Erlassung einer nicht zustimmungsbedürftigen Rechtsverordnung zum Umgang mit und zur Anrechenbarkeit natürlicher Störungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, von der in § 3a Absatz 3 Nummer 2 des Bundes-Klimaschutzgesetzes enthaltenen Ermächtigung Gebrauch zu machen, eine nicht zustimmungsbedürftige Rechtsverordnung für den Umgang mit und der Anrechenbarkeit von natürlichen Störungen zu erlassen, und welche wissenschaftliche Definition legt sie dabei für den Begriff "natürliche Störungen" zugrunde?
Zeitachse
- 24.04.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5580 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.