnungen wichtig, sondern auch in anderen
Räumen, weshalb es erforderlich war, auch hierfür
Bestimmungen in dieses Gesetz mit aufzunehmen.
Mit der Vorlage dieses Regierungsentwurfs haben
wir eine erneute Anstrengung der Bundesregierung
erlebt, ein Milliardenprogramm zugunsten der
Bürger zu retten, ein Milliardenprogramm, das 4,35
Milliarden DM des Bundes und der Länder zur
Verfügung stellen sollte, um zu einer Zeit, in der es
wirklich als dringlich erkannt wurde, zu helfen, daß
künftiger Energieverbrauch eingeschränkt wird. Ich
sage: eine erneute Anstrengung der
Bundesregierung, und wie sich gezeigt hat, war das noch nicht
die letzte.
Ich möchte an dieser Stelle der Regierung unsere
ausdrückliche Anerkennung dafür aussprechen, wie
beharrlich sie bei der Sache geblieben ist, ohne sich
durch Sie von der Opposition und auch durch Ihre
Kollegen im Bundesrat entmutigen zu lassen.
(Beifall bei der SPD und der FDP — Zuruf
von der CDU/CSU: Ist es denn jetzt besser
geworden?)
Dies ist ein wichtiges und dringendes Programm.
Die Bundesregierung bleibt ganz offensichtlich
bemüht, es nicht am mangelnden Kooperationswillen
einiger Unionspolitiker scheitern zu lassen. Das ist
zu begrüßen, und dafür bedanken wir uns.
(Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. Sta
-
venhagen [CDU/CSU] : Wie hat denn Nord
rhein-Westfalen votiert?)
Ich muß die Darstellung des Kollegen Franke in
dieser Hinsicht zurückweisen. Die Verantwortung
für das Scheitern liegt bei CDU/CSU-geführten
Bundesländern,
(Beifall bei der SPD und der FDP)
insbesondere bei Herrn Filbinger, CDU. Was
interessieren uns jetzt noch Kataloge der damals in
einem bunten Strauß vorgetragenen vermeintlichen
Gründe, wenn jedenfalls gesagt werden kann: Die
heute vorgetragene steuerliche Konzeption gehörte
nicht zu diesen Gründen. Das ist wohl eindeutig, das
hat auch Herr Kollege Franke nicht behaupten
können. Ihre „steuerliche Lösung", wie Sie das heute
häufiger nennen, war nicht dabei.
(Zuruf des Abg. Dr. Stavenhagen [CDU/
CSU])
Um so überraschender ist sie heute gekommen. Wir
haben jetzt den nächsten Akt. Er wurde deshalb
erforderlich, weil unter der alleinigen
Verantwortung der CDU die erste Bemühung der
Bundesregierung scheitern mußte. Wir haben nunmehr eine
gesetzliche Grundlage, die in der Verfahrensweise
den Ländern die volle Mitwirkung im Verfahren
sichert. Ich möchte bei dieser Gelegenheit
ausdrücklich darauf hinweisen: Die Koalitionsfraktionen
haben trotz der von allen anerkannten Eilbedürftigkeit
der Sache darauf verzichtet, in Form der
parlamentarischen Initiative diese Vorlage selber auf den
Tisch zu bringen, damit die Länder von Anfang an
im Verfahren voll einbezogen sind.
Aber was ist nun daraus geworden? Kaum liegt
der Entwurf so vor, wie Sie ihn in der Drucksache
heute sehen, erfahren wir erneut den massiven
Widerspruch der CDU/CSU-Mehrheit der Länder, und
zwar unartikuliert, nur mit dem Hinweis: Uns paßt
die ganze Richtung nicht; wir bevorzugen eine
steuerliche Lösung. Nun ist sie also da. Zunächst ist da
nur der Begriff; aber als Begriff genügt er, um die
Bemühungen der Bundesregierung erneut zu
behindern. Daraufhin muß die Bundesregierung einen
weiteren Schritt auf die Länder zugehen. Das ist
erfolgt. Sie haben von dem Beschluß gehört, der
vorgestern im Kabinett gefaßt wurde. Er wurde uns im
Ausschuß vorgetragen: Es handelt sich um
ergänzende steuerliche Regelungen, die nach
Vorstellungen der Bundesregierung in Höhe von 1,5
Milliarden DM nun natürlich von dem Zuschußprogramm
abzuziehen sind.
(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Und die
kein Lob verdienen, Herr Krockert, wie Sie
gesagt haben!)
Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion
bedauert diese Entwicklung zutiefst.
(Beifall bei der SPD)
Sie erklärt trotz beträchtlicher Bedenken zugleich
ihre Bereitschaft, im übergeordneten Interesse der
Sache, der Bürger und im Bewußtsein ihrer
Verantwortung — also nicht in Ihrem Interesse, meine
Damen und Herren von der Opposition —, auch diesen
Schritt noch mit zu gehen.
(Dr. Stavenhagen [CDU/CSU] : Das sind Ge
wissenstäter!)
Wir erklären uns bereit, die erforderlichen
Änderungsanträge zusammen mit unserem
Koalitionspartner, der FDP, selber zu stellen und zwar — das
haben Sie vorhin ganz richtig gesehen — selbst für
Dinge, die uns nicht liegen und die wir nicht
gewollt haben.
Präsident Carstens: Herr Abgeordneter, gestatten
Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten
Jahn?
Krockert (SPD) : Bitte, Herr Kollege.
Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) : Herr Kollege
Krockert, nach diesen Ausführungen habe ich die
Frage: Weicht die Bundestagsfraktion der SPD von
der ursprünglich ausschließlichen
Subventionslösung ab, weil sie von der Gleichgewichtigkeit
steuerlicher Erleichterungen und
Subventionslösungen überzeugt ist, oder tut sie das nur angesichts
der parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse im
Bundesrat?
Krockert (SPD) : Herr Kollege Dr. Jahn, ich habe
mit meinen Worten, die dafür, wie ich meine,
besser geeignet sind, ausgeführt, warum wir darauf
eingehen: weil die Bundesregierung im vollen
Bewußtsein der Verantwortung gegenüber den
Bürgern keinen anderen Weg sieht, machen wir dies
mit. Das ist der Grund. Ihre Worte lasse ich mir
dafür nicht gerne unterschieben.
Meine Damen und Herren, ich muß bei dieser
Gelegenheit darauf hinweisen, welche Nachteile
dabei nach unserer Auffassung von uns wissentlich in
Kauf genommen werden.
Erstens. Ich spreche zuerst von dem
haushaltspolitischen Rahmen. Haushaltspolitisch gesehen hat
ein Zuschußprogramm in Höhe von 4,35 Milliarden
DM, was diesen finanziellen Rahmen betrifft,
Sicherheit zur Folge. Jede steuerliche Regelung birgt
in dieser Hinsicht eine große Zahl von
Unsicherheiten in sich, über die auch Sie, was die
Entwicklung und den Umfang betrifft, keine Auskunft geben
können. Dadurch wird ein Teil des Programms in
einen unkontrollierbaren Rahmen mit
Rechtsanspruch und — das ist ganz sicher eine weitere Fol-
' ge — einem beträchtlichen Mitnehmereffekt
übertragen.
Zweitens. Mit 1,5 Milliarden DM an Zuschüssen,
die 25% der Investitionsaufwendungen ausmachen,
können Sie nach einfacher Rechnung 6 Milliarden
DM Investitionsaufwendungen auslösen, 6
Milliarden DM Investitionsaufwendungen zugunsten
energieeinsparender Maßnahmen. Dieselben 1,5
Milliarden DM, die nun vom Zuschußprogramm
abzuziehen sind, müssen nunmehr an öffentlichen Mitteln
aufgebracht werden, um lediglich 3 bis 4
Milliarden DM an Investitionen für energieeinsparende
Maßnahmen zu honorieren.
(Dr. Stavenhagen [CDU/CSU]: Wie
kommen Sie denn darauf?)
Das ergibt eine einfache Rechnung unter
Berücksichtigung des Progressionseffektes, der doch, so
nehme ich an, nicht ohne Absicht auch von Ihnen
noch mehr einbezogen werden soll, als es hier
vorgetragen wird.
Präsident Carstens: Herr Abgeordneter, gestatten
Sie eine weitere Zwischenfrage?
Krockert (SPD) : Nein, Herr Kollege Kolb, ich bitte
uni Entschuldigung. Denn wir wollen uns an
unseren Zeitrahmen halten, den wir uns abgesteckt
haben. Das bedeutet für mich, daß ich mich auch
an den meinen halten muß. — Dies ist präzise
errechenbar; im Ausschuß werde ich Ihnen das gern
genau vorrechnen.
(Kolb [CDU/CSU]: Errare humanum est!)
Drittens. Für alle Empfänger sind Zuschüsse
gleich; sie haben den gleichen Effekt. Mark ist
gleich Mark, egal, ob der Empfänger zu den
Wohlhabenderen oder zu den weniger Gutgestellten
gehört. Dagegen werden Sie mit jeder steuerlichen
Regelung — wieder einmal — eine
progressionsbedingte Bevorzugung des jeweils Bessergestellten
bewirken.
Viertens. Beim Antragsweg, bei der
Zuschußvergabe können Sie — das ist im Gesetz zum Glück
vorgesehen — bestimmte Vorgaben an
Förderungsvoraussetzungen mit auf den Weg geben, die der
Effektivitätssicherung im Sinne der Erfindung
dienen: Energieeinsparung. Sie können dies sogar,
wenn Sie so wollen, unter Berücksichtigung des
Kosten-Nutzen-Verhältnisses tun, was z. B. die
Lebensdauer des Gebäudes und anderes betrifft. Auf
steuerlicher Seite dagegen können Sie im Grunde
nur mit einem Maßnahmenkatalog arbeiten, der
dies nicht gewährleistet Ich bin mir einfach nicht
im klaren darüber, wie die Befürworter von noch
mehr Steuererleichterungen auf diesem Gebiet diese
ihre Forderung mit der ebenfalls von ihnen
vorgetragenen Forderung in Einklang bringen, es müsse
aber Klarheit über das Verhältnis zwischen Kosten
und Nutzen herrschen. Das läßt sich doch gerade
auf dem steuerlichen Wege am wenigsten
erreichen.
(Beifall bei der SPD — Kolb [CDU/CSU]:
Das haben Sie noch nie verstanden, Herr
Kollege!)
Fünftens. Jede Million, die dem Zuschußprogramm
entzogen werden muß, um voraussichtliche
Steuerausfälle auszugleichen, erhöht den Windhundeffekt,
der da heißt: Wer zu spät kommt, kriegt nichts mehr.
Wir lassen es uns nicht gefallen, daß die CDU/CSU
auf allen möglichen Wegen Zuschußprogramme auf
ein Minimum zu beschränken versucht und dann
sagt: Aber die Regierung ist verantwortlich dafür,
daß da ein Windhundeffekt entsteht. Im Gegenteil:
Sie sind dafür wieder einmal verantwortlich.
(Zustimmung bei der SPD)
Und schließlich sechstens: Wenn es sich um
Mietwohnungen handelt, dann kommt eine
Zuschußbegünstigung auch dem Mieter zugute; denn Zuschüsse
sind von der allfälligen Mieterhöhung abzuziehen.
Bei jeder steuerlichen Regelung und insbesondere
dann, wenn so, wie Sie es wollen, diese noch über
das hinaus ausgeweitet wird, was die Regierung
vorschlägt, muß doch gesehen werden, daß der
Mieter in jedem Falle voll zur Kasse gebeten wird, was
die Mieterhöhungen betrifft.
Das sind die sechs Punkte, die ich uns allen bei
dieser Gelegenheit nicht ersparen konnte. Ich habe
geschildert, meine Damen und Herren, wie weit wir
Sozialdemokraten entgegenkommen werden, um den
Bürgern die Einsparung an Energie, die von der
Regierung beabsichtigt ist, zu ermöglichen, um
Arbeitsplätze langfristig zu sichern und zu erhalten.
Wir tun dies, weil Eile geboten ist.
Energieeinsparung ist nicht etwas, was man heute tun oder auch
vielleicht morgen oder übermorgen noch nachholen
kann. Es ist auch nichts, was man überhaupt tun oder
lassen kann. Deshalb stehen wir in der Tat nicht
anders als übrigens auch Sie unter Zeitdruck. Es ist
der Zeitdruck der Sache und nicht einer, der von
irgend jemandem auf irgend jemand anders
ausgeübt wird.
Ich möchte aber, nachdem ich das geschildert habe,
gleich auf eines aufmerksam machen: Sie müssen
natürlich, wenn ich von unserem Entgegenkommen
gesprochen und es beschrieben habe, auch mit
Grenzen unserer Fähigkeit zum Entgegenkommen
rechnen.
(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Die dek
-
ken sich mit denen der Regierung?)
Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion muß
Sie, meine Damen und Herren von der Opposition,
vor der Vorstellung warnen, wenn denn schon
einmal so eine Tür aufgemacht sei, sei das vielleicht
als Einladung zu verstehen, daß da ruhig noch mehr
hindurchgeschoben werden könnte. Wir sind offen
— das haben wir gezeigt —, aber wir sind es nicht
nach allen Seiten. Wir zahlen einen Preis, aber wir
zahlen nicht jeden Preis. Das muß an dieser Stelle
deutlich sein. Wir wollen, daß die
Zuschußbegünstigung in diesem Programm den Vorrang behält.
(Beifall bei der SPD — Kolb [CDU/CSU] :
Sie möchten kleckern, nicht klotzen!)
Wir fordern die Opposition auf, nunmehr zu zeigen,
daß sie nicht bloß blockieren kann, sondern
zugunsten der Bürger kooperationsbereit ist.
(Beifall bei der SPD)
Präsident Carstens: Das Wort hat der Herr
Abgeordnete Dr. Schneider.
Dr. Schneider (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! In einem
stimmen wir wohl alle überein: Die langfristige
Sicherung der Energieversorgung ist Grundvoraussetzung
für das wirtschaftliche Wachstum und die Erhaltung
des Lebensstandards. Wir wissen auch, die
Bundesrepublik Deutschland darf sich aus dem weltweiten
Bemühen der Industriestaaten um verstärkte
Energieeinsparung und rationellere Energienutzung nicht
ausschließen.
Mit diesem Gesetz werden Bund, Länder,
Gemeinden, Vermieter und Mieter unterschiedlich
gefordert. Doch steht fest: Nur wenn alle zu einer
Zusammenarbeit bereit sind, können mittels der
vorgesehenen Steuererleichterungen und direkten
Zuschüsse die drei angestrebten Ziele erreicht werden,
nämlich Energieeinsparung, konjunkturelle Impulse
und Sicherung eines langfristigen
Wirtschaftswachstums. Nur unter diesem Aspekt werden die
einzelnen Maßnahmen in ihrer sozialen und
ökonomischen Maßstäblichkeit sichtbar.
Meine Damen und Herren, auch die CDU/CSU
hält es für notwendig und richtig, in diesem Bereich
verstärkt durch Förderungsmaßnahmen auf eine
möglichst sparsame und effektive Energienutzung
hinzuwirken. Dagegen hält sie den von der
Bundesregierung in diesem Zusammenhang gleichfalls
beschrittenen Weg, die Bevölkerung über die Verteue
rung der Energie zur Energieeinsparung zu zwingen,
für falsch und schädlich. Die Bundesregierung sieht
gleichzeitig eine Verdoppelung der Heizölsteuer
vor und will sich auf diese Weise eine
Haushaltserleichterung verschaffen, die den Ländern nicht
möglich ist. Das muß man gelten lassen. Ich sehe
die Länder oder Herrn Filbinger, der ja hier
apostrophiert worden ist, in der Rolle des Hans Sachs in
den „Meistersingern von Nürnberg", wo er sagt:
„Ihr macht's euch leicht, mir macht ihr's schwer."
Das von der Bundesregierung zunächst gewählte
Verfahren, Energiesparmaßnahmen allein durch
direkte Subventionen aus dem Haushalt zu fördern,
war von vornherein zu einseitig angelegt. Das
wissen alle, die sich mit diesen Problemen befaßt
haben. Es hätte der Bundesregierung von
vornherein klar sein müssen, daß auch steuerliche Hilfen
nötig sind, um alle Einsparungsmöglichkeiten
optimal zu nutzen und in allen Bereichen eine
möglichst breite Wirkung zu erzielen.
Umgekehrt ist freilich auch einzuräumen, daß
ein allein auf steuerliche Maßnahmen begrenztes
Programm ebenfalls nicht voll die gewünschten
Wirkungen erzielen kann. In bestimmten Bereichen
— das wurde von meinem Kollegen Francke bereits
dargetan und von anderer Seite auch bestätigt —,
für die gemeinnützige Wohnungswirtschaft und die
einkommenschwächeren Eigentümer von
Einfamilienhäusern und Miethäusern, die in besonderem
Maße auf öffentliche Hilfen angewiesen sind, sind
steuerliche Vergünstigungen wirkungslos, weil es
eben bei diesen Bürgern nichts abzuschreiben gibt.
Die CDU/CSU-Fraktion hat zur Förderung
heizenergiesparender Investitionen stets auch
steuerliche Erleichterungen gefordert. Mit der Forderung
nach einer Verbindung von steuerlichen
Erleichterungen und direkten Förderungsmaßnahmen wird
an das bestehende und, wie ich meine, bewährte
Förderungssystem im gesamten Wohnungsbereich,
beim Neubau, der Modernisierung und der
Sanierung angeknüpft. Für steuerliche Maßnahmen,
zumindest in Kombination mit offenen Zuschüssen,
spricht, daß auf die steuerlichen Erleichterungen ein
Rechtsanspruch besteht. Eine steuerliche Lösung
fügt sich systemgerechter in unsere
marktwirtschaftliche Ordnung. Sie paßt besser. Auch ist sie weitaus
unbürokratischer, einfacher und schneller
umzusetzen als direkte Zuschüsse.
Es wird zwar eingewandt, bei steuerlichen
Maßnahmen habe der Staat auf die Ausführung im
Detail nicht dieselben guten Einflußmöglichkeiten wie
bei offenen Zuschüssen. Aber wir wollen ja gerade
diese Einflußnahme des Staates im Detail nicht. Wir
wollen für die Eigentümer, die das Ganze ja
bezahlen müssen, auch hier einen gewissen Freiraum für
Eigeninitiative lassen. Im übrigen ist die
Einflußnahme und spätere Kontrolle auch bei der direkten
Förderung nur begrenzt möglich. Denn für die
Bewilligung und spätere Abrechnung der Zuschüsse
können ebenso wie bei der Inanspruchnahme der
steuerlichen Begünstigung ohnehin nur die
jeweiligen Abrechnungen vorgelegt werden. Die
prüfungsfähigen Unterlagen sind in beiden Bereichen im
wesentlichen die gleichen.
Das weitere Argument, die steuerliche Lösung
führe bei einzelnen Steuerpflichtigen zu einer
höheren Subventionierung als 25 °/o, erscheint mir
ebenfalls nicht stichhaltig. Selbst wenn man von einer
Vollabschreibung in zehn Jahren und einem
Steuersatz von 56 % ausgeht, ergibt sich ein
Subventionswert, auf zehn Jahre kumuliert, von 56 %. Um die
beiden Förderungsmethoden vergleichen zu können,
müßte man zumindest eine Abzinsung vornehmen
und käme dann ebenfalls in einen tatsächlichen
Begünstigungsbereich von zwischen 20 und 30 %.
Außerdem muß berücksichtigt werden, daß ja in jedem
Fall die Normalabschreibungen vorgenommen
werden müssen.
Nicht stichhaltig ist auch das Argument, die
steuerliche Förderung würde insgesamt ein geringeres
Gesamtinvestitionsvolumen bewirken als die
direkte Förderung und hätte demgemäß eine geringere
konjunkturelle Wirkung. Meine Damen und Herren,
genau das Gegenteil ist der Fall. Durch die
steuerliche Lösung können Förderungsgegenstände von
weitaus größerem Volumen in Angriff genommen
werden, weil es eben hier die zahlenmäßige
Begrenzung auf 12 000 DM nicht gibt.
Ich bin also der Meinung, daß gerade derjenige,
der das Ziel der Energieeinsparung in den
Vordergrund rückt, zunächst und zumeist und mit großem
Nachdruck für eine steuerliche Lösung sein muß.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wir sind mit der Bundesregierung der Meinung,
daß jede Mark aus öffentlichen Kassen mit der
höchstmöglichen Gesamtwirkung eingesetzt werden
sollte. Bei der steuerlichen Förderung werden,
abgesehen davon, daß sie schneller und unmittelbarer
wirkt, nicht unerhebliche Verwaltungskosten
gespart.
CDU und CSU gehen daher mit den
unionsregierten Ländern insgesamt davon aus, daß das
Schwergewicht der Förderung auf den steuerlichen
Maßnahmen liegen sollte, daß aber zumindest ein
Gleichgewicht zwischen den steuerlichen Maßnahmen und
der direkten Förderung bestehen sollte. Sie gehen
weiter mit der Bundesregierung davon aus, daß
der Gesamtförderungsrahmen des Programms von
4,35 Milliarden DM durch beide Förderungsarten
nicht überschritten werden soll.
Im einzelnen hält die Fraktion der CDU/CSU die
folgenden steuerlichen Erleichterungen für
energiesparende Maßnahmen für notwendig.
Erstens. Steuerliche Begünstigung von
eigengenutzten Einfamilienhäusern und
Eigentumswohnungen durch gleiche Behandlung des
Erhaltungsaufwandes wie bei Zwei- und Mehrfamilienhäusern.
Diese Regelung soll in § 21 a des
Einkommensteuergesetzes getroffen werden.
Zweitens. Einbeziehung von Gebäuden, die nach
dem 31. Dezember 1956, jedoch vor dem 1. Januar
1978 hergestellt sind, in die Regelung des § 82 a
der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung.
Hier wird endlich das nachgeholt, was wir bereits
bei der Beratung des Modernisierungsgesetzes
gewollt und beantragt haben. Wir konnten uns damals
nicht durchsetzen.
Drittens. Harmonisierung des Maßnahmekatalogs
der Anlage 7 zu § 82 a der Einkommensteuer-
Durchführungsverordnung — betroffen ist Ziffer 11 —
mit den in § 4 Abs. 3 des
Wohnungsmodernisierungsgesetzes in der Fassung des Entwurfs der
Bundesregierung zur Änderung des
Wohnungsmodernisierungsgesetzes genannten energiesparenden
Maßnahmen.
Viertens. Entscheidend ist die Verdoppelung des
in § 82 a der Einkommensteuer-
Durchführungsverordnung festgelegten Prozentsatzes für die erhöhte
Absetzung auf 20 v. H. im Jahr der Fertigstellung
und in den folgenden vier Jahren.
Fünftens schließlich: Ausdehnung der erhöhten
Absetzungen auf Wohngebäude, die zu einem
Betriebsvermögen gehören, und auf sonstige Räume,
die nicht überwiegend Wohnzwecken dienen.
Meine Damen und Herren, erfreulicherweise hat
die Bundesregierung inzwischen die Notwendigkeit
ergänzender steuerlicher Maßnahmen eingesehen.
Bereits mit Schreiben vom 28. Februar 1978 hat der
Bundesfinanzminister u. a. die steuerliche
Begünstigung von Heizungsumstellungsmaßnahmen und von
Maßnahmen des Wärme- und des Lärmschutzes auch
bei Einfamilienhäusern, bei denen ein Teil dieser
Kosten sonst mit dem Einsatz des Grundbetrages
abgegolten wäre, ermöglicht. Vom Ergebnis her
ist dieser Erlaß zwar zu begrüßen, doch wurde
damit ein weiteres Mal die Systematik der
Einfamilienhausbesteuerung durchbrochen.
Die Bundesregierung hat nunmehr mit
Kabinettsbeschluß vom 12. April 1978 weitere ergänzende
steuerliche Erleichterungen vorgéschlagen, die Herr
Bundesminister Dr. Haack soeben im einzelnen
vorgetragen und erläutert hat. Sie ist damit
erfreulicherweise auf die Linie der CDU/CSU-Fraktion
eingeschwenkt.
Die sich aus den Steuerbeschlüssen der
Bundesregierung ergebenden Steuermindereinnahmen
werden mit 1,5 Milliarden DM angenommen, um die das
Programmvolumen reduziert wird, das dann also
noch einen Förderungsrahmen von 2,85 Milliarden
DM hätte. Auch wenn damit noch nicht die von der
CDU/CSU geforderte mindestens gleichwertige
Förderung durch direkte und steuerliche Maßnahmen
erreicht ist, so ist damit für die
Ausschußberatungen doch die Chance gegeben, insgesamt zu einem
tragfähigen Kompromiß zu kommen.
Die steuerlichen Ergänzungsvorschläge der
Bundesregierung berücksichtigen nicht die Forderungen
der CDU/CSU nach Verbesserung der
Abschreibungssätze, nach Ausdehnung der erhöhten
Absetzungen auf sonstige Räume, die nicht überwiegend
Wohnzwecken dienen, sowie nach Zulassung von
Sonderabschreibungen für bestimmte Maßnahmen
zur Energieeinsparung an Gebäuden, die nach dem
31. Dezember 1977 hergestellt wurden. Zudem ist
fraglich, ob und inwieweit das erwähnte Schreiben
des BMF vom 28. Februar 1978 der weiteren
Forderung der CDU/CSU-Fraktion Rechnung trägt, den
durch Energieeinsparungs- und
Modernisierungsmaßnahmen entstehenden Erhaltungsaufwand in
eigengenutzten Einfamilienhäusern grundsätzlich
mit entsprechenden Aufwendungen bei
Mehrfamilienhäusern gleichzubehandeln.
Bei den Ausschußberatungen wird im einzelnen
zu prüfen sein, ob und inwieweit diesen
Forderungen innerhalb des' vorgegebenen Finanzrahmens
noch wird Rechnung getragen werden können. Dies
ist nicht zuletzt auch eine Frage der Schätzung der
zu erwartenden Steuermindereinnahmen. In jedem
Fall muß indessen gewährleistet sein, daß die
Eigentümer von Einfamilienhäusern nicht
schlechtergestellt werden als die Eigentümer von
Mehrfamilienhäusern.
In den Ausschußberatungen wird darüber hinaus
noch im einzelnen zu klären sein, wie
Schwierigkeiten und Probleme aus den einzelnen
Förderungsarten selbst sowie aus dem Verhältnis und der
Kombination beider Förderungsarten zueinander
ausgeglichen werden können. So schlägt die
Bundesregierung zur Vermeidung der auch von der
CDU/CSU grundsätzlich nicht gewünschten
Doppelförderung eine Optionsregelung vor. Die CDU/CSU-
Fraktion will ihrerseits den Ausgleich über eine
Einkommensbegrenzung herbeiführen. Über die
Optionsregelung wird man sich unterhalten müssen.
Es muß aber geklärt werden, ob diese
Optionsregelung auf Energiesparmaßnahmen begrenzt ist
oder ob davon auch alle übrigen begünstigten
Modernisierungsmaßnahmen betroffen sind. Dies würde
nämlich eine Verschlechterung der gegenwärtigen
Rechtslage bedeuten. Gerade von der Kumulation
der direkten und der steuerlichen Förderung gehen
für die Wohnungsmodernisierung nicht zu
unterschätzende Impulse aus.
Die kommunalen Spitzenverbände haben bei ihrer
Anhörung durch den Ausschuß für Raumordnung,
Bauwesen und Städtebau am 12. April 1978 zur
vorgesehenen Ergänzung des Energiesparprogramms
durch steuerliche Erleichterungen darauf
hingewiesen, daß dadurch die Gemeinden nicht unerheblich
belastet würden. Die Steuermindereinnahmen der
Gemeinden allein aus den von der Bundesregierung
beschlossenen Steuererleichterungen machen 210
Millionen DM aus. Ich halte zusammen mit meinen
Freunden in der Fraktion das Verlangen der
kommunalen Spitzenverbände, die unter Berufung auf
eine Erklärung des Bundeskanzlers auf einem
finanziellen Ausgleich der Steuermindereinnahmen
bestehen, für gerechtfertigt.
(Beifall bei der CDU/CSU) •
Eine weitere klärungsbedürftige Frage ist das
Problem der Weitergabe des Subventionsvorteils bei
den Förderungsarten an die Mieter. Dazu ist zu
bemerken, daß dem sachlichen Anliegen nur sehr
wenig gedient wird, wenn jede
Förderungsmaßnahme und ihre konkurrierenden oder
kumulierenden Wirkungen mit der Elle des ideologischen
Neides gesehen und gemessen werden. Niemand
soll sich mittels dieses Gesetzes bereichern. Eine
solche Gefahr besteht weithin schon deshalb nicht,
weil die Wohnungswirtschaft unter den
vorherrschenden gesetzlichen und ökonomischen
Verhältnissen ohnedies kaum in der Lage ist, auf einen
kostendeckenden Interessenausgleich zwischen Mieter
und Vermieter zu kommen. Alle Überlegungen der
Opposition sind marktwirtschaftlich orientiert und
zielen auf eine liberale, die Eigeninitiative der
Eigentümer anreizende Lösung.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum
Schluß bemerken, daß die Kollegen von der CDU/
CSU-Fraktion im 15. Ausschuß bereit und
entschlossen sind, die Beratungen zügig und sachgerecht
durchzuführen, und daß sie der Bitte des Ministers
gern entsprechen wollen, alles zu tun, um einen
raschen Abschluß der Beratungen zu
gewährleisten, damit die zweite und dritte Lesung im
Deutschen Bundestag so rechtzeitig erfolgen kann, daß
mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes mit Eintritt
in die Sommerpause gerechnet werden darf.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Präsident Carstens: Das Wort hat der Herr
Abgeordnete Gattermann.
Gattermann (FDP) : Herr Präsident! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Herr Kollege
Francke, Sie haben das Verhalten der
Bundesregierung, des früheren Bundesministers und des
jetzigen Bundesministers, als „Trauerspiel" bezeichnet.
(Francke [Hamburg] [CDU/CSU] : Ich habe
den Kollegen Paterna zitiert!)
— Sie haben diesen Begriff verwendet und ihn sich
zu eigen gemacht; folglich kann ich Ihnen darauf
etwas antworten. Wenn ich es richtig sehe, dann ist
dieser aus der Literatur und Dichtung stammende
Begriff sicherlich fehl am Platze. Ich will Ihnen
zwei Punkte aus Ihrer Rede vorhalten, und dann
dürfen Sie sich hernach aus dem weiten Bereich der
Gattungen der Literatur und der Dichtung die
entsprechende Wertung dafür selbst heraussuchen.
Sie haben Herrn Minister Dr. Haack vorgeworfen,
daß er nichts zu einer Kosten-Nutzen-Analyse habe
sagen können. Bitte, bleiben Sie fair: Die CDU/CSU-
Fraktion hatte dies im Ausschuß Ende der Sitzung
gegen 16 Uhr gewünscht. Der Herr Minister hat
angeboten, daß in der nächsten Sitzung die Herren
aus den zuständigen Häusern zu dem Thema
Kosten-Nutzen-Analyse alles Notwendige sagen
würden. Dann die Behauptung aufzustellen, es könne
hierzu nichts gesagt werden, ist unfair.
Präsident Carstens: Herr Abgeordneter, gestatten
Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten
Francke (Hamburg) ?
Gattermann (FDP) : Ich gestatte.
Francke (Hamburg) (CDU/CSU) : Herr Kollege
Gattermann, darf ich in Ihr Gedächtnis zurückrufen,
und würden Sie mir darin zustimmen, wenn ich
sage, daß der Vertreter des Ministeriums, Herr
Pfeiffer, auf dezidierte mehrfache Befragung hin
geäußert hat, eine Kosten-Nutzen-Analyse sei nicht
vorhanden?
Gattermann (FDP) : Herr Pfeiffer hat erklärt, wenn
ich es recht in Erinnerung habe, daß es natürlich
außerordentlich schwierig sei, exakte Werte zu
diesem Bereich anzugeben, da hier ganz einfach
empirisches Wissen, Erfahrungswissen, fehlt. Das
bedeutet aber nicht, daß die Herren im
Finanzministerium und die Herren Techniker in diesen
Bereichen nicht sehr genaue — allerdings auf
Schätzungen beruhende — Überlegungen und Berechnungen
angestellt hätten, und es ist unwidersprochen
angekündigt worden, daß dies in der nächsten
Ausschußsitzung vorgetragen werden soll.
Präsident Carstens: Herr Abgeordneter, gestatten
Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten
Kolb?
Gattermann (FDP) : Man sollte nie
Vorbemerkungen machen; dann gibt es so viele Zwischenfragen,
daß man gar nicht mehr zu seinen eigenen
Ausführungen kommt.
Präsident Carstens: Sie sind noch bei der
Beantwortung der vorigen Zwischenfrage? Dann bitte ich
um Entschuldigung.
Gattermann (FDP) : Ich gestatte aber gern auch die
Frage von Herrn Kolb.
Präsident Carstens: Bitte sehr.
Kolb (CDU/CSU) : Herr Kollege Gattermann, wenn
wir Heizenergie sparen wollen,' liegt doch die
einzige Chance in der Einführung neuer Technologien.
Sie wissen, was dies kostet. Das geht über 12 000
DM hinaus. Aber dort können wir tatsächlich
nachrechnen, was wir sparen, während wir bei neuen
Fenstern und ähnlichen Dingen nie eine Kosten-
Nutzen-Rechnung aufstellen können. Ich frage Sie:
Stimmen Sie hier also Heizenergiesparmaßnahmen
durch Einführung neuer Techniken zu, oder wollen
Sie ein Gipserprogramm?
Gattermann (FDP) : Ich stimme der Förderung von
Heizenergieeinsparungen durch moderne Techniken
selbstverständlich zu, Herr Kollege Kolb; ich komme
darauf später noch zu sprechen.
Ein zweiter Punkt, Herr Kollege Francke: Sie
polemisieren unter Hinweis auf Art. 104 a Abs. 4
des Grundgesetzes gegen das Instrument der Bund-
Länder-Vereinbarungen, ohne zu überlegen, daß
sich die Kritik, die vom Bundesrat insoweit
vorgebracht worden ist, letztendlich auch gegen die
gesetzliche Regelung von Mischfinanzierungen richtet.
Denn der Kritikpunkt ist, daß das föderative System
zunehmend durch diese Mischfinanzierungen
gefährdet werde, weil der eigene finanzielle
Handlungsspielraum der Länder durch die gesetzliche oder
vertragliche Bindung von Komplementärmitteln
ungebührlich eingeschränkt werde. Dies ist ein
verfassungsrechtliches Problem, das man nicht leugnen
kann, das man auch nicht wegschieben kann, für das
man eine Lösung wird finden müssen. — Aber dies,
meine Damen und Herren, mögen der Vorbemerkun
-
gen genug sein.
Ich möchte an die Geburtsstunde dieses Ersten
Gesetzes zur Änderung des
Wohnungsmodernisierungsgesetzes erinnern. Das war, wenn ich mich
recht entsinne, der 15. September 1977, als die
Bundesregierung den Ländern das Angebot
unterbreitete, im Rahmen einer Bund-Länder-Vereinbarung
dieses Energiesparprogramm im Volumen von 4,35
Milliarden DM bei gemeinsamer Finanzierung
aufzulegen. Erinnern Sie sich bitte an die Diskussionen
der damaligen Monate darüber, welche
konjunkturpolitischen Maßnahmen ergriffen werden müßten,
nachdem sich abgezeichnet hatte, daß weder die
Wachstumsprognosen für das Jahr 1977 aufgehen
noch die Arbeitslosigkeit den prognostizie rten
Verlauf nehmen würden. Konjunkturpolitische
Überlegungen waren also zum damaligen Zeitpunkt
maßgeblich für den Entschluß, das Programm zur
Förderung heizenergiesparender Baumaßnahmen zu
jenem
Zeitpunkt und schnell aufzulegen.
Daran ändert natürlich die Tatsache nichts, daß
es sich nicht um ein ausschließlich
konjunkturpolitisch orientiertes Programm gehandelt hat, sondern
die Bundesregierung hier — wie auch schon bei
dem Programm zur Förderung von
Zukunftsinvestitionen — den bewährten und richtigen Weg
weiterging, Konjunkturprogramme zugleich mit dem nach
anderen politischen Zielsetzungen Notwendigen und
Richtigen zu verbinden, und das waren und sind
hier die unleugbaren energiepolitischen
Notwendigkeiten.
Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, die
konjunkturpolitische Landschaft exakt sieben
Monate später sieht nicht sehr viel günstiger aus,
(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Bei d e r
Regierung!)
selbst wenn wir erfreut anmerken können, daß das
Tief in der Auftragslage in der Bauindustrie
überwunden zu sein scheint; wir wissen allerdings nicht,
ob dies auf die Dauer so sein wird. Jedenfalls ist
auch die konjunkturpolitisch relevante Seite dieses
Gesetzes nach wie vor aktuell, und das sollten wir
bei der Zeit, die wir uns für die Beratung dieses
Gesetzes nehmen, bedenk -en.
Herr Kollege Francke, ich will hier trotz Ihrer
Ausführungen zu der gescheiterten Bund-Länder-
Vereinbarung keine Vergangenheitsbewältigung
betreiben. Ich will nicht darüber rechten, ob die seit
langem bekannte verfassungsrechtliche Problematik
der Mischfinanzierungen nun ausgerechnet bei
diesem Konjunkturprogramm zum die Maßnahme
blokkierenden Streitgegenstand erhoben werden mußte,
(Zustimmung bei der SPD)
zumal diese Bund-Länder-Vereinbarung nur auf ein
Jahr konzipiert war, damit wir während der Laufzeit
der Vereinbarung jenes
Mischfinanzierungsprogramm in Ruhe auf eine gesetzliche Grundlage
stellen könnten.
Wir haben jedenfalls — und dies war der Sinn
meiner Ausführungen — nicht sehr viel Zeit, dieses
Gesetz zu beraten. Die Bundesregierung will es noch
vor der Sommerpause in Kraft setzen, und die FDP-
Fraktion wird alles tun, um die Bundesregierung bei
dieser Absicht zu unterstützen.
Sie wissen, daß wir die erforderlichen Mittel im
Bundeshaushalt 1978 eingestellt haben. Sie wissen,
daß verschiedene Länder das gleichfalls getan
haben. Wir müssen diese Sache jetzt in Gang bringen,
selbst wenn die eine oder die andere flankierende
Maßnahme nachgeschoben werden muß. Wir haben
seit nunmehr sieben Monaten einen nahezu
kompletten Attentismus der Investoren für
heizenergiesparende Baumaßnahmen zu konstatieren. Wer sich
diesen Schuh anziehen muß, will ich auch wiederum
nicht noch einmal expressis verbis sagen, weil ich
keine Vergangenheitsbewältigung betreiben will.
Aber die Betroffenen draußen im Lande wissen es.
Es geht ja nun so weiter. Sie wissen, wir haben
lange überlegt, ob der vorliegende Gesetzentwurf
wegen der Eilbedürftigkeit von den Koalitionsfrak
-
tionen oder von der Bundesregierung eingebracht
werden soll. Man hat sich schließlich für die
vorherige Anhörung des Bundesrates entschieden. Dabei
leitete uns die optimistische Annahme, daß
überschaubare Kritikpunkte und Anregungen des
Bundesrates im Beratungsgang des Bundestages hätten
gebührend und zufriedenstellend berücksichtigt
werden können, so daß ein Vermittlungsverfahren
überflüssig geworden wäre. Das war unsere
optimistische Annahme, nachdem im Rahmen der letztlich
gescheiterten Verhandlungen über die Bund-Länder-
Vereinbarung jedenfalls keine prinzipielle Kritik an
dem vorgesehenen direkten Zuschußsystem
vorgebracht worden war. Aber auch hier haben wir uns
natürlich getäuscht; 'denn wenn ich die Kritik des
Bundesrates werte, kommen mir persönlich
ernsthafte Zweifel, ob trotz allen Bekenntnisses für die
energiepolitisch richtige Zielsetzung wirklich
ernsthaft die Bereitschaft besteht, an diesem Gesetz
konstruktiv mitzuarbeiten, damit es noch vor der
Sommerpause kurzfristig in Kraft gesetzt werden kann.
(Beifall bei der FDP und der SPD — Dr.
Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Sie sind doch
auch für steuerliche Erleichterungen, Herr
Gattermann!?)
— Ich komme darauf zu sprechen und werde das
mit der von Ihnen gewünschten Deutlichkeit zum
Ausdruck bringen, Herr Kollege Jahn.
Die Bundesratskritik enthält drei Gesichtspunkte
grundsätzlicher Art, die meine Skepsis begründen.
Da ist nach wie vor das Verfassungsargument der
Gefährdung des Föderalismus, hinter dem sich die
Furcht verbirgt, den eigenen finanziellen
Handlungsspielraum durch gesetzliche Bindung von
Komplementärmitteln zu sehr einzuengen. Bitte glauben Sie
nicht, daß die FDP-Fraktion für diese Überlegungen
kein Verständnis hätte. Man sollte aber die uns aus
konjunkturpolitischen und energiepolitischen
Gründen auferlegte Pflichterfüllung nicht mit diesem
grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Problem
belasten, das allgemein erkannt ist und das wir
losgelöst vom Einzelfall sicherlich auch einer
angemessenen und richtigen Lösung zuführen werden.
Das zweite ist, daß vom Grundsatz her die Unlust
sichtbar wird, den notwendigen
Finanzierungsbeitrag für dieses Gesetz zu leisten. Als es hieß, der
Bund wolle die Einnahmen aus der beabsichtigten,
gleichfalls energiepolitisch motivierten Anhebung
der Heizölsteuer zur Finanzierung des Anteils an
den Kosten dieses Gesetzes einsetzen, da sagte man
— durchaus noch verständlich, Herr Kollege
Schneider —, die Länder könnten das Gesetz so nicht
mittragen, weil es nicht angehe, daß sich der Bund für
seinen Finanzierungsanteil Mehreinnahmen
verschaffe, die Länder aber ihren Beitrag zu Lasten
anderer Länderaufgaben erbringen müßten. Als dann
aber dieser Irrtum ausgeräumt worden war — weil
eventuelle Mehreinnahmen aus der
Heizölsteuererhöhung weder der Höhe nach ausreichend sind
noch überhaupt für diesen Zweck zur Verfügung
stehen —, da hieß es, das gehe nun auch wiederum
nicht; denn jetzt würde der Bund seine
Aufwendungen zur Finanzierung des Gesetzes ja voll in die
Verhandlungen über die Verteilung der
Umsatzsteuer einbringen. Für den unbefangenen Betrachter
ergibt sich daraus der Verdacht, daß man trotz aller
Lippenbekenntnisse im Grundsatz jedenfalls noch
nicht voll bereit ist, den erforderlichen
Finanzierungsbeitrag zu leisten.
Wenn man etwas polemisch sein wollte, könnte
man die Frage stellen, ob den Bundesrat bei dem
Vorschlag der überwiegegnden steuerlichen Lösung
nicht vielleicht auch der Gedanke leitet, auf diese
Art und Weise die Gemeinden mit 14 % an der
Finanzierung zu beteiligen. Zwar ist eben von Herrn
Kollegen Schneider schon gesagt worden, daß hier
natürlich wieder ein Ausgleich geschaffen werden
müsse. Aber darüber haben wir gestern ja lange
und ausführlich diskutiert, daß man das nicht
einseitig und isoliert sehen kann, sondern daß hier das
Gesamtfinanzierungskorsett von Bund, Ländern und
Gemeinden berücksichtigt werden muß. Ich hoffe,
ich täusche mich bei dieser skeptischen Beurteilung.
Der dritte Punkt, der meine Skepsis begründet, ist,
daß eventuell — von welcher Seite auch immer —
der unheilvolle ideologische Streit darüber wieder
aufgewärmt werden könnte, ob Anreize für
notwendige Investitionen durch
Abschreibungserleichterungen oder durch direkte Investitionszuschüsse
geschaffen werden sollen. Sie wissen — jedenfalls
erkennt man es, wenn man sich von Ideologie löst —,
es gibt mehr oder minder gute Argumente für und
gegen den einen oder anderen Standpunkt, je
nachdem, welche Investitionen angereizt werden sollen,
welcher Kreis von Investoren in Betracht kommt und
welches Gesamtinvestitionsvolumen man mit
welchem Mitteleinsatz anstrebt. Ich will diesen
Problemkreis hier nicht weiter erörtern; dazu ist nicht Zeit
und Gelegenheit. Wir wollen lediglich an alle
Seiten appellieren, hier keine Grundsatzpositionen
aufzubauen.
(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Wofür
sind Sie denn?)
Die Bundesregierung jedenfalls hält keine
Grundsatzpositionen besetzt. Der derzeitige
Abschreibungskatalog des § 82 a der Einkommensteuer-
Durchführungsverordnung, der Erlaß des
Bundesfinanzministers vom 28. Februar 1978 zur
Behandlung von Erhaltungsaufwand bei Eigenheimern,
insbesondere aber die Kabinettsbeschlüsse vom
vergangenen Mittwoch, belegen dies zweifelsfrei.
Aber lassen Sie mich zum eigentlichen
Gesetzentwurf kommen. Die FDP-Fraktion unterstützt
nachhaltig die energiepolitische Zielsetzung, aber auch die
konjunkturpolitischen Absichten des Entwurfs. Eine
vernünftige, die vorhandenen Ressourcen
berücksichtigende, Abhängigkeiten minimierende
Energiepolitik erfordert unabweisbar konsequente
Energieeinsparungen. Daß dabei die Gebäudeheizung mit einem
Anteil von nahezu 40 % der geeignete Ansatzpunkt,
ein wesentlicher Ansatzpunkt ist, liegt auf der Hand.
Wenn wir berücksichtigen, daß mindestens bis 1973,
letztlich aber bis in das Jahr 1977 hinein,
Energieeinsparungsüberlegungen bei der Errichtung und
Unterhaltung unserer Gebäude kaum eine Rolle
gespielt haben, wird offenkundig, daß energiesparende
Baumaßnahmen selbst dann eine Daueraufgabe sind,
wenn bei der Neu- und Ersatzproduktion von
Gebäuden jetzt von vornherein optimal energiesparend
gebaut wird. Es ist auch offenkundig, daß eine
Aufgabe dieser Größenordnung ohne durchgängige
private Investitionsbereitschaft aller
Gebäudeeigentümer auf absehbare Zeit nicht gemeistert werden
kann.
Und es ist schließlich eine Tatsache, daß die
Bereitschaft der Eigentümer zur Durchführung
nachträglicher heizenergiesparender Baumaßnahmen an
sich noch nicht sonderlich weit verbreitet ist. Dafür
gibt es mehrere Gründe, nämlich, weil sich
angesichts der Energiepreissituation solche
Bauinvestitionen durch Einsparungen an Heizkosten allein nicht
in interessanter Zeit amortisieren; ferner, weil die
Abschätzung des Zeitpunktes von
Ressourcenerschöpfung selbst beim 01 Zeiträume umfaßt, die der
einzelne noch nicht unbedingt für sich als
bedrohlich empfindet und gern von sich wegschiebt, und
schließlich, weil das sich aus internationalen
Abhängigkeiten ergebende Risiko dank des Erfahrungs
-
wissens der letzten 30 Jahre vom einzelnen nicht
sehr hoch eingeschätzt wird, wenn man sich dieses
Risikos überhaupt bewußt ist. Wir haben den
Eindruck, daß der Ölpreisschock mit autolosen
Sonntagen fast schon vergessen ist.
Es ist deshalb die Aufgabe einer
verantwortungsbewußten Regierung, es ist Aufgabe des Staates, so
interessante ökonomische Anreize für solche
Investitionen zu schaffen, daß sie breit in Angriff
genommen werden. Unter dieser Zielsetzung läßt der
derzeitige Wortlaut des Entwurfs in der Tat noch
einige Fragen offen, die auch wir gern beantwortet
sähen. Wir können nach den Kabinettsbeschlüssen
vom Mittwoch mit Befriedigung feststellen, daß die
Bundesregierung mit ihrer Entscheidung den Weg
zur Beantwortung solcher Fragen aufgezeigt hat.
Ich will hier nur drei Bereiche ganz kurz
ansprechen. Da ist erstens im steuerlichen Bereich die
Frage, warum für zum Betriebsvermögen gehörende
Wohnungen die Abschreibungsvergünstigungen aus
§ 82 a der Einkommensteuer-
Durchführungsverordnung nicht zur Verfügung stehen sollen, warum sie
für eigengenutzte Eigentumswohnungen und Eigen
heime nur auf der vergleichsweise unsicheren
Grundlage des Erlasses vom 28. Februar 1978 zur
Verfügung stehen, warum solche
Abschreibungserleichterungen insgesamt nur für vor dem 1. Januar 1957
fertiggestellte Gebäude in Frage kommen und
warum, moderne alternative Heizsysteme nicht
sonderabschreibungsfähig sind, obwohl doch durch alle
diese Dinge in erheblichem Umfang Heizenergie
gespart werden könnte.
Im Mietpreisrecht ist es die Frage, warum der
Vermieter frei finanzierter Wohnungen und von
Althauswohnungen den Mieter, dem die Vorteile der
Heizenergieeinsparung zufließen, nur eingeschränkt
und bedingt über die Miete zur Mitfinanzierung
heranziehen kann.
Da ist drittens im allgemeinen Mietrecht die
Frage, warum es unterschiedliche gesetzliche
Regelungen über die Duldungspflicht gibt — je nachdem, ob
die heizenergiesparenden Maßnahmen öffentlich
gefördert sind oder nicht.
Mit der angebotenen Hilfe der Bundesregierung
werden wir im Gesetzgebungsverfahren versuchen,
auf diese Fragen die richtigen Antworten zu finden.
Wir sind allerdings angesichts der von der
Bundesregierung genanten Eckwerte der Meinung und der
Hoffnung, daß es nicht notwendig werden wird,
einzelne Bereiche nachzuschieben.
Präsident Carstens: Herr Abgeordneter, Ihre
Redezeit ist an sich schon abgelaufen. Aber ich frage
Sie trotzdem, ob Sie eine Frage des Herrn
Abgeordneten Jahn zulassen wollen.
Gattermann (FDP) : Ich bin zwar gleich am Schluß,
aber bitte!
Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) : Herr Kollege
Gattermann, nachdem der Innenminister des Landes
Nordrhein-Westfalen, Herr Hirsch, sich gestern
gegen weitere steuerliche Erleichterungen
ausgesprochen hat, habe ich die verständliche Frage an Sie, ob
Sie ihm in dieser Hinsicht folgen oder ob Sie sich
auf den Boden dessen stellen, was der zuständige
Minister heute vorgetragen hat.
Gattermann (FDP) : Herr Kollege Jahn,
selbstverständlich stehe ich hinter dem, was diese
Bundesregierung beschlossen hat, und das steht auch voll
mit meiner persönlichen Überzeugung in Einklang.
Nur müssen wir dabei folgendes sehen. Sie
sprechen z. B. immer von „gleichgewichtiger Lösung".
Ich meine, daß der jetzt vorgesehene Rahmen von
1,5 Milliarden DM auf keinen Fall überschritten
werden sollte. Denn Sie müssen ja sehen, daß es
bereits eine Reihe steuerlicher Maßnahmen
zugunsten heizenergiesparender Baumaßnahmen gibt: das,
was jetzt schon nach § 82 a gefördert wird, das,
was über den Erlaß vom 28. Februar gefördert wird.
Das alles sind ja doch schon bei den
Steuermindereinnahmen ganz beachtliche Brocken. Wenn Sie
zusätzlich noch die Möglichkeit einbeziehen, bei
heizenergiesparenden Baumaßnahmen — was dort
oft vorkommt — den größten Teil der
Investitionen über Erhaltungsaufwand sofort im ersten Jahr
abzuschreiben, dann kommen Sie in der Addition
da allein schon auf Werte, die unseren ganzen
Programmrahmen ausfüllen würden. Wenn da nun
noch 1,5 Milliarden aufgesattelt werden, dann
haben Sie nicht nur eine gleichgewichtige Lösung,
sondern bereits eine Überparität zugunsten von
steuerlichen Maßnahmen.
(Beifall bei' der FDP und der SPD —
Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Meine
Frage haben Sie nicht beantwortet!)
— Ich stehe zu dem, was Herr Haack hier gesagt
hat. Ich kenne die Worte von Burkhard Hirsch
nicht. Aber wenn er dies so gesagt hat, werde ich
bei der nächsten Gelegenheit dies mit ihm
diskutieren.
Die FDP goutiert die Modifizierung und
Ergänzung des vorliegenden Entwurfs im Sinne einer
sorgfältig aufeinander abgestimmten alternativen
Förderung durch Direktzuschüsse und
Abschreibungserleichterungen. Dies nicht nur, weil etwas
anderes bei den gegebenen
Mehrheitsverhältnissen gar nicht möglich wäre. Der steuerliche Teil
des Programmes, der den Rahmen von 1,5
Milliarden DM auf keinen Fall überschreiten sollte, wird,
wenn auch etwas weniger feinstrukturiert,
unbürokratisch und schnell greifen. Die FDP wird alles
tun, damit nach der Phase des Redens über
Heizenergieeinsparung nun auch gehandelt wird.
Fürwahr, die Aufgabe ist ernst und groß genug.
(Beifall bei allen Fraktionen)
Präsident Carstens: Meine Damen und Herren,
weitere Wortmeldungen liegen nicht mehr vor.
Ich schließe die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, den
Gesetzentwurf auf Drucksache 8/1692 an den Ausschuß
für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau —
federführend —, an den Finanzausschuß und den
Ausschuß für Wirtschaft — mitberatend — und
gemäß § 96 unserer Geschäftsordnung an den
Haushaltsausschuß zu überweisen. Ist das Haus damit
einverstanden? — Das ist der Fall. Dann ist das
so beschlossen.
Ich rufe nunmehr Punkt 20 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau
Dr. Neumeister, Immer (Altenkirchen),
Spitzmüller und Genossen
Rheumabekämpfung
— Drucksache 8/1542 —
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? —
Zur Begründung Frau Abgeordnete Dr. Neumeister.
Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) : Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach
einer Pause von fast zwei Jahren beschäftigt sich das
Parlament wieder mit dem Problem einer
wirkungsvollen Rheumabekämpfung. Bereits vor etwa zwei
Jahren hatte die CDU/CSU-Fraktion die
Bundesregierung in einem Entschließungsantrag aufgefordert,
eine Sachverständigenkommission, bestehend aus
Vertretern von aktiv an der Rheumabekämpfung be
-
teiligten Verbänden sowie Vertretern von Kranken-
und Rentenversicherung, einzusetzen, deren
Aufgabe es sein sollte, Untersuchungen durchzuführen und
Vorschläge zu erarbeiten, um eine gezielte
Rheumabekämpfung zu erreichen. Dieser Antrag ist wegen
Beendigung der Legislaturperiode leider nicht mehr
in die parlamentarische Beratung gegangen.
(Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein
[CDU/CSU] : Außerdem paßte er einigen
Leuten auch nicht!)
— Das stimmt.
Heute nun kommt die Initiative wieder — wie vor
dreieinviertel Jahren, damals mit einer
interfraktionellen Kleinen Anfrage — aus allen drei
Fraktionen. Dies zeigt, wie wichtig es den Politikern aus
allen drei Parteien ist, das Problem der
Rheumabekämpfung endlich in den Griff zu bekommen.
Seit der interfraktionellen Kleinen Anfrage vom
November 1974, die im März 1975 beantwortet
wurde, hat sich an den Problemen, die einer wirksamen
Rheumabekämpfung entgegenstehen, kaum etwas
geändert. Noch immer fehlt es an einer
aussagefähigen Statistik über die Häufigkeit der einzelnen
rheumatischen Erkrankungen und die Kosten der
Renten- sowie der Krankenversicherungsträger. So
verfügen wir heute lediglich über statistische
Materialien aus dem Bereich der gesetzlichen
Rentenversicherung und der Allgemeinen
Ortskrankenkassen. Diese Statistiken aber sind — wie die
Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage
aus dem Jahre 1975 bereits selbst feststellte —
lediglich Geschäftsstatistiken.
Aus den Erhebungen der Ortskrankenkassen
ergeben sich für 1976 mehr als ca. 600 000
Arbeitsunfähigkeitsfälle infolge rheumatischer Erkrankungen
und über 12 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage. Im
Vergleich zum Jahre 1975 bedeutet dies eine
Steigerung von 50 000 Arbeitsunfähigkeitsfällen und
von 1 Million Arbeitsunfähigkeitstagen — und dies,
obwohl die Anzahl der erfaßten Versicherten 1976
im Vergleich zu 1975 geringer war. Fachleute
rechnen sogar mit jährlich mindestens 800 000
Erkrankungsfällen und ca. 15 Millionen
Arbeitsunfähigkeitstagen.
Hierbei muß man aber wieder berücksichtigen,
daß dies lediglich Zahlen der Ortskrankenkassen
sind. Die Gesamtzahl der Arbeitsunfähigkeitstage
liegt wesentlich höher. Bereits 1971 sind 32,35
Millionen Arbeitsunfähigkeitstage durch rheumatische
Erkrankungen angefallen, wodurch ein Gesamtverlust
am Bruttosozialprodukt in Höhe von 12,9 Milliarden
DM entstanden ist. Diese Zahlen dürften heute
jedoch wesentlich höher liegen
Etwas schwieriger ist es, Zahlenangaben, die den
rheumatischen Formenkreis betreffen, aus der
Statistik der Träger der gesetzlichen
Rentenversicherung zu entnehmen, weil dort die Gesamtgruppe der
Erkrankungen der Bewegungsorgane aufgeführt ist.
Allerdings ist davon auszugehen, daß etwa 90 %
der erfaßten Fälle auf Erkrankungen des
rheumatischen Formenkreises entfallen.
Mit diesen Informationen, meine Damen und
Herren, läßt sich feststellen, daß im Jahre 1976 bei
30,7 % männlichen und 35,1 %weiblichen
Arbeitern sowie bei 25,4 0/o männlichen und 36,1 %
weiblichen Angestellten stationäre Heilbehandlungen
durch Erkrankungen der Bewegungsorgane
notwendig wurden.
Bei den Berufs- und
Erwerbsunfähigkeitsrentenzugängen stehen Erkrankungen der
Bewegungsorgane nach Herz- und Kreislauferkrankungen an
zweiter Stelle. Für das Jahr 1976 läßt sich eine
solche frühzeitige Berentung bei 12,5 %der
Männer und 15,8 % der Frauen feststellen. Generell kann
man aber sagen, daß das Ausscheiden aus dem
Erwerbsleben infolge rheumatischer Erkrankungen
etwa 7 bis 10 Jahre vor Erreichen der Altersgrenze
erfolgt. Berücksichtigt man weiter, daß durch
rheumatische Erkrankungen im allgemeinen keine
wesentliche Verkürzung der allgemeinen
Lebenserwartung bedingt ist, so bedeutet das, daß Erkrankungen
des rheumatischen Formenkreises durch die daraus
resultierende Länge der Rentenzahlungen für die
Rentenversicherer eine größere Bedeutung
gegenüber den Krankheiten zukommt, die in der
Arbeitsunfähigkeitsstatistik und in der Zahl der
Rentenzugänge vor den rheumatischen Krankheiten liegen,
also Erkrankungen der Herz- und Kreislauforgane.
(Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein
[CDU/CSU]: So ist es!)
Diese Daten lassen erkennen, daß durch
rheumatische Erkrankungen nicht nur die wirtschaftliche
Lage der Betroffenen, sondern auch das gesamte
Volksvermögen erheblich belastet wird. Sie
verursachen durch Behandlung, Wiederherstellung,
Arbeitsausfall und Frühinvalidität weit höhere
Kosten als irgendeine andere Krankheit.
Will man dem Problem rheumatischer
Erkrankungen mit ihren Folgen konsequent zu Leibe rücken,
so ist zunächst als Grundlage für eine umfassende
sozialmedizinische und ökonomische Beurteilung
der Volkskrankheit Rheuma eine aussagefähige
Statistik über die Häufigkeit der einzelnen
rheumatischen Erkrankungen und die Kosten der Kranken
-
sowie der Rentenversicherungsträger notwendig. Die
Bundesregierung wird daher aufgefordert, für die
Erstellung einer solchen Statistik Sorge zu tragen,
nachdem sie bereits 1975, also vor über drei
Jahren, in ihrer Antwort auf die interfraktionelle Kleine
Anfrage mangels einer solchen Statistik nicht alle
Fragen beantworten konnte.
Die Zunahme von rheumatischen Erkrankungen
kann nur dann wirklich eingedämmt werden, wenn
von verantwortlicher Seite — damit sind nicht
zuletzt die Politiker gemeint — die klinische
Forschung über Ursachen, Art und Verlauf der
Krankheiten des rheumatischen Formenkreises
vorangetrieben werden und endlich eingesehen
wird, daß die Rheumatherapie eine Langzeittherapie
ist, bei der eine der wichtigsten Maßnahmen darin
besteht, den Patienten als aktiven und
verantwortungsbewußten Partner zu gewinnen, der
Verständnis für die Krankheit, aber auch für die
Therapie aufbringt. Dies ist jedoch nur durch eine
verbesserte Gesundheitserziehung und -aufklärung
sowohl von Rheumapatienten als auch der gesamten
übrigen Öffentlichkeit möglich.
Die heutige Situation ist dadurch gekennzeichnet,
daß häufig das einzig Gemeinsame aller
Rheumakranken eine nicht unbegründete Skepsis
gegenüber der therapeutischen Beeinflußbarkeit ihrer
Krankheit ist. An die Öffentlichkeit wagen sich
Rheumatiker selten; viele schämen sich ihrer
Behinderung, was daher kommen mag, daß die
Gesellschaft nicht verständnisvoll und hilfsbereit reagiert.
Schließlich wirkt die Tatsache, daß im weitesten
Sinne jeder dritte Einwohner der Bundesrepublik
Deutschland unter rheumatischen Beschwerden
leidet, auf die Öffentlichkeit offenbar beruhigend;
etwas so Häufiges ist eigentlich schon wieder
normal: fast jeder leidet darunter, und Verschleiß ist
ja ohnehin bekanntermaßen unvermeidlich.
Für die Zukunft ist es somit unbedingt
erforderlich, daß erstens die Öffentlichkeit mehr als bisher
über die Probleme der Rheumakranken informiert
wird, um durch diese Aufklärungsarbeit den
rheumatischen Formenkreis vom Makel der
unbeeinflußbaren Krankheit zu befreien. Zweitens müssen
die Rheumakranken selbst zu vermehrter Mithilfe
und Eigenverantwortung angeregt werden. Die
Bundesregierung ist daher aufgefordert, eine gezielte
und umfassende Information der Öffentlichkeit und
der betroffenen Menschen über die Bedeutsamkeit
der Rheumaerkrankungen sowie die therapeutischen
und versicherungsrechtlichen Möglichkeiten zu
veranlassen.
In diesem Zusammenhang wäre es interessant, zu
erfahren, wie weit die von der Bundesregierung in
ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage aus dem Jahre
1975 angekündigten Versuche gediehen sind,
zusammen mit der Deutschen Rheumaliga — ich
zitiere mit Genehmigung des Herrn Präsidenten
wörtlich — „neue Ansätze für die gesundheitliche
Aufklärung" zu erschließen und „unter
Berücksichtigung von Erfahrungen des Auslandes über die all-.
gemeine Information hinaus eine
zielgruppenorientierte Unterrichtung von Risikopatienten zu
erreichen".
(Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein
[CDU/CSU]: Sehr gut!)
Ein weiterer in seiner Bedeutung heute noch weit
unterschätzter wichtiger Punkt ist die Einsicht, daß
eine fachlich qualifizierte Präventivbehandlung vor
die bislang dominierende Rehabilitation gesetzt
werden muß; dies wird auch durch die so oft
angesprochene Kostenexpansion unseres
Gesundheitswesens immer notwendiger. Eine solche
Prioritätenverschiebung ist aber mit einer grundlegenden
Umstrukturierung oder sogar Neuordnung der Erfassung
und Behandlung der Rheumaerkrankungen
gleichbedeutend. Sinnvolle präventive Maßnahmen lassen
sich nämlich nur dann wirkungsvoll durchführen,
wenn Möglichkeiten geschaffen werden, um eine
tägliche, gezielte, vor allem physikalische Therapie
zu gewährleisten. Außer leistungsfähigen
Rheumakliniken sind damit insbesondere auch
Rheumaabteilungen an kleineren Krankenhäusern in der
Nähe des Wohnorts der Patienten erforderlich,
wobei die Notwendigkeit besteht, .daß in stärkerem
Maße als bisher eine ausreichende Zahl von
rheumatologischen Betten und entsprechenden
Abteilungen in die einzelnen Krankenhausbedarfspläne
aufgenommen werden. Für eine früh einsetzende,
kontinuierlich durchgeführte Therapie sind
außerdem ambulante Betreuungs- und
Beratungsmöglichkeiten durch niedergelassene Ärzte, die sich über
den Problemkreis einer gezielten
Rheumabekämplung selbstverständlich fortbilden müssen,
unerläßlich. Hierbei ist nicht nur der Grundsatz der
Neuorientierung, sondern vor allem der einer
Koordinierung und Erweiterung des Vorhandenen zu
beachten, d. h. des nahtlosen Ubergangs von klinischer
Behandlung in die ambulante Behandlung durch
niedergelassene Ärzte. Ebenso ist eine enge
Zusammenarbeit mit Krankengymnastikern,
Beschäftigungstherapeuten und Masseuren anzustreben.
In diesem Zusammenhang wäre es sicherlich
sinnvoll, das von führenden deutschen Rheumatologen
vorgeschlagene Organisationsmodell eines Rheuma
-
Zentrums, z. B. in Hannover, durch das eine
Koordination von Patientenberatung, physikalischer
und medikamentöser Behandlungsmethoden,
orthopädischer und chirurgischer Maßnahmen erreicht
werden soll, auf seine Verwendungsmöglichkeit in
der Rheumatikerbetreuung in der Bundesrepublik
Deutschland zu überprüfen und seine
Verwirklichung — unter Auswertung von Erfahrungen des
Auslandes — tatkräftig zu unterstützen.
Bei all diesen Vorschlägen ist jedoch zu
berücksichtigen, daß in der Bundesrepublik Deutschland
das für eine optimale Versorgung der
Rheumakranken erforderliche Fachpersonal in der benötigten
Anzahl bisher nicht vorhanden ist. Es besteht
daher die vordringliche Notwendigkeit der Aus-,
Weiter- und Fortbildung solcher Fachkräfte.
Erfreulich ist, daß bei den Ärzten der Bann
gebrochen zu sein scheint und die Bereitschaft, eine
Teilgebietsbezeichnung „Rheumatologie"
einzuführen, zu erkennen ist. Eine größere Zahl von Ärzten
mit dieser speziellen fachlichen Qualifikation ist die
beste Gewähr dafür, daß einerseits die Erforschung
der Rheumaerkrankungen intensiviert, zugleich aber
eine bessere Berücksichtigung des rheumatischen
Formenkreises bei der Aus-, Fort- und
Weiterbildung der praktischen Ärzte erfolgen kann.
Von der Bundesregierung wird erwartet, daß sie
in größerem Umfang Mittel insbesondere für die
klinische Forschung über Ursachen, Art und Verlauf
der Krankheiten des rheumatischen Formenkreises
einsetzt und Modelle für ambulante und klinische
Behandlungen sowie Maßnahmen der Beratung und
Betreuung zu unterstützen bereit ist, um so eine
frühzeitige Krankheitserkennung, rechtzeitige
Behandlung und wohnortnahe Durchführung der
notwendigen Rehabilitationsmaßnahmen in Arztpraxen
und geeigneten Krankenhäusern zu ermöglichen.
Schließlich sollte die Rheumatologie an den
deutschen Hochschulen im Bereich von Forschung und
Lehre — der Bedeutung der rheumatischen
Erkrankungen entsprechend — vertreten sein.
Ein weiterer Problempunkt, meine Damen und
Herren, ist der Umstand, daß eine
Langzeitrehabilitation von Erkrankungen des rheumatischen
Formenkreises durch den Dualismus der Zuständigkeiten
der Kranken- und Rentenversicherung erschwert
wird. Ein nahtloser Übergang zwischen den Zustän
digkeiten der einzelnen Versicherungsträger ist nicht
gewährleistet, so daß die kontinuierliche
Behandlung des chronisch Kranken in vielen Fällen nicht
erfolgen kann..
Nicht zuletzt muß aber hier die Versorgung der
Rheumakranken ohne ausreichenden
Versicherungsschutz angesprochen werden: Der Rheumakranke,
insbesondere der an einer progressiven chronischen
Polyarthritis Leidende, hat durch Länge und Schwere
der Erkrankung sehr oft keinen
versicherungsrechtlichen Anspruch mehr gegen eine Krankenkasse oder
einen anderen Versicherungsträger. Viele können
sogar wegen des Beginns der Erkrankung in der
Jugend nie einen solchen Anspruch erwerben. Für
alle diese Kranken treten dann nach dem
Bundessozialhilfegesetz die Sozialhilfeträger ein. Diese
aber sind wegen der Vielzahl der ihnen sonst
übertragenen Aufgaben gar nicht in der Lage, auch
diesen großen Personenkreis ausreichend mit zu
betreuen.
Die Bundesregierung ist daher aufgefordert, die
Erfahrungen anderer Staaten — z. B. die der Schweiz
und der USA — nicht nur im Hinblick auf spezielle
gesetzliche Regelungen im medizinischen, sondern
auch im versicherungsrechtlichen Bereich
auszuwerten und für die Praxis der Bundesrepublik nutzbar
zu machen, um für die Zukunft eine
komplikationslose Abgrenzung der Zuständigkeiten
unterschiedlicher Versicherungsträger zu erreichen.
Führend auf dem Gebiet der Rheumabekämpfung
ist die Schweiz. Dort setzte die Rheumabekämpfung
unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg ein,
nachdem 1933 in einer sehr umfassenden Statistik der
Nachweis erbracht worden war, daß der
Rheumatismus die Tuberkulose hinsichtlich Morbidität,
Behandlungskosten und Invalidisierung weit in den
Schatten stellte.
Auch in den USA sind mehr als 20 Millionen
Amerikaner von rheumatischen Erkrankungen
betroffen und stellen das Hauptgesundheitsproblem
der USA dar. Aus diesem Grunde wurde 1974 das
„nationale Arthritis-Gesetz" erlassen.
Gesetzliche Regelungen zur Rheumabekämpfung
gibt es ebenfalls in Bulgarien, Dänemark, der DDR,
Irland, UdSSR und Ungarn.
Zieht man alle bisher aus dem In- und Ausland
vorliegenden Erfahrungen in Betracht, so würden
wir auf dem Wege einer wirkungsvollen
Rheumabekämpfung sicherlich schneller weiterkommen, wenn
die Bundesregierung, wie im Entschließungsantrag
der CDU/CSU 1976 gefordert, eine
Sachverständigenkommission, bestehend aus Vertretern von aktiv
an der Rheumabekämpfung beteiligten Verbänden
sowie Vertretern von Kranken- und
Rentenversicherung, einsetzen würde. Eine solche Kommission
sollte unter anderem Vorschläge zur Verbesserung
der Rheumaforschung, zu verbesserter Prävention
und wirkungsvoller Rehabilitation, zur Ausbildung
von Fachpersonal wie auch zur Verbesserung von
Gesundheitserziehung und Aufklärung erarbeiten.
In ihren Aufgabenbereich würde außerdem die
Erarbeitung von Vorschlägen für Legislative und
Exekutive im Hinblick auf flankierende Maßnahmen in
der Gesetzgebung und Verwaltung fallen. Eine
Aktivität der Bundesregierung in dieser Richtung wäre
sehr begrüßenswert.
Da die Probleme der Rheumabekämpfung in den
letzten Jahren eher zugenommen als abgenommen
haben, ist die Bundesregierung weiter aufgefordert,
über das Ergebnis ihrer Bemühungen bis zum 31.
Dezember 1979 dem Deutschen Bundestag zu berichten.
(Beifall auf allen Seiten)
Vizepräsident Frau Funcke: Das Wort hat der
Herr Abgeordnete Immer.
Immer (Altenkirchen) (SPD) : Frau Präsidentin!
Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren!
Eigentlich müßte ich ja bei Ausführungen über diesen
Gruppenantrag im wesentlichen sagen, daß ich mich
den grundsätzlichen Ausführungen meiner
Vorrednerin anschließe. Wir könnten dann zur
Tagesordnung übergehen. Es fällt natürlich schwer, in einer
solchen Ausführung noch Besonderheiten
herauszugreifen. Das wäre in einer kontroversen Debatte
einfacher.
Ich glaube, wir sollten begrüßen, daß es hier eine
Initiative aus den drei Bundestagsfraktionen
gegeben hat, daß man hier also einmal das politische
Wollen zusammengefaßt hat. Es wird sich vielleicht
erst im Detail der Beratungen herausstellen, wo die
einzelnen Nuancen verschiedener Lösungen liegen.
Zumindest für das Problem der Rheumabekämpfung
ist es schon ein wichtiges Signal, daß alle erkannt
haben: Hier muß etwas getan werden.
Die SPD-Bundestagsfraktion steht hinter diesen
Bemühungen, weil sie weiß, daß die Summe der
rheumatischen Erkrankungen ein soziales Problem
ersten Ranges darstellt. Es geht dabei nicht nur um
die unübersehbare Kostenseite, es geht nicht nur
um Frühinvalidität, den Arbeitsausfall, es geht nicht
nur um die volkswirtschaftlichen Kosten, sondern
es geht zuerst um ein Stück Lebensqualität; denn
Rheuma ist in der Regel keine Krankheit, die zum
Tode führt, Rheuma läßt viele Menschen lebenslang
leiden.
Ich möchte die Zahlen von Frau Dr. Neumeister
nicht wiederholen, sondern faktisch als Grundlage
nehmen, denn es sind dieselben Statistiken, die auch
mir zur Verfügung stehen würden. Wir wissen aber,
daß es nicht nur ein Problem unseres Staates ist,
sondern vieler Staaten, eigentlich der ganzen Welt.
Die WHO etwa sagt, daß 4 % der Weltbevölkerung
unter Rheuma leiden, was immer das qualitativ
heißen mag. Immerhin kann man feststellen, daß
Rheuma die Volkskrankheit Nr. 1 ist oder, anders
ausgedrückt, die teuerste Krankheit der Weh.
Nach Auffassung der Initiatoren, also derer, die
das eingebracht und unterschrieben haben, durfte
das Internationale Rheumajahr 1977 nicht ohne eine
Reaktion im politischen Raum vorübergehen. Dabei
ist klarzustellen, daß mit einer solchen Initiative
die Erwartungen der Patienten, der Ärzte, auch der
Pharmaindustrie, nicht zu hoch geschraubt werden
sollten. Es kann nicht nach der Devise gehen: Der
Staat soll alle Versäumnisse der Vergangenheit
ausbügeln.
Gerade der Vorsprung anderer Staaten — Frau
Neumeister hat einige genannt, auch mit staatlichem
Gesundheitswesen — sollte all denen zu denken
geben, die auf unser freiheitliches
Gesundheitssystem schwören, ihren Nutzen aus ihm ziehen und
stets vor der Gefahr der Gleichmacherei, der
Verstaatlichung einer Sozialisierung warnen. Dann
allerdings müßte dieses System mit allen freien
Kräften aus sich heraus in der Lage sein, die drängenden
Probleme anzupacken. Warum ist z. B. die
Deutsche Rheuma-Liga aus ihrem Schattendasein bisher
nicht herausgekommen? Doch wohl, weil aus dem
privaten Bereich nicht genügend Initiative und
Bereitschaft geweckt werden konnten.
Die heute hier zur Debatte stehende Initiative soll
dazu beitragen, auch in der Bundesrepublik
Deutschland die Rheumaforschung und die Bekämpfung von
Rheuma aller Spielarten dem internationalen
Standard anzupassen. Deutschland war ja einmal in der
Rheumabekämpfung führend. Das sollte man sich
noch einmal vergegenwärtigen. Immerhin hat der
amerikanische Satiriker Mark Twain bereits in
seinem „Europabummel" 1880 aus Baden-Baden
berichtet:
Ein großer Teil dieser Leute ist aus einem
triftigen Grund da: Sie werden von Rheumatismus
geplagt und sind hier, um ihn in den heißen
Bädern auszuschwitzen. Diese Invaliden sehen
recht melancholisch aus, wie sie auf ihren
Stöcken und Krücken herumhinken. Es heißt,
Deutschland mit seinen feuchten Steinhäusern
sei die Heimat des Rheumatismus.
Nun, er selbst blickt auf Teilerfolge zurück. Er
schreibt:
Ich glaube fest daran, daß ich meinen
Rheumatismus in Baden-Baden gelassen habe.
Und er fügt hinzu:
Ich hätte gerne eine ansteckende Krankheit dort
gelassen.
Er hat sich dort offenbar nicht ganz wohl gefühlt.
Aber darüber wollen wir jetzt nicht weiter reden.
Mittlerweile ist sehr viel geschehen in der
rheumatologischen Forschung und Therapie. Ich erinnere
nur daran, daß bereits vor 70 Jahren die erste
europäische Kurklinik in Deutschland, in Bad
Aachen, gegründet wurde. Aber dann ist es um die
Rheumabekämpfung ein wenig still geworden trotz
aller guten Leistungen, die von Fachleuten und von
Kliniken erbracht worden sind. Jedoch sind die
ambulante Erfassung der Kranken, die Beratung, die
Dauerbehandlung im Wohnbereich in den anderen
vergleichbaren Staaten wie den USA, der Schweiz —
mit einer speziellen Rheuma-Gesetzgebung —, den
Niederlanden und der DDR, um nur einige zu
nennen, schneller und wirkungsvoller weiterentwickelt
worden.
Worum geht es bei dieser Initiative? Wir haben
einige Punkte, eine Mischung aus
Kompetenzmöglichkeiten für Bund und Länder, angesprochen. Das
macht die Sache natürlich schwierig. Dennoch glaube
ich, daß diese Anregungen wichtig sind. Es geht um
ein besseres statistisches Material, um eine Verbes
-
serung der Früherkennung und Frühbehandlung. Es
geht darum, die Kostenübernahme durch die
Versicherungsträger zu klären und notfalls zu
vereinheitlichen. Es geht darum, Gesetzgebung und Praxis
anderer Länder für unsere Belange zu nutzen und
das herauszuziehen, was in unserem
Gesundheitssystem, ohne es insgesamt in Frage zu stellen,
verwertet werden kann. Es geht um die Verstärkung
der Forschung.
An dieser Stelle ist anzumerken, daß die
Bundesregierung durch die drei Ministerien für Arbeit und
Sozialordnung, für Jugend, Familie und Gesundheit
und für Forschung und Technologie zwar in dieser
Weise tätig ist und ein Programm ausgearbeitet hat,
aber es ist vielleicht der Hinweis gestattet, daß man
auch den Bereich der Arbeitsmedizin stärker in die
Forschung einbeziehen müßte, weil hier ja auch die
Arbeitsplätze oder die Ursachenforschung in bezug
auf die Arbeitsplätze eine Rolle spielen.
Schließlich sollten wir auch einmal überlegen, ob
wir nicht Verbundmodelle fördern können. Ich wähle
bewußt einen anderen Begriff als „Rheuma-
Zentrum", weil man ja in den Interessenkonflikten mit
der deutschen Sprache etwas vorsichtig umgehen
muß. Wenn jemand etwas von „Zentrum" hört, meint
er schon, daß ihm das Wasser abgegraben wird. Es
geht um Verbunde. Es geht darum, daß in einem
Guß versucht wird, von den verschiedenen
Disziplinen her horizontal, aber auch vertikal Möglichkeiten
der Diagnose und Therapie, der Beratung und
Betreuung zu entwickeln, ohne unbedingt neue
Einrichtungen schaffen zu müssen. Also abgestufte,
sinnvolle Zusammenarbeit, Kooperativmodelle.
In diesem Zusammenhang ist natürlich
hinzuzufügen, daß auch eine Verbesserung der Information
notwendig ist und gefördert werden muß, wiewohl
man auch hier sagen darf, daß das nur ein
gemeinsames Bemühen sein kann zwischen staatlichen
Behörden und privaten Einrichtungen, daß man nicht
einfach sagen kann: das ist allein Sache des Staates;
dafür tun wir nichts. Wichtiger aber noch als diese
Bemerkung ist es, daß die Information so fachgerecht
und sachgerecht ausgelegt wird, daß nicht
gegengearbeitet wird, da Falschinformationen, die nur zu
Verschleierungen, zu falschen
Selbsthilfemaßnahmen und ähnlichem führen, die Beschwerden
praktisch noch verstärken.
Ich habe schon gesagt, daß in diesem Antrag
natürlich auch andere Kompetenzen angesprochen sind.
Bei der Formulierung dieses Antrags waren sich die
Initiatoren darüber im klaren, daß der Bund in
diesen Fragen nur eine sehr begrenzte Kompetenz
besitzt. Man soll ruhig darüber sprechen, daß es deshalb
auch entsprechende Probleme gab. Einmal muß man
verstehen, daß die Bundesregierung mit Recht nicht
darauf festgelegt werden wollte, gleichsam über den
Kopf der Länderfachminister hinweg Initiativen zu
entwickeln, die möglicherweise das gute Verhältnis
zwischen den Beteiligten stören könnten. Zum
anderen zeigte sich auch in diesem Hause eine gewisse
Empfindlichkeit einiger Kollegen, die nicht
einsehen wollten, daß ein solches Länderthema zur
Bundessache gemacht werden sollte. Es soll nicht
polemisch klingen, aber es ist natürlich doch
bezeichnend, daß sich leider kein Kollege der CSU
bereit erklären konnte, diesen Antrag zu
unterschreiben. Da wird eben sehr viel föderatives
Mißtrauen gehegt, was, so glaube ich, in diesem
Zusammenhang nicht begründet erscheint. Es ging uns
darum, anzuregen, es ging uns nicht darum, zentrale
Kompetenzen auszudrücken.
Ich nenne dennoch einige Punkte. Die Länder
müssen schon mitmachen, wenn es um die Bereitstellung
von Krankenhausbetten geht, wenn es um die
Einrichtung von Abteilungen geht, um diese
Kombination im Verbund überhaupt durchzuführen. Es geht
natürlich um Länderkompetenzen, wenn
rheumatologische Lehrstühle eingerichtet werden sollen, die
wiederum die Voraussetzung für eine Verbesserung
der Forschung, der Lehre, der Weiter- und
Fortbildung 'sein können. Wir haben hier einen
Nachholbedarf.
Es nützt nichts, obwohl wir das sehr begrüßen
— ich komme gleich noch kurz darauf zurück — ,
daß die Bundesärztekammer auf Beschluß des
81. Deutschen Ärztetages die
Teilgebietsbezeichnungen beschließt, wenn Fachleute fehlen, die lehren
und die weiterbilden. Wenn sie nicht da sind, steht
alles nur auf dem Papier.
Es ist in diesem Antrag trotz einiger kritischer
Bemerkungen aus bestimmten Kreisen niemals von
der Einrichtung von Ambulatorien die Rede
gewesen. Man muß eben sehr genau hinschauen, wenn
man einen Antrag liest. Es ging uns nicht darum,
jetzt an dieser Stelle einen Grundsatzstreit zu
führen, sondern es ging darum, die Therapie auf der
zentralen Ebene möglichst sinnvoll mit der örtlichen
Ebene zu verbinden, also nicht Ambulatorien,
sondern Möglichkeiten ambulanter Behandlung zu
schaffen.
Natürlich ist eine Kooperation der Ärzte
untereinander nötig. Ich möchte an dieser Stelle betonen:
Wenn sich Politiker verschiedener Richtungen einig
werden, dieses Problem anzugehen, dann kann es
natürlich wohl kaum verstanden werden, das sich
gewisse Ärzte in ihrer jeweiligen Disziplin — um
das etwas polemisch zu sagen — weiterhin einen
Verteilungskampf um Patientenquoten leisten. Das
darf ja wohl nicht sein. Es ist schon eine
Genugtuung, wenn wir feststellen können, daß die
Teilgebietsbezeichnung, die von der Bundesärztekammer
vorgelegt wird, nun wahrscheinlich auf dem
Deutschen Ärztetag beschlossen wird. Mögen dann die
Empfindlichkeiten zwischen den Gruppen endlich
einer sachlichen Zusammenarbeit weichen. Hierzu
sollte unser Antrag — ohne daß es ausgesprochen
war — auch eine Initiative geben. Wir wollten da
nicht eingreifen, wir können und wir sollten es
auch nicht. Aber das gehört dazu, wenn das alles
übereinstimmen soll.
Ich möchte am Schluß meiner Ausführungen auch
den Gesellschaften danken, die uns mit Rat und Tat
zur Seite gestanden haben und sicherlich auch in
den Beratungen dabeisein werden. Ich nenne nur
stellvertretend für viele andere die schon erwähnte
Deutsche Rheuma-Liga, die Deutsche Gesellschaft
für Rheumatalogie, den Berufsverband der
Rheumatologen aber nicht zuletzt und ganz besonders die
Rheumatologische Arbeitsgruppe Bonn, eine kleine,
informelle, aber fachlich qualifizierte Gruppe, die
uns geholfen hat und weiter helfen wird, diese
Probleme anzugehen. Wir sind weiterhin auf
Initiativen angewiesen.
Schlußbemerkung: Wir hoffen, daß mit diesen
Antirag und seiner Folgewirkung das Thema
Rheuma in der Öffentlichkeit, in Forschung und Lehre.,
aber auch in der Sozial- und Gesundheitspolitik von
Bund und Ländern nicht mehr von der Tagesordnung
verschwindet und daß Lösungen gefunden werden
damit wir die Volkskrankheit Nummer eins zum
Nutzen der Leidenden besser in den Griff
bekommen.
(Beifall auf allen Seiten)
Vizepräsident Frau Funcke: Das Wort hat der Herr
Abgeordnete •Spitzmüller.
Spitzmüller (FDP) Frau Präsident! Meine sehr
verehrten Damen! Meine Herren! In der
Öffentlichkeit hört man oft die scheinbar beruhigende
Parole: An Rheuma stirbt man nicht, mit Rheuma
kann man 90 Jahre werden.. Diese Aussage ist zwar
nicht unrichtig; aber sie ist in ihrer Einseitigkeit
eine typische Halbwahrheit. Die vielfältigen
Leiden und Ausfallserscheinungen des sogenannten
rheumatischen Formenkreises in allen Schichten
und Altersstufen der Bevölkerung, also nicht etwa
nur bei alten oder sehr alten Menschen, stellen
vielmehr menschlich, medizinisch und finanziell
eine gesundheitspolitische Aufgabe erster Ordnung
dar. Millionen von 'Bürgern sind von solchen
Leiden meist über lange Jahre hinweg betroffen.
Hunderttausende davon leiden an schweren
rheumatischen Erscheinungen. Wir sollten statt dessen
besser und richtiger sagen: Mit Rheuma leben heißt,
mit Schmerzen leben.
(Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein
[CDU/CSU]: So ist es!)
Menschlich im Vordergrund steht bei den
meisten Rheumaerkrankungen daher der schleichende
Verlust an Lebensqualität, eines Gutes, das zu
Recht in den letzten Jahren immer mehr
Beachtung findet. Es wäre eine freudlose
Lebensphilosophie, vom Leben in erster Linie zu verlangen, daß
es lange dauert. Es kommt vielmehr darauf an, das
Leben lebenswert zu machen und zu erhalten. Der
bekannte südafrikanische 'Chirurg Professor
Barnard, der selbst seit einigen Jahren an Arth ritis
leidet, hat einmal darauf hingewiesen, die moderne
Medizin stelle fälschlicherweise zu sehr auf die
Lebenslänge statt auf die Lebensqualität ab.
Daher mache sie audi den Fehler, den Rheumatismus
„als letzte ihrer Prioritäten abzutun".
Ich möchte daher die heutige Debatte über
diesen Antrag .zur Rheuma-Bekämpfung dazu benutzen,
die medizinische Fachwelt und die entsprechenden
Fachgesellschaften zu verstärkten Anstrengungen
aufzurufen, den vielfältigen Erscheinungen des
rheumatischen Formenkreises dringlicher als bisher
nachzugehen. Gegenseitige Konkurrenz sollte es
hierbei nur im positiven Sinne im Interesse des
Patienten geben dürfen. Eigentliche Fortschritte in
der Rheuma-Bekämpfung können nur von den
forschenden und behandelnden Ärzten ausgehen. Die
Bundesregierung und andere staatliche Stellen
können nicht viel mehr tun, als rechtlich gewisse Wege
zu ebnen, bestimmte Aktivitäten zu fördern und
Maßnahmen zu koordinieren. Die Aufgabe des
Deutschen Bundestages sehe ich hierbei vor allem
darin, gegenüber der Ärzteschaft und den
staatlichen Stellen einen Anstoß dazu zu geben, dem
Rheumatismus als Volkskrankheit und der
Behandlung all der vielen Rheuma-Kranken in unserer
Bevölkerung einen anderen, höheren Stellenwert
einzuräumen ais bisher.
Gemessen an der Vielzahl von Erkrankten und
an der enormen Dauer dieser Erkrankung
handelt es sich in der Tat bei dem großen Komplex
der Erkrankungen und Leiden des rheumatischen
Formenkreises um eine Volksseuche. Die Antwort
der Bundesregierung auf die letzte
interfraktionelle Anfrage, die wir 1975 eingebracht hatten, ergab
für wichtige Teilbereiche verläßliche Angaben über
die Zahl der Heilbehandlungen, deren Dauer und
deren Kosten. Weitere:, genauere und umfassendere
Zahlenangaben sind dringend erforderlich. Eine
bessere Statistik kann hier viel helfen. Von daher
ist es in erster Linie Aufgabe der Bundesregierung,
die Erstellung einer aussagefähigeren Statistik über
die Häufigkeit der Erkrankungen und die Kosten
der Leistungsträger zu veranlassen. Es Ist dringend
erforderlich, auf Grund solcher genaueren
Angaben, insbesondere über die Zahl der Fälle von
Arbeits- oder Berufsunfähigkeit, die Zahl der Jährlich
ausfallenden Arbeitstage und die nicht nur den
Sozialversicherungsträgern entstehenden Kosten für
Behandlung., Rehabilitation und Rente, letztendlich
die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten dieser
Krankheit zu erfassen.
Ich möchte mit diesen Hinweisen nur andeuten,
daß die Aufgabe einer Bekämpfung der Rheuma
-
Erkrankungen außer der menschlichen und der
medizinischen Seite auch noch einen geradezu
bestürzend wichtigen volkswirtschaftlichen Aspekt
besitzt.
Von den medizinischen Maxirasen, unter die eine
moderne Rheuma-Behandlung gestellt wird, möchte
ich an erster Stelle die Notwendigkeit der
Früherkennung und Frühbehandlung rheumatischer
Erscheinungen nennen. Vielen Gesprächen mit
Rheumatologen und einer Reihe von medizinischen
Unterlagen mußte ich entnehmen, daß die meisten
Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises mit
Hilfe der heute zur Verfügung stehenden
diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten viel
früher als bisher allgemein üblich wirksam
bekämpft werden können. Der Gedanke einer
wirksamen Rheuma-Prävention muß daher auch
oberster gesundheitspolitischer Grundsatz auf diesem
Gebiet für uns sein. Mit Recht fragt unser Antrag
nach den Möglichkeiten der Bundesregierung„ in
diese Richtung zu wirken. Wirksame Früherkennung
rheumatischer Erscheinungen ist allerdings nur
möglich, wenn die Bevölkerung viel mehr als bisher
gerade über die Anfangserscheinungen
rheumatischer Erkrankungen informiert wird. Hier stellen
sich nicht nur den staatlichen Behörden, sondern
auch privaten Institutionen große Aufgaben im
Sinne einer entscheidenden Aufklärungsarbeit.
Die beste Früherkennung nützt natürlich wenig,
wenn sich an sie nicht unmittelbar eine adäquate
wirksame Frühbehandlung anschließt. Meist wird es
allerdings auch bei einer frühen Diagnose nicht mit
einer kurzen Behandlung getan sein.
Rheumabehandlungen zeichnen sich ja grundsätzlich — nicht nur
im fortgeschrittenen, bereits verschleppten Stadium
— durch lange Dau
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Erstes Gesetz zur Änderung des Wohnungsmodernisierungsgesetzes (G-SIG: 00020175)
- part_of_vorgang → GATT-Verhandlungen (G-SIG: 00001285)
- part_of_vorgang → Rheumabekämpfung (G-SIG: 00001283)
- part_of_vorgang → Verhinderung eines Lohnabzugs für Facharbeiter bei Zuordnung eines Auszubildenden durch Änderung des § 23 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (G
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