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Drittes Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes

Vorgang 296612 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 18.08.2023 · DIP ↗

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Anpassung von EU-Bestimmungen zum Verbot von Aromastoffen und charakteristischen Aromen in erhitzten Tabakerzeugnissen; Begriffsdefinition des erhitzten Tabakerzeugnisses und dessen Einstufung als Rauchtabakerzeugnis oder rauchloses Tabakerzeugnis, erweiterte Kennzeichnungsvorschriften in Form kombinierter Text-Bild-Warnhinweise und einer Informationsbotschaft, Ausweitung des Verbots des Inverkehrbringens von Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen mit charakteristischem Aroma auf erhitzte Tabakerzeugnisse;<br /> Änderung versch. §§ Tabakerzeugnisgesetz<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2022/2100 vom 29. Juni 2022 zur Änderung der Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Rücknahme bestimmter Ausnahmen in Bezug auf erhitzte Tabakerzeugnisse (ABl. L 283, 03.11.2022, S. 4)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses</strong>: Vorübergehend abweichende Verwendung umsatzsteuerlich relevanter Daten natürlicher und juristischer Personen (einschließlich Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) für die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer, Datenübermittlung an das Statistische Bundesamt als Registerbehörde für das Basisregister für Unternehmen;<br /> Änderung § 27a Umsatzsteuergesetz

Zeitachse

  1. 07.07.2023 plenarprotokoll 1035 Protokoll der 1035. Sitzung des Bundesrates

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.