Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Text
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5580
21. Wahlperiode 24.04.2026
Schriftliche Fragen
mit den in der Woche vom 20. April 2026
eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete Nummer
der Frage
Alhamwi, Alaa, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97
Amtsberg, Luise
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Audretsch, Andreas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 1, 45, 46
Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 5
Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 110
Baumann, Bernd, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Beck, Katharina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Birghan, Christoph, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113
Bock, Violetta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98, 99
Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28, 29
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 103, 104
Bühl, Marcus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 88, 89, 90
Detzer, Sandra, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105
Emmerich, Marcel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 17, 66
Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75, 76, 77
Finger, Hauke (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111
Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Giersch, Alexis L. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91
Goßner, Hans-Jürgen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Abgeordnete Nummer
der Frage
Grau, Armin, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
Groß, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Heuberger, Moritz, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
Kappert-Gonther, Kirsten, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 106, 107
Kellner, Michael
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19, 112
Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93, 94
Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 81, 82, 83
Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42, 67
Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . 9, 10, 11, 100
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Lenhard, Rebecca
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 20
Lübcke, Andrea, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Merendino, Stella (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108
Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Abgeordnete Nummer
der Frage
Müller, Claudia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Müller, Sascha
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Nouripour, Omid
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 30, 31
Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 13
Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Polat, Filiz
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 32, 52
Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33, 34
Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 21, 69
Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 84, 85
Reinalter, Anja, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
Schäfer, Sebastian, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . 15, 36, 54, 86
Abgeordnete Nummer
der Frage
Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Schneider, Julia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 101
Schönberger, Marlene
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Slawik, Nyke
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 62, 63
Stein, Sandra (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 95
Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 96
Valent, Aaron (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Wagener, Niklas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 102
Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37, 71
Wendorf, Sven (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Willnat, Christin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Winklmann, Tina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Wolf, Alexander, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Zaum, Christian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 72, 73, 74
Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109
Zons, Ulrich von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Drucksache 21/5580 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung
Seite
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
Audretsch, Andreas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 3
Beck, Katharina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Bühl, Marcus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 6
Müller, Sascha
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Otte, Karoline
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Schäfer, Sebastian, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Zons, Ulrich von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des
Innern
Emmerich, Marcel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 10
Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Reinalter, Anja, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Seite
Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Schönberger, Marlene
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Zaum, Christian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
Amtsberg, Luise
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Nouripour, Omid
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 18, 19
Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 19
Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Wendorf, Sven (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Winklmann, Tina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Wolf, Alexander, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
Audretsch, Andreas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 26, 27
Detzer, Sandra, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Groß, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/5580
Seite
Kellner, Michael
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Lübcke, Andrea, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 31
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Forschung, Technologie und Raumfahrt
Birghan, Christoph, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Müller, Claudia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Justiz und für Verbraucherschutz
Baumann, Bernd, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Lenhard, Rebecca
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Slawik, Nyke
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Valent, Aaron (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Willnat, Christin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Emmerich, Marcel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Seite
Zaum, Christian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44, 45
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales
Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46, 47
Goßner, Hans-Jürgen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Grau, Armin, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 50, 51
Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Digitales und Staatsmodernisierung
Heuberger, Moritz, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Verkehr
Bühl, Marcus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54, 55
Giersch, Alexis L. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Stein, Sandra
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Uhlig, Katrin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Alhamwi, Alaa, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Bock, Violetta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59, 60
Drucksache 21/5580 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Seite
Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Schneider, Julia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Wagener, Niklas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Kappert-Gonther, Kirsten, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 63, 64
Merendino, Stella (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 66
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Finger, Hauke (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/5580
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
1. Abgeordneter
Andreas Audretsch
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Teilt die Bundesregierung die Einschätzungen in
dem ihr zugestellten Gutachten der
Steuerrechtsfachkanzlei Winheller über die Frage der
Zulässigkeit der staatlichen Förderung und des
gemeinnützigen Status des Vereins „Republik21 e. V.“,
und wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie aus
den im Gutachten genannten Sachverhalten und
welche Gespräche oder Schriftverkehr gab es
anlässlich der Förderung, zwischen Mitgliedern der
Bundesregierung und den Gründern des Vereins
Andreas Rödder und Kristina Schröder (www.ca
mpact.de/presse/mitteilung/20260202-pm-r21-pru
efung/)?
Antwort des Staatssekretärs Stefan Kornelius
vom 22. April 2026
Die Bundesregierung kommentiert das von Ihnen genannte Gutachten
nicht. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung setzt im
Rahmen des Haushaltsvollzugs die im Haushaltsgesetz niedergelegte
Regelung (Mittel für Projektförderung im Einzelplan 04 im Kapitel des
Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung) auf Grundlage der
geltenden Vorschriften um.
2. Abgeordneter
Dr. Götz
Frömming
(AfD)
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der
Generalintendant und Vorstandsvorsitzende der
Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss,
Hartmut Dorgerloh, entschieden hat, den Vertrag
mit dem Förderverein Berliner Schloss e. V. über
eine Präsentationsfläche im Berliner Schloss nicht
zu verlängern, und plant die Bundesregierung,
sich dafür einzusetzen, dass der Förderverein
wieder eine Präsenz im Schloss beziehungsweise im
Humboldt Forum erhält (https://berliner-schlos
s.de/spenden-system/ und www.bz-berlin.de/mein
ung/kolumne/kolumne-mein-aerger/schloss-inten
dant-setzt-foerderverein-vor-die-tuer)?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 24. April 2026
Der Förderverein Berliner Schloss e. V. war nach Kenntnis der
Bundesregierung im Humboldt Forum seit 2021 Untermieter der Berlin
Tourismus & Kongress GmbH (visitBerlin, Gesellschafter u. a. Land Berlin).
Dieser mit Zustimmung der Stiftung Humboldt Forum im Berliner
Schloss (SHF) geschlossene Vertrag war mietfrei und ursprünglich
bereits auf drei Jahre befristet, wurden aber noch einmal einvernehmlich
bis Ende 2025 verlängert. Bei der Verlängerung war dem Förderverein
bereits seitens des SHF mitgeteilt worden, dass nach dem Abschluss der
Baumaßnahme keine weitere Verlängerung erfolgen wird, da aus deren
Sicht mit der Errichtung der Balustradenfiguren im Sommer 2025 die
letzte gemeinsame Rekonstruktionsmaßnahme mit dem Förderverein
umgesetzt und das Bauvorhaben damit abgeschlossen wurde, vgl.
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 1 der Abgeordneten
Katalin Gennburg auf Bundestagsdrucksache 21/4848.
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat der Förderverein in
unmittelbarere Nähe zum Humboldt Forum im Berliner Schloss bereits neue
Repräsentationsräumlichkeiten finden können.
3. Abgeordneter
Sören Pellmann
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung Kenntnis von der
Ausladung der Vertreter der Russischen Föderation und
der Republik Belarus von den offiziellen
Gedenkfeiern zum 81. Jahrestag der Befreiung des
Konzentrationslagers Buchenwald durch die Stiftung
Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora,
und wie positioniert sie sich zu dieser Ausladung?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 24. April 2026
Das Gedenken und die Ausrichtung der jährlichen Gedenkveranstaltung
liegt in der Verantwortung der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und
Mittelbau-Dora, einer selbständigen Stiftung öffentlichen Rechts.
Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und
angesichts des Umstands, dass der ukrainische Vizepräsident des
Internationalen Komitees Buchenwald-Dora Boris Romantschenko 2022 bei
einem russischen Angriff auf Charkiw getötet wurde, hat die Stiftung
der russischen Botschaft vor der Gedenkveranstaltung schriftlich
mitgeteilt, dass offizielle Vertreter der Russischen Föderation bei der
offiziellen Gedenkveranstaltung zum 81. Jahrestag der Lagerbefreiung nicht
willkommen sind. Diese Entscheidung wurde im Vorfeld mit
Überlebenden des Konzentrationslagers Buchenwald und des Konzentrationslagers
Mittelbau-Dora aus mehreren Ländern abgestimmt und durch das
Internationale Komitee Buchenwald-Dora und Kommandos unterstützt.
Um deutlich zu machen, dass an den Gedenktagen aller Opfer von
Buchenwald und Mittelbau-Dora gedacht wird, insbesondere auch der
russischen, belarussischen und ukrainischen Häftlinge, die zusammen etwa
30 Prozent aller Gefangenen ausmachten, wurden durch die
Stiftungsleitung persönlich Kränze für die belarussischen und russischen Opfer der
Konzentrationslager Buchenwald und Mittelbau-Dora niedergelegt.
4. Abgeordneter
Martin Reichardt
(AfD)
Besitzen diejenigen Vertreter der
Bundesregierung, die dem Nationalen Sicherheitsrat
angehören, nach Kenntnis der Bundesregierung Aktien
des Konzerns Rheinmetall oder andere
Rüstungsunternehmen, und wenn ja, welche
Bundesminister sind dies?
Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister
vom 20. April 2026
Für Mitglieder der Bundesregierung bestehen keine Anzeigepflichten
über den Besitz von Aktien. Der Bundesregierung liegen daher keine
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
5. Abgeordnete
Lisa Badum
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Seit wann hat das Bundeszentralamt für Steuern
die Möglichkeit, Kontoverbindungen mit der
dazugehörigen Steuer-ID in der Datenbank für einen
Direktauszahlungsmechanismus zu verknüpfen,
und wie viele Kontoverbindungen sind bislang in
dieser Datenbank gespeichert?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 23. April 2026
Die Bürgerinnen und Bürger können ihre Kontoverbindung (IBAN) auf
folgenden Wegen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
übermitteln:
• über „Mein ELSTER“ (www.elster.de),
• über die App „BZSt IBAN+“ oder
• durch Kreditinstitute oder Bevollmächtigte (Steuerberater,
Lohnsteuerhilfevereine) jeweils im Auftrag ihrer Kunden bzw. Mandanten.
Für Kinder unter 18 Jahre wird die Übermittlung der IBAN durch die
Familienkassen von Amts wegen an das BZSt durchgeführt.
Die technischen Voraussetzungen für die Einlieferung über
Kreditinstitute und Familienkassen sowie die Speicherung der IBAN wurden vom
BZSt im Dezember 2023 bereitgestellt bzw. fertiggestellt. Die
Übermittlung der IBAN über „Mein ELSTER“ ist seit Dezember 2024 und über
die App „BZSt IBAN+“ seit September 2025 möglich. Aktuell (Stand:
5. April 2026) sind 15.953.494 IBANs in der Identifikationsnummer-
Datenbank gespeichert.
6. Abgeordnete
Katharina Beck
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Mehreinnahmen für den Staat ergeben
sich nach Kenntnissen der Bundesregierung aus
den Hinzurechnungen nach § 8 Nummer 1
Buchstabe a bis f des Gewerbesteuergesetzes (bitte
einzeln nach Buchstaben auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 22. April 2026
In der folgenden Tabelle sind die rein rechnerischen Auswirkungen aus
den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen nach § 8 Nummer 1 des
Gewerbesteuergesetzes (GewStG) nach den Unterpositionen (Buchstabe a
bis f) aufgelistet.
Diese berücksichtigen gegenläufige Auswirkungen auf die
Einkommensteuer durch die Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
nach § 35 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Es handelt sich um
eine rein fiktive Berechnung für den Veranlagungszeitraum 2026 auf der
Basis von fortgeschriebenen Statistikdaten früherer
Veranlagungszeiträume, die aufgrund der Volatilität der Hinzurechnungen nicht mit den
realen Verhältnissen übereinstimmen muss.
Es ist zu beachten, dass eine Summierung der Einzelpositionen nicht mit
der Wirkung einer kompletten Abschaffung gleichzusetzen ist.
Hinzurechnungsvorschrift Rechnerische Auswirkung
(Gesamtaufkommen GewSt und ESt wg. § 35 EStG) einer
isolierten Abschaffung der jeweiligen Position im Jahr 2026
§ 8 Nr. 1 Buchstabe a GewStG -1,4 Mrd. Euro
§ 8 Nr. 1 Buchstabe b GewStG –
§ 8 Nr. 1 Buchstabe c GewStG –
§ 8 Nr. 1 Buchstabe d GewStG -0,1 Mrd. Euro
§ 8 Nr. 1 Buchstabe e GewStG -0,5 Mrd. Euro
§ 8 Nr. 1 Buchstabe f GewStG -0,2 Mrd. Euro
7. Abgeordneter
Marcus Bühl
(AfD)
Auf welche Höhe belaufen sich die
Steuermehreinnahmen im Bundeshaushalt im ersten Quartal
2026 durch die CO2-Abgabe und Energiesteuern?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 21. April 2026
Daten zu den kassenmäßigen Steuereinnahmen werden auf der
Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlicht und
regelmäßig aktualisiert (siehe: www.bundesfinanzministerium.de/Content/D
E/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerschaetzungen_und_Steuereinn
ahmen/1-kassenmaessige-steuereinnahmen-nach-steuerarten-und-gebiets
koerperschaften.html). Das Bundesministerium der Finanzen verfügt
über keine monatliche Aufschlüsselung der Einnahmen aus dem
nationalen Emissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz.
8. Abgeordneter
Leif-Erik Holm
(AfD)
Auf Grundlage welcher Daten oder Berechnungen
kommt die Bundesregierung zu der Einschätzung,
dass nicht von steigenden Einnahmen bei der
Umsatzsteuer durch gestiegene Kraftstoffpreise
auszugehen ist, wenn der Bundesregierung laut
Antwort auf meine Schriftliche Frage 12 auf
Bundestagsdrucksache 21/5249 keine konkreten Zahlen
zu den Auswirkungen der gestiegenen
Kraftstoffpreise auf die Steuereinnahmen vorliegen (www.z
eit.de/wirtschaft/2026-04/tanken-spritpreise-finan
zministerium-mehreinahmen-mehrwertsteuer)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 21. April 2026
Auf die Ausführungen im Monatsbericht des Bundesministeriums der
Finanzen für den Monat April 2026 wird verwiesen (vgl. www.bundesfi
nanzministerium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2026/04/Inhalte/Kapitel-3-
Wirtschafts-und-Finanzlage/3-2-steuereinnahmen-maerz-2026.html).
9. Abgeordneter
Dr. Rainer Kraft
(AfD)
Wie viele der in Deutschland ankommenden
Sendungen von E-Commerce-Händlern aus dem
Ausland werden nach Kenntnis der Bundesregierung
durch deutsche Behörden tatsächlich überprüft,
und wie verteilten sich deren Herkunftsländer
(https://etailment.de/news/stories/zoll-eu-ueberfor
dert-nur-jedes-12.000ste-china-paket-wird-kontro
lliert-25383#:~:text=4%2C6%20Milliarden%20P
akete%20und%20kaum%20Kontrollen&text=Plat
tformen%20wie%20Temu%20oder%20Shein,pro
%20eine%20Million%20freigegebener%20Prod
ukte.)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 22. April 2026
Eine einheitliche Kontrollquote für Sendungen im E-Commerce aus dem
Ausland gibt es nicht. Die Zollverwaltung kontrolliert Warensendungen
aufgrund einer Risikoanalyse, die in enger Zusammenarbeit mit den
jeweils zuständigen Behörden erstellt wird.
10. Abgeordneter
Dr. Rainer Kraft
(AfD)
Wie viele Container und Kesselwagen im Schiff
und Eisenbahnverkehr mit Importware aus dem
Ausland werden durch deutsche Behörden vor
ihrer Einfuhr tatsächlich kontrolliert (www.n - t
v.de/panorama/Wie-der-Zoll-Riesen-Frachter-kon
trolliert-article20940050.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 22. April 2026
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
11. Abgeordneter
Dr. Rainer Kraft
(AfD)
Welcher wirtschaftliche Schaden entsteht nach
Kenntnis der Bundesregierung pro Jahr durch die
Einfuhr illegaler Waren aus China (www.zeit.de/
wirtschaft/2025-08/zoll-illegale-produkte-china)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 22. April 2026
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
12. Abgeordneter
Sascha Müller
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche empirischen Erkenntnisse oder
Auswertungen liegen der Bundesregierung nach
Inkrafttreten der Anhebung des Arbeitnehmer-
Pauschbetrags durch das Steuerentlastungsgesetz 2022
sowie der weiteren Anpassung ab 2023 zur
tatsächlichen Verteilungswirkung vor, z. B. hinsichtlich
der Verteilung der steuerlichen
Entlastungswirkungen nach Einkommensgruppen (insbesondere
Einkommensdezile bzw. zu versteuerndem
Einkommen sowie Veranlagungsart, Familienstand
und Kinderzahl im Haushalt) im Vergleich zu den
im Gesetzgebungsverfahren zugrunde gelegten
Erwartungen und hinsichtlich der tatsächlichen
Inanspruchnahme bzw. steuerlichen
Entlastungswirkung im bestehenden Steuersystem,
insbesondere dem Anteil der Fälle ohne zusätzliche
steuerliche Wirkung aufgrund des Arbeitnehmer-
Pauschbetrags?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 23. April 2026
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse oder Auswertungen im
Sinne der Fragestellung vor.
13. Abgeordnete
Karoline Otte
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Bundesländer profitieren nach Kenntnis
der Bundesregierung nominal am stärksten von
dem geplanten „Gesetz zur Entlastung der Länder
und ihrer Kommunen (Länder- und
Kommunalentlastungsgesetz – LKEG)“, und in welcher
Höhe (bitte die zehn am stärksten profitierenden
Bundesländer angegeben mit jeweils geplanten
nominalen Entlastungsbetrag in Euro pro Jahr)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 21. April 2026
Die länderspezifischen Entlastungsbeträge ergeben sich bei der
Entlastung der finanzstarken Länder auf der Grundlage der jeweiligen
Bemessungsgrundlagen des Finanzkraftausgleichs, bei der AAÜG-Entlastung
(AAÜG = Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz) auf der
Grundlage der jeweils nachträglichen Abrechnung der AAÜG-
Erstattungen für ein Kalenderjahr. Da diese Berechnungsgrundlagen noch nicht
vorliegen, hat die Bundesregierung auch noch keine Kenntnis, welche
Länder nominal am stärksten von dem Entwurf des Gesetzes zur
Entlastung der Länder und ihrer Kommunen (LKEG-E) insgesamt in welcher
Höhe entlastet werden.
Bezüglich der Gesamtentlastung der Länder in den Jahren 2026 bis 2029
durch die einzelnen Maßnahmen sowie im Hinblick auf die Gewährung
der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) für
kommunale Altschulden wird auf den von der Bundesregierung am 15. April
2026 beschlossenen und auf der Homepage des Bundesministeriums der
Finanzen veröffentlichten Gesetzentwurf verwiesen (vgl. www.bundesfi
nanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhab
en/Abteilungen/Abteilung_V/21_Legislaturperiode/2026-04-15-LKEG/
2-Regierungsentwurf.pdf?_blob=publicationFile&v=2).
14. Abgeordneter
Dr. Sebastian
Schäfer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
In welchem Umfang rechnet die Bundesregierung
mit einer Nutzung der Möglichkeit einer steuer-
und abgabenfreien Entlastungsprämie durch
Unternehmen (Anteil der Beschäftigten, die davon
profitieren), und plant die Bundesregierung eine
solche Prämie für die Angestellten und
Bundesbeamtinnen und -beamten umzusetzen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 23. April 2026
Erfahrungswerte gibt es zur Inflationsausgleichsprämie, die vom
26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 Anwendung fand. Die im
Zuge der Corona-Pandemie ermöglichte Prämie hat für viele
Beschäftigte einen wichtigen Entlastungsbeitrag geleistet. Eine konkrete Aussage
in Bezug auf die neue steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie ist
derzeit jedoch noch nicht belastbar möglich. Ob und inwieweit die
Bundesregierung eine solche Prämie für die Arbeitnehmerinnen/
Arbeitnehmer des Bundes und die Bundesbeamtinnen/-beamten umsetzt, ist
noch nicht entschieden.
15. Abgeordneter
Raimond Scheirich
(AfD)
Plant die Bundesregierung neben der
angekündigten steuerfreien Prämie für Arbeitnehmer auch
Entlastungsmaßnahmen für andere
Bevölkerungsgruppen, insbesondere Rentner, Selbstständige,
Studenten und Arbeitslose, und wenn ja, welche?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 21. April 2026
Die Bundesregierung hat bereits mehrere Vorhaben geplant und zum
Teil bereits umgesetzt, von denen breite Bevölkerungsschichten
profitieren werden, wie der jüngst beschlossenen Reform der privaten
Altersvorsorge, der temporären Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe
sowie dem antragslosen Kindergeld. Auch wird noch dieses Jahr eine
Reform der Einkommensteuer auf den Weg gebracht, die kleinere und
mittlere Einkommen spürbar entlasten soll. Die Bundesregierung wird auch
weiterhin die aktuellen Entwicklungen, insbesondere im Lichte des Iran-
Krieges, beobachten und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen
ergreifen.
16. Abgeordneter
Ulrich von Zons
(AfD)
In welcher Höhe sind im März 2025 sowie im
März 2026 Einnahmen aus der Mehrwertsteuer
auf Kraftstoffe entstanden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 22. April 2026
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
17. Abgeordneter
Marcel Emmerich
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie hoch waren die Kosten (einsatzbedingte
Mehrkosten) bei der Bundespolizei im ersten
Quartal 2026 infolge der Wiedereinführung von
Binnengrenzkontrollen an allen Landgrenzen, und
wie viele Polizistinnen und Polizisten waren im
ersten Quartal 2026 an den deutschen Grenzen im
Einsatz?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 22. April 2026
Angaben zu den einsatzbedingten Mehrkosten infolge der
vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an allen Landseitigen
deutschen Binnengrenzen liegen für das erste Quartal 2026 zum
gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor.
Mit der Intensivierung der vorübergehend wiedereingeführten
Binnengrenzkontrollen seit 7./8. Mai 2025 war auch ein weiterer gesteigerter
Kräfteansatz der Bundespolizei auf insgesamt 13.000 bis 14.000
Einsatzkräften verbunden. Die Binnengrenzkontrollen werden nicht nur
stationär, sondern auch lageanpasst, zeitlich und örtlich flexibel und rund
um die Uhr durchgeführt. Umfang und Intensität der
Binnengrenzkontrollen können regional – auf Grund der Migrationslage und deren
Entwicklung – unterschiedlich ausgeprägt sein. Insgesamt setzt die
Bundespolizei im Rahmen der intensivierten vorübergehend eingeführten
Binnengrenzkontrollen maßgeblich Kräfte der Bundespolizeidienststellen
vor Ort im Wechselschichtdienst ein, unterstützt durch flexible Kräfte
der Bundespolizeidirektionen und der Bundesbereitschaftspolizei.
18. Abgeordneter
Martin Hess
(AfD)
Wie haben sich nach Kenntnis der
Bundesregierung die politisch motivierten Gewaltdelikte im
Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr entwickelt,
und welche maßgeblichen Hauptursachen sind
hierfür verantwortlich (bitte nach
Phänomenbereichen in absoluten Zahlen aufschlüsseln und
prozentuale Veränderungen ausweisen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 24. April 2026
Die Gesamtzahl der Gewaltdelikte erhöhte sich im Jahr 2025 leicht. Die
Entwicklung innerhalb der Phänomenbereiche verlief heterogen mit
einem starken Anstieg im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität
(PMK) -links- und einer deutlichen Zunahme im Bereich der PMK
-rechts-, dem erneut die meisten Gewaltdelikte zugeordnet wurden.
Wichtige Einflussfaktoren waren die Vielzahl konfrontativer Delikte im
Zusammenhang mit der vorgezogenen Bundestagswahl 2025
einschließlich des vorgelagerten Wahlkampfes (PMK -links-) sowie ein erneut
hohes Fallzahlenniveau im Bereich der „Hasskriminalität“, insbesondere
im Kontext „fremdenfeindlich“, „ausländerfeindlich“ und „Rassismus“
(PMK -rechts-). Die Zahlen ergeben sich aus der folgenden Tabelle.
Tabelle: Jahresfallzahlen 2024 und 2025, Gewaltdelikte, Stichtag: 31. Januar des Folgejahres
2025 2024 Differenz Prozent
PMK -links- 1.087 762 +325 +42,65
PMK -rechts- 1.598 1.488 +110 +7,39
PMK -ausländische Ideologie- 704 975 –271 –27,79
PMK -religiöse Ideologie- 98 87 +11 +12,64
PMK -sonstige Zuordnung- 669 795 –126 –15,85
Gesamt 4.156 4.107 +49 +1,19
19. Abgeordneter
Rocco Kever
(AfD)
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber
vor, dass ggf. eine große Anzahl ukrainischer
Schutzberechtigter nach § 24 des
Aufenthaltsgesetzes aus Deutschland zu den Osterfeiertagen
2026 freiwillig in die Ukraine reiste, um dort die
Feiertage mit Verwandten zu verbringen, obwohl
die Bundesregierung weiterhin vor Reisen in die
Ukraine warnt und von anhaltenden
Kampfhandlungen sowie einer unsicheren Lage im gesamten
Land ausgeht, und wenn ja, wie lauten diese, und
hat sie sich eine Auffassung dazu gebildet (vgl.
https://mezha.net/eng/bukvy/ukrainian_border_gu
ards-4/)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 21. April 2026
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse, insbesondere in Form
statistischer Erhebungen, im Sinne der Fragestellung vor.
Ukrainerinnen und Ukrainern, die vorübergehenden Schutz auf
Grundlage der EU-Richtlinie über den vorübergehenden Schutz (Richtlinie
2001/55/EG) erhalten und über einen Aufenthaltstitel nach § 24
Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) verfügen, sind Reisen im
Rahmen des Schutzstatus erlaubt.
Ausreisen, die nur vorübergehender Natur sind und den vorgegebenen
aufenthaltsrechtlichen Rahmen nicht überschreiten, sind – auch in die
Ukraine – gestattet, da sie aufgrund der begrenzten Dauer dem Sinn und
Zweck des Schutztitels nicht zuwiderlaufen. Grund hierfür ist
insbesondere das Bestreben der Mitgliedstaaten, Ukrainerinnen und Ukrainer bei
der Wahrung ihrer Verbindung zu ihrem Heimatland zu unterstützen. Die
Möglichkeit kurzzeitiger Besuche in die Ukraine wird darüber hinaus für
die Unterstützung der Widerstandsfähigkeit der ukrainischen
Bevölkerung trotz der durch die russischen Angriffe entstandenen äußerst
schwierigen Lebensbedingungen für bedeutsam gehalten.
20. Abgeordneter
Max Lucks
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem
Hintergrund der sich weiter verschärfenden
Menschenrechtslage in der Islamischen Republik Iran
– insbesondere angesichts systematischer
Repression, massenhafter Festnahmen sowie der
Zunahme von Hinrichtungen – die Aussetzung bzw.
faktische Nichtanwendung humanitärer
Aufnahmeprogramme für besonders schutzbedürftige
Personen aus dem Iran, und plant sie, die unter der
Vorgängerregierung bestehenden humanitären
Aufnahmezusagen bzw. -verfahren nach § 22 des
Aufenthaltsgesetzes zeitnah wieder aufzunehmen
oder neu aufzulegen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 21. April 2026
Entsprechend des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD
beendet die Bundesregierung derzeit freiwillige Aufnahmeprogramme
soweit wie möglich und legt aktuell keine neuen Programme auf.
Aufnahmen zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik
Deutschland nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)
können in besonders herausgehobenen Einzelfällen erfolgen, dies gilt auch
für die Aufnahme iranischer Staatsangehöriger. Eine Ausweitung ist
aktuell nicht geplant.
21. Abgeordneter
Martin Reichardt
(AfD)
Plant die Bundesregierung, für diejenigen
Vertreter der Bundesregierung, die Mitglieder des
Nationalen Sicherheitsrats sind, Anzeigepflichten
über den Besitz von Aktien des Konzerns
Rheinmetall und anderer Rüstungsfirmen einzuführen
(vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine
Schriftliche Frage 4 auf Bundestagsdrucksache
21/5580), und wenn nicht, weshalb nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 23. April 2026
Die Bundesregierung plant derzeit keine Anzeigepflichten i. S. der
Fragestellung einzuführen.
Für den von der Fragestellung umfassten Personenkreis sind Anzeige-
und Genehmigungspflichten abschließend im Gesetz über die
Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (Bundesministergesetz –
BMinG) geregelt. Die bestehenden Regelungen sind ausreichend und
haben sich bewährt.
22. Abgeordnete
Dr. Anja Reinalter
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus dem Anstieg der Gewaltkriminalität gegen
Lehrkräfte, und welche konkreten Maßnahmen
ergreift sie, beispielsweise zum Schutz vor und zur
Prävention von Gewalt an Schulen oder zum
Aufbau bundeseinheitlicher Schutzstandards oder
einer Beratungsinfrastruktur (vgl. www.tagesspie
gel.de/politik/bundesweite-polizeistatistik-
gewaltgegen-lehrkrafte-nimmt-deutlich-zu-1545421
8.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 21. April 2026
In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sind seit dem Berichtsjahr
2022 steigende Opferzahlen für die Opferspezifik Lehrkräfte bei der
Gewaltkriminalität (PKS-Summenschlüssel 892000) zu verzeichnen. Auch
bei der „vorsätzlichen einfachen Körperverletzung“ (PKS
Schlüssel 224000) sind die Opferzahlen von 2022 bis 2024 zunächst gestiegen,
für das Berichtsjahr 2025 ist nun ein Rückgang um 7,3 Prozent
festzustellen. Die Daten für die Jahre 2022 bis 2025 können der
nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Anzahl der Opfer mit Opferspezifik Lehrkräfte
892000 224000
Berichtsjahr Opfer Opfer
2022 387 921
2023 477 996
2024 557 1.283
2025 566 1.190
In der PKS werden Opferspezifika zum Opfer unter der Bedingung
erfasst, dass die Tatmotivation in den personen-, berufs- bzw.
verhaltensbezogenen Merkmalen des Opfers begründet ist oder in Beziehung dazu
steht (sachlicher Zusammenhang). Das Ergebnis der polizeilichen
Ermittlungen muss erkennen lassen, dass die Tathandlung unter anderem
oder allein durch das im Einzelfall vorliegende Merkmal veranlasst war.
In Bezug auf die Opferspezifik „Lehrkräfte“ muss die Opferwerdung im
Zusammenhang mit der pädagogischen Tätigkeit erfolgt sein. Zudem ist
zu beachten, dass als tatverdächtige Personen nicht nur Schüler infrage
kommen.
Für Schulen sind nach der föderalen Ordnung des Grundgesetzes die
Länder zuständig. Dies gilt auch beim Thema Gewalt an Schulen und
Maßnahmen zu deren Verhinderung.
Deshalb haben die Länder im Rahmen ihrer Zusammenarbeit in der
KMK bereits 2018 einen Beschluss „Gewalt gegen Lehrerinnen und
Lehrer“ herbeigeführt. Mit dem informieren sie über Maßnahmen und
Aktivitäten der Länder zur Prävention von Gewalt gegen Lehrkräfte
sowie Melde- und Unterstützungssysteme bei konkreten Gewaltvorfällen
(www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/201
8/2018_12_06-Gewalt_-gegen-Lehrerinnen_-und-Lehrer.pdf).
Darüber hinaus stellen die Länder beim Thema Gewalt gegen Lehrkräfte
aber auch eigene Leitfäden und Unterstützungsangebote zur Verfügung.
Beispielhaft wird hier auf die Länder Nordrhein-Westfalen (www.schul
ministerium.nrw/gewalt-gegen-lehrkraefte), Bayern www.isb.bayern.de/
fileadmin/user_upload/Grundsatzabteilung/Praevention/ISB_Gewalt__g
egen_Lehrkraefte_2023.pdf) und Hamburg (www.hamburg.de/politik-un
d-verwaltung/behoerden/bsfb/einrichtungen-beratung/gewaltpraeventio
n/gewalthandlungen/checkliste-gewalt-gegen-lehrkraefte-120760)
verwiesen.
Zudem informiert das Programm Polizeiliche Kriminalprävention auf
seiner Internetseite zum Thema „Gewalt an Schulen“ (www.polizei-bera
tung.de/themen-und-tipps/jugendkriminalitaet/gewalt-an-schulen/). Mit
der Handreichung „Herausforderung Gewalt“ wird Lehrkräften und
pädagogischen Fachkräften eine Hilfestellung für den schulischen Alltag
geben, die auch konkrete Handlungsempfehlungen beinhaltet.
23. Abgeordneter
Dr. Rainer
Rothfuß
(AfD)
Finanziert die Bundesregierung aktuell den
Aufenthalt von belarussischen, von der Tschernobyl-
Katastrophe betroffenen Kindern im Rahmen von
Projektarbeit in Deutschland beziehungsweise
Belarus, und wenn ja, in welchen Projekten, und
falls nein, seit wann nicht mehr?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 24. April 2026
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
24. Abgeordneter
David Schliesing
(Die Linke)
Wie hat sich der Krankenstand bei den rund
430 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im
Zuständigkeitsbereich des Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im
Bundeskanzleramt sowie bei den Beschäftigten in den
Bundesministerien für Wirtschaft und Energie
(BMWE) und für Verkehr (BMV) in den letzten
zwei Jahren entwickelt (bitte Krankenstände nach
Bundesministerium, Quartal sowie Anzahl der
Krankheitstage der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter aufführen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 23. April 2026
Die Entwicklung der krankheitsbedingten Fehlzeiten der Beschäftigten
des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im
Kanzleramt, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
(BMWE) sowie des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) für die
Jahre 2023 und 2024 sind in den beigefügten Tabellen aufgeführt. Der
Gesundheitsförderungsbericht bezieht sich auf eine jährliche
Auswertung zum Stichtag 31. Dezember, eine quartalsweise Auswertung liegt
nicht vor.
Die Auswertungen für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor. Diese
befinden sich derzeit in der Aufbereitung und werden mit dem
Gesundheitsförderungsbericht voraussichtlich im vierten Quartal 2026 veröffentlicht
werden.
Tabelle 1: Krankheitsbedingte Fehlzeiten (oberste Bundesbehörde
und Geschäftsbereich)
Abwesenheitstage
Jahr 2024
Abwesenheitstage
Jahr 2023
BKM 23,55 27,06
BMWK 14,78 15,45
BMDV 19,69 19,89
Tabelle 2: Krankheitsbedingte Fehlzeiten (nur oberste
Bundesbehörde)
Abwesenheitstage
Jahr 2024
Abwesenheitstage
Jahr 2023
BKM 15,77 19,26
BMWK 12,13 13,98
BMDV 16,71 17,26
25. Abgeordnete
Marlene
Schönberger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie ist der aktuelle Sachstand beim im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
vereinbarten Aufbau des NSU-
Dokumentationszentrums in Nürnberg, insbesondere im Hinblick auf
das für Ende 2025 angekündigte Einleiten des
Gesetzgebungsverfahrens zur Errichtung der
entsprechenden Stiftung „Dokumentation und Gedenken
NSU-Komplex“ (Arbeitstitel) (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 26
auf Bundestagsdrucksache 21/1948), und welche
konkreten Ergebnisse hat die Arbeit des Opfer-
und Betroffenenbeirats bei der inhaltlichen
Konzeption der Wanderausstellung und des digitalen
Wissensraums bis zum jetzigen Zeitpunkt
hervorgebracht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 22. April 2026
Das Vorhaben ist weiterhin auch im Lichte der Haushaltsaufstellung
2027 und folgender Jahre Gegenstand hausinterner Beratungen.
Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) setzt als nachgeordnete
Behörde des Bundesministeriums des Innern (BMI) bereits jetzt erste
Arbeitspakete ((Wander-) Ausstellung, digitaler Raum) unter
Beteiligung der Betroffenen und Angehörigen der Opfer des
nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) konzeptionell um, die nach Errichtung des
Dokumentationszentrums diesem zur weiteren Verwendung übergeben
werden.
Der von der BpB eingerichtete Angehörigen- und Betroffenenbeirat
wirkt beratend an der inhaltlichen Konzeption der Wanderausstellung
sowie der digitalen Formate mit. Darüber hinaus fließen Perspektiven
der Betroffenen und Opferangehörigen im Rahmen durchgeführter
Interviews unmittelbar in die Ausgestaltung digitaler Formate und der
Ausstellung mit ein.
26. Abgeordneter
Christian Zaum
(AfD)
Welche Gründe sieht die Bundesregierung für den
rasanten Anstieg der Gewalttaten gegen Lehrer an
deutschen Schulen seit 2015, und erkennt sie
einen kausalen Zusammenhang mit der seither
verstärkten Zuwanderung (Quelle: www.welt.de/v
ermischtes/article69d862d4246b3860d5021865/sc
hulen-gewalt-gegen-lehrkraefte-erreicht-neuen-ho
echststand-in-deutschland.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 21. April 2026
In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ist die Entwicklung der
Gewalttaten gegen Lehrkräfte im Zeitraum von 2015 bis 2025 heterogen.
Abgesehen von den deutlichen Rückgängen während der
coronabedingten Sondersituation an den Schulen in den Jahren 2020 und 2021 gibt es
langfristig gesehen einen kontinuierlichen Anstieg, im Bereich der
Gewaltkriminalität jedoch im Jahr 2025 gegenüber 2024 einen Rückgang
von 1.152 auf 1.042 Fälle.
Als Gewalttaten werden hier Fälle des PKS-Summenschlüssels 892000
„Gewaltkriminalität“ sowie des PKS-Schlüssels 224000 „Vorsätzliche
einfache Körperverletzung § 223 StGB“ zugrunde gelegt, bei denen die
Opferspezifik „Lehrkraft“ erfasst wurde. Hierbei ist zu beachten, dass
Spezifika zum Opfer unter der Bedingung erfasst werden, dass die
Tatmotivation in den Personen-, berufs- bzw. verhaltensbezogenen
Merkmalen des Opfers begründet ist oder in Beziehung dazu steht (sachlicher
Zusammenhang). Das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen muss
erkennen lassen, dass die Tathandlung unter anderem oder allein durch das
im Einzelfall vorliegende Merkmal veranlasst war. In Bezug auf die
Opferspezifik „Lehrkräfte“ muss die Opferwerdung im Zusammenhang mit
der pädagogischen Tätigkeit erfolgt sein. Zudem ist zu beachten, dass
als tatverdächtige Personen nicht nur Schüler infrage kommen.
Nachfolgende Tabelle informiert über die Anzahl der Fälle für die genannten
PKS-Schlüssel, für die mindestens ein Opfer mit der Opferspezifik
„Lehrkraft“ erfasst wurde.
Fälle mit der Opferspezifik „Lehrkraft“
Berichtsjahr 892000 224000
2015 669 229
2016 686 241
2017 716 253
2018 836 268
2019 922 276
2020 660 224
2021 507 188
2022 835 312
2023 892 386
2024 1.152 424
2025 1.042 436
Grundsätzlich ist anzumerken, dass es sich bei der PKS um eine
Hellfeldstatistik handelt. Erfasst werden also nur Fälle, die der Polizei
bekannt geworden und durch sie abschließend bearbeitet worden sind
(Abgabe der Akten an die Staatsanwaltschaft/Gerichte).
Bei geringen absoluten Fallzahlen wie bei Gewalttaten gegen Lehrkräfte
besteht daher die Möglichkeit, dass sich bereits geringe Veränderungen
im Meldeverhalten, beispielsweise aufgrund von sich ändernden
Vorgaben zur Anzeigeerstattung in Schulen, deutlich in den PKS-Zahlen
widerspiegeln.
Entsprechend sind die Entwicklungen in der PKS möglicherweise, aber
nicht notwendigerweise, Ausdruck einer tatsächlichen Veränderung in
der Zahl von Gewalthandlungen gegen Lehrkräfte.
Die Erklärungsfaktoren, die den allgemeinen Anstieg der
Gewaltkriminalität mit beeinflussen, dürften zumindest teilweise auch auf die
Entwicklung der Gewalttaten gegen Lehrkräfte übertragbar sein. Vor allem
die Entwicklungen der letzten Jahre fallen mit in Studien
dokumentierten Anstiegen psychischer Belastungen unter Kindern und Jugendlichen
zusammen. Psychische Belastungen sind nicht direkt ursächlich für
Gewalttaten, können aber im Zusammenwirken mit anderen ungünstigen
Faktoren das Risiko der Begehung von Gewalttaten erhöhen. Auch eine
Zunahme von Impulsivität lässt sich in einzelnen Studien feststellen.
Einen weiteren Erklärungsbeitrag liefert die sehr umfangreiche Nutzung
des Internets bzw. von sozialen Medien, wobei der Forschungsstand
hierzu uneinheitlich ist.
Ein Zusammenhang mit der Zuwanderung kann dahin gehend bestehen,
dass alleine aufgrund der zahlenmäßigen Veränderung bestimmter
Bevölkerungsgruppen (beispielsweise männlicher Jugendlicher) ein Teil
des Straftatenanstiegs rechnerisch erklärbar ist.
Darüber hinaus deutet die kriminologische Forschung darauf hin, dass
einzelne Gruppen von Zuwanderern – insbesondere im Kontext von
Fluchtmigration – mit einem erhöhten Risiko für Gewaltvergehen in
Zusammenhang gebracht werden. So weisen auch Dunkelfeldstudien
darauf hin, dass Jugendliche mit Migrationshintergrund häufiger
kriminalitäts- bzw. gewaltlegitimierende Einstellungen teilen – also die Haltung,
eine Gewalt- oder Straftat zu begehen, sei unter bestimmten
Bedingungen legitim, nützlich oder sogar Ausdruck von Männlichkeit.
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
27. Abgeordnete
Luise Amtsberg
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie erklärt die Bundesregierung den meiner
Auffassung nach bestehenden Widerspruch, dass der
Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann
Wadephul auf meine Frage in der
Regierungsbefragung am 28. Januar 2026 die Solidarität der
Bundesregierung mit den Menschen in Iran
ausgedrückt hat („Wenn es einen europäischen Staat
gibt, der sich klar dafür einsetzt, diesem
iranischen Regime entgegenzutreten, dann sind wir
das. [...] wir stehen klar an der Seite der
Menschen im Iran, die durch dieses Regime
unterdrückt werden, die auf der Straße erschossen
werden, gefoltert werden, in Kerker geworfen
werden“, Plenarprotokoll 21/55, 6571) und nun
öffentlich auf seinem MdB-Instagram-Kanal ein
Ende der humanitären Aufnahmeprogramme und
damit auch das Ende der vereinfachten Aufnahme
von politisch verfolgten Menschen aus Iran als
migrationspolitischen Erfolg feiert (www.instagra
m.com/p/DW4PkO2ioDK/?img_index=5&igsh=
YjRqYW9pdHNvNTIy)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 23. April 2026
Die Bundesregierung sieht im genannten Beitrag keinen Widerspruch zu
ihrer Haltung der Solidarität mit den Menschen in Iran.
Sie unterstützt die iranische Zivilbevölkerung auch weiterhin und
verweist diesbezüglich auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre
Schriftliche Frage 54 auf Bundestagsdrucksache 21/5249.
Dies schließt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch die
Aufnahme iranischer Staatsangehöriger zur Wahrung der politischen
Interessen der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 22 Satz 2 AufenthG
ein.
Unbenommen davon hat es sich die Bundesregierung im
Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, freiwillige Bundesaufnahmeprogramme soweit
wie möglich zu beenden.
28. Abgeordneter
Torben Braga
(AfD)
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der
am 12. April 2026 von US-Präsident Donald
Trump angekündigten Seeblockade in der Straße
von Hormus im Lichte des UN-
Seerechtsübereinkommens (UNCLOS), insbesondere hinsichtlich
des Rechts auf Transitpassage, und welche
diplomatischen Konsequenzen zieht sie aus der
Tatsache, dass diese Blockade auch den zivilen
Handel deutscher Reedereien massiv beeinträchtigt?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 23. April 2026
Die Bundesregierung hat die Ankündigung des US-Regionalkommandos
CENTCOM zur Kenntnis genommen, wonach sich die in der
Fragestellung genannte US-Operation auf Schiffe bezieht, die iranische Seehäfen,
Ölterminals oder anderen Küstenanlagen ansteuern oder von diesen
kommen. Andere Schiffe seien von der Operation nicht betroffen.
Die Bundesregierung setzt sich weiterhin für die unmittelbare
Wiederaufnahme freier, sicherer und gebührenfreier Schifffahrt durch die
Straße von Hormus auf Basis des Völkerrechts und bestehender
internationaler Verpflichtungen ein.
29. Abgeordneter
Torben Braga
(AfD)
Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse
darüber, in welchem Umfang die
Überwachungskapazitäten der Internationalen Atomenergie-
Organisation IAEO in iranischen Atomanlagen
(insbesondere Fordo und Natans) seit den
militärischen Vorfällen Anfang März 2026 und dem
Abbruch der Verhandlungen in Islamabad am
12. April 2026 beeinträchtigt sind, und auf
welcher Informationsgrundlage trifft Bundeskanzler
Friedrich Merz seine Lagebewertungen zum
iranischen Atomprogramm (vgl. Aussage des
Bundeskanzlers in einem „tagesthemen“-Interview vom
4. März 2026), angesichts der Tatsache, dass
IAEO-Generaldirektor Rafael Grossi am 2. März
2026 explizit das Fehlen von Beweisen für ein
„strukturiertes Programm“ zur Herstellung von
Kernwaffen bestätigte?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 23. April 2026
Die in bestimmten iranischen Nuklearanlagen im Rahmen des „Joint
Comprehensive Plan of Action“ (JCPoA) seit 2015 installierten
Überwachungssysteme (u. a. Kameras, Anreicherungsmesser) sind seit
mehreren Jahren nicht mehr im Einsatz, nachdem Iran die Umsetzung seiner
JCPoA-Verpflichtungen seit 2019 schrittweise zurückgefahren hatte.
Seitdem erfolgte die Überwachung ausschließlich auf der Grundlage der
im sog. Comprehensive Safeguards Agreement Irans mit der IAEO
vorgesehenen Maßnahmen, insbesondere Inspektionen in den einschlägigen
Anlagen, die jedoch seit Juni 2025 seitens Iran beschränkt bzw. u. a.
hinsichtlich der Anreicherungsanlagen in Fordow und Natanz vollständig
ausgesetzt sind. Seit Beginn der militärischen Auseinandersetzung am
28. Februar 2026 hat die IAEO keine Inspektionen in Iran durchgeführt.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre
Schriftliche Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 21/4848 verwiesen.
30. Abgeordneter
Omid Nouripour
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat die Bundesregierung auf den Vorschlag des
US-Präsidenten Donald Trump, für die
internationale Seestraße von Hormus eine Maut zu erheben,
insbesondere im Hinblick auf mögliche
Präzedenzwirkungen für andere internationale Seewege
wie die Straße von Malakka oder die Bab-al-
Mandab-Straße, reagiert, und wenn ja, wie und
warum (bitte hierbei Quellen für die Position der
Bundesregierung benennen), und wenn nein,
warum nicht (https://thehill.com/policy/international/
5821343-trump-us-iran-ceasefire-deal-joint-ventu
re-strait-of-hormuz/)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 21. April 2026
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es keinen formellen Vorschlag
der US-Regierung im Sinne der Fragestellung. Entsprechende
Äußerungen des US-Präsidenten hat die Bundesregierung zur Kenntnis
genommen.
Grundsätzlich muss die Öffnung der Straße von Hormus mit der
unmittelbaren Wiederaufnahme freier, sicherer und gebührenfreier
Schifffahrt durch die Meerenge auf Basis des Völkerrechts und bestehender
internationaler Verpflichtungen einhergehen.
Diese Haltung unterstreicht die Bundesregierung im Rahmen der
Vereinten Nationen, der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation und
weiterer multilateraler Foren sowie in bilateralen und multilateralen
Gesprächsformaten.
31. Abgeordneter
Omid Nouripour
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat die Bundesregierung im Wirtschafts- und
Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) der
Nominierung der Islamischen Republik Iran für
das Committee for Programme and Coordination
(CPC) widersprochen, und falls nein, wie
begründet sie ihr Verhalten (bitte unter Angabe
entsprechender Quellen), und welche Auffassung hat sie
zu dieser Nominierung vor dem Hintergrund der
aktuellen Menschenrechtslage im Iran,
insbesondere im Hinblick auf die Rechte von Frauen und
die Glaubwürdigkeit der Vereinten Nationen in
den Bereichen Menschenrechte und
Terrorismusbekämpfung (https://press.un.org/en/2026/ecosoc
7225.doc.htm)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 21. April 2026
Am 8. April 2026 haben im Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten
Nationen (ECOSOC) Wahlen und Nominierungen für rund 20 verschiedene
Untergremien stattgefunden.
Nominierungen für diese Untergremien erfolgen durch die
Regionalgruppen. Iran hatte ursprünglich für drei Untergremien Kandidaturen in
der Regionalgruppe Asien–Pazifik angemeldet. In der asiatisch-
pazifischen Regionalgruppe konnten für zwei von drei Untergremien (für den
Frauenrechtsausschuss der Vereinten Nationen und für den Exekutivrat
des Welternährungsprogramms) Gegenkandidaturen zu den iranischen
Kandidaten mobilisiert werden.
Im dritten Untergremium, dem Committee for Programme and
Coordination (CPC), wurde ein iranischer Kandidat für einen der aus der
Regionalgruppe neu zu besetzenden Posten per Akklamation bestätigt, da die
Regionalgruppe keinen Gegenkandidaten aufgestellt hat, diese
Nominierung also unstreitig war.
Das CPC ist ein internes, administratives Gremium, das
Haushaltsprogramme des Sekretariats der Vereinten Nationen auf Plausibilität
überprüft. Mit inhaltlichen Fragen, etwa zu Frauenrechten oder
Terrorismusbekämpfung, ist das CPC nicht befasst.
32. Abgeordnete
Filiz Polat
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie stuft die Bundesregierung die Sicherheitslage
im Libanon ein, und plant die Bundesregierung,
sich für einen bundesweiten Abschiebestopp nach
Libanon einzusetzen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 24. April 2026
Die Sicherheitslage im Libanon ist aus Sicht der Bundesregierung
weiterhin äußerst angespannt und volatil. Das Auswärtige Amt warnt vor
Reisen in den Libanon und fordert deutsche Staatsangehörige zur
Ausreise auf. Im Übrigen wird auf die fortlaufend aktualisierten Reise- und
Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts verwiesen.
Nach der gesetzlichen Kompetenzverteilung ist der Erlass von
Abschiebungsstopps Sache der Länder (§ 60a AufenthG). Es besteht keine
Kompetenz des Bundesministers des Innern. Die Rolle des BMI ist darauf
beschränkt, nach Ablauf des in § 60a AufenthG genannten Zeitraums
zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit das Einvernehmen zu erteilen.
Ein Initiativrecht kommt dem BMI hierbei nicht zu.
33. Abgeordnete
Dr. Anna Rathert
(AfD)
Wie hoch waren nach Kenntnis der
Bundesregierung die Kosten für die Ausstellung „Glocken und
Kanonen“ des Goethe-Instituts in Vilnius, und auf
welcher Grundlage erfolgte die Auswahl der
beteiligten Künstlerin Basma al-Sharif (siehe
Berichterstattung hierzu: www.faz.net/agenturmeldu
ngen/dpa/auswaertiges-amt-ruegt-goethe-institut-f
uer-ausstellung-200702011.html)?
34. Abgeordnete
Dr. Anna Rathert
(AfD)
Wird es in Bezug auf die Ausstellung „Glocken
und Kanonen“ des Goethe-Instituts in Vilnius, bei
welcher die beteiligte Künstlerin Basma al-Sharif
in den sozialen Medien das Existenzrecht Israels
geleugnet hat, außer einer Rüge weitere
Konsequenzen seitens der Bundesregierung geben, um
ähnliche antisemitische, israelfeindliche Vorfälle
bei zukünftigen Ausstellungen deutscher
Mittlerorganisationen zu vermeiden, und wenn ja,
welche (siehe Berichterstattung hierzu: www.fa
z.net/agenturmeldungen/dpa/auswaertiges-amt-ru
egt-goethe-institut-fuer-ausstellung-20070201
1.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 20. April 2026
Die Fragen 33 und 34 werden zusammen beantwortet.
Die Ausstellung „Glocken und Kanonen. Zeitgenössische Kunst in
Zeiten von Militarisierung“ war eine Kooperation zwischen dem
Contemporary Art Centre Vilnius (CAC), dem Goethe-Institut in Vilnius und der
Akademie der Künste (AdK) in Berlin. Die Ausstellung wurde vom
CAC kuratiert und lief vom 16. Oktober 2025 bis 1. März 2026 im
CAC. Die Auswahl aller beteiligten Künstler erfolgte durch das CAC
(als Kurator der Ausstellung) in Abstimmung mit dem Goethe-Institut
und der AdK. Das Goethe-Institut hat das Auswärtige Amt im Vorfeld
der Veranstaltung nicht einbezogen. An den Gesamtkosten für die
Ausstellung hat sich das Goethe-Institut mit 106.000 Euro beteiligt.
Das Auswärtige Amt hat das Thema mit dem Goethe-Institut mit
großem Nachdruck aufgenommen und die notwendige Sorgfalt im Vorfeld
der Planung und Konzeption von Veranstaltungen unterstrichen.
Das Goethe-Institut überprüft derzeit seine internen Prozesse auf Bitten
des Auswärtigen Amts, um ein verbessertes Monitoring von geplanten
bzw. laufenden Projekten sicherzustellen. Das Auswärtige Amt steht
dazu im kontinuierlichen Austausch mit dem Goethe-Institut.
35. Abgeordnete
Lea Reisner
(Die Linke)
Wie viele Kinder wurden seit dem 1. Januar 2026
aus dem Gazastreifen im Rahmen humanitärer
Maßnahmen nach Deutschland oder mit deutscher
Unterstützung in Drittstaaten evakuiert (bitte nach
Monaten aufschlüsseln)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 20. April 2026
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden seit dem 1. Januar 2026
keine Kinder aus dem Gazastreifen nach Deutschland evakuiert.
Die Bundesregierung unterstützt die WHO bei medizinischen
Evakuierungen über eine Projektförderung von CADUS e. V., die innerhalb des
Gazastreifens unter anderem medizinische Evakuierungen durchführen.
Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht.
36. Abgeordneter
Raimond Scheirich
(AfD)
Bei den Besuchen der Staatsoberhäupter welcher
14 Staaten in Deutschland seit dem 1. Januar
2020 sind nach Kenntnis der Bundesregierung in
der Summe die höchsten unmittelbar dem Bund
zurechenbaren Kosten entstanden, und wie hoch
waren diese Summen jeweils?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 22. April 2026
Die im Zuge der Besuchsbetreuung durch das bilaterale Staatsprotokoll
im Auswärtigen Amt entstandenen Kosten können der nachfolgenden
Tabelle entnommen werden.
Im erfragten Zeitraum besuchten Staatsoberhäupter aus drei Staaten die
Bundesrepublik Deutschland mehrmals, entsprechend sind die Kosten
pro Besuch aufgeführt.
Land Kosten in Euro
Staat Israel 118.809,90
51.487,05
Vereinigtes Königreich Großbritannien und
Nordirland 161.634,75
Französische Republik 91.641,62
61.230,60
Italienische Republik 144.529,40
Vereinigte Staaten von Amerika 107.795,84
Ukraine 49.065,72
34.711,75
Königreich Belgien 83.075,27
Königreich Spanien 73.438,78
Kanada 70.502,24
Republik Indonesien 69.800,65
Ungarn 55.322,67
Republik Kenia 48.671,68
Republik Kolumbien 37.363,63
Republik Türkiye 31.787,86
37. Abgeordneter
Sascha Wagner
(Die Linke)
Welche konkreten Schritte unternimmt die
Bundesregierung, um auf die iranische Regierung
einzuwirken, keine weiteren Todesurteile gegen
Inhaftierte mehr durchzuführen (bitte einzeln
auflisten), und liegen der Bundesregierung
Erkenntnisse darüber vor, wie viele Menschen bisher im
Jahr 2026 im Iran hingerichtet worden sind, und
wenn ja, wie lauten diese?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 20. April 2026
Die Bundesregierung verurteilt Hinrichtungen in Iran regelmäßig auf
das Schärfste. In bilateralen und multilateralen Gesprächen macht die
Bundesregierung gegenüber Iran immer wieder deutlich, dass sie die
Todesstrafe unter allen Umständen ablehnt.
In einer von Deutschland initiierten Sondersitzung des
Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen am 23. Januar 2026 hat die Bundesregierung
erfolgreich eine Resolution miteingebracht, die die Anwendung der
Todesstrafe verurteilt und Iran zur Nicht-Anwendung auffordert. Mit der
Resolution hat sich die Bundesregierung zudem dafür eingesetzt, sowohl
das Mandat der unabhängigen „Fact-Finding Mission on Iran“ erstmalig
für zwei Jahre als auch das Mandat der VN-Sonderberichterstatterin zu
Iran für ein Jahr zu verlängern.
Die Bundesregierung setzt sich zudem dafür ein, die für die Repression
in Iran Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und hat in den
vergangenen Jahren gemeinsam mit EU-Partnern zahlreiche
Verantwortliche für die schweren Menschenrechtsverletzungen in Iran mit EU-
Sanktionen belegt, zuletzt am 16. März 2026, darunter hochrangige
Funktionäre der IRGC. Die Listungen unter dem EU-Menschenrechtsregime
wurden am 30. März um ein weiteres Jahr verlängert.
Zur Anzahl der Hinrichtungen in Iran für das Jahr 2026 liegen der
Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
38. Abgeordneter
Sven Wendorf
(AfD)
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele
deutsche Staatsbürger sich wo gegenwärtig als
Geiseln in der Gewalt krimineller oder terroristischer
Vereinigungen befinden?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 21. April 2026
Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu
Entführungsfällen und Geiselnahmen deutscher Staatsangehöriger im Ausland. Das gilt
auch für konkrete Zahlenangaben, durch die Rückschlüsse auf
Einzelschicksale möglich wären. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/5498 verwiesen.
39. Abgeordnete
Tina Winklmann
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
In welcher Höhe hält die Bundesregierung eine
Zustiftung für den Deutsch-Tschechischen
Zukunftsfonds für angemessen und wie definiert die
Bundesregierung „angemessen“ in ihrer Antwort
auf meine Schriftliche Frage 73 auf
Bundestagsdrucksache 21/5249 (www.zukunftsfonds.cz/)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 24. April 2026
Die Bundesregierung will den Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds
auch weiterhin gemeinsam mit der Regierung der Tschechischen
Republik mit den notwendigen Mitteln ausstatten. Die Bundesregierung wird
dem Deutschen Bundestag in den Haushaltsverhandlungen eine Summe
vorschlagen, die dem Zukunftsfonds die erfolgreiche Fortsetzung der
bisherigen Arbeit ermöglicht.
Die Angemessenheit wird bewertet nach den Erfahrungen der
vorangegangenen Förderperioden, die jeweils auf zehn Jahre angelegt waren.
Dieser Zeitraum ist auch jetzt angestrebt.
40. Abgeordneter
Dr. Alexander
Wolf
(AfD)
Welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus ihrem bisherigen, sich teilweise
enthaltendem, Abstimmungsverhalten bei UN-
Resolutionen zur Aufarbeitung von Sklaverei und
Kolonialismus, und beabsichtigt sie, sich künftig für
eine stärker multiperspektivische historische
Aufarbeitung einzusetzen, die auch nicht-europäische
Formen des Sklavenhandels (inklusive der Rolle
der islamischen und arabischen Staaten und der
Afrikaner selbst) angemessen berücksichtigt (vgl.
https://jungefreiheit.de/wissen/geschichte/2026/da
s-vergessene-sklavengeschaeft-des-globalen-sued
ens/)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 21. April 2026
Die Bundesregierung hat sich, auch im Rahmen der Vereinten Nationen,
stets deutlich für die Aufarbeitung des historischen Unrechts von
Sklaverei und Sklavenhandel eingesetzt. Sie verweist auf die
Stimmerklärung Deutschlands in der VN-Generalversammlung am 31. März 2026
(abrufbar unter: https://new-york-un.diplo.de/un-en/2762644-2762644).
Die Bundesregierung unterstützt zudem weltweit Maßnahmen zur
Bekämpfung sämtlicher Formen von Sklaverei und Menschenhandel.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
41. Abgeordnete
Desiree Becker
(Die Linke)
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass
eine Allgemeinverfügung zwar den
Gesetzesvollzug steuert, aber nicht eine gesetzlich normierte
Genehmigungspflicht suspendieren kann und
auch die nun in der öffentlichen Diskussion (z. B.
www.lto.de/recht/hintergruende/h/wehrdienst-we
hrpflicht-genehmigung-ausland-maenner-gesetz-b
undeswehr) vertretene und von mir geteilte
Ansicht, dass dies für die in § 3 Absatz 2 des
Wehrpflichtgesetzes (WPflG) aufgeführte
Genehmigungspflicht bei Auslandsaufenthalten von mehr
als 90 Tagen gilt, und wenn ja, wie will die
Bundesregierung dann gewährleisten, dass die
unbürokratische Aussetzung der Anwendung von § 3
Absatz 2 WPflG rechtskonform ist, und wenn
nicht, wie begründet die Bundesregierung ihre
gegenteilige Auffassung?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 22. April 2026
Die Bundesregierung hat von der ausdrücklich in § 3 Absatz 2 Satz 5
des Wehrpflichtgesetzes vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht
und eine allgemeine Ausnahme von der Genehmigungspflicht für
längere Auslandsaufenthalte zugelassen, die im Bundesanzeiger veröffentlicht
wurde. Diese Ausnahme ist eine für die Betroffenen ausschließlich
begünstigende Regelung. Die zuständigen Wehrersatzbehörden sind
angewiesen, entsprechend zu verfahren.
42. Abgeordneter
Jan Köstering
(Die Linke)
Welches Kriegsdienstverweigerungsverfahren
sieht das Bundesministerium der Verteidigung für
ehemalige Zeitsoldaten vor, die als Reservisten
eingeplant sind, jedoch aufgrund einer
einsatzbedingten Erkrankung keinen Dienst im Militär
mehr leisten wollen, und wie sind die
Bearbeitungszeiten von
Kriegsdienstverweigerungsanträgen aktuell (bitte nach gedient und ungedient
aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 24. April 2026
Das Antrags- und Bearbeitungsverfahren auf Kriegsdienstverweigerung
für ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit richtet sich nach § 2
Absatz 1 bis 3 und 6 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes. Die Dauer
der Antragsbearbeitung wird statistisch nicht erfasst. Ausscheidende
Soldatinnen und Soldaten mit anerkannter einsatzbedingter Erkrankung
werden nach Dienstzeitende nicht in die Reserve beordert.
43. Abgeordneter
Andreas Paul
(AfD)
Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Anhebung
der derzeit gewährten Zuschlagsstufe des
Auslandsverwendungszuschlags nach § 56 des
Bundesbesoldungsgesetzes in Verbindung mit der
Auslandsverwendungszuschlagsverordnung
angesichts der aktuellen sicherheitsrelevanten
Lageentwicklung im Einsatzgebiet der United Nations
Interim Force in Lebanon im Südlibanon, im
Raum Naqoura, aufgrund der veränderten
Gefährdungslage für die dort eingesetzten Soldatinnen
und Soldaten der Bundeswehr vorzunehmen (bitte
unter Angabe der aktuellen sowie geplanten
Zuschlagsstufe und des Anhebungszeitpunkts sowie
unter Nennung geplanter weiterer mit der
Bedrohungs-, Risiko- und Aufwandslage im
Zusammenhang stehender Vergütungsleistungen sowie
unter Angabe der ggf. abweichenden
Einschätzung zur Bedrohungslage und somit Begründung
der Nichtanhebung der Zuschlagsstufe)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 22. April 2026
Nach Ausbruch des Gaza-Krieges im Oktober 2023 wurde der
Auslandsverwendungszuschlag (AVZ) für die bei United Nations Interim
Force in Lebanon innerhalb des Operationsgebietes in Libanon
eingesetzten Kräfte aufgrund der sich veränderten Bedrohungslage angehoben
und ein AVZ der Stufe 5 festgesetzt.
Die derzeit vorhandenen sehr hohen Belastungen werden vollumfänglich
mit dem AVZ der Stufe 5 abgegolten. Darüberhinausgehende im
Zusammenhang mit einer Bedrohungs-, Risiko- und Aufwandslage stehende
Vergütungsleistungen sind rechtlich ausgeschlossen.
Die Lageentwicklung in Libanon wird ebenso wie die in allen anderen
Einsätzen der Bundeswehr regelmäßig überprüft. Sollten sich die
Verwendungsverhältnisse nicht nur vorübergehend wesentlich ändern, wird
die AVZ-Stufe geprüft und gegebenenfalls angepasst.
44. Abgeordneter
Stefan Schröder
(AfD)
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu,
dass Angehörige der in Deutschland stationierten
Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika
Kraftstoffe zu Preisen beziehen können, die unter
den von der inländischen Zivilbevölkerung
üblicherweise zu entrichtenden
Endverbraucherpreisen liegen, und wenn ja, wie setzt sich der
jeweilige Kraftstoffpreis für berechtigte Angehörige der
US-Streitkräfte einerseits und für zivile
Endverbraucher in Deutschland andererseits jeweils
zusammen, insbesondere im Hinblick auf
Produktpreis, Energiesteuer, Umsatzsteuer sowie sonstige
staatlich veranlasste Preisbestandteile oder
Vergünstigungen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 21. April 2026
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu vergünstigten
Kraftstoffpreisen für Angehörige der amerikanischen Streitkräfte in
Deutschland vor. Im Übrigen wird auf die Veröffentlichung des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu Kraftstoffpreisen hingewiesen
(www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/
mineraloel-kraftstoffpreise.html).
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
45. Abgeordneter
Andreas Audretsch
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie positioniert sich die Bundesregierung in den
laufenden EU-Verhandlungen zum Zollteil des
EU-US-Deals zu den vom Europäischen
Parlament geforderten Schutzklauseln wie einer
Sunrise-Klausel, einer Sunset-Klausel, einer
weitergehenden Aussetzung bei neuen US-Zöllen oder bei
Gefährdung europäischer Sicherheitsinteressen
sowie zum Abwarten rechtlicher Klarheit in den
USA, und setzt sie sich im Rat für einen
Abschluss des Zolldeals ohne diese zusätzlichen
Regelungen ein (www.fr.de/politik/zoll-handelskr
ieg-eu-setzt-trump-unter-druck-wenn-trump-lueg
t-wird-abmachung-kassiert-zr-94240258.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 20. April 2026
Die Bundesregierung begrüßt, dass die Trilogverhandlungen nach der
Annahme einer Position durch das Europäische Parlament begonnen
haben. Die Ratspräsidentschaft wird die Einzelheiten nun mit dem
Europäischen Parlament verhandeln. Ihr Ausgangspunkt ist dabei die
abgestimmte Ratsposition. Die Bundesregierung bringt sich in die damit
verbundenen Ratsberatungen konstruktiv und mit dem Ziel eines zügigen
Inkrafttretens der Legislativvorschläge ein. Denn im Sinne der
deutschen und europäischen Unternehmen muss der transatlantische Handel
bestmöglich stabilisiert werden und ein Beitrag zu planbaren
Rahmenbedingungen geleistet werden. Dazu gehört auch, von Seiten Deutschlands
die Gemeinsame Erklärung zwischen der EU und den USA vom letzten
Sommer verlässlich und auf praktikable Art umzusetzen. Gleichzeitig
muss die EU ausreichend Flexibilität für unvorhergesehene
Entwicklungen haben. Daher setzt sich die Bundesregierung für einen
ausgewogenen Ansatz ein.
46. Abgeordneter
Andreas Audretsch
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung
trotz der vom Bundeskartellamt festgestellten
marktbeherrschenden Stellung von CTS Eventim
im deutschen Ticketvertrieb und trotz der seit dem
7. November 2023 bestehenden neuen
Eingriffsbefugnisse nach § 32f des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen bislang keine Initiative
ergriffen, um im Ticketvertrieb wirksamen
Wettbewerb und faire Ticketpreise für Verbraucherinnen
und Verbraucher herzustellen, und bis wann wird
sie dies nachholen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 23. April 2026
Das für die Anwendung von § 32f Absatz 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zuständige Bundeskartellamt ist als
unabhängige Wettbewerbsbehörde nicht weisungsgebunden und entscheidet
nach pflichtgemäßem Ermessen über die Einleitung von Verfahren. Das
Bundeskartellamt hat in der Vergangenheit bereits mehrere Verfahren
geführt, an denen CTS Eventim beteiligt war und insbesondere in einem
Missbrauchsverfahren sowie im fusionskontrollrechtlichen
Hauptprüfverfahren CTS Eventim/Four Artists das Bestehen einer
marktbeherrschenden Stellung von CTS Eventim festgestellt (vgl. www.bundeskarte
llamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2017/04_12_201
7_CTS_Eventim_Exlusivitaet.html sowie www.bundeskartellamt.de/Sha
redDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2017/23_11_2017_CTS_Even
tim_Four_Artists.html).
Die Anwendung von § 32f Absatz 3 GWB setzt zudem eine „erhebliche
und fortwährende Störung des Wettbewerbs“ voraus. Zusätzlich ist die
vorherige Durchführung einer Sektoruntersuchung gesetzlich
vorgeschrieben (§ 32f Absatz 1 GWB). Für solche Sektoruntersuchungen ist
in § 32e Absatz 3 GWB eine Sollfrist von 18 Monaten vorgesehen.
Im Übrigen kann auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 144 der Abgeordneten Awet Tesfaiesus auf
Bundestagsdrucksache 21/5249 verwiesen werden.
47. Abgeordnete
Dr. Sandra Detzer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Inwieweit sieht der vom Nationalen Sicherheitsrat
beschlossene Aktionsplan Rohstoffe konkrete
gesetzliche oder administrative Erleichterungen bei
den Genehmigungsverfahren für heimische
Bergbauprojekte vor, und beinhaltet dieser Plan
perspektivisch eine Ausweitung der finanziellen
Mittel für den von der Bundesregierung
eingerichteten Rohstofffonds?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 23. April 2026
Bei dem Aktionsplan zur Weiterentwicklung der deutschen
Rohstoffpolitik handelt es sich um ein regierungsinternes Dokument, das nicht
zur Veröffentlichung bestimmt ist. Grundsätzlich verfolgt die
Bundesregierung das Ziel, eine diversifizierte und resiliente Versorgung der
deutschen Industrie mit kritischen Rohstoffen zu stärken. Im Übrigen
wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 60
auf Bundestagsdrucksache 21/4186 verwiesen.
48. Abgeordneter
Rainer Groß
(AfD)
In welchen Jahren seit dem Jahr 2005 wurde nach
Kenntnis der Bundesregierung jeweils gegenüber
dem Vorjahr ein positives Wirtschaftswachstum
bei gleichzeitig sinkenden CO2-Emissionen
erreicht (bitte für die entsprechenden Jahre
aufschlüsseln), und wie stellt sich die deutsche
Situation diesbezüglich im internationalen Vergleich
dar?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 22. April 2026
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes zu den preisbereinigten
Wachstumsraten des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und des
Umweltbundesamts zu den gesamten Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen)
ohne Emissionen aus LULUCF lagen in den in der Tabelle dargestellten
Jahren ein positives BIP-Wachstum und zugleich sinkendende THG-
Emissionen vor. LULUCF (Land Use, Land-Use Change and Forestry)
bezeichnet die Bilanzierung von Treibhausgasen aus Landnutzung,
Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft.
Veränderungen gegenüber Vorjahr
Jahr BIP THG-Emissionen
2005 0,9 % -2,1 %
2007 2,9 % -3,8 %
2011 3,8 % -2,7 %
2014 2,2 % -4,4 %
2017 2,8 % -1,4 %
2018 1,1 % -4,1 %
2019 1,0 % -6,1 %
2022 1,8 % -1,8 %
2025 0,2 % -0,1 %
Quellen: BIP: www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Volkswirtschaftliche-Gesamtrechn
ungen-Inlandsprodukt/_inhalt.html#_6gagnickn; THG-Emissionen: www.umweltbundesa
mt.de/system/files/document/Emissions%C3%BCbersichten%20KSG-Sektoren%201990-
2025.xlsx
Aussagekräftiger als die Betrachtung einzelner Jahre, die stets von
kurzfristigen Sondereinflüssen geprägt sein können, ist ein Blick auf den
gesamten Zeitraum: Die Entwicklung vom Jahr 2005 bis zum Jahr 2025
war insgesamt gekennzeichnet von einer Entkopplung des Trends der
THG-Emissionen vom BIP-Wachstum. Während das BIP über den
genannten Zeitraum um 24 Prozent wuchs, sanken die THG-Emissionen
um mehr als 34 Prozent.
Im Vergleich mit anderen Industrieländern hat Deutschland in den
vergangenen Jahrzehnten seinen Wohlstand steigern und zugleich seine
THG-Emissionen deutlich senken können.
49. Abgeordneter
Michael Kellner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Termine hat die Bundesministerin für
Wirtschaft und Energie Katherina Reiche neben
den Panels im Rahmen der CERAWeek in Texas
wahrgenommen, und mit welchen
Regierungsvertretern, Firmen und Organisationen hat der
Staatsekretär Frank Wetzel bei dieser Reise
Gespräche geführt?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 22. April 2026
Die Bundesministerin Katherina Reiche hat neben den Panels im
Rahmen der CERA-Week Termine mit Unternehmen der Mineralölbranche,
Unternehmen der Chemiebranche, Unternehmen mit Expertise im
Bereich Investment Management, Unternehmen mit Expertise in
Marktanalyse sowie Vertretern der US-Regierung wahrgenommen. Darüber
hinaus hat sie an einem Empfang auf Einladung zweier
Unternehmensverbände und einem CEO-Roundtable zu energiepolitischen Themen
teilgenommen.
Der Staatssekretär Frank Wetzel hat sich mit Unternehmen der Branchen
Mineralöl, Chemie, Geothermie und erneuerbare Energien, einem
Verband der Erdöl- und Erdgaswirtschaft, einem Unternehmen im Bereich
Investment Management sowie Vertretern der US-Regierung getroffen.
Darüber hinaus hat er an verschiedenen Austauschformaten zu
energiepolitischen Themen, wie beispielsweise einem Empfang und einem
CEO-Roundtable, teilgenommen.
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und
Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in
jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit
einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter
diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in
anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder
rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und
ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen
und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine
nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kosten der Veranstaltung)
vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu
erstellen oder zu pflegen. Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der
Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen
und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise
nicht vollständig.
50. Abgeordneter
Pierre Lamely
(AfD)
Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand,
dass trotz einer Steigerung der installierten
Leistung von Wind- und Solaranlagen um rund
67 Prozent seit dem Jahr 2020 von 113,2 GW
(www.energy-charts.info/charts/installed_power/c
hart.htm?c=DE&legendItems=0x00d&year=
2020) auf knapp 190 GW (www.energy-charts.inf
o/charts/installed_power/chart.htm?c=DE&legend
Items=1x00d&year=2026) und damit
verbundenen Förderkosten von bis zu 120 Mrd. Euro (da
Finanzierung im Jahr 2022 von EEG-Umlage auf
Bundeshaushalt „umgestellt“ wurde, setzt sich
Kostensumme aus verschiedenen Quellen
zusammen: Summe der Förderkosten basiert auf
kumulierten Werten der EEG-Jahresabrechnungen
[www.netztransparenz.de/de-de/Erneuerbare-Ener
gien-und-Umlagen/EEG/Transparenzanforderung
en/EEG-Konten%C3%BCbersicht, dort
entsprechende Jahresberichte abrufbar] und Ausgaben
gemäß Einzelplan 60 der Bundeshaushalte [dort
Anlage Wirtschaftsplan des Klima- und
Transformationsfonds]) die tatsächliche Stromproduktion
dieser Energieträger im ersten Quartal 2026 mit
54,2 TWh (https://energy-charts.info/charts/energ
y/chart.htm?l=de&c=DE&interval=quarter&yea
r=2026&partsum=1&legendItems=fw3w1&quart
er=1) unter dem Wert des ersten Quartals 2020
mit 56,9 TWh (https://energy-charts.info/charts/e
nergy/chart.htm?l=de&c=DE&interval=quarter&
year=2020&partsum=1&legendItems=fw3w1&qu
arter=1) lag, und welche Schlussfolgerungen zieht
sie daraus für die zukünftige Sicherstellung der
Importunabhängigkeit von fossilen
Energieträgern?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 21. April 2026
Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien schwankt mit dem
Windaufkommen und der Sonneneinstrahlung. Im Jahr 2020 wies das
erste Quartal ein sehr hohes Windaufkommen auf, im Jahr 2026 indes
ein geringes. Dies erklärt die unterschiedliche Stromerzeugung aus
Windenergie in den ersten Quartalen der Jahre 2020 und 2026. Ende des
Jahres 2025 lag die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bei
290 Terawattstunden, und damit um ca. 14 Prozent höher als im Jahr
2020. Der spezifische Förderbedarf, also das, was der Fördergeber pro
erzeugter Kilowattstunde an EEG-Förderkosten ausgibt, ist indes
gesunken; von knapp 13 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2020 auf rund
7 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2024.
Die erneuerbaren Energien reduzieren die Abhängigkeit von den
Importen fossiler Energieträger. Denn durch heimische Erzeugung
erneuerbaren Stroms werden weniger Importe von Steinkohle und Erdgas
benötigt sowie auch von Erdöl, soweit der erneuerbar erzeugte Strom in den
Sektoren Gebäudewärme und Verkehr verwendet wird.
51. Abgeordnete
Dr. Andrea
Lübcke
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hält die Bundesregierung angesichts der
Äußerungen des Bundeskanzlers Friedrich Merz,
wonach der Kohleausstieg bis 2038 möglicherweise
„unrealistisch“ sei, weiterhin am bestehenden
Zeitplan fest, und welche Konsequenzen hätte
eine solche Laufzeitverlängerung für die
Planungssicherheit im Strukturwandel (Quelle:
ZEIT-Artikel vom 28. März 2026: www.zeit.de/p
olitik/deutschland/2026-03/energieversorgung-fri
edrich-merz-kohleausstieg-infrage)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 22. April 2026
Der beschlossene Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens
2038 ist gesetzlich festgeschrieben. Die Möglichkeit eines temporären
Weiterbetriebs von Kohlekraftwerken wird aktuell lediglich als denkbare
Reaktion im Falle einer akuten Mangellage vor dem Hintergrund der
Energiekrise betrachtet.
Ein etwaiger temporärer Weiterbetrieb von Kohlekraftwerken als
Krisenmaßnahme änderte nichts daran, dass die Kohlregionen vor einem
herausfordernden Transformationsprozess stehen, den die
Bundesregierung weiterhin unterstützt. Wie im Koalitionsvertrag zugesagt, hält die
Bundesregierung die Zusagen aus dem Strukturstärkungsgesetz und
Vereinbarungen zwischen dem Bund und den betroffenen Ländern ein.
52. Abgeordnete
Filiz Polat
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Erdgasvorkommen in Niedersachsen, die
mittels Fracking-Technologie gefördert werden
können, sind der Bundesregierung bekannt, und
unternimmt die Bundesregierung Schritte, um
Erdgasförderung per Fracking in Deutschland zu
ermöglichen, und wenn ja, welche (www.merku
r.de/wirtschaft/fracking-merz-regierung-plant-end
e-des-gas-verbots-94191239.html)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 23. April 2026
Zu unterscheiden ist bei der Frackingtechnologie, in welchen
Gesteinsschichten zur Erdgasgewinnung gefrackt wird. Das Fracking in
konventionellen Lagerstätten ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt und
wurde in den letzten Jahrzehnten über 300-mal angewandt.
Davon zu unterscheiden ist Fracking in unkonventionellen Lagerstätten,
meist auch als Schiefergasgewinnung bezeichnet. Nach derzeitiger
Rechtslage ist Fracking in unkonventionellen Lagerstätten mit
Ausnahme von bis zu vier wissenschaftlich zu begleitenden Probebohrungen
verboten. Bis heute ist nach Kenntnis der Bundesregierung bei den
Ländern kein Antrag zu einer wissenschaftlich zu begleitenden
Probebohrung eingegangen.
Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) hat
2016 eine Potenzialanalyse für Schiefergas und -öl unter dem Titel
„Schieferöl und Schiefergas in Deutschland – Potenziale und
Umweltfragen“ erstellt. Der Bericht ist öffentlich abrufbar (www.bgr.bund.de/D
E/Themen/Rohstoffe/Downloads/Downloads_EN/Abschlussbericht_13
MB_Schieferoelgaspotenzial_Deutschland_2016.pdf?__blob=publicatio
nFile&v=1) und enthält auch grafische Aufbereitungen, in welchen
Teilen Deutschlands die Bundesanstalt für Geowissenschaften und
Rohstoffe Potenzial sieht.
In ihrem jüngsten Beschluss hat die Koalition betont, ausgewählte
heimische Gasvorkommen erschließen zu wollen. Bergrechtliche
Genehmigungen von Projekten müssen jedoch durch die zuständigen
Bergbehörden der Länder entschieden werden. Der Bund ist in diese
Genehmigungsverfahren nicht eingebunden.
53. Abgeordneter
Bernd Schattner
(AfD)
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob
seit Jahresbeginn die Gewinnmargen für die
großen Mineralölkonzerne gestiegen sind, und wenn
ja, wie hoch (bitte einzeln pro Mineralölkonzern
auflisten: Aral (BP); Shell; TotalEnergies; Esso
(ExxonMobil); JET (Phillips 66); Marquard &
Bahls; Agip (Eni); MiRO (Mineraloelraffinerie
Oberrhein))?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 24. April 2026
Die Gewinnmargen der von Ihnen aufgelisteten Mineralölkonzerne sind
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweiligen Unternehmen und
liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf die
laufenden Ermittlungen des Bundeskartellamtes auf der Grundlage des neu
geschaffenen § 29a GWB hingewiesen.
54. Abgeordneter
Raimond Scheirich
(AfD)
Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der
bislang ergriffenen Maßnahmen zur Begrenzung
der hohen Kraftstoff- und Energiepreise, und
welche konkreten Schritte zur langfristigen
Sicherstellung der Energieversorgung plant sie,
besonders im Falle eines eskalierenden Iran-
Konfliktes?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 20. April 2026
Die aktuelle Lage im Nahen Osten und die Blockade der Straße von
Hormus haben den Weltmarktpreis für Öl und Gas steigen lassen. Daher
hat die Bundesregierung mit dem Kraftstoffmaßnahmenpaket rasch
gehandelt. Diese Maßnahmen stärken den Wettbewerb gezielt und nutzen
die Kräfte der sozialen Marktwirtschaft.
Die Bundesregierung hat außerdem beschlossen, Teile der nationalen
Ölreserve freizugeben. Diese Maßnahme ist Teil einer koordinierten
Aktion der IEA-Mitgliedstaaten, die insgesamt ca. 400 Millionen Barrel
Öl freigeben. Deutschland beteiligt sich als viertgrößter
Mineralölverbraucher mit ca. 19,51 Millionen Barrel (Rohöl, Heizöl, Benzin, Diesel,
Kerosin) an dieser Aktion, was etwa 10 Prozent der nationalen Reserve
entspricht. Für eine abschließende Bewertung der ergriffenen
Maßnahmen ist der Zeitpunkt auch mit Blick auf die sich entwickelnde Lage
noch zu früh.
Die Bundesregierung plant darüber hinaus, ein Energiesofortprogramm
mit den folgenden Maßnahmen umzusetzen:
Die Bundesregierung wird Verbraucher und Wirtschaft bei den Preisen
für Kraftstoffe um rund 1,6 Mrd. Euro entlasten. Dafür wird die
Energiesteuer bei Diesel und Benzin um jeweils ca. 17 Cent brutto pro Liter,
begrenzt auf zwei Monate, gesenkt.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung das Kartellrecht weiter
verschärfen. Im Zuge der geplanten GWB-Novelle wird der
Handlungsbereich des Bundeskartellamtes erweitert. Es soll die Möglichkeit erhalten,
auch Daten auf den der Abgabe an Letztverbraucher vorgelagerten
Stufen zu erheben, um missbräuchliches Verhalten schneller festzustellen.
Zur Bereitstellung der notwendigen Daten wird die Bundesregierung die
Unternehmen der Branche verpflichten. Damit kann das Kartellamt
besser feststellen, ob sinkende Rohstoffpreise schnell an die Verbraucher
weitergegeben werden.
Zudem wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass das
Bundeskartellamt die bereits geschaffenen kartellrechtlichen Möglichkeiten
konsequent verfolgt.
Langfristig muss das Energieangebot ausgeweitet werden, um die
Abhängigkeiten im Energiebereich zu reduzieren. Dazu gehört auch die
Nutzung heimischer Energiequellen, z. B. die Erschließung
ausgewählter heimischer Gasvorkommen. Zudem treibt die Bundesregierung den
Ausbau der erneuerbaren Energien ambitioniert voran und baut die
Stromnetzverbindungen zu den europäischen Nachbarn weiter aus.
55. Abgeordneter
Stefan Seidler
(fraktionslos)
Erwartet die Bundesregierung im Rahmen des
Monitoringberichts durch die Bundesnetzagentur
die Erreichung der
Mindesthandelskapazitätsvorgaben für den grenzüberschreitenden Stromhandel
im Übertragungsnetz an den sogenannten
Interkonnektoren zu den Nachbarländern Deutschlands
für das Jahr 2025 (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 49 auf
Bundestagsdrucksache 21/1234), und welche
europäischen Sanktionen oder rechtlichen Konsequenzen
erwartet die Bundesregierung bei Nichterreichung
der in der Verordnung (EU) 2019/943 festgelegten
Mindestkapazitäten ab dem 31. Dezember 2025?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 21. April 2026
Die Übertragungsnetzbetreiber haben ihren Bericht zu den verfügbaren
grenzüberschreitenden Mindesthandelskapazitäten für das Jahr 2025 der
Bundesnetzagentur noch nicht vorgelegt. Die Bundesnetzagentur wird
den Bericht prüfen, sobald ihr der Bericht vorliegt.
In den vergangenen Jahren sind die Vorgaben zu den
Mindesthandelskapazitäten durchweg eingehalten worden: Die genehmigten
Monitoring-Berichte mit den verfügbaren Mindesthandelskapazitäten für die
Jahre 2020 bis 2024 sind auf der Homepage der Bundesnetzagentur
abrufbar. Sie kommen zu dem Schluss, dass die deutschen
Übertragungsnetzbetreiber die europäischen Stromhandelsvorgaben entlang des
linearen Anstiegspfads der Kapazität für den gebotszonenüberschreitenden
Stromhandel eingehalten haben. Zum gleichen Ergebnis kommen die
europäischen Monitoringberichte von ACER (Agency for the
Cooperation of Energy Regulators), die auf deren Homepage ebenfalls einsehbar
sind.
Die EU-Strommarktverordnung (Verordnung (EU) 2019/943) enthält
Regelungen für den Fall, dass die Vorgaben zu den verfügbaren
Mindesthandelskapazitäten nicht eingehalten wurden und die
Unterschreitungen nicht rechtskonform waren (Artikel 14 bis 16). Die EU-
Strommarkt-Richtlinie (EU-Richtlinie 2019/944) enthält in Artikel 59 zudem
Befugnisse der Regulierungsbehörden zur Verhängung von Sanktionen
gegen Energieunternehmen bei Verletzung der Pflichten der EU-
Strommarktverordnung.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung,
Technologie und Raumfahrt
56. Abgeordneter
Dr. Christoph
Birghan
(AfD)
Welche konkreten Einzelquellen verbergen sich
hinter der in der Antwort der Bundesregierung zu
den Fragen 7 und 8 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/5340
genannten „Vielzahl unterschiedlicher Quellen“,
die das Bundesministerium für Forschung,
Technologie und Raumfahrt (BMFTR) zur
Einschätzung des Gender Data Gap und der Lage der
Frauengesundheit heranzieht (bitte die
Gesamtzahl der Einzelquellen angeben und die sechs
jüngsten Veröffentlichungen unter Angabe von
Titeln, Autoren, Herausgebern und
Erscheinungsjahren auflisten), und welche dieser Publikationen
oder Stellungnahmen dienten dabei explizit als
Beleg für die Einstufung Deutschlands als
„Entwicklungsland“ in diesem Fachbereich?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer
vom 21. April 2026
Grundsätzlich bezieht sich das Bundesministerium für Forschung,
Technologie und Raumfahrt (BMFTR) in der Einschätzung des Gender Data
Gap und der Lage der Frauengesundheit auf zahlreiche
wissenschaftliche Publikationen, die in öffentlich zugänglichen Datenbanken (z. B.
PubMed) auffindbar sind. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser
Einzelquellen und Dokumente, die zum Ausbau des Wissens des BMFTR
über ein Fachthema dienen, besteht nicht.
Beispielhaft genannt seien an dieser Stelle:
• Oertelt-Prigione (2024). Geschlechtersensible Medizin. In:
Bundesstiftung Gleichstellung (Hrsg.).
• Schindler, Lea, et. al. (2026). „Applicability of Existing Gender
Scores for German Clinical Research Data: Scoping Review and Data
Mapping“
• Fleischer, Steffen, et al. (2024) „Sex differences in cardiologic
medication provision for adults with coronary heart disease: an analysis of
health Claims data from 2018 to 2020 in Saxony-Anhalt, Germany“
• Deutscher Ärztetag (Hrsg.). Beschlussprotokoll zum 129. Deutschen
Ärztetag (2025)
• PwC. Befragung zu Thema Gendermedizin (2024)
• Wissenschaftsrat (Hrsg). Empfehlungen zur Weiterentwicklung der
Geschlechterforschung in Deutschland (2023)
57. Abgeordneter
Dr. Ingo Hahn
(AfD)
Wie bewertet die Bundesregierung, dass im neuen
Förderprogramm „Vertrauen in Demokratie und
Staat“ 40 Mio. Euro unter anderem an
nichtstaatliche Projektpartner fließen, von denen ein
Großteil – z. B. die CORRECTIV gGmbH, CeMAS
gGmbH, CAIS gGmbH, codetekt e. V. und
iRights.Lab GmbH – öffentlich gegen die AfD
oder AfD-nahe Positionen arbeiten, und wie will
sie ausschließen, dass hier unter dem Vorwand der
Desinformationsbekämpfung eine nach meiner
Auffassung staatlich finanzierte Frontbildung
gegen die größte Oppositionspartei in unserer
Demokratie entsteht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer
vom 24. April 2026
Ziel der Förderrichtlinie „Vertrauen in Demokratie und Staat: Digitale
Desinformation erkennen und abwehren“ ist es, die Forschung,
Entwicklung und Innovationskraft im Bereich des Erkennens und Abwehrens
von Desinformation nachhaltig zu stärken sowie effektive Lösungen für
den Umgang mit Desinformationskampagnen und digitaler
Manipulation voranzubringen. Die Forschungsexpertise und gesellschaftliche
Medienkompetenz sollen ausgebaut und der Transfer von
Forschungsergebnissen in die Praxis befördert werden. Die geförderten Projekte und die
beteiligten Projektpartner, ob staatlich oder nichtstaatlich, wurden in
einem wettbewerblichen Verfahren unter Einbeziehung von externen,
unabhängigen Gutachterinnen und Gutachtern ausgewählt.
58. Abgeordnete
Claudia Müller
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie ist der Zeitplan der Bundesregierung für das
nationale Raumfahrtgesetz, das die
Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Silke Launert am
4. März 2026 in der Sitzung des Ausschusses für
Forschung, Technologie, Raumfahrt und
Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages
angekündigt hat, und wann plant die
Bundesregierung erste Eckpunkte zu einem nationalen
Raumfahrtgesetz vorzustellen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert
vom 23. April 2026
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
erarbeitet derzeit einen Referentenentwurf für ein nationales
Weltraumgesetz. Danach muss der Entwurf im Ressortkreis abgestimmt werden.
Der Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens hängt daher vom weiteren
Verlauf der Entwurfserstellung und der notwendigen Abstimmungen ab,
dem nicht vorgegriffen werden kann.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
und für Verbraucherschutz
59. Abgeordneter
Dr. Bernd
Baumann
(AfD)
Hat die Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig bei
Gewährung eines Interviews an das Magazin „Der
Spiegel“ für dessen Ausgabe 13/2026 vom 20. März
2026 gewusst, dass diese Spiegel-Ausgabe mit
dem Fall „Collien Fernandes“ titeln wird, und
wann erlangte sie erstmals Kenntnis vom Fall
„Collien Fernandes“?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 23. April 2026
Die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig hatte vor der Veröffentlichung
keine Kenntnis der in Bezug genommenen Berichterstattung. Auch im
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz lagen hierzu
vor der entsprechenden Veröffentlichung des „Spiegel“ keine
Informationen vor.
60. Abgeordnete
Rebecca Lenhard
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten Maßnahmen hat die
Bundesregierung seit der Veröffentlichung der
Überwachungsgesamtrechnung (ÜGR) durch das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
und das Bundesministerium des Innern am 2. Mai
2025 zur Auswertung der Ergebnisse ergriffen,
und in welcher Weise werden die daraus
gewonnenen Erkenntnisse bei der Vorbereitung bzw.
Ausgestaltung künftiger Gesetzgebungsvorhaben
berücksichtigt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 24. April 2026
Mit der Veröffentlichung der Studie zur Überwachungsgesamtrechnung
(ÜGR) ist ein Beitrag geleistet worden, um die öffentliche Debatte rund
um die Befugnisse der Sicherheitsbehörden und zu möglichen Ansätzen
ihrer Bewertung fortzusetzen. Mit der Machbarkeitsstudie erfolgte eine
umfassende Bestandsaufnahme auf Basis der Rechtslage bis
einschließlich dem Jahr 2022, die für sich steht. Die Bundesregierung hat die
Studie zur Kenntnis genommen. Eine konkrete Fortführung des Vorhabens
für eine ÜGR wurde im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode
nicht vorgesehen.
61. Abgeordneter
Knuth Meyer-
Soltau
(AfD)
Hat die Bundesregierung sich eine Auffassung zu
der Frage gebildet, ob Klimaprotestgruppen unter
den § 129 des Strafgesetzbuches (kriminelle
Vereinigung) fallen, und wenn ja, mit welchem
Ergebnis?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 24. April 2026
Die Beurteilung der Frage, ob eine Gruppe eine kriminelle Vereinigung
gemäß § 129 des Strafgesetzbuches darstellt, hängt von den Umständen
des Einzelfalles ab und obliegt den zuständigen
Strafverfolgungsbehörden und Gerichten.
62. Abgeordnete
Nyke Slawik
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung
darüber, wie viele der in der
fallpauschalenbezogenen Krankenhausstatistik erfassten Operationen
an den Genitalien von Kindern im Alter von 0 bis
9 Jahren im Jahr 2024, darunter 5.201 Eingriffe
bei Hypospadie (OPS 5-645), 23 Eingriffe an der
Vulva (OPS 5-718) sowie 58 weitere Eingriffe an
Vagina und Klitoris (OPS 5-705, 5-706, 5-713),
nach den Vorgaben in § 1631e des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) nicht hätten durchgeführt
werden dürfen, und plant die Bundesregierung
Maßnahmen, um eine standardmäßige
Verknüpfung dieser Operationsprozeduren mit den
zugehörigen Diagnosekodes (ICD-10) in der amtlichen
Statistik sicherzustellen, um das Monitoring des
Verbots nicht medizinisch notwendiger Eingriffe
an den Keimdrüsen oder Genitalien von Kindern
gemäß § 1631e BGB zu ermöglichen, und wenn
ja, welche Maßnahmen, und wenn nein, warum
nicht?
63. Abgeordnete
Nyke Slawik
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie erklärt sich die Bundesregierung die
weiterhin hohen Zahlen der Operationen an den
Genitalien von Kindern im Alter von 0 bis 9 Jahren
(OPS-Codes 5-645, 5-718, 5-705, 5-706, 5-713),
trotz des klaren Willens des Gesetzgebers, die
Operationen durch § 1631e des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) zum Wohle der Kinder
einzuschränken, und plant die Bundesregierung
Maßnahmen, um die Umsetzung des § 1631e BGB
schärfer zu überprüfen, und wenn ja, welche?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 21. April 2026
Die Fragen 62 und 63 werden zusammen beantwortet, da sie inhaltlich
eng zusammenhängen.
§ 1631e des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) schützt Kinder mit
Varianten der Geschlechtsentwicklung davor, einer
geschlechtsangleichenden Behandlung unterworfen zu werden, solange sie nicht
selbstbestimmt darüber entscheiden können. Dieser Schutz muss aber mit
anderen Rechten des Kindes – insbesondere auf Leben und Gesundheit –
abgewogen werden. Daher sieht § 1631e BGB ein gerichtliches
Genehmigungsverfahren vor, wenn Eltern aus guten Gründen stellvertretend
für das Kind in einen operativen Eingriff an den Geschlechtsmerkmalen
des Kindes einwilligen wollen und er lässt akute Notfallbehandlungen
ganz unberührt.
Für Kinder ohne Variante der Geschlechtsentwicklung gilt § 1631e BGB
nicht, hier entscheiden die sorgeberechtigten Eltern über die
Einwilligung in die Behandlung noch nicht einwilligungsfähiger Kinder.
Die angesprochenen OPS-Codes lassen letztlich keinen Rückschluss zu,
ob es sich um eine Behandlung im Schutzwirkungsbereich des § 1631e
BGB handelt oder nicht. Daher können hier auch keine Rückschlüsse
daraus gezogen werden, ob die Schutzwirkung des § 1631e BGB
erreicht wird.
Die Bundesregierung evaluiert das Gesetz und wird dem Deutschen
Bundestag darüber einen Bericht vorlegen.
Im Einzelnen.
Die Bundesregierung Ihre die Einschätzung aus den bisher verfügbaren
Daten nicht abzuleiten. Bei einem Vergleich der
fallpauschalenbezogenen Krankenhausstatistik (DRG-Statistik) für das Jahr 2019 (vor Erlass
des Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der
Geschlechtsentwicklung und vor der Corona-Pandemie, www.statistischebiblio-the
k.de/mir/receive/DESerie_mods_00000953) mit der
fallpauschalenbezogenen Krankenhausstatistik (DRG-Statistik) für das Jahr 2024 (die
aktuellste veröffentlichte Statistik, drei Jahre nach dem Inkrafttreten des
Gesetzes, www.de-statis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/
Krankenhauser/Publikationen/Downloads-Krankenhaeuser/statistischer-
bericht-operationen-prozeduren-5231401247015.html?templateQueryStr
ing=leistungen+leistungen) zeigt sich, dass zwar die Fallzahlen für
operative Behandlungen einer Hypospadie (OPS-Code 5-645) weiterhin auf
vergleichsweise hohem Niveau liegen (in den drei Altersgruppen 0 bis
1 Jahre, 1 bis 5 Jahre und 5 bis 10 Jahre kumuliert für 2024: 5.201 Fälle
auf insgesamt 336.528 Operationen in der Altersgruppe), die Fallzahlen
für bestimmte operative Behandlungen an Vulva, Klitoris und Vagina
(OPS-Codes 5-705, 5-706, 5-713 und 5-718) aber 2019 und 2024 auf
sehr niedrigem Niveau liegen und zum Teil weiter zurückgegangen sind.
Die OPS-Codes geben aber nicht an, ob ein Kind mit einer Variante der
Geschlechtsentwicklung behandelt wurde – also ein Kind, das von
§ 1631e BGB geschützt wird.
Die Einstufung als Variante der Geschlechtsentwicklung folgt im
Grundsatz den medizinischen Kriterien, die in der überarbeiteten S2k-Leitlinie
„Varianten der Geschlechtsentwicklung“ (veröffentlicht unter: https://reg
ister.awmf.org/assets/guidelines/174-001I_S2k_Varianten-der-Geschlec
htsentwicklung_2025-07.pdf) abgebildet sind und dem sogenannten
Chicago-Konsens von 2005 folgt (vergleiche Begründung des
Gesetzentwurfs der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 19/24686, S. 25).
Danach sind nicht alle Fälle von Hypospadie automatisch als Variante
der Geschlechtsentwicklung (Differences of Sex Development, DSD) zu
erfassen, vielmehr kommt es auf weitere Kriterien wie den Schweregrad
an (vergleiche S2k-Leitlinie, S. 48 folgend).
Der OPS-Code 5-645 umfasst hingegen sämtliche operativen Eingriffe
aufgrund einer Hypospadie unabhängig davon, ob sie die Kriterien einer
Variante der Geschlechtsentwicklung erfüllt und damit auch die
wesentlich häufigeren leichten Formen einer Hypospadie, die nicht unter die
DSD-Definition fallen. Auch bei den anderen von der Frage benannten
OPS-Codes sind nicht nur Kinder mit Varianten der
Geschlechtsentwicklung erfasst.
64. Abgeordneter
Aaron Valent
(Die Linke)
Plant die Bundesregierung für den
Referentenentwurf „Gesetz zur Stärkung der
genossenschaftlichen Rechtsform“ aus dem Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz noch vor der
parlamentarischen Sommerpause, also bis
spätestens 10. Juli 2026, einen Kabinettsbeschluss
(www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfah
ren/DE/2025_Genossenschaftsrecht.html?nn=11
0518)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 24. April 2026
Die Arbeiten am Regierungsentwurf dauern an. Ein Kabinetttermin steht
noch nicht fest.
65. Abgeordnete
Christin Willnat
(Die Linke)
Warum hält die Bundesregierung im Entwurf
eines Gesetzes über den Zugang zu
Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (SchuBerDG)
weiterhin daran fest, die Finanzierung der
Schuldnerberatungsstellen überwiegend Ländern und
Kommunen zuzuweisen, obwohl diese im
Bundesrat seit Oktober 2025 erhebliche Bedenken
geäußert haben, dass sie die Finanzierung nicht
leisten können, und prüft die Bundesregierung die
Möglichkeit, einen gemeinsam von Bund und
Kreditwirtschaft finanzierten Fonds zur
verlässlichen und ausreichenden Finanzierung der
Schuldnerberatungsstellen einzurichten?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe
vom 21. April 2026
Der Deutsche Bundestag hat am 14. November 2025 das Gesetz über
den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher
(Schuldnerberatungsdienstegesetz – SchuBerDG) beschlossen.
Einer (Mit-)Finanzierung von Aufgaben aus dem SchuBerDG durch den
Bund stehen die finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben des
Grundgesetzes zur Verteilung der Ausgabenverantwortung zwischen Bund und
Ländern entgegen. Bund und Länder tragen grundsätzlich jeweils gesondert
die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben,
soweit nicht ausdrücklich im Grundgesetz etwas anderes bestimmt ist.
Einschlägige anderweitige Bestimmungen des Grundgesetzes sind
vorliegend jedoch nicht ersichtlich.
Zu der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Entschließung
(Bundestagsdrucksache 21/2774) befindet sich die Bundesregierung im
Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesländer.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
66. Abgeordneter
Marcel Emmerich
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Plant die Bundesregierung eine Verkürzung der
Förderperioden im Bundesprogramm
„Demokratie leben!“, und wenn ja, welche konkreten
Änderungen sind dazu geplant, und wie stellt die
Bundesregierung sicher, dass zivilgesellschaftliche
Strukturen durch mögliche Änderungen nicht
geschwächt werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 21. April 2026
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend wird, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, das Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ weiterentwickeln. Der Entscheidungsprozess dazu
ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.
67. Abgeordneter
Jan Köstering
(Die Linke)
Wie viele Vollzeitstellen sind derzeit im
Verantwortungsbereich der Bundesregierung und ihrer
Bundesministerien mit der Bearbeitung von
Kriegsdienstverweigerungsanträgen befasst, und
sind im Zuge des beschlossenen Gesetzes zur
Modernisierung der Wehrpflicht Stellenaufwüchse
zur Bearbeitung steigender Antragszahlen geplant
bzw. bereits umgesetzt worden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 24. April 2026
Die Bearbeitung von Kriegsdienstverweigerungsanträgen ist im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) Teil
der laufenden Antragsbearbeitung zu unterschiedlichen Sachverhalten in
Wehrersatz- und Reserveangelegenheiten und vor diesem Hintergrund
nicht explizit in Vollzeitstellen organisationsstrukturell hinterlegt.
Daher kann die Frage nach der Anzahl der mit der Bearbeitung von
Kriegsdienstverweigerungsanträgen befassten Vollzeitstellen für den
Geschäftsbereich des BMVg nicht beantwortet werden.
Im Geschäftsbereich des Bundesamtes für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben sind zum Stand 1. April 2026 insgesamt 17,5
Vollzeitäquivalente mit der Bearbeitung von
Kriegsdienstverweigerungsanträgen befasst. Ein weiterer Aufwuchs bis zum Ende des Jahres ist
vorgesehen.
68. Abgeordneter
Sebastian
Münzenmaier
(AfD)
Erhielt die „Sozialistische Jugend Deutschlands –
Die Falken“ (SJD) seit 2021 Fördergelder von
Bundesministerien und Bundesbehörden bzw.
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen
Hand, und wenn ja, in welchem Umfang (bitte
nach einzelnen Aufträgen, Förderungen und
Zuwendungen aufschlüsseln), und sind der
Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die SJD
Förderungen durch staatlich finanzierte Programme der
Amadeu Antonio Stiftung erhielt (wenn ja, bitte
geförderte Projekte angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 23. April 2026
Folgende Projekte des Bundesverbandes „Sozialistische Jugend
Deutschlands – Die Falken“ (SJD) wurden aus Bundesmitteln seit 2021
gefördert:
Durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend wird die SJD im Rahmen einer infrastrukturellen Förderung
nach den Richtlinien des Kinder- und Jugendplans (KJP) gefördert.
Im Jahr 2021 erhielt die SJD Mittel in Höhe von (i. H. v.)
1.608.072 Euro, 2022 i. H. v. 2.461.789 Euro, 2023 i. H. v.
1.013.690 Euro, 2024 i. H. v. 1.042.066 Euro, 2025 i. H. v.
1.044.781 Euro. Im Jahr 2026 erhält die SJD Mittel i. H. v.
1.023.451 Euro. Weiterhin erhielt die SJD vom 1. Januar 2022 bis
31. März 2023 Mittel i. H. v. 94.640,09 Euro im Rahmen des Jugend-
Budgets aus dem KJP.
Die Bundeszentrale für politische Bildung hat die SJD (Landesverband
Berlin) im Förderzeitraum vom 1. April 2021 bis 31. Dezember 2021
mit dem Projekt „IN*VISION 2021“ i. H. v. 80.838,50 Euro, im
Förderzeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023 mit dem Projekt
„Audream – wir empowern uns!“ i. H. v. 50.890,53 Euro sowie im
Förderzeitraum vom 14. Juni 2024 bis 31. Dezember 2024 mit dem Projekt
„Audream – neue Verbindungen“ i. H. v. 20.116,37 Euro gefördert.
Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen die SJD
Förderungen durch bundesfinanzierte Programme der Amadeu Antonio
Stiftung erhalten hat.
69. Abgeordneter
Martin Reichardt
(AfD)
Hat die Bundesregierung zur Kenntnis
genommen, dass im sächsischen Schleife an einer Schule
im Rahmen einer Projektwoche in einer neunten
Klasse während der Unterrichtszeit durch
Projektverantwortliche Jugendlichen pornographische
Fotos gezeigt worden sind (https://jungefreihei
t.de/politik/deutschland/2026/eltern-in-aufruhr-vo
rzeigeschule-praesentiert-kindern-homo-pornos/),
und wenn ja, steht die Bundesregierung mit der
sächsischen Landesregierung in Verbindung, um
festzustellen, wie es dazu kommen konnte und um
zu unterstützen, derartige Vorkommnisse künftig
zu verhindern?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 21. April 2026
Die Bundesregierung hat Kenntnis von dem Vorfall an der Schule in
Schleife (Sachsen). Nach der föderalen Kompetenzordnung fallen das
Schulwesen und die Schulaufsicht gemäß Artikel 30 des Grundgesetzes
in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder.
Die Bundesregierung steht daher nicht mit der sächsischen
Landesregierung in Kontakt, um den Vorfall aufzuklären oder Maßnahmen zu dessen
Verhinderung zu ergreifen. Die Verantwortung für die Aufklärung, die
dienstrechtliche Bewertung und die künftige Vermeidung vergleichbarer
Vorkommnisse liegt allein beim Freistaat Sachsen.
70. Abgeordneter
Ruben Rupp
(AfD)
Warum wird im Ausschuss für Digitales und
Staatsmodernisierung des Deutschen Bundestages
eine fast sechs Jahre alte Unterrichtung der
Bundesregierung zur Lage älterer Menschen und
Digitalisierung in Deutschland den Parlamentariern
zur Kenntnis gegeben (Bundestagsdrucksache
19/21650; vgl. www.bundestag.de/resource/blob/
1162132/TO-24-Sitzung.pdf, hier TOP 7), und
wie aktuell sind die jüngsten der Bundesregierung
zur Verfügung stehenden Daten zur Lage älterer
Menschen und Digitalisierung in Deutschland?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 22. April 2026
Die Behandlung von Berichten im Deutschen Bundestag sowie die
Arbeit der Ausschüsse liegen in der alleinigen Zuständigkeit des Deutschen
Bundestages.
Der in der 19. Legislaturperiode von der Bundesregierung vorgelegte
Achte Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik
Deutschland hatte das Schwerpunktthema „Ältere Menschen und
Digitalisierung“.
Zur Frage, welche Erkenntnisse der Bundesregierung zur digitalen
Nutzung älterer Menschen vorliegt, wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fratkion Die Linke zur Digitalisierung
und Teilhabe älterer Menschen in Deutschland auf
Bundestagsdrucksache 21/4453 verwiesen.
71. Abgeordneter
Sascha Wagner
(Die Linke)
Plant die Bundesregierung in dieser
Legislaturperiode Gesetzesvorhaben zur Einführung des
sogenannten Nordischen Modells für Prostitution,
und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung daraus, dass die übergroße
Mehrheit der mit dem Thema Prostitution
betrauten Berufs- und Fachverbände,
Hilfsorganisationen, Gewerkschaften – darunter u. a. die
Bundesfrauengruppe der Gewerkschaft der Polizei (GdP)
– sich explizit gegen das „Nordische Modell“
positioniert?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 23. April 2026
Der Umgang mit Prostitution in Deutschland ist ein gesellschaftlich und
politisch sensibles Thema, das unterschiedliche Bewertungen hervorruft.
Die Bundesregierung nimmt diese zur Kenntnis. Ein wichtiges Ziel der
Bundesregierung ist es, den Schutz von Prostituierten und insbesondere
die Bekämpfung von Zwangsprostitution und Menschenhandel zum
Zwecke der sexuellen Ausbeutung zu verbessern. Um evidenzbasiert zu
entscheiden, wie dieses Ziel bestmöglich verfolgt werden kann, hat die
Bundesregierung im November 2025 eine unabhängige
Expertenkommission zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten eingesetzt.
Die Kommission setzt sich aus zwölf Expertinnen und Experten aus
unterschiedlichen Fach- und Arbeitsrichtungen zusammen, u. a. aus den
Bereichen Bekämpfung des Menschenhandels, Wissenschaft,
Strafverfolgung, Plattformregulierung, soziale Arbeit und Gesundheit. Die
Kommission wird Vorschläge zu Handlungsoptionen für Bund, Länder und
Kommunen zur Verbesserung des Prostituiertenschutzes erarbeiten.
Hierzu zählen sowohl gesetzliche als auch nicht-gesetzliche
Maßnahmenvorschläge. Die gesetzlichen Maßnahmenvorschläge sollen bis Ende
November 2026, die nicht-gesetzlichen Maßnahmenvorschläge sechs
Monate später vorgelegt werden.
72. Abgeordneter
Christian Zaum
(AfD)
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse zur
Wirksamkeit der verschiedenen Maßnahmen der
Länder vor, welche die deutschen
Sprachkenntnisse von Vorschulkindern verbessern sollen (z. B.
verpflichtende Vorschulen), und wenn ja, wie
lauten diese?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 21. April 2026
Informationen zur Umsetzung von Ländermaßnahmen im Zuge des
KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG) nach § 2
Absatz 1 KiQuTG im Handlungsfeld „Förderung der sprachlichen
Bildung“ können den Fortschrittsberichten der Länder entnommen werden,
die jeweils mit dem Monitoringbericht nach § 6 Absatz 2 KiQuTG
veröffentlicht werden. Der letzte Bericht wurde im Februar 2026
veröffentlicht und kann hier abgerufen werden: www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/se
rvice/publikationen/monitoringbericht-zum-kiqutg-2025-280346.
Hinsichtlich sonstiger Maßnahmen der Länder zur Förderung der
sprachlichen Entwicklung von Kindern und zu Erkenntnissen über deren
Wirkung wird auf die Zuständigkeit der Fachministerien der Länder
verwiesen.
73. Abgeordneter
Christian Zaum
(AfD)
Ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund
ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 85 auf
Bundestagsdrucksache 21/5159, nach welcher es
in der Verantwortung von Lehrkräften und
Schulleitungen liege, klare Regelungen durchzusetzen,
wenn Schüler versuchen, die Dominanz religiöser
Regeln an Schulen zu etablieren, der Auffassung,
dass den Lehrkräften und Schulleitungen für die
Bewältigung religiös motivierter Konflikte
ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, und wenn ja
welche?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 21. April 2026
Für die Schulen sind nach der föderalen Ordnung der Bundesrepublik
Deutschland die Länder zuständig. Dies gilt auch für den Umgang mit
religiös motivierten Konflikten in der Schule.
74. Abgeordneter
Christian Zaum
(AfD)
Hat die Bundesregierung eine eigene Auffassung
darüber, ob sich die Defizite, die laut einer
Erhebung von Lehrern häufig mit Sitzenbleiben in
Verbindung gebracht werden – wie
Verhaltensauffälligkeiten, Konzentrationsschwierigkeiten,
Probleme bei der Feinmotorik und Sprachdefizite –
negativ auf den schulischen Erfolg von
Erstklässlern auswirken, und wenn ja, wie lautet diese
(Quelle: www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/g
rundschule-erstklaessler-defizite-100.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 22. April 2026
Die Fähigkeit zur Konzentration zählt, wie weitere individuelle
Merkmale oder Fähigkeiten, zu den Voraussetzungen für erfolgreiches
Lernen. Insofern ist es nachvollziehbar, dass sich zum Beispiel
Konzentrationsschwierigkeiten und Probleme bei der Feinmotorik negativ auf den
Bildungserfolg in der Schuleingangsphase auswirken.
Gemäß der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund
und Ländern liegt die Zuständigkeit für die schulische Bildung bei den
Ländern. Diese lassen sich unter anderem von der Ständigen
Wissenschaftlichen Kommission (SWK) der Kultusministerkonferenz durch
Gutachten, Stellungnahmen und Impulspapiere beraten, zum Beispiel
mit einem SWK-Gutachten zum Thema „Basale Kompetenzen
vermitteln – Bildungschancen sichern. Perspektiven für die Grundschule“ aus
dem Jahr 2022.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales
75. Abgeordneter
Jan Feser
(AfD)
Wie viele geringfügig Beschäftigte (Minijobber),
die ergänzende Leistungen nach dem Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch (Bürgergeld/
Arbeitslosengeld II) bezogen haben, wurden in den
vergangenen neun Jahren durch Vermittlung oder
arbeitsmarktpolitische Maßnahmen der Bundesagentur
für Arbeit bzw. der Jobcenter in
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführt, und wie
viele davon in Vollzeitbeschäftigung (bitte jeweils
jährlich differenziert darstellen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 21. April 2026
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit wurden im
Zeitraum Januar bis September 2025 insgesamt 51.000 erwerbsfähige
Leistungsberechtige in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die
einer geringfügigen Beschäftigung nachgingen, in eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung integriert, darunter rund 16.000 in eine
Vollzeitbeschäftigung. Weitere Ergebnisse können der nachfolgenden
Tabelle entnommen werden.
Tabelle: Integrationen von geringfügig beschäftigten
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) in eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Jahressummen
Berichtszeitraum insgesamt in
Vollzeitbeschäftigung
2017 102.084 33.953
2018 96.833 31.713
2019 87.250 27.328
2020 56.092 18.329
2021 62.545 22.096
2022 58.774 19.228
2023 53.700 17.574
2024 63.397 20.511
2025
(Januar bis September) 50.831 16.315
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
76. Abgeordneter
Jan Feser
(AfD)
Wie haben sich die prozentualen Anteile von
Deutschen und Ausländern in der Gruppe der
SGB-II-Leistungsempfänger, die unter
Mitwirkung der Bundesagentur für Arbeit und der
Jobcenter in eine Vollzeitbeschäftigung vermittelt
werden konnten, in den letzten neun Jahren
entwickelt (bitte jeweils für ausländische und
deutsche Staatsangehörige sowie für
Drittstaatenangehörige getrennt ausweisen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 21. April 2026
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit hatten von den
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für
Arbeitsuchende, die im Zeitraum Januar bis September 2025 in eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung integriert wurden, 43,8 Prozent die
deutsche Staatsangehörigkeit und 56,2 Prozent eine ausländische
Staatsangehörigkeit. Weitere Ergebnisse können der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden.
Tabelle: Integrationen erwerbsfähiger Leistungsberechtigter in eine sozialversicherungspflichtige
Vollzeitbeschäftigung nach Staatsangehörigkeit in Prozent
Berichtszeitraum Deutsche Ausländer darunter
Drittstaatenangehörige
2017 67,3 32,7 22,9
2018 60,8 39,2 29,9
2019 58,1 41,9 32,6
2020 57,3 42,7 33,2
2021 57,6 42,4 33,3
2022 53,7 46,3 37,6
2023 50,6 49,4 41,2
2024 45,3 54,7 47,6
2025
(Januar bis September) 43,8 56,2 49,7
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
77. Abgeordneter
Jan Feser
(AfD)
Werden im Geschäftsbereich der Bundesagentur
für Arbeit sowie der Jobcenter politische
Schulungen bzw. politisch konnotierte Coaching- und
Fortbildungsmaßnahmen durch externe Anbieter
– etwa Organisationen wie z. B. das „Netzwerk
für Demokratie und Courage“ oder die „Amadeu
Antonio Stiftung“ – durchgeführt, und wenn ja,
wie haben sich deren Umfang und Ausmaß sowie
die Kosten in den letzten zehn Jahren entwickelt
(bitte jeweils nach Jahren die finanziellen
Aufwendungen aufschlüsseln sowie die insgesamt
fünf häufigsten Schwerpunkte, z. B. „Kampf
gegen Rechts“, besagter Schulungen angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 24. April 2026
Die Bundesagentur für Arbeit bietet keine politischen Schulungen bzw.
politisch konnotierte Coaching- und Fortbildungsmaßnahmen durch
externe Anbieter an. Das würde dem Neutralitätsgrundsatz widersprechen.
78. Abgeordneter
Hans-Jürgen
Goßner
(AfD)
Welche Arten von Leistungen werden
Asylbewerbern auch jenseits von Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) –
Grundleistungen, Leistungen bei Krankheit,
Schwangerschaft und Geburt sowie Sonstige
Leistungen, wobei unter letzteren besondere
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts oder
für Bedürfnisse von Kindern, zum Beispiel
Ausstattung mit Schulbedarf und Eingliederungshilfe
für behinderte Kinder, verstanden werden (https://
sozialplattform.de/inhalt/leistungen-nach-asylblg)
– gewährt, wie beispielsweise Sozialtickets, von
denen es einer Studie der Technischen Universität
Hamburg zufolge Hunderte gibt und auf die
Leistungsberechtigte nach AsylbLG Anspruch haben
(https://tore.tuhh.de/dspace-cris-server/api/core/bi
tstreams/fc727ffc-9d50-428f-aa95-5d5a2f5257b1/
content, S. 3, 6)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 23. April 2026
Die Ausführung und Finanzierung des AsylbLG obliegt unter Beachtung
der bundesgesetzlichen Vorgaben den Ländern und Kommunen in
eigener Verantwortung. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, ob die
Länder und Kommunen über die gesetzlichen Ansprüche hinaus weitere
Vergünstigungen oder Angebote zur Verfügung stellen.
79. Abgeordneter
Dr. Armin Grau
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie hoch waren nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2025 die Netto-Aufwendungen der
Rentenversicherungsträger für die Leistungen zur
Teilhabe sowie das im Jahr 2025 dafür zur
Verfügung stehende Budget (Reha-Budget) nach § 220
des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI),
und wie bewertet die Bundesregierung im
Hinblick auf den Unterschied zwischen beiden
Zahlen sowie auf den individuellen
Anspruchscharakter der Reha-Leistungen die Zweckmäßigkeit der
Deckelung des Budgets?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 20. April 2026
Auf Basis der vorläufigen Rechnungsergebnisse beliefen sich die Netto-
Aufwendungen für die Leistungen zur Teilhabe der gesetzlichen
Rentenversicherung im Jahr 2025 auf 8.665 Mio. Euro. Dem stand ein Reha-
Budget von 8.607 Mio. Euro gegenüber. Das Budget wurde damit um
58 Mio. Euro überschritten, das entspricht einer Ausschöpfung von
100,7 Prozent.
Die Bundesregierung bewertet das Reha-Budget als sachgerecht und
erforderlich. Es gewährleistet die langfristige Finanzierung und
Planbarkeit der Leistungen zur Teilhabe und richtet den Mitteleinsatz stärker am
Nutzen aus. Der Budgetmechanismus setzt dabei gezielt Anreize für
eine wirtschaftliche Leistungserbringung und fördert ein hohes Kosten-
Nutzen-Verhältnis. Zugleich stärkt es die Steuerung und Transparenz
innerhalb der Rentenversicherung durch kontinuierliche Beobachtung
der Ausgabenentwicklung, Trägervergleiche und die Identifikation von
Wirtschaftlichkeitsreserven.
Der Mechanismus steht nicht im Widerspruch zum individuellen
Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Die
Leistungspflicht gegenüber der/dem Versicherten bleibt unberührt. Der
Budgetmechanismus wirkt auf Systemebene und dient der gesamtwirtschaftlichen
Steuerung der Ausgaben sowie der Sicherstellung der langfristigen
Finanzierbarkeit des Reha-Systems.
80. Abgeordneter
Cem Ince
(Die Linke)
Wie hoch waren nach Kenntnis der
Bundesregierung innerhalb der letzten zehn Jahre (2016 bis
2025) einerseits die jährlichen staatlichen
Ausgaben für die Unterstützung von erwerbstätigen
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten des
Bürgergelds (Ergänzer/Aufstocker) und andererseits die
jährlichen staatlichen Ausgaben für die
Unterstützung von Bedarfsgemeinschaften mit mindestens
einem erwerbstätigen erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten (bitte nach Jahren differenzieren)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 21. April 2026
Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu den
Zahlungsansprüchen von erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in
der Grundsicherung für Arbeitsuchende können der nachfolgenden
Tabelle entnommen werden.
Tabelle: Zahlungsansprüche von erwerbstätigen erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten in Euro, Jahressummen
Berichtsjahr Zahlungsansprüche
in Euro
2016 7.187.240.257
2017 7.163.721.607
2018 6.932.183.634
2019 6.574.868.271
2020 6.194.476.760
2021 5.969.344.734
2022 5.741.113.251
2023 6.192.406.429
2024 6.989.745.655
2025 6.967.554.101
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Die Zahlungsansprüche von Bedarfsgemeinschaften mit erwerbstätigen
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beliefen sich im Jahr 2025 auf
rund 11,53 Mrd. Euro. Zu weiteren Ergebnissen wird auf die
Veröffentlichung „Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Monats-
und Jahreszahlen)“ der Bundesagentur für Arbeit verwiesen (https://stati
stik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formul
ar.html?nn=1524064&topic_f=einkommen. siehe Tabellenblatt „10. BG
Zahl Art Erwerbst. D“).
Die Zahlungsansprüche umfassen Regelbedarfe und Mehrbedarfe,
Kosten der Unterkunft, Beiträge zur Sozialversicherung sowie weitere
Zahlungsansprüche.
81. Abgeordnete
Cansin Köktürk
(Die Linke)
Wie lauten die monatlichen Indexwerte zum
regelbedarfsrelevanten Preisniveau, die das
Statistische Bundesamt dem Bundesministerium für
Arbeit und Soziales für die Monate ab Januar 2026
geliefert hat, und wie haben sich die
regelbedarfsrelevanten Preise im Vergleich zum jeweiligen
Vorjahresmonat in Prozent entwickelt (bitte für
alle Monate einzeln angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 21. April 2026
Die erfragten Indexwerte sowie deren Veränderungsraten zum
entsprechenden Vorjahresmonat werden monatlich veröffentlicht und können
auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
zum Thema „Methodik der Regelbedarfsermittlung – Fragen und
Antworten“ über folgenden Link aufgerufen werden: www.bmas.de/Shared
Docs/Downloads/DE/Sozialhilfe/entwicklung-des-regelbedarfsrelevante
n-preisindex.pdf.
82. Abgeordnete
Cansin Köktürk
(Die Linke)
Ab welcher Differenz zwischen der tatsächlichen
Entwicklung der regelbedarfsrelevanten Preise
und der prognostizierten Preisentwicklung, die bei
der Fortschreibung der Regelbedarfe zugrunde
gelegt wurde und die für das Jahr 2026 mit
1,506 Prozent berechnet wurde
(Bundesratsdrucksache 471/25, S. 9), hält die Bundesregierung
Unterdeckungen des Existenzminimums für möglich,
die zum Schutz des Grundrechts auf ein
Existenzminimum vermieden werden müssen
(Bundesverfassungsgericht vom 23. Juli 2014, Rz. 144), und
welche konkreten Maßnahmen zum Ausgleich
erwägt sie momentan?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 21. April 2026
Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung des
regelbedarfsrelevanten Preisindexes sehr genau. Allerdings ist die Bestimmung einer
abstrakten Differenz im Sinne der Fragestellung nicht möglich. So gibt
es keinen Maßstab dafür, ab welcher Entwicklung regelbedarfsrelevanter
Preise und den der Fortschreibung zugrunde liegenden
Veränderungsraten verfassungsrechtlich relevante Auswirkungen auf die
Gewährleistung des Existenzminimums anzunehmen sind. Eine solche
Vergleichsgrundlage stellt auch der in der Fragestellung genannte Prozentsatz nicht
dar. Bei diesem handelt es sich um die in den Mischindex der
sogenannten Basisfortschreibung zum 1. Januar 2026 eingegangenen
Veränderungsrate des regelbedarfsrelevanten Preisindexes.
Die den Fortschreibungen der Regelbedarfsstufen zugrundeliegenden
Veränderungsraten ergeben sich aus der Durchschnittsbildung über in
der Vergangenheit liegende Vergleichszeiträume. Jede Fortschreibung
auf statistischer Grundlage basiert auf Vergangenheitswerten.
Prognostizierte Preisentwicklungen basieren hingegen auf Schätzungen und sind
deshalb weder als Grundlage für Fortschreibungen noch für den in der
Fragestellung genannten Vergleich geeignet.
Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 157 des Abgeordneten Timon Dzienus auf
Bundestagsdrucksache 21/5249 verwiesen.
83. Abgeordnete
Cansin Köktürk
(Die Linke)
Wie viele der im Jahr 2025 verhängten
Leistungsminderungen in der Grundsicherung für
Arbeitsuchende (SGB II) betrafen nach Kenntnis der
Bundesregierung Leistungsberechtigte, die in
einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem
Kind wohnten, und wie hoch waren diese
Leistungsminderungen durchschnittlich?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 21. April 2026
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im
Jahrdurchschnitt 2025 rund 34.400 erwerbsfähige Leistungsberechtigte
(ELB) in der Grundsicherung für Arbeitsuchende mit mindestens einer
Leistungsminderung, darunter rund 11.300 ELB in
Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. Die durchschnittliche
Leistungsminderung betrug insgesamt 66 Euro bzw. 62 Euro bei ELB in
Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren.
84. Abgeordnete
Heidi Reichinnek
(Die Linke)
Sieht die Bundesregierung nach dem Scheitern
der Vergütungsverhandlungen zwischen der
Rentenversicherung und der Dietrich-Bonhoeffer-
Klinik und der angekündigten Schließung zum
30. Juni 2026 die Möglichkeit, eine finanzielle
Förderung durch das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales, zum Beispiel durch
Anwendung von § 11 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch, herbeizuführen, sodass ein Weiterbetrieb
dieser Einrichtung und die Reha-Versorgung der
von Sucht betroffenen Jugendlichen ermöglicht
werden kann?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 21. April 2026
Die Bundesregierung sieht hier keine Möglichkeit einer institutionellen
Förderung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Mit dem Bundesprogramm „rehapro“ setzt das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales den Auftrag aus § 11 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB IX) um, Modellvorhaben zur Stärkung der
Rehabilitation zu fördern. Ziel ist es, innovative Leistungen und innovative
organisatorische Maßnahmen zu erproben, mit denen die Erwerbsfähigkeit der
Menschen besser als bisher erhalten oder wiederhergestellt werden kann.
Eine Finanzierung bereits bestehender Angebote und Leistungen ist
nicht möglich. Darüber hinaus sind die Förderentscheidungen zu den
drei geplanten Förderaufrufen bereits erfolgt.
Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre
Schriftliche Frage 219 auf Bundestagsdrucksache 21/5249 verwiesen.
85. Abgeordnete
Heidi Reichinnek
(Die Linke)
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung
die Kaufkraft einer Standardrente (§ 154a
Absatz 2 Satz 2 des Sechsten Buches
Sozialgesetzbuch) in den letzten 14 Jahren entwickelt (bitte
tabellarisch pro Jahr die Inflationsrate und die
Rentenanpassung benennen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 24. April 2026
Die erbetenen Informationen für die vergangenen 14 Jahre können der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Tabelle: Anpassungen der Renten nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) und
Veränderung Verbraucherpreisindex für Deutschland
Jahr Rentenanpassung
zum 1.7.
Rentenanpassung
zum 1.7.
Verbraucherpreisindex
für Deutschland
Bereich West Bereich Ost
Veränderung
gegenüber Vorjahr,
Jahresdurchschnitt
2012 2,18 % 2,26 % 1,9 %
2013 0,25 % 3,29 % 1,5 %
2014 1,67 % 2,53 % 1,0 %
2015 2,10 % 2,50 % 0,5 %
2016 4,25 % 5,95 % 0,5 %
2017 1,90 % 3,59 % 1,5 %
2018 3,22 % 3,37 % 1,8 %
2019 3,18 % 3,91 % 1,4 %
2020 3,45 % 4,20 % 0,5 %
2021 0,00 % 0,72 % 3,1 %
2022 5,35 % 6,12 % 6,9 %
2023 4,39 % 5,86 % 5,9 %
2024 4,57 % 4,57 % 2,2 %
2025 3,74 % 3,74 % 2,2 %
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Statistisches Bundesamt, Eigenberechnungen
86. Abgeordneter
Raimond Scheirich
(AfD)
Wie hoch ist für den jüngsten verfügbaren Stand
jeweils die durchschnittliche bisherige Dauer des
Leistungsbezugs in Monaten bei erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten nach § 19 des Zweiten
Buches Sozialgesetzbuch mit den Vornamen
Mohammad, Oleksandr sowie Christian, und wie
verteilen sich diese jeweils auf die Dauerklassen
unter 1 Jahr, 1 Jahr bis unter 2 Jahre, 2 Jahre bis
unter 3 Jahre, 3 Jahre bis unter 4 Jahre, 4 Jahre bis
unter 5 Jahre, 5 Jahre bis unter 6 Jahre, 6 Jahre bis
unter 7 Jahre sowie 7 Jahre und länger?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 22. April 2026
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales
und Staatsmodernisierung
87. Abgeordneter
Dr. Moritz
Heuberger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Maßnahmen werden im Rahmen der
Entwicklung eines Prototyps für eine KI-basierte
Verwaltungsplattform („Deutschland-App“) ergriffen,
um sicherzustellen, dass die Auswertung von
Nutzerdaten für kommerzielle Interessen
ausgeschlossen und die Integration von Werbung für
kommerzielle Anbieter und/oder politische
Akteuren auf der Plattform verhindert wird?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 24. April 2026
Die Entwicklung eines Prototyps für eine KI-basierte
Verwaltungsplattform, einschließlich einer App als „Frontend“, folgt den einschlägigen,
gesetzlichen Vorgaben. Eine Auswertung von Nutzerdaten für
kommerzielle Interessen oder die Integration von Werbung für kommerzielle
Anbieter oder politische Akteure ist nicht Teil der Entwicklung des
Prototyps. Gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte werden alle
erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr
88. Abgeordneter
Marcus Bühl
(AfD)
Wie ist der derzeitige Sachstand zur Realisierung
des Bauvorhabens Ortsumfahrung Gräfentonna
(Projektnummer: B176/B247-G11-TH)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 21. April 2026
Für die im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in der
Dringlichkeitsstufe „Vordringlicher Bedarf“ enthaltene 5,8 Kilometer lange
Ortsumgehung Gräfentonna im Zuge der B 176 erarbeitet die von der
Straßenbauverwaltung des Freistaates Thüringen beauftragte Deutsche Einheit
Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) derzeit den technischen
Entwurf.
89. Abgeordneter
Marcus Bühl
(AfD)
Wie ist der derzeitige Sachstand zur Realisierung
des vollständigen Lückenschlusses der A 44
Kassel–Eisenach?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 21. April 2026
Der rund 11 km lange Teilabschnitt zwischen dem Autobahndreieck
(AD) Lossetal (A 7/A 44) nördlich Kassel und der Anschlussstelle (AS)
Helsa/Ost befindet sich seit 2021 in einem Planfeststellungsverfahren.
Derzeit erfolgt die Überarbeitung der Planunterlagen.
Der 7,7 km lange Teilabschnitt von der AS Sontra-West bis zur AS
Sontra-Ost befindet sich im Bau.
Der rund 9 km lange Teilabschnitt von der AS Sontra-Ost bis zum AD
Wommen (A 4/A 44) wird im Mai 2026 für den Verkehr freigegeben.
90. Abgeordneter
Marcus Bühl
(AfD)
Warum überschreiten die Baukosten des
Wartehäuschens im Hauptbahnhof Erfurt die
Millionengrenze, und was sind die Gründe der jahrelangen
Bauzeit (www.thueringer-allgemeine.de/lokales/e
rfurt/article411725302/noch-einmal-mehr-warteze
it-fuer-das-wartehaeuschen-im-erfurter-hauptbahn
hof.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 23. April 2026
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) sind die Baukosten
des Wartehäuschens am Hauptbahnhof Erfurt im Wesentlichen auf die
besonderen baulichen und technischen Anforderungen zurückzuführen.
Unter anderem waren Eingriffe in die Tragstruktur, aufwendige
Brandschutzmaßnahmen sowie die Führung von Leitungen durch
sicherheitsrelevante Bereiche erforderlich. Die Bauzeit folgt aus notwendigen
Nachbesserungen. Eine Inbetriebnahme ist erst möglich, wenn sämtliche
technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen erfüllt sind.
91. Abgeordneter
Alexis L. Giersch
(AfD)
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung
sichergestellt, dass nach den erheblichen Investitionen von
Steuergeld zum Bau der fünften
Schleusenkammer in Brunsbüttel nach der geplanten
Inbetriebnahme zum Ende diesen Jahres ausreichend und
ausgebildetes Personal vorhanden sein wird, um
diese fünfte Kammer dauerhaft zu bedienen und
in Betrieb halten zu können und somit die
Instandsetzung der bisherigen großen
Schleusenkammern zu ermöglichen, und wenn es
sichergestellt sein sollte, welche Maßnahmen hat die
Bundesregierung dafür getroffen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 21. April 2026
Bei der neuen Schleusenkammer in Brunsbüttel handelt es sich um einen
vorgezogenen Ersatzneubau für die vorhandenen großen
Schleusenkammern. Der Betrieb der Schleusenanlagen erfolgt durch das vorhandene
Personal.
92. Abgeordneter
Lars Haise
(AfD)
Wie viele Stellwerke der DB InfraGO AG sind
zum 1. März 2026 noch nicht mit einer
Netzanbindung sowie einem Gerät der Digitalen
Datenverarbeitung (bitte nach PC-Arbeitsplatz oder
Tablet oder weiteren aufschlüsseln) ausgestattet
gewesen, und welche Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung über die Gründe dieser
Rückstände vor?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 21. April 2026
Bei Informationen zur Ausstattung von Stellwerken handelt es sich aus
Gründen der öffentlichen Sicherheit um schutzbedürftige Informationen
der DB InfraGO AG. Unter Abwägung zwischen dem parlamentarischen
Auskunftsanspruch einerseits und dem Schutzgut der öffentlichen
Sicherheit andererseits sind die erbetenen Informationen als
geheimhaltungsbedürftig einzustufen. Die Antwort wird daher als „VS-VER-
TRAULICH“ eingestuft in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages zur Einsichtnahme hinterlegt.1
93. Abgeordneter
Maximilian Kneller
(AfD)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
über die Anzahl der derzeit bestehenden
Langsamfahrstellen im Schienennetz der Deutschen
Bahn AG in Deutschland vor, insbesondere
solcher, die den Fernverkehr beeinträchtigen, und
welche Auswirkungen haben diese auf die
Pünktlichkeit im Fernverkehr?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 22. April 2026
Nach Angaben der Deutschen Bahn AG bestehen derzeit im deutschen
Schienennetz 292 Langsamfahrstellen. Davon liegen 62 im für den
Fernverkehr pünktlichkeitsrelevanten Netz. Diese Langsamfahrstellen
verursachen knapp über 1 Prozent aller Verspätungsminuten im
Fernverkehr.
94. Abgeordneter
Maximilian Kneller
(AfD)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
zum Einsatz von FSD (Fahren ohne
Sicherheitsfahrer) im Straßenverkehr in Deutschland vor,
und wann ist nach ihrer Einschätzung mit einer
Genehmigung solcher Systeme zu rechnen?
1 Das Bundesministerium für Verkehr hat die Antwort als „VS-VERTRAULICH“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 22. April 2026
Ein Kraftfahrzeug mit dem Fahrsystem mit der Bezeichnung FSD
Supervised (Full Self Driving Supervised) fährt aktuell nicht automatisiert
beziehungsweise autonom im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes. Es
handelt sich bei dem Fahrsystem FSD Supervised um ein vom Fahrer
gesteuertes Assistenzsystem. Der Fahrzeugführer behält die
Verantwortung und ist verpflichtet, alle notwendigen Eingriffe und Korrekturen in
die Fahrzeugsteuerung unverzüglich vorzunehmen.
Das Unternehmen Tesla hat in Brandenburg eine Ausnahme von den
Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zur Erprobung
von Kraftfahrzeugen erhalten. Eine vorläufige, national gültige
Typgenehmigung auf Basis des Artikels 39 der Verordnung (EU) 2018/858
wurde erteilt. Die endgültige Erteilung einer Typgenehmigung nach
Artikel 39 der Verordnung (EU) 2018/858 obliegt der EU-Kommission.
95. Abgeordnete
Sandra Stein
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wann ist geplant, dass die drei baufälligen
Brücken auf der Ruhr-Sieg-Strecke
(Streckennummer: 2800) (Lennebrücke zwischen Finnentrop
und Grevenbrück, km 62,0, Koordinaten:
51.1668, 7.9705; Hundembrücke zwischen
Altenhundem und Kirchhundem, km 74,4,
Koordinaten: 51.0911, 8.0740; Brücke über Bundesstraße
B 517 und Olpe (Bach) zwischen Altenhundem
und Kirchhundem, km 75,8, Koordinaten:
51.0888, 8.0787 laut Google Maps) wieder mit
der regulären Geschwindigkeit befahren werden
können, und welche weiteren Brücken auf der
Strecke zwischen Hagen und Siegen sind baulich
so gefährdet, dass aufgrund von langen Planungs-
und Genehmigungszeiten schon in naher Zukunft
gehandelt werden muss, um erneut dauerhafte
Langsamfahrstellen und mögliche Ausfälle sowie
Sperrungen in den Regionen zu verhindern?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 22. April 2026
Nach Angaben der DB AG sind folgende Brücken
(Eisenbahnüberführungen – EÜ) auf der Ruhr-Sieg-Strecke (2800) mit betrieblichen
Ersatzmaßnahmen in Form einer Langsamfahrstelle belegt:
1. 2800+62,003 EÜ Lenne Werksweg (Finnentrop):
Die eingeschränkte Höchstgeschwindigkeit auf dem Bauwerk muss
bis zur Neubaumaßnahme in den Jahren 2031/2032 bestehen bleiben,
um das Bauwerk bis zur Erneuerung möglichst weiterbetreiben zu
können. Im zweiten Halbjahr 2026 ist eine größere
Instandsetzungsmaßnahme mit Brückenbalkenwechsel geplant.
2. 2800+75,380 EÜ Hundem (Kirchhundem):
Die Erneuerung der Brücke ist noch in diesem Jahr im Rahmen der
breitangelegten Flächennetz-Maßnahme auf der Ruhr-Sieg-Strecke
geplant. Nach Erneuerung der Brücke kann eine Aufhebung der
Geschwindigkeitseinschränkung erfolgen.
2800+75,835 EÜ Olpe (Kirchhundem):
Derzeit wird das Instandsetzungskonzept für die Brücke finalisiert,
um eine umfassende Instandsetzung der Brücke im Zeitraum im
Schatten der Baumaßnahme an der EÜ Hundem durchzuführen. Die
Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung ist abhängig von
statischen Begutachtungen.
Weitere Brücken auf der Strecke zwischen Hagen und Siegen sind nach
Angaben der DB AG zum aktuellen Zeitpunkt nicht betroffen.
96. Abgeordnete
Katrin Uhlig
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie begründet die Bundesregierung die erst zum
jetzigen Zeitpunkt erfolgende Überarbeitung des
seit 2010 geltenden Planungsrechts für den
zweiten Bauabschnitt der S 13 (Bonn–Beuel bis
Bonn–Oberkassel), und welchen konkreten
Zeitplan und Pläne zur Finanzierungssicherheit
verfolgt sie für die Fertigstellung dieses Abschnitts
sowie des damit verknüpften
Überwerfungsbauwerks Troisdorf?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 21. April 2026
Die Inbetriebnahme der S 13 (3/4 – Gleisiger Ausbau Troisdorf–Bonn–
Oberkassel) soll in zwei Baustufen erfolgen, im ersten Schritt bis Bonn–
Beuel, dann bis Bonn–Oberkassel. Die DB InfraGO AG teilt mit, dass
die Inbetriebnahme des 2. Bauabschnitts nach 2030 verschoben wurde.
Für den 2. Bauabschnitt haben die Stadt Bonn und der Aufgabenträger
go.Rheinland Änderungswünsche geäußert. Zudem musste die DB
InfraGO AG Richtlinienänderungen in die Planung aufnehmen. Deshalb
können in diesem Jahr die Unterlagen zur Planänderung beim
Eisenbahn-Bundesamt eingereicht werden.
Das Überwerfungsbauwerk Troisdorf ist Bestandteil des Bedarfsplans
Schiene und wird dort im Abschnitt 2 unter dem Vordringlichen Bedarf,
Nr. 22, Großknoten, geführt. Es dient der höhenfreien Einbindung der
S 13 Troisdorf–Bonn-Oberkassel im Bahnhof Troisdorf und ist
Bestandteil des Bedarfsplanvorhabens „Großknoten Köln“. Das Teilvorhaben
Kreuzungsbauwerk Troisdorf dient der Steigerung der Kapazität sowie
der Betriebsqualität und soll durch Auflösung von Kreuzungskonflikten
der Attraktivität des Schienenverkehrs dienen. Die Finanzierung erfolgt
im Rahmen der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV). Die
Finanzierung der Leistungsphasen 1 und 2 HOAI ist darüber sichergestellt.
Die Inbetriebnahme 2026 wird aufgrund der Integration der Bauarbeiten
in die Korridorsanierung Rechter Rhein erreicht.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
97. Abgeordneter
Dr. Alaa Alhamwi
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
In welchem Umfang verändern nach derzeitiger
Einschätzung der Bundesregierung die im
Referentenentwurf zur Novelle des
Energieeffizienzgesetzes vorgesehenen Änderungen die THG-
Minderungswirkung, um die im
Klimaschutzprogramm formulierte Verpflichtung zur
Novellierung des Energieeffizienzgesetzes einzuhalten,
wonach keine Änderungen vorgenommen werden
sollen, die die bislang in den Projektionsberichten
abgeschätzten THG-Wirkungen wesentlich
mindern, und welche Daten und Methodiken werden
von der Bundesregierung verwendet, um die
THG-Wirkungen des Energieeffizienzgesetzes zu
berechnen und zu bewerten?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 24. April 2026
Die Bundesregierung führt aktuell die Abstimmungen zum
Referentenentwurf einer Novelle zum Energieeffizienzgesetz durch. Die
Auswirkungen des Entwurfs auf die THG-Wirkungen konnten bisher nicht
abgeschätzt werden, weil diese von der konkreten Ausgestaltung der
Regelungen abhängen.
98. Abgeordnete
Violetta Bock
(Die Linke)
Auf welcher Datengrundlage belegt die
Bundesregierung, dass der Hochlauf der E-Mobilität, der
durch die THG-Quote im Klimaschutzprogramm
(KSP) große Emissionseinsparungen verursachen
soll, als zusätzliche Einsparung im KSP vermerkt
werden kann und diese nicht schon in den
allgemeinen Hochrechnungen zu E-Mobilität enthalten
sind?
Antwort des
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- part_of_vorgang → Entwicklung politisch motivierter Gewaltdelikte im Jahr 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Erdgasvorkommen in Niedersachsen und mögliche Freigabe der Erdgasförderung per Fracking (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Erkenntnisse zum Einsatz von Fahren ohne Sicherheitsfahrer im Straßenverkehr (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Erlassung einer nicht zustimmungsbedürftigen Rechtsverordnung zum Umgang mit und zur Anrechenbarkeit natürlicher Störungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Erstmalige Kenntnis der Bundesregierung über die Planung der COSMO-Studie (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Evakuierung von Kindern aus dem Gazastreifen nach Deutschland seit Januar 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Finanzielle Förderung zum Erhalt der Dietrich-Bonhoeffer-Klinik für suchtbetroffene Jugendliche (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Finanzierung der Schuldnerberatungsstellen im Gesetzentwurf über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Finanzierung von Aufenthalten Tschernobyl-betroffener belarussischer Kinder in Deutschland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Forderung des EU-Parlaments nach Schutzklauseln im EU-US-Zolldeal (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Förderung von NGOs im Programm "Vertrauen in Demokratie und Staat" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Freiwillige Reisen ukrainischer Schutzberechtigter in die Ukraine zu Ostern 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Genitaloperationen an Kindern bis neun Jahren (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Gesunkener Wind- und Solarstromproduktion trotz Steigerung der installierten Leistung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Gewinnmargen der großen Mineralölkonzerne seit Anfang 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Haltung der Bundesregierung zur Nominierung des Iran für das UN-Komitee CPC (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Hohe Baukosten für ein Wartehäuschen im Erfurter Hauptbahnhof (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Humanitäre Aufnahmeprogramme für schutzbedürftige Personen aus dem Iran (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → IAEO-Überwachungskapazitäten in iranischen Atomanlagen nach militärischen Vorfällen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Jahre mit positivem Wirtschaftswachstum bei gleichzeitig sinkenden CO₂-Emissionen seit 2005 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kabinettsbeschluss zum "Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform" vor der Sommerpause (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kenntnis von Bundesministerin Stefanie Hubig über die Veröffentlichung des Falls "Collien Fernandes" durch den "Spiegel" vor Gewährung eines (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kontrolle von Containern und Kesselwagen im Schiff- und Eisenbahnverkehr (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kontrollquote bei E-Commerce-Sendungen aus dem Ausland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kosten und Personalaufwand der Bundespolizei durch Binnengrenzkontrollen im ersten Quartal 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kriegsdienstverweigerungsverfahren für ehemalige Zeitsoldaten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Leistungen für Asylbewerber außerhalb des Asylbewerberleistungsgesetzes (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Leistungsminderungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende bei Bedarfsgemeinschaften mit Kindern im Jahr 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Maßnahmen gegen die marktbeherrschende Stellung von CTS Eventim im Ticketvertrieb (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Maßnahmen gegen steigende Gewaltkriminalität gegen Lehrkräfte (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Anhebung des Auslandsverwendungszuschlags für Bundeswehrsoldaten im Südlibanon (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Einführung des Nordischen Modells für Prostitution (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Einordnung von Klimaprotestgruppen als kriminelle Vereinigung nach § 129 StGB (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Unterdeckung des Existenzminimums bei einer Differenz zwischen der tatsächlichen und prognostizierten Preisentwicklung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Monatliche Indexwerte zum regelbedarfsrelevanten Preisniveau ab Januar 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Netto-Aufwendungen für die Leistungen zur Teilhabe der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. dem Reha-Budget im Jahr 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Nichtverlängerung des Vertrags mit dem Förderverein Berliner Schloss e. V. über eine Präsentationsfläche im Berliner Schloss (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Nutzung einer steuer- und abgabenfreien Entlastungsprämie durch Unternehmen und Bundesbeschäftigte (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Personalausstattung im Rahmen der Bearbeitung von Kriegsdienstverweigerungsanträgen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Personalplanung zum dauerhaften Betrieb der fünften Schleusenkammer in Brunsbüttel (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Planung einer gestaffelten Umsetzung der Erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien ab dem 17. Juni 2027 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Politische Schulungen von externen Anbieter bei der Bundesagentur für Arbeit (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Position der Bundesregierung zur US-Seeblockade in der Straße von Hormus (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Projektübersicht und Mittelkontrolle des Jordanien-Hilfspakets 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Rechtskonformität der Aussetzung der Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte nach Wehrpflichtgesetz (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Reservekapazitäten medizinischer Versorgungsgüter (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Sachstand zum Lückenschluss zwischen der Bundesautobahn 44 und der Bundesautobahn 4 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Sachstand zum NSU-Dokumentationszentrum in Nürnberg (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Sachstand zur Ortsumfahrung Gräfentonna (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Sicherheitslage im Libanon (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Staatliche Förderung und Gemeinnützigkeit des Vereins "Republik21 e.V." (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Staatliche Mehreinnahmen aus gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Steuermehreinnahmen durch die CO2-Abgabe und Energiesteuern im ersten Quartal 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Teilnahme an der ersten internationalen Konferenz zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Termine von Bundesministerin Katherina Reiche und Staatssekretär Frank Wetzel bei der CERAWeek in Texas (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Teuersten Staatsbesuche in Deutschland seit 2020 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Umgang mit bilateralen Sozialversicherungsabkommen bei geplanter Einschränkung der beitragsfreien Ehegatten-Mitversicherung in der GKV (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Unterstützung von Lehrkräften bei religiös motivierten Konflikten in der Schule (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ursachen des Anstiegs von Gewalttaten gegen Lehrkräfte und möglicher Zusammenhang mit Zuwanderung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verfahrensablauf beim Förderprogramm "Zentrales Vereinssportzentrum" in Bad Düben (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vergünstigte Kraftstoffpreise für Angehörige der US-Streitkräfte in Deutschland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verknüpfung von Kontoverbindungen und Steuer IDs für den Direktauszahlungsmechanismus (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verkürzung der Förderperioden im Bundesprogramm "Demokratie leben!" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vermittlung von geringfügig beschäftigten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Versorgungsengpässe bei injizierbarem Östrogen für Hormonersatztherapien (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verteilungswirkung der Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verwaltungskostenanteil und -aufschlüsselung im BMZ-Projekt DE-1-202301158 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vollständigkeit des Verzeichnisses radioaktiver Abfälle des BMUKN (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vorfall mit pornographischen Bildern in einer Schule in Schleife (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vorgesehene Erleichterungen bei Genehmigungsverfahren für Bergbauprojekte im Aktionsplan Rohstoffe (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vorschlag des US-Präsidenten Donald Trump zu einer Mauterhebung in der Straße von Hormus (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Widerspruch zwischen Solidaritätsbekundungen mit dem iranischen Volk und dem Ende humanitärer Aufnahmeprogramme (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Wirksamkeit der Maßnahmen zur Begrenzung der Kraftstoff- und Energiepreise (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Wirksamkeit der Sprachförderung von Vorschulkindern in den Bundesländern (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Wirtschaftlicher Schaden durch Einfuhr illegaler Waren aus China (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zahlungsansprüche von erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zeitplan für ein nationales Raumfahrtgesetz (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zeitplan zur Wiederherstellung der regulären Befahrbarkeit baufälliger Brücken auf der Ruhr-Sieg-Strecke (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zulassung neuer Mohnsorten in Deutschland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zustiftung für den Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)