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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 24.04.2026 · WP 21 · 21/5580 · Schriftliche Fragen · Original ↗

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/5580 21. Wahlperiode 24.04.2026 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97 Amtsberg, Luise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Audretsch, Andreas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 1, 45, 46 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 5 Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 110 Baumann, Bernd, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Birghan, Christoph, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 Bock, Violetta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98, 99 Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28, 29 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 103, 104 Bühl, Marcus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 88, 89, 90 Detzer, Sandra, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 17, 66 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75, 76, 77 Finger, Hauke (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111 Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Giersch, Alexis L. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 Goßner, Hans-Jürgen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Abgeordnete Nummer der Frage Grau, Armin, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Groß, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Heuberger, Moritz, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 106, 107 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19, 112 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93, 94 Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 81, 82, 83 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42, 67 Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . 9, 10, 11, 100 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Lenhard, Rebecca (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 20 Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Merendino, Stella (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Abgeordnete Nummer der Frage Müller, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Müller, Sascha (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Nouripour, Omid (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 30, 31 Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 13 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 32, 52 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33, 34 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 21, 69 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 84, 85 Reinalter, Anja, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . 15, 36, 54, 86 Abgeordnete Nummer der Frage Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 Schönberger, Marlene (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Slawik, Nyke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 62, 63 Stein, Sandra (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 95 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 96 Valent, Aaron (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Wagener, Niklas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37, 71 Wendorf, Sven (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Willnat, Christin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Winklmann, Tina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Wolf, Alexander, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Zaum, Christian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 72, 73, 74 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 Zons, Ulrich von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Drucksache 21/5580 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Audretsch, Andreas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 3 Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Bühl, Marcus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 6 Müller, Sascha (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Zons, Ulrich von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 10 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Reinalter, Anja, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Seite Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Schönberger, Marlene (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Zaum, Christian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Amtsberg, Luise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Nouripour, Omid (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 18, 19 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 19 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Wendorf, Sven (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Winklmann, Tina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Wolf, Alexander, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Audretsch, Andreas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 26, 27 Detzer, Sandra, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Groß, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/5580 Seite Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 31 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Birghan, Christoph, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Müller, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Baumann, Bernd, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Lenhard, Rebecca (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Slawik, Nyke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Valent, Aaron (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Willnat, Christin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Seite Zaum, Christian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44, 45 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46, 47 Goßner, Hans-Jürgen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Grau, Armin, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 50, 51 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Heuberger, Moritz, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Bühl, Marcus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54, 55 Giersch, Alexis L. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Stein, Sandra (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Bock, Violetta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59, 60 Drucksache 21/5580 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Seite Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Wagener, Niklas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 63, 64 Merendino, Stella (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 66 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Finger, Hauke (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/5580 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Teilt die Bundesregierung die Einschätzungen in dem ihr zugestellten Gutachten der Steuerrechtsfachkanzlei Winheller über die Frage der Zulässigkeit der staatlichen Förderung und des gemeinnützigen Status des Vereins „Republik21 e. V.“, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie aus den im Gutachten genannten Sachverhalten und welche Gespräche oder Schriftverkehr gab es anlässlich der Förderung, zwischen Mitgliedern der Bundesregierung und den Gründern des Vereins Andreas Rödder und Kristina Schröder (www.ca mpact.de/presse/mitteilung/20260202-pm-r21-pru efung/)? Antwort des Staatssekretärs Stefan Kornelius vom 22. April 2026 Die Bundesregierung kommentiert das von Ihnen genannte Gutachten nicht. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung setzt im Rahmen des Haushaltsvollzugs die im Haushaltsgesetz niedergelegte Regelung (Mittel für Projektförderung im Einzelplan 04 im Kapitel des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung) auf Grundlage der geltenden Vorschriften um. 2. Abgeordneter Dr. Götz Frömming (AfD) Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der Generalintendant und Vorstandsvorsitzende der Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss, Hartmut Dorgerloh, entschieden hat, den Vertrag mit dem Förderverein Berliner Schloss e. V. über eine Präsentationsfläche im Berliner Schloss nicht zu verlängern, und plant die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass der Förderverein wieder eine Präsenz im Schloss beziehungsweise im Humboldt Forum erhält (https://berliner-schlos s.de/spenden-system/ und www.bz-berlin.de/mein ung/kolumne/kolumne-mein-aerger/schloss-inten dant-setzt-foerderverein-vor-die-tuer)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 24. April 2026 Der Förderverein Berliner Schloss e. V. war nach Kenntnis der Bundesregierung im Humboldt Forum seit 2021 Untermieter der Berlin Tourismus & Kongress GmbH (visitBerlin, Gesellschafter u. a. Land Berlin). Dieser mit Zustimmung der Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss (SHF) geschlossene Vertrag war mietfrei und ursprünglich bereits auf drei Jahre befristet, wurden aber noch einmal einvernehmlich bis Ende 2025 verlängert. Bei der Verlängerung war dem Förderverein bereits seitens des SHF mitgeteilt worden, dass nach dem Abschluss der Baumaßnahme keine weitere Verlängerung erfolgen wird, da aus deren Sicht mit der Errichtung der Balustradenfiguren im Sommer 2025 die letzte gemeinsame Rekonstruktionsmaßnahme mit dem Förderverein umgesetzt und das Bauvorhaben damit abgeschlossen wurde, vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 1 der Abgeordneten Katalin Gennburg auf Bundestagsdrucksache 21/4848. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat der Förderverein in unmittelbarere Nähe zum Humboldt Forum im Berliner Schloss bereits neue Repräsentationsräumlichkeiten finden können. 3. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Ausladung der Vertreter der Russischen Föderation und der Republik Belarus von den offiziellen Gedenkfeiern zum 81. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald durch die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora, und wie positioniert sie sich zu dieser Ausladung? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 24. April 2026 Das Gedenken und die Ausrichtung der jährlichen Gedenkveranstaltung liegt in der Verantwortung der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora, einer selbständigen Stiftung öffentlichen Rechts. Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und angesichts des Umstands, dass der ukrainische Vizepräsident des Internationalen Komitees Buchenwald-Dora Boris Romantschenko 2022 bei einem russischen Angriff auf Charkiw getötet wurde, hat die Stiftung der russischen Botschaft vor der Gedenkveranstaltung schriftlich mitgeteilt, dass offizielle Vertreter der Russischen Föderation bei der offiziellen Gedenkveranstaltung zum 81. Jahrestag der Lagerbefreiung nicht willkommen sind. Diese Entscheidung wurde im Vorfeld mit Überlebenden des Konzentrationslagers Buchenwald und des Konzentrationslagers Mittelbau-Dora aus mehreren Ländern abgestimmt und durch das Internationale Komitee Buchenwald-Dora und Kommandos unterstützt. Um deutlich zu machen, dass an den Gedenktagen aller Opfer von Buchenwald und Mittelbau-Dora gedacht wird, insbesondere auch der russischen, belarussischen und ukrainischen Häftlinge, die zusammen etwa 30 Prozent aller Gefangenen ausmachten, wurden durch die Stiftungsleitung persönlich Kränze für die belarussischen und russischen Opfer der Konzentrationslager Buchenwald und Mittelbau-Dora niedergelegt. 4. Abgeordneter Martin Reichardt (AfD) Besitzen diejenigen Vertreter der Bundesregierung, die dem Nationalen Sicherheitsrat angehören, nach Kenntnis der Bundesregierung Aktien des Konzerns Rheinmetall oder andere Rüstungsunternehmen, und wenn ja, welche Bundesminister sind dies? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 20. April 2026 Für Mitglieder der Bundesregierung bestehen keine Anzeigepflichten über den Besitz von Aktien. Der Bundesregierung liegen daher keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 5. Abgeordnete Lisa Badum (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Seit wann hat das Bundeszentralamt für Steuern die Möglichkeit, Kontoverbindungen mit der dazugehörigen Steuer-ID in der Datenbank für einen Direktauszahlungsmechanismus zu verknüpfen, und wie viele Kontoverbindungen sind bislang in dieser Datenbank gespeichert? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 23. April 2026 Die Bürgerinnen und Bürger können ihre Kontoverbindung (IBAN) auf folgenden Wegen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln: • über „Mein ELSTER“ (www.elster.de), • über die App „BZSt IBAN+“ oder • durch Kreditinstitute oder Bevollmächtigte (Steuerberater, Lohnsteuerhilfevereine) jeweils im Auftrag ihrer Kunden bzw. Mandanten. Für Kinder unter 18 Jahre wird die Übermittlung der IBAN durch die Familienkassen von Amts wegen an das BZSt durchgeführt. Die technischen Voraussetzungen für die Einlieferung über Kreditinstitute und Familienkassen sowie die Speicherung der IBAN wurden vom BZSt im Dezember 2023 bereitgestellt bzw. fertiggestellt. Die Übermittlung der IBAN über „Mein ELSTER“ ist seit Dezember 2024 und über die App „BZSt IBAN+“ seit September 2025 möglich. Aktuell (Stand: 5. April 2026) sind 15.953.494 IBANs in der Identifikationsnummer- Datenbank gespeichert. 6. Abgeordnete Katharina Beck (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Mehreinnahmen für den Staat ergeben sich nach Kenntnissen der Bundesregierung aus den Hinzurechnungen nach § 8 Nummer 1 Buchstabe a bis f des Gewerbesteuergesetzes (bitte einzeln nach Buchstaben auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 22. April 2026 In der folgenden Tabelle sind die rein rechnerischen Auswirkungen aus den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen nach § 8 Nummer 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) nach den Unterpositionen (Buchstabe a bis f) aufgelistet. Diese berücksichtigen gegenläufige Auswirkungen auf die Einkommensteuer durch die Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 35 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Es handelt sich um eine rein fiktive Berechnung für den Veranlagungszeitraum 2026 auf der Basis von fortgeschriebenen Statistikdaten früherer Veranlagungszeiträume, die aufgrund der Volatilität der Hinzurechnungen nicht mit den realen Verhältnissen übereinstimmen muss. Es ist zu beachten, dass eine Summierung der Einzelpositionen nicht mit der Wirkung einer kompletten Abschaffung gleichzusetzen ist. Hinzurechnungsvorschrift Rechnerische Auswirkung (Gesamtaufkommen GewSt und ESt wg. § 35 EStG) einer isolierten Abschaffung der jeweiligen Position im Jahr 2026 § 8 Nr. 1 Buchstabe a GewStG -1,4 Mrd. Euro § 8 Nr. 1 Buchstabe b GewStG – § 8 Nr. 1 Buchstabe c GewStG – § 8 Nr. 1 Buchstabe d GewStG -0,1 Mrd. Euro § 8 Nr. 1 Buchstabe e GewStG -0,5 Mrd. Euro § 8 Nr. 1 Buchstabe f GewStG -0,2 Mrd. Euro 7. Abgeordneter Marcus Bühl (AfD) Auf welche Höhe belaufen sich die Steuermehreinnahmen im Bundeshaushalt im ersten Quartal 2026 durch die CO2-Abgabe und Energiesteuern? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 21. April 2026 Daten zu den kassenmäßigen Steuereinnahmen werden auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert (siehe: www.bundesfinanzministerium.de/Content/D E/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerschaetzungen_und_Steuereinn ahmen/1-kassenmaessige-steuereinnahmen-nach-steuerarten-und-gebiets koerperschaften.html). Das Bundesministerium der Finanzen verfügt über keine monatliche Aufschlüsselung der Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz. 8. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) Auf Grundlage welcher Daten oder Berechnungen kommt die Bundesregierung zu der Einschätzung, dass nicht von steigenden Einnahmen bei der Umsatzsteuer durch gestiegene Kraftstoffpreise auszugehen ist, wenn der Bundesregierung laut Antwort auf meine Schriftliche Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 21/5249 keine konkreten Zahlen zu den Auswirkungen der gestiegenen Kraftstoffpreise auf die Steuereinnahmen vorliegen (www.z eit.de/wirtschaft/2026-04/tanken-spritpreise-finan zministerium-mehreinahmen-mehrwertsteuer)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 21. April 2026 Auf die Ausführungen im Monatsbericht des Bundesministeriums der Finanzen für den Monat April 2026 wird verwiesen (vgl. www.bundesfi nanzministerium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2026/04/Inhalte/Kapitel-3- Wirtschafts-und-Finanzlage/3-2-steuereinnahmen-maerz-2026.html). 9. Abgeordneter Dr. Rainer Kraft (AfD) Wie viele der in Deutschland ankommenden Sendungen von E-Commerce-Händlern aus dem Ausland werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch deutsche Behörden tatsächlich überprüft, und wie verteilten sich deren Herkunftsländer (https://etailment.de/news/stories/zoll-eu-ueberfor dert-nur-jedes-12.000ste-china-paket-wird-kontro lliert-25383#:~:text=4%2C6%20Milliarden%20P akete%20und%20kaum%20Kontrollen&text=Plat tformen%20wie%20Temu%20oder%20Shein,pro %20eine%20Million%20freigegebener%20Prod ukte.)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 22. April 2026 Eine einheitliche Kontrollquote für Sendungen im E-Commerce aus dem Ausland gibt es nicht. Die Zollverwaltung kontrolliert Warensendungen aufgrund einer Risikoanalyse, die in enger Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Behörden erstellt wird. 10. Abgeordneter Dr. Rainer Kraft (AfD) Wie viele Container und Kesselwagen im Schiff und Eisenbahnverkehr mit Importware aus dem Ausland werden durch deutsche Behörden vor ihrer Einfuhr tatsächlich kontrolliert (www.n - t v.de/panorama/Wie-der-Zoll-Riesen-Frachter-kon trolliert-article20940050.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 22. April 2026 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 11. Abgeordneter Dr. Rainer Kraft (AfD) Welcher wirtschaftliche Schaden entsteht nach Kenntnis der Bundesregierung pro Jahr durch die Einfuhr illegaler Waren aus China (www.zeit.de/ wirtschaft/2025-08/zoll-illegale-produkte-china)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 22. April 2026 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 12. Abgeordneter Sascha Müller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche empirischen Erkenntnisse oder Auswertungen liegen der Bundesregierung nach Inkrafttreten der Anhebung des Arbeitnehmer- Pauschbetrags durch das Steuerentlastungsgesetz 2022 sowie der weiteren Anpassung ab 2023 zur tatsächlichen Verteilungswirkung vor, z. B. hinsichtlich der Verteilung der steuerlichen Entlastungswirkungen nach Einkommensgruppen (insbesondere Einkommensdezile bzw. zu versteuerndem Einkommen sowie Veranlagungsart, Familienstand und Kinderzahl im Haushalt) im Vergleich zu den im Gesetzgebungsverfahren zugrunde gelegten Erwartungen und hinsichtlich der tatsächlichen Inanspruchnahme bzw. steuerlichen Entlastungswirkung im bestehenden Steuersystem, insbesondere dem Anteil der Fälle ohne zusätzliche steuerliche Wirkung aufgrund des Arbeitnehmer- Pauschbetrags? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 23. April 2026 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse oder Auswertungen im Sinne der Fragestellung vor. 13. Abgeordnete Karoline Otte (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Bundesländer profitieren nach Kenntnis der Bundesregierung nominal am stärksten von dem geplanten „Gesetz zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen (Länder- und Kommunalentlastungsgesetz – LKEG)“, und in welcher Höhe (bitte die zehn am stärksten profitierenden Bundesländer angegeben mit jeweils geplanten nominalen Entlastungsbetrag in Euro pro Jahr)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 21. April 2026 Die länderspezifischen Entlastungsbeträge ergeben sich bei der Entlastung der finanzstarken Länder auf der Grundlage der jeweiligen Bemessungsgrundlagen des Finanzkraftausgleichs, bei der AAÜG-Entlastung (AAÜG = Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz) auf der Grundlage der jeweils nachträglichen Abrechnung der AAÜG- Erstattungen für ein Kalenderjahr. Da diese Berechnungsgrundlagen noch nicht vorliegen, hat die Bundesregierung auch noch keine Kenntnis, welche Länder nominal am stärksten von dem Entwurf des Gesetzes zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen (LKEG-E) insgesamt in welcher Höhe entlastet werden. Bezüglich der Gesamtentlastung der Länder in den Jahren 2026 bis 2029 durch die einzelnen Maßnahmen sowie im Hinblick auf die Gewährung der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) für kommunale Altschulden wird auf den von der Bundesregierung am 15. April 2026 beschlossenen und auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlichten Gesetzentwurf verwiesen (vgl. www.bundesfi nanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhab en/Abteilungen/Abteilung_V/21_Legislaturperiode/2026-04-15-LKEG/ 2-Regierungsentwurf.pdf?_blob=publicationFile&v=2). 14. Abgeordneter Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In welchem Umfang rechnet die Bundesregierung mit einer Nutzung der Möglichkeit einer steuer- und abgabenfreien Entlastungsprämie durch Unternehmen (Anteil der Beschäftigten, die davon profitieren), und plant die Bundesregierung eine solche Prämie für die Angestellten und Bundesbeamtinnen und -beamten umzusetzen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 23. April 2026 Erfahrungswerte gibt es zur Inflationsausgleichsprämie, die vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 Anwendung fand. Die im Zuge der Corona-Pandemie ermöglichte Prämie hat für viele Beschäftigte einen wichtigen Entlastungsbeitrag geleistet. Eine konkrete Aussage in Bezug auf die neue steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie ist derzeit jedoch noch nicht belastbar möglich. Ob und inwieweit die Bundesregierung eine solche Prämie für die Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer des Bundes und die Bundesbeamtinnen/-beamten umsetzt, ist noch nicht entschieden. 15. Abgeordneter Raimond Scheirich (AfD) Plant die Bundesregierung neben der angekündigten steuerfreien Prämie für Arbeitnehmer auch Entlastungsmaßnahmen für andere Bevölkerungsgruppen, insbesondere Rentner, Selbstständige, Studenten und Arbeitslose, und wenn ja, welche? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 21. April 2026 Die Bundesregierung hat bereits mehrere Vorhaben geplant und zum Teil bereits umgesetzt, von denen breite Bevölkerungsschichten profitieren werden, wie der jüngst beschlossenen Reform der privaten Altersvorsorge, der temporären Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe sowie dem antragslosen Kindergeld. Auch wird noch dieses Jahr eine Reform der Einkommensteuer auf den Weg gebracht, die kleinere und mittlere Einkommen spürbar entlasten soll. Die Bundesregierung wird auch weiterhin die aktuellen Entwicklungen, insbesondere im Lichte des Iran- Krieges, beobachten und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen ergreifen. 16. Abgeordneter Ulrich von Zons (AfD) In welcher Höhe sind im März 2025 sowie im März 2026 Einnahmen aus der Mehrwertsteuer auf Kraftstoffe entstanden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 22. April 2026 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 17. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hoch waren die Kosten (einsatzbedingte Mehrkosten) bei der Bundespolizei im ersten Quartal 2026 infolge der Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen an allen Landgrenzen, und wie viele Polizistinnen und Polizisten waren im ersten Quartal 2026 an den deutschen Grenzen im Einsatz? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. April 2026 Angaben zu den einsatzbedingten Mehrkosten infolge der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an allen Landseitigen deutschen Binnengrenzen liegen für das erste Quartal 2026 zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor. Mit der Intensivierung der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen seit 7./8. Mai 2025 war auch ein weiterer gesteigerter Kräfteansatz der Bundespolizei auf insgesamt 13.000 bis 14.000 Einsatzkräften verbunden. Die Binnengrenzkontrollen werden nicht nur stationär, sondern auch lageanpasst, zeitlich und örtlich flexibel und rund um die Uhr durchgeführt. Umfang und Intensität der Binnengrenzkontrollen können regional – auf Grund der Migrationslage und deren Entwicklung – unterschiedlich ausgeprägt sein. Insgesamt setzt die Bundespolizei im Rahmen der intensivierten vorübergehend eingeführten Binnengrenzkontrollen maßgeblich Kräfte der Bundespolizeidienststellen vor Ort im Wechselschichtdienst ein, unterstützt durch flexible Kräfte der Bundespolizeidirektionen und der Bundesbereitschaftspolizei. 18. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die politisch motivierten Gewaltdelikte im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr entwickelt, und welche maßgeblichen Hauptursachen sind hierfür verantwortlich (bitte nach Phänomenbereichen in absoluten Zahlen aufschlüsseln und prozentuale Veränderungen ausweisen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 24. April 2026 Die Gesamtzahl der Gewaltdelikte erhöhte sich im Jahr 2025 leicht. Die Entwicklung innerhalb der Phänomenbereiche verlief heterogen mit einem starken Anstieg im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) -links- und einer deutlichen Zunahme im Bereich der PMK -rechts-, dem erneut die meisten Gewaltdelikte zugeordnet wurden. Wichtige Einflussfaktoren waren die Vielzahl konfrontativer Delikte im Zusammenhang mit der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 einschließlich des vorgelagerten Wahlkampfes (PMK -links-) sowie ein erneut hohes Fallzahlenniveau im Bereich der „Hasskriminalität“, insbesondere im Kontext „fremdenfeindlich“, „ausländerfeindlich“ und „Rassismus“ (PMK -rechts-). Die Zahlen ergeben sich aus der folgenden Tabelle. Tabelle: Jahresfallzahlen 2024 und 2025, Gewaltdelikte, Stichtag: 31. Januar des Folgejahres 2025 2024 Differenz Prozent PMK -links- 1.087   762 +325 +42,65 PMK -rechts- 1.598 1.488 +110  +7,39 PMK -ausländische Ideologie-   704   975 –271 –27,79 PMK -religiöse Ideologie-    98    87  +11 +12,64 PMK -sonstige Zuordnung-   669   795 –126 –15,85 Gesamt 4.156 4.107  +49  +1,19 19. Abgeordneter Rocco Kever (AfD) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass ggf. eine große Anzahl ukrainischer Schutzberechtigter nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes aus Deutschland zu den Osterfeiertagen 2026 freiwillig in die Ukraine reiste, um dort die Feiertage mit Verwandten zu verbringen, obwohl die Bundesregierung weiterhin vor Reisen in die Ukraine warnt und von anhaltenden Kampfhandlungen sowie einer unsicheren Lage im gesamten Land ausgeht, und wenn ja, wie lauten diese, und hat sie sich eine Auffassung dazu gebildet (vgl. https://mezha.net/eng/bukvy/ukrainian_border_gu ards-4/)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 21. April 2026 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse, insbesondere in Form statistischer Erhebungen, im Sinne der Fragestellung vor. Ukrainerinnen und Ukrainern, die vorübergehenden Schutz auf Grundlage der EU-Richtlinie über den vorübergehenden Schutz (Richtlinie 2001/55/EG) erhalten und über einen Aufenthaltstitel nach § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) verfügen, sind Reisen im Rahmen des Schutzstatus erlaubt. Ausreisen, die nur vorübergehender Natur sind und den vorgegebenen aufenthaltsrechtlichen Rahmen nicht überschreiten, sind – auch in die Ukraine – gestattet, da sie aufgrund der begrenzten Dauer dem Sinn und Zweck des Schutztitels nicht zuwiderlaufen. Grund hierfür ist insbesondere das Bestreben der Mitgliedstaaten, Ukrainerinnen und Ukrainer bei der Wahrung ihrer Verbindung zu ihrem Heimatland zu unterstützen. Die Möglichkeit kurzzeitiger Besuche in die Ukraine wird darüber hinaus für die Unterstützung der Widerstandsfähigkeit der ukrainischen Bevölkerung trotz der durch die russischen Angriffe entstandenen äußerst schwierigen Lebensbedingungen für bedeutsam gehalten. 20. Abgeordneter Max Lucks (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der sich weiter verschärfenden Menschenrechtslage in der Islamischen Republik Iran – insbesondere angesichts systematischer Repression, massenhafter Festnahmen sowie der Zunahme von Hinrichtungen – die Aussetzung bzw. faktische Nichtanwendung humanitärer Aufnahmeprogramme für besonders schutzbedürftige Personen aus dem Iran, und plant sie, die unter der Vorgängerregierung bestehenden humanitären Aufnahmezusagen bzw. -verfahren nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes zeitnah wieder aufzunehmen oder neu aufzulegen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 21. April 2026 Entsprechend des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD beendet die Bundesregierung derzeit freiwillige Aufnahmeprogramme soweit wie möglich und legt aktuell keine neuen Programme auf. Aufnahmen zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) können in besonders herausgehobenen Einzelfällen erfolgen, dies gilt auch für die Aufnahme iranischer Staatsangehöriger. Eine Ausweitung ist aktuell nicht geplant. 21. Abgeordneter Martin Reichardt (AfD) Plant die Bundesregierung, für diejenigen Vertreter der Bundesregierung, die Mitglieder des Nationalen Sicherheitsrats sind, Anzeigepflichten über den Besitz von Aktien des Konzerns Rheinmetall und anderer Rüstungsfirmen einzuführen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 21/5580), und wenn nicht, weshalb nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 23. April 2026 Die Bundesregierung plant derzeit keine Anzeigepflichten i. S. der Fragestellung einzuführen. Für den von der Fragestellung umfassten Personenkreis sind Anzeige- und Genehmigungspflichten abschließend im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (Bundesministergesetz – BMinG) geregelt. Die bestehenden Regelungen sind ausreichend und haben sich bewährt. 22. Abgeordnete Dr. Anja Reinalter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Anstieg der Gewaltkriminalität gegen Lehrkräfte, und welche konkreten Maßnahmen ergreift sie, beispielsweise zum Schutz vor und zur Prävention von Gewalt an Schulen oder zum Aufbau bundeseinheitlicher Schutzstandards oder einer Beratungsinfrastruktur (vgl. www.tagesspie gel.de/politik/bundesweite-polizeistatistik- gewaltgegen-lehrkrafte-nimmt-deutlich-zu-1545421 8.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 21. April 2026 In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sind seit dem Berichtsjahr 2022 steigende Opferzahlen für die Opferspezifik Lehrkräfte bei der Gewaltkriminalität (PKS-Summenschlüssel 892000) zu verzeichnen. Auch bei der „vorsätzlichen einfachen Körperverletzung“ (PKS Schlüssel 224000) sind die Opferzahlen von 2022 bis 2024 zunächst gestiegen, für das Berichtsjahr 2025 ist nun ein Rückgang um 7,3 Prozent festzustellen. Die Daten für die Jahre 2022 bis 2025 können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Anzahl der Opfer mit Opferspezifik Lehrkräfte 892000 224000 Berichtsjahr Opfer Opfer 2022 387   921 2023 477   996 2024 557 1.283 2025 566 1.190 In der PKS werden Opferspezifika zum Opfer unter der Bedingung erfasst, dass die Tatmotivation in den personen-, berufs- bzw. verhaltensbezogenen Merkmalen des Opfers begründet ist oder in Beziehung dazu steht (sachlicher Zusammenhang). Das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen muss erkennen lassen, dass die Tathandlung unter anderem oder allein durch das im Einzelfall vorliegende Merkmal veranlasst war. In Bezug auf die Opferspezifik „Lehrkräfte“ muss die Opferwerdung im Zusammenhang mit der pädagogischen Tätigkeit erfolgt sein. Zudem ist zu beachten, dass als tatverdächtige Personen nicht nur Schüler infrage kommen. Für Schulen sind nach der föderalen Ordnung des Grundgesetzes die Länder zuständig. Dies gilt auch beim Thema Gewalt an Schulen und Maßnahmen zu deren Verhinderung. Deshalb haben die Länder im Rahmen ihrer Zusammenarbeit in der KMK bereits 2018 einen Beschluss „Gewalt gegen Lehrerinnen und Lehrer“ herbeigeführt. Mit dem informieren sie über Maßnahmen und Aktivitäten der Länder zur Prävention von Gewalt gegen Lehrkräfte sowie Melde- und Unterstützungssysteme bei konkreten Gewaltvorfällen (www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/201 8/2018_12_06-Gewalt_-gegen-Lehrerinnen_-und-Lehrer.pdf). Darüber hinaus stellen die Länder beim Thema Gewalt gegen Lehrkräfte aber auch eigene Leitfäden und Unterstützungsangebote zur Verfügung. Beispielhaft wird hier auf die Länder Nordrhein-Westfalen (www.schul ministerium.nrw/gewalt-gegen-lehrkraefte), Bayern www.isb.bayern.de/ fileadmin/user_upload/Grundsatzabteilung/Praevention/ISB_Gewalt__g egen_Lehrkraefte_2023.pdf) und Hamburg (www.hamburg.de/politik-un d-verwaltung/behoerden/bsfb/einrichtungen-beratung/gewaltpraeventio n/gewalthandlungen/checkliste-gewalt-gegen-lehrkraefte-120760) verwiesen. Zudem informiert das Programm Polizeiliche Kriminalprävention auf seiner Internetseite zum Thema „Gewalt an Schulen“ (www.polizei-bera tung.de/themen-und-tipps/jugendkriminalitaet/gewalt-an-schulen/). Mit der Handreichung „Herausforderung Gewalt“ wird Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften eine Hilfestellung für den schulischen Alltag geben, die auch konkrete Handlungsempfehlungen beinhaltet. 23. Abgeordneter Dr. Rainer Rothfuß (AfD) Finanziert die Bundesregierung aktuell den Aufenthalt von belarussischen, von der Tschernobyl- Katastrophe betroffenen Kindern im Rahmen von Projektarbeit in Deutschland beziehungsweise Belarus, und wenn ja, in welchen Projekten, und falls nein, seit wann nicht mehr? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 24. April 2026 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 24. Abgeordneter David Schliesing (Die Linke) Wie hat sich der Krankenstand bei den rund 430 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Zuständigkeitsbereich des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im Bundeskanzleramt sowie bei den Beschäftigten in den Bundesministerien für Wirtschaft und Energie (BMWE) und für Verkehr (BMV) in den letzten zwei Jahren entwickelt (bitte Krankenstände nach Bundesministerium, Quartal sowie Anzahl der Krankheitstage der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufführen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 23. April 2026 Die Entwicklung der krankheitsbedingten Fehlzeiten der Beschäftigten des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im Kanzleramt, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) sowie des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) für die Jahre 2023 und 2024 sind in den beigefügten Tabellen aufgeführt. Der Gesundheitsförderungsbericht bezieht sich auf eine jährliche Auswertung zum Stichtag 31. Dezember, eine quartalsweise Auswertung liegt nicht vor. Die Auswertungen für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor. Diese befinden sich derzeit in der Aufbereitung und werden mit dem Gesundheitsförderungsbericht voraussichtlich im vierten Quartal 2026 veröffentlicht werden. Tabelle 1: Krankheitsbedingte Fehlzeiten (oberste Bundesbehörde und Geschäftsbereich) Abwesenheitstage Jahr 2024 Abwesenheitstage Jahr 2023 BKM 23,55 27,06 BMWK 14,78 15,45 BMDV 19,69 19,89 Tabelle 2: Krankheitsbedingte Fehlzeiten (nur oberste Bundesbehörde) Abwesenheitstage Jahr 2024 Abwesenheitstage Jahr 2023 BKM 15,77 19,26 BMWK 12,13 13,98 BMDV 16,71 17,26 25. Abgeordnete Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie ist der aktuelle Sachstand beim im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Aufbau des NSU- Dokumentationszentrums in Nürnberg, insbesondere im Hinblick auf das für Ende 2025 angekündigte Einleiten des Gesetzgebungsverfahrens zur Errichtung der entsprechenden Stiftung „Dokumentation und Gedenken NSU-Komplex“ (Arbeitstitel) (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 21/1948), und welche konkreten Ergebnisse hat die Arbeit des Opfer- und Betroffenenbeirats bei der inhaltlichen Konzeption der Wanderausstellung und des digitalen Wissensraums bis zum jetzigen Zeitpunkt hervorgebracht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. April 2026 Das Vorhaben ist weiterhin auch im Lichte der Haushaltsaufstellung 2027 und folgender Jahre Gegenstand hausinterner Beratungen. Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) setzt als nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums des Innern (BMI) bereits jetzt erste Arbeitspakete ((Wander-) Ausstellung, digitaler Raum) unter Beteiligung der Betroffenen und Angehörigen der Opfer des nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) konzeptionell um, die nach Errichtung des Dokumentationszentrums diesem zur weiteren Verwendung übergeben werden. Der von der BpB eingerichtete Angehörigen- und Betroffenenbeirat wirkt beratend an der inhaltlichen Konzeption der Wanderausstellung sowie der digitalen Formate mit. Darüber hinaus fließen Perspektiven der Betroffenen und Opferangehörigen im Rahmen durchgeführter Interviews unmittelbar in die Ausgestaltung digitaler Formate und der Ausstellung mit ein. 26. Abgeordneter Christian Zaum (AfD) Welche Gründe sieht die Bundesregierung für den rasanten Anstieg der Gewalttaten gegen Lehrer an deutschen Schulen seit 2015, und erkennt sie einen kausalen Zusammenhang mit der seither verstärkten Zuwanderung (Quelle: www.welt.de/v ermischtes/article69d862d4246b3860d5021865/sc hulen-gewalt-gegen-lehrkraefte-erreicht-neuen-ho echststand-in-deutschland.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 21. April 2026 In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ist die Entwicklung der Gewalttaten gegen Lehrkräfte im Zeitraum von 2015 bis 2025 heterogen. Abgesehen von den deutlichen Rückgängen während der coronabedingten Sondersituation an den Schulen in den Jahren 2020 und 2021 gibt es langfristig gesehen einen kontinuierlichen Anstieg, im Bereich der Gewaltkriminalität jedoch im Jahr 2025 gegenüber 2024 einen Rückgang von 1.152 auf 1.042 Fälle. Als Gewalttaten werden hier Fälle des PKS-Summenschlüssels 892000 „Gewaltkriminalität“ sowie des PKS-Schlüssels 224000 „Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB“ zugrunde gelegt, bei denen die Opferspezifik „Lehrkraft“ erfasst wurde. Hierbei ist zu beachten, dass Spezifika zum Opfer unter der Bedingung erfasst werden, dass die Tatmotivation in den Personen-, berufs- bzw. verhaltensbezogenen Merkmalen des Opfers begründet ist oder in Beziehung dazu steht (sachlicher Zusammenhang). Das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen muss erkennen lassen, dass die Tathandlung unter anderem oder allein durch das im Einzelfall vorliegende Merkmal veranlasst war. In Bezug auf die Opferspezifik „Lehrkräfte“ muss die Opferwerdung im Zusammenhang mit der pädagogischen Tätigkeit erfolgt sein. Zudem ist zu beachten, dass als tatverdächtige Personen nicht nur Schüler infrage kommen. Nachfolgende Tabelle informiert über die Anzahl der Fälle für die genannten PKS-Schlüssel, für die mindestens ein Opfer mit der Opferspezifik „Lehrkraft“ erfasst wurde. Fälle mit der Opferspezifik „Lehrkraft“ Berichtsjahr 892000 224000 2015   669 229 2016   686 241 2017   716 253 2018   836 268 2019   922 276 2020   660 224 2021   507 188 2022   835 312 2023   892 386 2024 1.152 424 2025 1.042 436 Grundsätzlich ist anzumerken, dass es sich bei der PKS um eine Hellfeldstatistik handelt. Erfasst werden also nur Fälle, die der Polizei bekannt geworden und durch sie abschließend bearbeitet worden sind (Abgabe der Akten an die Staatsanwaltschaft/Gerichte). Bei geringen absoluten Fallzahlen wie bei Gewalttaten gegen Lehrkräfte besteht daher die Möglichkeit, dass sich bereits geringe Veränderungen im Meldeverhalten, beispielsweise aufgrund von sich ändernden Vorgaben zur Anzeigeerstattung in Schulen, deutlich in den PKS-Zahlen widerspiegeln. Entsprechend sind die Entwicklungen in der PKS möglicherweise, aber nicht notwendigerweise, Ausdruck einer tatsächlichen Veränderung in der Zahl von Gewalthandlungen gegen Lehrkräfte. Die Erklärungsfaktoren, die den allgemeinen Anstieg der Gewaltkriminalität mit beeinflussen, dürften zumindest teilweise auch auf die Entwicklung der Gewalttaten gegen Lehrkräfte übertragbar sein. Vor allem die Entwicklungen der letzten Jahre fallen mit in Studien dokumentierten Anstiegen psychischer Belastungen unter Kindern und Jugendlichen zusammen. Psychische Belastungen sind nicht direkt ursächlich für Gewalttaten, können aber im Zusammenwirken mit anderen ungünstigen Faktoren das Risiko der Begehung von Gewalttaten erhöhen. Auch eine Zunahme von Impulsivität lässt sich in einzelnen Studien feststellen. Einen weiteren Erklärungsbeitrag liefert die sehr umfangreiche Nutzung des Internets bzw. von sozialen Medien, wobei der Forschungsstand hierzu uneinheitlich ist. Ein Zusammenhang mit der Zuwanderung kann dahin gehend bestehen, dass alleine aufgrund der zahlenmäßigen Veränderung bestimmter Bevölkerungsgruppen (beispielsweise männlicher Jugendlicher) ein Teil des Straftatenanstiegs rechnerisch erklärbar ist. Darüber hinaus deutet die kriminologische Forschung darauf hin, dass einzelne Gruppen von Zuwanderern – insbesondere im Kontext von Fluchtmigration – mit einem erhöhten Risiko für Gewaltvergehen in Zusammenhang gebracht werden. So weisen auch Dunkelfeldstudien darauf hin, dass Jugendliche mit Migrationshintergrund häufiger kriminalitäts- bzw. gewaltlegitimierende Einstellungen teilen – also die Haltung, eine Gewalt- oder Straftat zu begehen, sei unter bestimmten Bedingungen legitim, nützlich oder sogar Ausdruck von Männlichkeit. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 27. Abgeordnete Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie erklärt die Bundesregierung den meiner Auffassung nach bestehenden Widerspruch, dass der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul auf meine Frage in der Regierungsbefragung am 28. Januar 2026 die Solidarität der Bundesregierung mit den Menschen in Iran ausgedrückt hat („Wenn es einen europäischen Staat gibt, der sich klar dafür einsetzt, diesem iranischen Regime entgegenzutreten, dann sind wir das. [...] wir stehen klar an der Seite der Menschen im Iran, die durch dieses Regime unterdrückt werden, die auf der Straße erschossen werden, gefoltert werden, in Kerker geworfen werden“, Plenarprotokoll 21/55, 6571) und nun öffentlich auf seinem MdB-Instagram-Kanal ein Ende der humanitären Aufnahmeprogramme und damit auch das Ende der vereinfachten Aufnahme von politisch verfolgten Menschen aus Iran als migrationspolitischen Erfolg feiert (www.instagra m.com/p/DW4PkO2ioDK/?img_index=5&igsh= YjRqYW9pdHNvNTIy)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 23. April 2026 Die Bundesregierung sieht im genannten Beitrag keinen Widerspruch zu ihrer Haltung der Solidarität mit den Menschen in Iran. Sie unterstützt die iranische Zivilbevölkerung auch weiterhin und verweist diesbezüglich auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 54 auf Bundestagsdrucksache 21/5249. Dies schließt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch die Aufnahme iranischer Staatsangehöriger zur Wahrung der politischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 22 Satz 2 AufenthG ein. Unbenommen davon hat es sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, freiwillige Bundesaufnahmeprogramme soweit wie möglich zu beenden. 28. Abgeordneter Torben Braga (AfD) Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der am 12. April 2026 von US-Präsident Donald Trump angekündigten Seeblockade in der Straße von Hormus im Lichte des UN- Seerechtsübereinkommens (UNCLOS), insbesondere hinsichtlich des Rechts auf Transitpassage, und welche diplomatischen Konsequenzen zieht sie aus der Tatsache, dass diese Blockade auch den zivilen Handel deutscher Reedereien massiv beeinträchtigt? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 23. April 2026 Die Bundesregierung hat die Ankündigung des US-Regionalkommandos CENTCOM zur Kenntnis genommen, wonach sich die in der Fragestellung genannte US-Operation auf Schiffe bezieht, die iranische Seehäfen, Ölterminals oder anderen Küstenanlagen ansteuern oder von diesen kommen. Andere Schiffe seien von der Operation nicht betroffen. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin für die unmittelbare Wiederaufnahme freier, sicherer und gebührenfreier Schifffahrt durch die Straße von Hormus auf Basis des Völkerrechts und bestehender internationaler Verpflichtungen ein. 29. Abgeordneter Torben Braga (AfD) Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, in welchem Umfang die Überwachungskapazitäten der Internationalen Atomenergie- Organisation IAEO in iranischen Atomanlagen (insbesondere Fordo und Natans) seit den militärischen Vorfällen Anfang März 2026 und dem Abbruch der Verhandlungen in Islamabad am 12. April 2026 beeinträchtigt sind, und auf welcher Informationsgrundlage trifft Bundeskanzler Friedrich Merz seine Lagebewertungen zum iranischen Atomprogramm (vgl. Aussage des Bundeskanzlers in einem „tagesthemen“-Interview vom 4. März 2026), angesichts der Tatsache, dass IAEO-Generaldirektor Rafael Grossi am 2. März 2026 explizit das Fehlen von Beweisen für ein „strukturiertes Programm“ zur Herstellung von Kernwaffen bestätigte? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 23. April 2026 Die in bestimmten iranischen Nuklearanlagen im Rahmen des „Joint Comprehensive Plan of Action“ (JCPoA) seit 2015 installierten Überwachungssysteme (u. a. Kameras, Anreicherungsmesser) sind seit mehreren Jahren nicht mehr im Einsatz, nachdem Iran die Umsetzung seiner JCPoA-Verpflichtungen seit 2019 schrittweise zurückgefahren hatte. Seitdem erfolgte die Überwachung ausschließlich auf der Grundlage der im sog. Comprehensive Safeguards Agreement Irans mit der IAEO vorgesehenen Maßnahmen, insbesondere Inspektionen in den einschlägigen Anlagen, die jedoch seit Juni 2025 seitens Iran beschränkt bzw. u. a. hinsichtlich der Anreicherungsanlagen in Fordow und Natanz vollständig ausgesetzt sind. Seit Beginn der militärischen Auseinandersetzung am 28. Februar 2026 hat die IAEO keine Inspektionen in Iran durchgeführt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 21/4848 verwiesen. 30. Abgeordneter Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung auf den Vorschlag des US-Präsidenten Donald Trump, für die internationale Seestraße von Hormus eine Maut zu erheben, insbesondere im Hinblick auf mögliche Präzedenzwirkungen für andere internationale Seewege wie die Straße von Malakka oder die Bab-al- Mandab-Straße, reagiert, und wenn ja, wie und warum (bitte hierbei Quellen für die Position der Bundesregierung benennen), und wenn nein, warum nicht (https://thehill.com/policy/international/ 5821343-trump-us-iran-ceasefire-deal-joint-ventu re-strait-of-hormuz/)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 21. April 2026 Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es keinen formellen Vorschlag der US-Regierung im Sinne der Fragestellung. Entsprechende Äußerungen des US-Präsidenten hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen. Grundsätzlich muss die Öffnung der Straße von Hormus mit der unmittelbaren Wiederaufnahme freier, sicherer und gebührenfreier Schifffahrt durch die Meerenge auf Basis des Völkerrechts und bestehender internationaler Verpflichtungen einhergehen. Diese Haltung unterstreicht die Bundesregierung im Rahmen der Vereinten Nationen, der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation und weiterer multilateraler Foren sowie in bilateralen und multilateralen Gesprächsformaten. 31. Abgeordneter Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung im Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) der Nominierung der Islamischen Republik Iran für das Committee for Programme and Coordination (CPC) widersprochen, und falls nein, wie begründet sie ihr Verhalten (bitte unter Angabe entsprechender Quellen), und welche Auffassung hat sie zu dieser Nominierung vor dem Hintergrund der aktuellen Menschenrechtslage im Iran, insbesondere im Hinblick auf die Rechte von Frauen und die Glaubwürdigkeit der Vereinten Nationen in den Bereichen Menschenrechte und Terrorismusbekämpfung (https://press.un.org/en/2026/ecosoc 7225.doc.htm)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 21. April 2026 Am 8. April 2026 haben im Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) Wahlen und Nominierungen für rund 20 verschiedene Untergremien stattgefunden. Nominierungen für diese Untergremien erfolgen durch die Regionalgruppen. Iran hatte ursprünglich für drei Untergremien Kandidaturen in der Regionalgruppe Asien–Pazifik angemeldet. In der asiatisch- pazifischen Regionalgruppe konnten für zwei von drei Untergremien (für den Frauenrechtsausschuss der Vereinten Nationen und für den Exekutivrat des Welternährungsprogramms) Gegenkandidaturen zu den iranischen Kandidaten mobilisiert werden. Im dritten Untergremium, dem Committee for Programme and Coordination (CPC), wurde ein iranischer Kandidat für einen der aus der Regionalgruppe neu zu besetzenden Posten per Akklamation bestätigt, da die Regionalgruppe keinen Gegenkandidaten aufgestellt hat, diese Nominierung also unstreitig war. Das CPC ist ein internes, administratives Gremium, das Haushaltsprogramme des Sekretariats der Vereinten Nationen auf Plausibilität überprüft. Mit inhaltlichen Fragen, etwa zu Frauenrechten oder Terrorismusbekämpfung, ist das CPC nicht befasst. 32. Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie stuft die Bundesregierung die Sicherheitslage im Libanon ein, und plant die Bundesregierung, sich für einen bundesweiten Abschiebestopp nach Libanon einzusetzen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 24. April 2026 Die Sicherheitslage im Libanon ist aus Sicht der Bundesregierung weiterhin äußerst angespannt und volatil. Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in den Libanon und fordert deutsche Staatsangehörige zur Ausreise auf. Im Übrigen wird auf die fortlaufend aktualisierten Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts verwiesen. Nach der gesetzlichen Kompetenzverteilung ist der Erlass von Abschiebungsstopps Sache der Länder (§ 60a AufenthG). Es besteht keine Kompetenz des Bundesministers des Innern. Die Rolle des BMI ist darauf beschränkt, nach Ablauf des in § 60a AufenthG genannten Zeitraums zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit das Einvernehmen zu erteilen. Ein Initiativrecht kommt dem BMI hierbei nicht zu. 33. Abgeordnete Dr. Anna Rathert (AfD) Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für die Ausstellung „Glocken und Kanonen“ des Goethe-Instituts in Vilnius, und auf welcher Grundlage erfolgte die Auswahl der beteiligten Künstlerin Basma al-Sharif (siehe Berichterstattung hierzu: www.faz.net/agenturmeldu ngen/dpa/auswaertiges-amt-ruegt-goethe-institut-f uer-ausstellung-200702011.html)? 34. Abgeordnete Dr. Anna Rathert (AfD) Wird es in Bezug auf die Ausstellung „Glocken und Kanonen“ des Goethe-Instituts in Vilnius, bei welcher die beteiligte Künstlerin Basma al-Sharif in den sozialen Medien das Existenzrecht Israels geleugnet hat, außer einer Rüge weitere Konsequenzen seitens der Bundesregierung geben, um ähnliche antisemitische, israelfeindliche Vorfälle bei zukünftigen Ausstellungen deutscher Mittlerorganisationen zu vermeiden, und wenn ja, welche (siehe Berichterstattung hierzu: www.fa z.net/agenturmeldungen/dpa/auswaertiges-amt-ru egt-goethe-institut-fuer-ausstellung-20070201 1.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 20. April 2026 Die Fragen 33 und 34 werden zusammen beantwortet. Die Ausstellung „Glocken und Kanonen. Zeitgenössische Kunst in Zeiten von Militarisierung“ war eine Kooperation zwischen dem Contemporary Art Centre Vilnius (CAC), dem Goethe-Institut in Vilnius und der Akademie der Künste (AdK) in Berlin. Die Ausstellung wurde vom CAC kuratiert und lief vom 16. Oktober 2025 bis 1. März 2026 im CAC. Die Auswahl aller beteiligten Künstler erfolgte durch das CAC (als Kurator der Ausstellung) in Abstimmung mit dem Goethe-Institut und der AdK. Das Goethe-Institut hat das Auswärtige Amt im Vorfeld der Veranstaltung nicht einbezogen. An den Gesamtkosten für die Ausstellung hat sich das Goethe-Institut mit 106.000 Euro beteiligt. Das Auswärtige Amt hat das Thema mit dem Goethe-Institut mit großem Nachdruck aufgenommen und die notwendige Sorgfalt im Vorfeld der Planung und Konzeption von Veranstaltungen unterstrichen. Das Goethe-Institut überprüft derzeit seine internen Prozesse auf Bitten des Auswärtigen Amts, um ein verbessertes Monitoring von geplanten bzw. laufenden Projekten sicherzustellen. Das Auswärtige Amt steht dazu im kontinuierlichen Austausch mit dem Goethe-Institut. 35. Abgeordnete Lea Reisner (Die Linke) Wie viele Kinder wurden seit dem 1. Januar 2026 aus dem Gazastreifen im Rahmen humanitärer Maßnahmen nach Deutschland oder mit deutscher Unterstützung in Drittstaaten evakuiert (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 20. April 2026 Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden seit dem 1. Januar 2026 keine Kinder aus dem Gazastreifen nach Deutschland evakuiert. Die Bundesregierung unterstützt die WHO bei medizinischen Evakuierungen über eine Projektförderung von CADUS e. V., die innerhalb des Gazastreifens unter anderem medizinische Evakuierungen durchführen. Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. 36. Abgeordneter Raimond Scheirich (AfD) Bei den Besuchen der Staatsoberhäupter welcher 14 Staaten in Deutschland seit dem 1. Januar 2020 sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der Summe die höchsten unmittelbar dem Bund zurechenbaren Kosten entstanden, und wie hoch waren diese Summen jeweils? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 22. April 2026 Die im Zuge der Besuchsbetreuung durch das bilaterale Staatsprotokoll im Auswärtigen Amt entstandenen Kosten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Im erfragten Zeitraum besuchten Staatsoberhäupter aus drei Staaten die Bundesrepublik Deutschland mehrmals, entsprechend sind die Kosten pro Besuch aufgeführt. Land Kosten in Euro Staat Israel 118.809,90  51.487,05 Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 161.634,75 Französische Republik  91.641,62  61.230,60 Italienische Republik 144.529,40 Vereinigte Staaten von Amerika 107.795,84 Ukraine  49.065,72  34.711,75 Königreich Belgien  83.075,27 Königreich Spanien  73.438,78 Kanada  70.502,24 Republik Indonesien  69.800,65 Ungarn  55.322,67 Republik Kenia  48.671,68 Republik Kolumbien  37.363,63 Republik Türkiye  31.787,86 37. Abgeordneter Sascha Wagner (Die Linke) Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um auf die iranische Regierung einzuwirken, keine weiteren Todesurteile gegen Inhaftierte mehr durchzuführen (bitte einzeln auflisten), und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Menschen bisher im Jahr 2026 im Iran hingerichtet worden sind, und wenn ja, wie lauten diese? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 20. April 2026 Die Bundesregierung verurteilt Hinrichtungen in Iran regelmäßig auf das Schärfste. In bilateralen und multilateralen Gesprächen macht die Bundesregierung gegenüber Iran immer wieder deutlich, dass sie die Todesstrafe unter allen Umständen ablehnt. In einer von Deutschland initiierten Sondersitzung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen am 23. Januar 2026 hat die Bundesregierung erfolgreich eine Resolution miteingebracht, die die Anwendung der Todesstrafe verurteilt und Iran zur Nicht-Anwendung auffordert. Mit der Resolution hat sich die Bundesregierung zudem dafür eingesetzt, sowohl das Mandat der unabhängigen „Fact-Finding Mission on Iran“ erstmalig für zwei Jahre als auch das Mandat der VN-Sonderberichterstatterin zu Iran für ein Jahr zu verlängern. Die Bundesregierung setzt sich zudem dafür ein, die für die Repression in Iran Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und hat in den vergangenen Jahren gemeinsam mit EU-Partnern zahlreiche Verantwortliche für die schweren Menschenrechtsverletzungen in Iran mit EU- Sanktionen belegt, zuletzt am 16. März 2026, darunter hochrangige Funktionäre der IRGC. Die Listungen unter dem EU-Menschenrechtsregime wurden am 30. März um ein weiteres Jahr verlängert. Zur Anzahl der Hinrichtungen in Iran für das Jahr 2026 liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 38. Abgeordneter Sven Wendorf (AfD) Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele deutsche Staatsbürger sich wo gegenwärtig als Geiseln in der Gewalt krimineller oder terroristischer Vereinigungen befinden? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 21. April 2026 Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu Entführungsfällen und Geiselnahmen deutscher Staatsangehöriger im Ausland. Das gilt auch für konkrete Zahlenangaben, durch die Rückschlüsse auf Einzelschicksale möglich wären. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/5498 verwiesen. 39. Abgeordnete Tina Winklmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In welcher Höhe hält die Bundesregierung eine Zustiftung für den Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds für angemessen und wie definiert die Bundesregierung „angemessen“ in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 73 auf Bundestagsdrucksache 21/5249 (www.zukunftsfonds.cz/)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 24. April 2026 Die Bundesregierung will den Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds auch weiterhin gemeinsam mit der Regierung der Tschechischen Republik mit den notwendigen Mitteln ausstatten. Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag in den Haushaltsverhandlungen eine Summe vorschlagen, die dem Zukunftsfonds die erfolgreiche Fortsetzung der bisherigen Arbeit ermöglicht. Die Angemessenheit wird bewertet nach den Erfahrungen der vorangegangenen Förderperioden, die jeweils auf zehn Jahre angelegt waren. Dieser Zeitraum ist auch jetzt angestrebt. 40. Abgeordneter Dr. Alexander Wolf (AfD) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus ihrem bisherigen, sich teilweise enthaltendem, Abstimmungsverhalten bei UN- Resolutionen zur Aufarbeitung von Sklaverei und Kolonialismus, und beabsichtigt sie, sich künftig für eine stärker multiperspektivische historische Aufarbeitung einzusetzen, die auch nicht-europäische Formen des Sklavenhandels (inklusive der Rolle der islamischen und arabischen Staaten und der Afrikaner selbst) angemessen berücksichtigt (vgl. https://jungefreiheit.de/wissen/geschichte/2026/da s-vergessene-sklavengeschaeft-des-globalen-sued ens/)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 21. April 2026 Die Bundesregierung hat sich, auch im Rahmen der Vereinten Nationen, stets deutlich für die Aufarbeitung des historischen Unrechts von Sklaverei und Sklavenhandel eingesetzt. Sie verweist auf die Stimmerklärung Deutschlands in der VN-Generalversammlung am 31. März 2026 (abrufbar unter: https://new-york-un.diplo.de/un-en/2762644-2762644). Die Bundesregierung unterstützt zudem weltweit Maßnahmen zur Bekämpfung sämtlicher Formen von Sklaverei und Menschenhandel. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 41. Abgeordnete Desiree Becker (Die Linke) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Allgemeinverfügung zwar den Gesetzesvollzug steuert, aber nicht eine gesetzlich normierte Genehmigungspflicht suspendieren kann und auch die nun in der öffentlichen Diskussion (z. B. www.lto.de/recht/hintergruende/h/wehrdienst-we hrpflicht-genehmigung-ausland-maenner-gesetz-b undeswehr) vertretene und von mir geteilte Ansicht, dass dies für die in § 3 Absatz 2 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) aufgeführte Genehmigungspflicht bei Auslandsaufenthalten von mehr als 90 Tagen gilt, und wenn ja, wie will die Bundesregierung dann gewährleisten, dass die unbürokratische Aussetzung der Anwendung von § 3 Absatz 2 WPflG rechtskonform ist, und wenn nicht, wie begründet die Bundesregierung ihre gegenteilige Auffassung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 22. April 2026 Die Bundesregierung hat von der ausdrücklich in § 3 Absatz 2 Satz 5 des Wehrpflichtgesetzes vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht und eine allgemeine Ausnahme von der Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte zugelassen, die im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Diese Ausnahme ist eine für die Betroffenen ausschließlich begünstigende Regelung. Die zuständigen Wehrersatzbehörden sind angewiesen, entsprechend zu verfahren. 42. Abgeordneter Jan Köstering (Die Linke) Welches Kriegsdienstverweigerungsverfahren sieht das Bundesministerium der Verteidigung für ehemalige Zeitsoldaten vor, die als Reservisten eingeplant sind, jedoch aufgrund einer einsatzbedingten Erkrankung keinen Dienst im Militär mehr leisten wollen, und wie sind die Bearbeitungszeiten von Kriegsdienstverweigerungsanträgen aktuell (bitte nach gedient und ungedient aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 24. April 2026 Das Antrags- und Bearbeitungsverfahren auf Kriegsdienstverweigerung für ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit richtet sich nach § 2 Absatz 1 bis 3 und 6 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes. Die Dauer der Antragsbearbeitung wird statistisch nicht erfasst. Ausscheidende Soldatinnen und Soldaten mit anerkannter einsatzbedingter Erkrankung werden nach Dienstzeitende nicht in die Reserve beordert. 43. Abgeordneter Andreas Paul (AfD) Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Anhebung der derzeit gewährten Zuschlagsstufe des Auslandsverwendungszuschlags nach § 56 des Bundesbesoldungsgesetzes in Verbindung mit der Auslandsverwendungszuschlagsverordnung angesichts der aktuellen sicherheitsrelevanten Lageentwicklung im Einsatzgebiet der United Nations Interim Force in Lebanon im Südlibanon, im Raum Naqoura, aufgrund der veränderten Gefährdungslage für die dort eingesetzten Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr vorzunehmen (bitte unter Angabe der aktuellen sowie geplanten Zuschlagsstufe und des Anhebungszeitpunkts sowie unter Nennung geplanter weiterer mit der Bedrohungs-, Risiko- und Aufwandslage im Zusammenhang stehender Vergütungsleistungen sowie unter Angabe der ggf. abweichenden Einschätzung zur Bedrohungslage und somit Begründung der Nichtanhebung der Zuschlagsstufe)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 22. April 2026 Nach Ausbruch des Gaza-Krieges im Oktober 2023 wurde der Auslandsverwendungszuschlag (AVZ) für die bei United Nations Interim Force in Lebanon innerhalb des Operationsgebietes in Libanon eingesetzten Kräfte aufgrund der sich veränderten Bedrohungslage angehoben und ein AVZ der Stufe 5 festgesetzt. Die derzeit vorhandenen sehr hohen Belastungen werden vollumfänglich mit dem AVZ der Stufe 5 abgegolten. Darüberhinausgehende im Zusammenhang mit einer Bedrohungs-, Risiko- und Aufwandslage stehende Vergütungsleistungen sind rechtlich ausgeschlossen. Die Lageentwicklung in Libanon wird ebenso wie die in allen anderen Einsätzen der Bundeswehr regelmäßig überprüft. Sollten sich die Verwendungsverhältnisse nicht nur vorübergehend wesentlich ändern, wird die AVZ-Stufe geprüft und gegebenenfalls angepasst. 44. Abgeordneter Stefan Schröder (AfD) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Angehörige der in Deutschland stationierten Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika Kraftstoffe zu Preisen beziehen können, die unter den von der inländischen Zivilbevölkerung üblicherweise zu entrichtenden Endverbraucherpreisen liegen, und wenn ja, wie setzt sich der jeweilige Kraftstoffpreis für berechtigte Angehörige der US-Streitkräfte einerseits und für zivile Endverbraucher in Deutschland andererseits jeweils zusammen, insbesondere im Hinblick auf Produktpreis, Energiesteuer, Umsatzsteuer sowie sonstige staatlich veranlasste Preisbestandteile oder Vergünstigungen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 21. April 2026 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu vergünstigten Kraftstoffpreisen für Angehörige der amerikanischen Streitkräfte in Deutschland vor. Im Übrigen wird auf die Veröffentlichung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu Kraftstoffpreisen hingewiesen (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/ mineraloel-kraftstoffpreise.html). Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 45. Abgeordneter Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie positioniert sich die Bundesregierung in den laufenden EU-Verhandlungen zum Zollteil des EU-US-Deals zu den vom Europäischen Parlament geforderten Schutzklauseln wie einer Sunrise-Klausel, einer Sunset-Klausel, einer weitergehenden Aussetzung bei neuen US-Zöllen oder bei Gefährdung europäischer Sicherheitsinteressen sowie zum Abwarten rechtlicher Klarheit in den USA, und setzt sie sich im Rat für einen Abschluss des Zolldeals ohne diese zusätzlichen Regelungen ein (www.fr.de/politik/zoll-handelskr ieg-eu-setzt-trump-unter-druck-wenn-trump-lueg t-wird-abmachung-kassiert-zr-94240258.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 20. April 2026 Die Bundesregierung begrüßt, dass die Trilogverhandlungen nach der Annahme einer Position durch das Europäische Parlament begonnen haben. Die Ratspräsidentschaft wird die Einzelheiten nun mit dem Europäischen Parlament verhandeln. Ihr Ausgangspunkt ist dabei die abgestimmte Ratsposition. Die Bundesregierung bringt sich in die damit verbundenen Ratsberatungen konstruktiv und mit dem Ziel eines zügigen Inkrafttretens der Legislativvorschläge ein. Denn im Sinne der deutschen und europäischen Unternehmen muss der transatlantische Handel bestmöglich stabilisiert werden und ein Beitrag zu planbaren Rahmenbedingungen geleistet werden. Dazu gehört auch, von Seiten Deutschlands die Gemeinsame Erklärung zwischen der EU und den USA vom letzten Sommer verlässlich und auf praktikable Art umzusetzen. Gleichzeitig muss die EU ausreichend Flexibilität für unvorhergesehene Entwicklungen haben. Daher setzt sich die Bundesregierung für einen ausgewogenen Ansatz ein. 46. Abgeordneter Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung trotz der vom Bundeskartellamt festgestellten marktbeherrschenden Stellung von CTS Eventim im deutschen Ticketvertrieb und trotz der seit dem 7. November 2023 bestehenden neuen Eingriffsbefugnisse nach § 32f des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen bislang keine Initiative ergriffen, um im Ticketvertrieb wirksamen Wettbewerb und faire Ticketpreise für Verbraucherinnen und Verbraucher herzustellen, und bis wann wird sie dies nachholen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 23. April 2026 Das für die Anwendung von § 32f Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zuständige Bundeskartellamt ist als unabhängige Wettbewerbsbehörde nicht weisungsgebunden und entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die Einleitung von Verfahren. Das Bundeskartellamt hat in der Vergangenheit bereits mehrere Verfahren geführt, an denen CTS Eventim beteiligt war und insbesondere in einem Missbrauchsverfahren sowie im fusionskontrollrechtlichen Hauptprüfverfahren CTS Eventim/Four Artists das Bestehen einer marktbeherrschenden Stellung von CTS Eventim festgestellt (vgl. www.bundeskarte llamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2017/04_12_201 7_CTS_Eventim_Exlusivitaet.html sowie www.bundeskartellamt.de/Sha redDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2017/23_11_2017_CTS_Even tim_Four_Artists.html). Die Anwendung von § 32f Absatz 3 GWB setzt zudem eine „erhebliche und fortwährende Störung des Wettbewerbs“ voraus. Zusätzlich ist die vorherige Durchführung einer Sektoruntersuchung gesetzlich vorgeschrieben (§ 32f Absatz 1 GWB). Für solche Sektoruntersuchungen ist in § 32e Absatz 3 GWB eine Sollfrist von 18 Monaten vorgesehen. Im Übrigen kann auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 144 der Abgeordneten Awet Tesfaiesus auf Bundestagsdrucksache 21/5249 verwiesen werden. 47. Abgeordnete Dr. Sandra Detzer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwieweit sieht der vom Nationalen Sicherheitsrat beschlossene Aktionsplan Rohstoffe konkrete gesetzliche oder administrative Erleichterungen bei den Genehmigungsverfahren für heimische Bergbauprojekte vor, und beinhaltet dieser Plan perspektivisch eine Ausweitung der finanziellen Mittel für den von der Bundesregierung eingerichteten Rohstofffonds? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 23. April 2026 Bei dem Aktionsplan zur Weiterentwicklung der deutschen Rohstoffpolitik handelt es sich um ein regierungsinternes Dokument, das nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist. Grundsätzlich verfolgt die Bundesregierung das Ziel, eine diversifizierte und resiliente Versorgung der deutschen Industrie mit kritischen Rohstoffen zu stärken. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 60 auf Bundestagsdrucksache 21/4186 verwiesen. 48. Abgeordneter Rainer Groß (AfD) In welchen Jahren seit dem Jahr 2005 wurde nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils gegenüber dem Vorjahr ein positives Wirtschaftswachstum bei gleichzeitig sinkenden CO2-Emissionen erreicht (bitte für die entsprechenden Jahre aufschlüsseln), und wie stellt sich die deutsche Situation diesbezüglich im internationalen Vergleich dar? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 22. April 2026 Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes zu den preisbereinigten Wachstumsraten des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und des Umweltbundesamts zu den gesamten Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) ohne Emissionen aus LULUCF lagen in den in der Tabelle dargestellten Jahren ein positives BIP-Wachstum und zugleich sinkendende THG- Emissionen vor. LULUCF (Land Use, Land-Use Change and Forestry) bezeichnet die Bilanzierung von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft. Veränderungen gegenüber Vorjahr Jahr BIP THG-Emissionen 2005 0,9 % -2,1 % 2007 2,9 % -3,8 % 2011 3,8 % -2,7 % 2014 2,2 % -4,4 % 2017 2,8 % -1,4 % 2018 1,1 % -4,1 % 2019 1,0 % -6,1 % 2022 1,8 % -1,8 % 2025 0,2 % -0,1 % Quellen: BIP: www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Volkswirtschaftliche-Gesamtrechn ungen-Inlandsprodukt/_inhalt.html#_6gagnickn; THG-Emissionen: www.umweltbundesa mt.de/system/files/document/Emissions%C3%BCbersichten%20KSG-Sektoren%201990- 2025.xlsx Aussagekräftiger als die Betrachtung einzelner Jahre, die stets von kurzfristigen Sondereinflüssen geprägt sein können, ist ein Blick auf den gesamten Zeitraum: Die Entwicklung vom Jahr 2005 bis zum Jahr 2025 war insgesamt gekennzeichnet von einer Entkopplung des Trends der THG-Emissionen vom BIP-Wachstum. Während das BIP über den genannten Zeitraum um 24 Prozent wuchs, sanken die THG-Emissionen um mehr als 34 Prozent. Im Vergleich mit anderen Industrieländern hat Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten seinen Wohlstand steigern und zugleich seine THG-Emissionen deutlich senken können. 49. Abgeordneter Michael Kellner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Termine hat die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche neben den Panels im Rahmen der CERAWeek in Texas wahrgenommen, und mit welchen Regierungsvertretern, Firmen und Organisationen hat der Staatsekretär Frank Wetzel bei dieser Reise Gespräche geführt? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 22. April 2026 Die Bundesministerin Katherina Reiche hat neben den Panels im Rahmen der CERA-Week Termine mit Unternehmen der Mineralölbranche, Unternehmen der Chemiebranche, Unternehmen mit Expertise im Bereich Investment Management, Unternehmen mit Expertise in Marktanalyse sowie Vertretern der US-Regierung wahrgenommen. Darüber hinaus hat sie an einem Empfang auf Einladung zweier Unternehmensverbände und einem CEO-Roundtable zu energiepolitischen Themen teilgenommen. Der Staatssekretär Frank Wetzel hat sich mit Unternehmen der Branchen Mineralöl, Chemie, Geothermie und erneuerbare Energien, einem Verband der Erdöl- und Erdgaswirtschaft, einem Unternehmen im Bereich Investment Management sowie Vertretern der US-Regierung getroffen. Darüber hinaus hat er an verschiedenen Austauschformaten zu energiepolitischen Themen, wie beispielsweise einem Empfang und einem CEO-Roundtable, teilgenommen. Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kosten der Veranstaltung) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. 50. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass trotz einer Steigerung der installierten Leistung von Wind- und Solaranlagen um rund 67 Prozent seit dem Jahr 2020 von 113,2 GW (www.energy-charts.info/charts/installed_power/c hart.htm?c=DE&legendItems=0x00d&year= 2020) auf knapp 190 GW (www.energy-charts.inf o/charts/installed_power/chart.htm?c=DE&legend Items=1x00d&year=2026) und damit verbundenen Förderkosten von bis zu 120 Mrd. Euro (da Finanzierung im Jahr 2022 von EEG-Umlage auf Bundeshaushalt „umgestellt“ wurde, setzt sich Kostensumme aus verschiedenen Quellen zusammen: Summe der Förderkosten basiert auf kumulierten Werten der EEG-Jahresabrechnungen [www.netztransparenz.de/de-de/Erneuerbare-Ener gien-und-Umlagen/EEG/Transparenzanforderung en/EEG-Konten%C3%BCbersicht, dort entsprechende Jahresberichte abrufbar] und Ausgaben gemäß Einzelplan 60 der Bundeshaushalte [dort Anlage Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds]) die tatsächliche Stromproduktion dieser Energieträger im ersten Quartal 2026 mit 54,2 TWh (https://energy-charts.info/charts/energ y/chart.htm?l=de&c=DE&interval=quarter&yea r=2026&partsum=1&legendItems=fw3w1&quart er=1) unter dem Wert des ersten Quartals 2020 mit 56,9 TWh (https://energy-charts.info/charts/e nergy/chart.htm?l=de&c=DE&interval=quarter& year=2020&partsum=1&legendItems=fw3w1&qu arter=1) lag, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die zukünftige Sicherstellung der Importunabhängigkeit von fossilen Energieträgern? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 21. April 2026 Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien schwankt mit dem Windaufkommen und der Sonneneinstrahlung. Im Jahr 2020 wies das erste Quartal ein sehr hohes Windaufkommen auf, im Jahr 2026 indes ein geringes. Dies erklärt die unterschiedliche Stromerzeugung aus Windenergie in den ersten Quartalen der Jahre 2020 und 2026. Ende des Jahres 2025 lag die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bei 290 Terawattstunden, und damit um ca. 14 Prozent höher als im Jahr 2020. Der spezifische Förderbedarf, also das, was der Fördergeber pro erzeugter Kilowattstunde an EEG-Förderkosten ausgibt, ist indes gesunken; von knapp 13 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2020 auf rund 7 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2024. Die erneuerbaren Energien reduzieren die Abhängigkeit von den Importen fossiler Energieträger. Denn durch heimische Erzeugung erneuerbaren Stroms werden weniger Importe von Steinkohle und Erdgas benötigt sowie auch von Erdöl, soweit der erneuerbar erzeugte Strom in den Sektoren Gebäudewärme und Verkehr verwendet wird. 51. Abgeordnete Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hält die Bundesregierung angesichts der Äußerungen des Bundeskanzlers Friedrich Merz, wonach der Kohleausstieg bis 2038 möglicherweise „unrealistisch“ sei, weiterhin am bestehenden Zeitplan fest, und welche Konsequenzen hätte eine solche Laufzeitverlängerung für die Planungssicherheit im Strukturwandel (Quelle: ZEIT-Artikel vom 28. März 2026: www.zeit.de/p olitik/deutschland/2026-03/energieversorgung-fri edrich-merz-kohleausstieg-infrage)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 22. April 2026 Der beschlossene Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens 2038 ist gesetzlich festgeschrieben. Die Möglichkeit eines temporären Weiterbetriebs von Kohlekraftwerken wird aktuell lediglich als denkbare Reaktion im Falle einer akuten Mangellage vor dem Hintergrund der Energiekrise betrachtet. Ein etwaiger temporärer Weiterbetrieb von Kohlekraftwerken als Krisenmaßnahme änderte nichts daran, dass die Kohlregionen vor einem herausfordernden Transformationsprozess stehen, den die Bundesregierung weiterhin unterstützt. Wie im Koalitionsvertrag zugesagt, hält die Bundesregierung die Zusagen aus dem Strukturstärkungsgesetz und Vereinbarungen zwischen dem Bund und den betroffenen Ländern ein. 52. Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Erdgasvorkommen in Niedersachsen, die mittels Fracking-Technologie gefördert werden können, sind der Bundesregierung bekannt, und unternimmt die Bundesregierung Schritte, um Erdgasförderung per Fracking in Deutschland zu ermöglichen, und wenn ja, welche (www.merku r.de/wirtschaft/fracking-merz-regierung-plant-end e-des-gas-verbots-94191239.html)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 23. April 2026 Zu unterscheiden ist bei der Frackingtechnologie, in welchen Gesteinsschichten zur Erdgasgewinnung gefrackt wird. Das Fracking in konventionellen Lagerstätten ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt und wurde in den letzten Jahrzehnten über 300-mal angewandt. Davon zu unterscheiden ist Fracking in unkonventionellen Lagerstätten, meist auch als Schiefergasgewinnung bezeichnet. Nach derzeitiger Rechtslage ist Fracking in unkonventionellen Lagerstätten mit Ausnahme von bis zu vier wissenschaftlich zu begleitenden Probebohrungen verboten. Bis heute ist nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Ländern kein Antrag zu einer wissenschaftlich zu begleitenden Probebohrung eingegangen. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) hat 2016 eine Potenzialanalyse für Schiefergas und -öl unter dem Titel „Schieferöl und Schiefergas in Deutschland – Potenziale und Umweltfragen“ erstellt. Der Bericht ist öffentlich abrufbar (www.bgr.bund.de/D E/Themen/Rohstoffe/Downloads/Downloads_EN/Abschlussbericht_13 MB_Schieferoelgaspotenzial_Deutschland_2016.pdf?__blob=publicatio nFile&v=1) und enthält auch grafische Aufbereitungen, in welchen Teilen Deutschlands die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Potenzial sieht. In ihrem jüngsten Beschluss hat die Koalition betont, ausgewählte heimische Gasvorkommen erschließen zu wollen. Bergrechtliche Genehmigungen von Projekten müssen jedoch durch die zuständigen Bergbehörden der Länder entschieden werden. Der Bund ist in diese Genehmigungsverfahren nicht eingebunden. 53. Abgeordneter Bernd Schattner (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob seit Jahresbeginn die Gewinnmargen für die großen Mineralölkonzerne gestiegen sind, und wenn ja, wie hoch (bitte einzeln pro Mineralölkonzern auflisten: Aral (BP); Shell; TotalEnergies; Esso (ExxonMobil); JET (Phillips 66); Marquard & Bahls; Agip (Eni); MiRO (Mineraloelraffinerie Oberrhein))? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 24. April 2026 Die Gewinnmargen der von Ihnen aufgelisteten Mineralölkonzerne sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweiligen Unternehmen und liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf die laufenden Ermittlungen des Bundeskartellamtes auf der Grundlage des neu geschaffenen § 29a GWB hingewiesen. 54. Abgeordneter Raimond Scheirich (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der bislang ergriffenen Maßnahmen zur Begrenzung der hohen Kraftstoff- und Energiepreise, und welche konkreten Schritte zur langfristigen Sicherstellung der Energieversorgung plant sie, besonders im Falle eines eskalierenden Iran- Konfliktes? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 20. April 2026 Die aktuelle Lage im Nahen Osten und die Blockade der Straße von Hormus haben den Weltmarktpreis für Öl und Gas steigen lassen. Daher hat die Bundesregierung mit dem Kraftstoffmaßnahmenpaket rasch gehandelt. Diese Maßnahmen stärken den Wettbewerb gezielt und nutzen die Kräfte der sozialen Marktwirtschaft. Die Bundesregierung hat außerdem beschlossen, Teile der nationalen Ölreserve freizugeben. Diese Maßnahme ist Teil einer koordinierten Aktion der IEA-Mitgliedstaaten, die insgesamt ca. 400 Millionen Barrel Öl freigeben. Deutschland beteiligt sich als viertgrößter Mineralölverbraucher mit ca. 19,51 Millionen Barrel (Rohöl, Heizöl, Benzin, Diesel, Kerosin) an dieser Aktion, was etwa 10 Prozent der nationalen Reserve entspricht. Für eine abschließende Bewertung der ergriffenen Maßnahmen ist der Zeitpunkt auch mit Blick auf die sich entwickelnde Lage noch zu früh. Die Bundesregierung plant darüber hinaus, ein Energiesofortprogramm mit den folgenden Maßnahmen umzusetzen: Die Bundesregierung wird Verbraucher und Wirtschaft bei den Preisen für Kraftstoffe um rund 1,6 Mrd. Euro entlasten. Dafür wird die Energiesteuer bei Diesel und Benzin um jeweils ca. 17 Cent brutto pro Liter, begrenzt auf zwei Monate, gesenkt. Darüber hinaus wird die Bundesregierung das Kartellrecht weiter verschärfen. Im Zuge der geplanten GWB-Novelle wird der Handlungsbereich des Bundeskartellamtes erweitert. Es soll die Möglichkeit erhalten, auch Daten auf den der Abgabe an Letztverbraucher vorgelagerten Stufen zu erheben, um missbräuchliches Verhalten schneller festzustellen. Zur Bereitstellung der notwendigen Daten wird die Bundesregierung die Unternehmen der Branche verpflichten. Damit kann das Kartellamt besser feststellen, ob sinkende Rohstoffpreise schnell an die Verbraucher weitergegeben werden. Zudem wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass das Bundeskartellamt die bereits geschaffenen kartellrechtlichen Möglichkeiten konsequent verfolgt. Langfristig muss das Energieangebot ausgeweitet werden, um die Abhängigkeiten im Energiebereich zu reduzieren. Dazu gehört auch die Nutzung heimischer Energiequellen, z. B. die Erschließung ausgewählter heimischer Gasvorkommen. Zudem treibt die Bundesregierung den Ausbau der erneuerbaren Energien ambitioniert voran und baut die Stromnetzverbindungen zu den europäischen Nachbarn weiter aus. 55. Abgeordneter Stefan Seidler (fraktionslos) Erwartet die Bundesregierung im Rahmen des Monitoringberichts durch die Bundesnetzagentur die Erreichung der Mindesthandelskapazitätsvorgaben für den grenzüberschreitenden Stromhandel im Übertragungsnetz an den sogenannten Interkonnektoren zu den Nachbarländern Deutschlands für das Jahr 2025 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 49 auf Bundestagsdrucksache 21/1234), und welche europäischen Sanktionen oder rechtlichen Konsequenzen erwartet die Bundesregierung bei Nichterreichung der in der Verordnung (EU) 2019/943 festgelegten Mindestkapazitäten ab dem 31. Dezember 2025? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 21. April 2026 Die Übertragungsnetzbetreiber haben ihren Bericht zu den verfügbaren grenzüberschreitenden Mindesthandelskapazitäten für das Jahr 2025 der Bundesnetzagentur noch nicht vorgelegt. Die Bundesnetzagentur wird den Bericht prüfen, sobald ihr der Bericht vorliegt. In den vergangenen Jahren sind die Vorgaben zu den Mindesthandelskapazitäten durchweg eingehalten worden: Die genehmigten Monitoring-Berichte mit den verfügbaren Mindesthandelskapazitäten für die Jahre 2020 bis 2024 sind auf der Homepage der Bundesnetzagentur abrufbar. Sie kommen zu dem Schluss, dass die deutschen Übertragungsnetzbetreiber die europäischen Stromhandelsvorgaben entlang des linearen Anstiegspfads der Kapazität für den gebotszonenüberschreitenden Stromhandel eingehalten haben. Zum gleichen Ergebnis kommen die europäischen Monitoringberichte von ACER (Agency for the Cooperation of Energy Regulators), die auf deren Homepage ebenfalls einsehbar sind. Die EU-Strommarktverordnung (Verordnung (EU) 2019/943) enthält Regelungen für den Fall, dass die Vorgaben zu den verfügbaren Mindesthandelskapazitäten nicht eingehalten wurden und die Unterschreitungen nicht rechtskonform waren (Artikel 14 bis 16). Die EU- Strommarkt-Richtlinie (EU-Richtlinie 2019/944) enthält in Artikel 59 zudem Befugnisse der Regulierungsbehörden zur Verhängung von Sanktionen gegen Energieunternehmen bei Verletzung der Pflichten der EU- Strommarktverordnung. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt 56. Abgeordneter Dr. Christoph Birghan (AfD) Welche konkreten Einzelquellen verbergen sich hinter der in der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7 und 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/5340 genannten „Vielzahl unterschiedlicher Quellen“, die das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) zur Einschätzung des Gender Data Gap und der Lage der Frauengesundheit heranzieht (bitte die Gesamtzahl der Einzelquellen angeben und die sechs jüngsten Veröffentlichungen unter Angabe von Titeln, Autoren, Herausgebern und Erscheinungsjahren auflisten), und welche dieser Publikationen oder Stellungnahmen dienten dabei explizit als Beleg für die Einstufung Deutschlands als „Entwicklungsland“ in diesem Fachbereich? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 21. April 2026 Grundsätzlich bezieht sich das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) in der Einschätzung des Gender Data Gap und der Lage der Frauengesundheit auf zahlreiche wissenschaftliche Publikationen, die in öffentlich zugänglichen Datenbanken (z. B. PubMed) auffindbar sind. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Einzelquellen und Dokumente, die zum Ausbau des Wissens des BMFTR über ein Fachthema dienen, besteht nicht. Beispielhaft genannt seien an dieser Stelle: • Oertelt-Prigione (2024). Geschlechtersensible Medizin. In: Bundesstiftung Gleichstellung (Hrsg.). • Schindler, Lea, et. al. (2026). „Applicability of Existing Gender Scores for German Clinical Research Data: Scoping Review and Data Mapping“ • Fleischer, Steffen, et al. (2024) „Sex differences in cardiologic medication provision for adults with coronary heart disease: an analysis of health Claims data from 2018 to 2020 in Saxony-Anhalt, Germany“ • Deutscher Ärztetag (Hrsg.). Beschlussprotokoll zum 129. Deutschen Ärztetag (2025) • PwC. Befragung zu Thema Gendermedizin (2024) • Wissenschaftsrat (Hrsg). Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Geschlechterforschung in Deutschland (2023) 57. Abgeordneter Dr. Ingo Hahn (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung, dass im neuen Förderprogramm „Vertrauen in Demokratie und Staat“ 40 Mio. Euro unter anderem an nichtstaatliche Projektpartner fließen, von denen ein Großteil – z. B. die CORRECTIV gGmbH, CeMAS gGmbH, CAIS gGmbH, codetekt e. V. und iRights.Lab GmbH – öffentlich gegen die AfD oder AfD-nahe Positionen arbeiten, und wie will sie ausschließen, dass hier unter dem Vorwand der Desinformationsbekämpfung eine nach meiner Auffassung staatlich finanzierte Frontbildung gegen die größte Oppositionspartei in unserer Demokratie entsteht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 24. April 2026 Ziel der Förderrichtlinie „Vertrauen in Demokratie und Staat: Digitale Desinformation erkennen und abwehren“ ist es, die Forschung, Entwicklung und Innovationskraft im Bereich des Erkennens und Abwehrens von Desinformation nachhaltig zu stärken sowie effektive Lösungen für den Umgang mit Desinformationskampagnen und digitaler Manipulation voranzubringen. Die Forschungsexpertise und gesellschaftliche Medienkompetenz sollen ausgebaut und der Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis befördert werden. Die geförderten Projekte und die beteiligten Projektpartner, ob staatlich oder nichtstaatlich, wurden in einem wettbewerblichen Verfahren unter Einbeziehung von externen, unabhängigen Gutachterinnen und Gutachtern ausgewählt. 58. Abgeordnete Claudia Müller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie ist der Zeitplan der Bundesregierung für das nationale Raumfahrtgesetz, das die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Silke Launert am 4. März 2026 in der Sitzung des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages angekündigt hat, und wann plant die Bundesregierung erste Eckpunkte zu einem nationalen Raumfahrtgesetz vorzustellen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 23. April 2026 Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt erarbeitet derzeit einen Referentenentwurf für ein nationales Weltraumgesetz. Danach muss der Entwurf im Ressortkreis abgestimmt werden. Der Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens hängt daher vom weiteren Verlauf der Entwurfserstellung und der notwendigen Abstimmungen ab, dem nicht vorgegriffen werden kann. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 59. Abgeordneter Dr. Bernd Baumann (AfD) Hat die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig bei Gewährung eines Interviews an das Magazin „Der Spiegel“ für dessen Ausgabe 13/2026 vom 20. März 2026 gewusst, dass diese Spiegel-Ausgabe mit dem Fall „Collien Fernandes“ titeln wird, und wann erlangte sie erstmals Kenntnis vom Fall „Collien Fernandes“? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 23. April 2026 Die Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig hatte vor der Veröffentlichung keine Kenntnis der in Bezug genommenen Berichterstattung. Auch im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz lagen hierzu vor der entsprechenden Veröffentlichung des „Spiegel“ keine Informationen vor. 60. Abgeordnete Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Veröffentlichung der Überwachungsgesamtrechnung (ÜGR) durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium des Innern am 2. Mai 2025 zur Auswertung der Ergebnisse ergriffen, und in welcher Weise werden die daraus gewonnenen Erkenntnisse bei der Vorbereitung bzw. Ausgestaltung künftiger Gesetzgebungsvorhaben berücksichtigt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 24. April 2026 Mit der Veröffentlichung der Studie zur Überwachungsgesamtrechnung (ÜGR) ist ein Beitrag geleistet worden, um die öffentliche Debatte rund um die Befugnisse der Sicherheitsbehörden und zu möglichen Ansätzen ihrer Bewertung fortzusetzen. Mit der Machbarkeitsstudie erfolgte eine umfassende Bestandsaufnahme auf Basis der Rechtslage bis einschließlich dem Jahr 2022, die für sich steht. Die Bundesregierung hat die Studie zur Kenntnis genommen. Eine konkrete Fortführung des Vorhabens für eine ÜGR wurde im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode nicht vorgesehen. 61. Abgeordneter Knuth Meyer- Soltau (AfD) Hat die Bundesregierung sich eine Auffassung zu der Frage gebildet, ob Klimaprotestgruppen unter den § 129 des Strafgesetzbuches (kriminelle Vereinigung) fallen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 24. April 2026 Die Beurteilung der Frage, ob eine Gruppe eine kriminelle Vereinigung gemäß § 129 des Strafgesetzbuches darstellt, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab und obliegt den zuständigen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten. 62. Abgeordnete Nyke Slawik (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele der in der fallpauschalenbezogenen Krankenhausstatistik erfassten Operationen an den Genitalien von Kindern im Alter von 0 bis 9 Jahren im Jahr 2024, darunter 5.201 Eingriffe bei Hypospadie (OPS 5-645), 23 Eingriffe an der Vulva (OPS 5-718) sowie 58 weitere Eingriffe an Vagina und Klitoris (OPS 5-705, 5-706, 5-713), nach den Vorgaben in § 1631e des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nicht hätten durchgeführt werden dürfen, und plant die Bundesregierung Maßnahmen, um eine standardmäßige Verknüpfung dieser Operationsprozeduren mit den zugehörigen Diagnosekodes (ICD-10) in der amtlichen Statistik sicherzustellen, um das Monitoring des Verbots nicht medizinisch notwendiger Eingriffe an den Keimdrüsen oder Genitalien von Kindern gemäß § 1631e BGB zu ermöglichen, und wenn ja, welche Maßnahmen, und wenn nein, warum nicht? 63. Abgeordnete Nyke Slawik (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie erklärt sich die Bundesregierung die weiterhin hohen Zahlen der Operationen an den Genitalien von Kindern im Alter von 0 bis 9 Jahren (OPS-Codes 5-645, 5-718, 5-705, 5-706, 5-713), trotz des klaren Willens des Gesetzgebers, die Operationen durch § 1631e des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Wohle der Kinder einzuschränken, und plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Umsetzung des § 1631e BGB schärfer zu überprüfen, und wenn ja, welche? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 21. April 2026 Die Fragen 62 und 63 werden zusammen beantwortet, da sie inhaltlich eng zusammenhängen. § 1631e des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) schützt Kinder mit Varianten der Geschlechtsentwicklung davor, einer geschlechtsangleichenden Behandlung unterworfen zu werden, solange sie nicht selbstbestimmt darüber entscheiden können. Dieser Schutz muss aber mit anderen Rechten des Kindes – insbesondere auf Leben und Gesundheit – abgewogen werden. Daher sieht § 1631e BGB ein gerichtliches Genehmigungsverfahren vor, wenn Eltern aus guten Gründen stellvertretend für das Kind in einen operativen Eingriff an den Geschlechtsmerkmalen des Kindes einwilligen wollen und er lässt akute Notfallbehandlungen ganz unberührt. Für Kinder ohne Variante der Geschlechtsentwicklung gilt § 1631e BGB nicht, hier entscheiden die sorgeberechtigten Eltern über die Einwilligung in die Behandlung noch nicht einwilligungsfähiger Kinder. Die angesprochenen OPS-Codes lassen letztlich keinen Rückschluss zu, ob es sich um eine Behandlung im Schutzwirkungsbereich des § 1631e BGB handelt oder nicht. Daher können hier auch keine Rückschlüsse daraus gezogen werden, ob die Schutzwirkung des § 1631e BGB erreicht wird. Die Bundesregierung evaluiert das Gesetz und wird dem Deutschen Bundestag darüber einen Bericht vorlegen. Im Einzelnen. Die Bundesregierung Ihre die Einschätzung aus den bisher verfügbaren Daten nicht abzuleiten. Bei einem Vergleich der fallpauschalenbezogenen Krankenhausstatistik (DRG-Statistik) für das Jahr 2019 (vor Erlass des Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung und vor der Corona-Pandemie, www.statistischebiblio-the k.de/mir/receive/DESerie_mods_00000953) mit der fallpauschalenbezogenen Krankenhausstatistik (DRG-Statistik) für das Jahr 2024 (die aktuellste veröffentlichte Statistik, drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes, www.de-statis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/ Krankenhauser/Publikationen/Downloads-Krankenhaeuser/statistischer- bericht-operationen-prozeduren-5231401247015.html?templateQueryStr ing=leistungen+leistungen) zeigt sich, dass zwar die Fallzahlen für operative Behandlungen einer Hypospadie (OPS-Code 5-645) weiterhin auf vergleichsweise hohem Niveau liegen (in den drei Altersgruppen 0 bis 1 Jahre, 1 bis 5 Jahre und 5 bis 10 Jahre kumuliert für 2024: 5.201 Fälle auf insgesamt 336.528 Operationen in der Altersgruppe), die Fallzahlen für bestimmte operative Behandlungen an Vulva, Klitoris und Vagina (OPS-Codes 5-705, 5-706, 5-713 und 5-718) aber 2019 und 2024 auf sehr niedrigem Niveau liegen und zum Teil weiter zurückgegangen sind. Die OPS-Codes geben aber nicht an, ob ein Kind mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung behandelt wurde – also ein Kind, das von § 1631e BGB geschützt wird. Die Einstufung als Variante der Geschlechtsentwicklung folgt im Grundsatz den medizinischen Kriterien, die in der überarbeiteten S2k-Leitlinie „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ (veröffentlicht unter: https://reg ister.awmf.org/assets/guidelines/174-001I_S2k_Varianten-der-Geschlec htsentwicklung_2025-07.pdf) abgebildet sind und dem sogenannten Chicago-Konsens von 2005 folgt (vergleiche Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 19/24686, S. 25). Danach sind nicht alle Fälle von Hypospadie automatisch als Variante der Geschlechtsentwicklung (Differences of Sex Development, DSD) zu erfassen, vielmehr kommt es auf weitere Kriterien wie den Schweregrad an (vergleiche S2k-Leitlinie, S. 48 folgend). Der OPS-Code 5-645 umfasst hingegen sämtliche operativen Eingriffe aufgrund einer Hypospadie unabhängig davon, ob sie die Kriterien einer Variante der Geschlechtsentwicklung erfüllt und damit auch die wesentlich häufigeren leichten Formen einer Hypospadie, die nicht unter die DSD-Definition fallen. Auch bei den anderen von der Frage benannten OPS-Codes sind nicht nur Kinder mit Varianten der Geschlechtsentwicklung erfasst. 64. Abgeordneter Aaron Valent (Die Linke) Plant die Bundesregierung für den Referentenentwurf „Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz noch vor der parlamentarischen Sommerpause, also bis spätestens 10. Juli 2026, einen Kabinettsbeschluss (www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfah ren/DE/2025_Genossenschaftsrecht.html?nn=11 0518)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 24. April 2026 Die Arbeiten am Regierungsentwurf dauern an. Ein Kabinetttermin steht noch nicht fest. 65. Abgeordnete Christin Willnat (Die Linke) Warum hält die Bundesregierung im Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (SchuBerDG) weiterhin daran fest, die Finanzierung der Schuldnerberatungsstellen überwiegend Ländern und Kommunen zuzuweisen, obwohl diese im Bundesrat seit Oktober 2025 erhebliche Bedenken geäußert haben, dass sie die Finanzierung nicht leisten können, und prüft die Bundesregierung die Möglichkeit, einen gemeinsam von Bund und Kreditwirtschaft finanzierten Fonds zur verlässlichen und ausreichenden Finanzierung der Schuldnerberatungsstellen einzurichten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 21. April 2026 Der Deutsche Bundestag hat am 14. November 2025 das Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz – SchuBerDG) beschlossen. Einer (Mit-)Finanzierung von Aufgaben aus dem SchuBerDG durch den Bund stehen die finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes zur Verteilung der Ausgabenverantwortung zwischen Bund und Ländern entgegen. Bund und Länder tragen grundsätzlich jeweils gesondert die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben, soweit nicht ausdrücklich im Grundgesetz etwas anderes bestimmt ist. Einschlägige anderweitige Bestimmungen des Grundgesetzes sind vorliegend jedoch nicht ersichtlich. Zu der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Entschließung (Bundestagsdrucksache 21/2774) befindet sich die Bundesregierung im Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesländer. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 66. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung eine Verkürzung der Förderperioden im Bundesprogramm „Demokratie leben!“, und wenn ja, welche konkreten Änderungen sind dazu geplant, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass zivilgesellschaftliche Strukturen durch mögliche Änderungen nicht geschwächt werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 21. April 2026 Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ weiterentwickeln. Der Entscheidungsprozess dazu ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. 67. Abgeordneter Jan Köstering (Die Linke) Wie viele Vollzeitstellen sind derzeit im Verantwortungsbereich der Bundesregierung und ihrer Bundesministerien mit der Bearbeitung von Kriegsdienstverweigerungsanträgen befasst, und sind im Zuge des beschlossenen Gesetzes zur Modernisierung der Wehrpflicht Stellenaufwüchse zur Bearbeitung steigender Antragszahlen geplant bzw. bereits umgesetzt worden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 24. April 2026 Die Bearbeitung von Kriegsdienstverweigerungsanträgen ist im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) Teil der laufenden Antragsbearbeitung zu unterschiedlichen Sachverhalten in Wehrersatz- und Reserveangelegenheiten und vor diesem Hintergrund nicht explizit in Vollzeitstellen organisationsstrukturell hinterlegt. Daher kann die Frage nach der Anzahl der mit der Bearbeitung von Kriegsdienstverweigerungsanträgen befassten Vollzeitstellen für den Geschäftsbereich des BMVg nicht beantwortet werden. Im Geschäftsbereich des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben sind zum Stand 1. April 2026 insgesamt 17,5 Vollzeitäquivalente mit der Bearbeitung von Kriegsdienstverweigerungsanträgen befasst. Ein weiterer Aufwuchs bis zum Ende des Jahres ist vorgesehen. 68. Abgeordneter Sebastian Münzenmaier (AfD) Erhielt die „Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken“ (SJD) seit 2021 Fördergelder von Bundesministerien und Bundesbehörden bzw. Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand, und wenn ja, in welchem Umfang (bitte nach einzelnen Aufträgen, Förderungen und Zuwendungen aufschlüsseln), und sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die SJD Förderungen durch staatlich finanzierte Programme der Amadeu Antonio Stiftung erhielt (wenn ja, bitte geförderte Projekte angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 23. April 2026 Folgende Projekte des Bundesverbandes „Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken“ (SJD) wurden aus Bundesmitteln seit 2021 gefördert: Durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird die SJD im Rahmen einer infrastrukturellen Förderung nach den Richtlinien des Kinder- und Jugendplans (KJP) gefördert. Im Jahr 2021 erhielt die SJD Mittel in Höhe von (i. H. v.) 1.608.072 Euro, 2022 i. H. v. 2.461.789 Euro, 2023 i. H. v. 1.013.690 Euro, 2024 i. H. v. 1.042.066 Euro, 2025 i. H. v. 1.044.781 Euro. Im Jahr 2026 erhält die SJD Mittel i. H. v. 1.023.451 Euro. Weiterhin erhielt die SJD vom 1. Januar 2022 bis 31. März 2023 Mittel i. H. v. 94.640,09 Euro im Rahmen des Jugend- Budgets aus dem KJP. Die Bundeszentrale für politische Bildung hat die SJD (Landesverband Berlin) im Förderzeitraum vom 1. April 2021 bis 31. Dezember 2021 mit dem Projekt „IN*VISION 2021“ i. H. v. 80.838,50 Euro, im Förderzeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023 mit dem Projekt „Audream – wir empowern uns!“ i. H. v. 50.890,53 Euro sowie im Förderzeitraum vom 14. Juni 2024 bis 31. Dezember 2024 mit dem Projekt „Audream – neue Verbindungen“ i. H. v. 20.116,37 Euro gefördert. Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen die SJD Förderungen durch bundesfinanzierte Programme der Amadeu Antonio Stiftung erhalten hat. 69. Abgeordneter Martin Reichardt (AfD) Hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen, dass im sächsischen Schleife an einer Schule im Rahmen einer Projektwoche in einer neunten Klasse während der Unterrichtszeit durch Projektverantwortliche Jugendlichen pornographische Fotos gezeigt worden sind (https://jungefreihei t.de/politik/deutschland/2026/eltern-in-aufruhr-vo rzeigeschule-praesentiert-kindern-homo-pornos/), und wenn ja, steht die Bundesregierung mit der sächsischen Landesregierung in Verbindung, um festzustellen, wie es dazu kommen konnte und um zu unterstützen, derartige Vorkommnisse künftig zu verhindern? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 21. April 2026 Die Bundesregierung hat Kenntnis von dem Vorfall an der Schule in Schleife (Sachsen). Nach der föderalen Kompetenzordnung fallen das Schulwesen und die Schulaufsicht gemäß Artikel 30 des Grundgesetzes in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung steht daher nicht mit der sächsischen Landesregierung in Kontakt, um den Vorfall aufzuklären oder Maßnahmen zu dessen Verhinderung zu ergreifen. Die Verantwortung für die Aufklärung, die dienstrechtliche Bewertung und die künftige Vermeidung vergleichbarer Vorkommnisse liegt allein beim Freistaat Sachsen. 70. Abgeordneter Ruben Rupp (AfD) Warum wird im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung des Deutschen Bundestages eine fast sechs Jahre alte Unterrichtung der Bundesregierung zur Lage älterer Menschen und Digitalisierung in Deutschland den Parlamentariern zur Kenntnis gegeben (Bundestagsdrucksache 19/21650; vgl. www.bundestag.de/resource/blob/ 1162132/TO-24-Sitzung.pdf, hier TOP 7), und wie aktuell sind die jüngsten der Bundesregierung zur Verfügung stehenden Daten zur Lage älterer Menschen und Digitalisierung in Deutschland? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 22. April 2026 Die Behandlung von Berichten im Deutschen Bundestag sowie die Arbeit der Ausschüsse liegen in der alleinigen Zuständigkeit des Deutschen Bundestages. Der in der 19. Legislaturperiode von der Bundesregierung vorgelegte Achte Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland hatte das Schwerpunktthema „Ältere Menschen und Digitalisierung“. Zur Frage, welche Erkenntnisse der Bundesregierung zur digitalen Nutzung älterer Menschen vorliegt, wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fratkion Die Linke zur Digitalisierung und Teilhabe älterer Menschen in Deutschland auf Bundestagsdrucksache 21/4453 verwiesen. 71. Abgeordneter Sascha Wagner (Die Linke) Plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode Gesetzesvorhaben zur Einführung des sogenannten Nordischen Modells für Prostitution, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass die übergroße Mehrheit der mit dem Thema Prostitution betrauten Berufs- und Fachverbände, Hilfsorganisationen, Gewerkschaften – darunter u. a. die Bundesfrauengruppe der Gewerkschaft der Polizei (GdP) – sich explizit gegen das „Nordische Modell“ positioniert? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 23. April 2026 Der Umgang mit Prostitution in Deutschland ist ein gesellschaftlich und politisch sensibles Thema, das unterschiedliche Bewertungen hervorruft. Die Bundesregierung nimmt diese zur Kenntnis. Ein wichtiges Ziel der Bundesregierung ist es, den Schutz von Prostituierten und insbesondere die Bekämpfung von Zwangsprostitution und Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung zu verbessern. Um evidenzbasiert zu entscheiden, wie dieses Ziel bestmöglich verfolgt werden kann, hat die Bundesregierung im November 2025 eine unabhängige Expertenkommission zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten eingesetzt. Die Kommission setzt sich aus zwölf Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Fach- und Arbeitsrichtungen zusammen, u. a. aus den Bereichen Bekämpfung des Menschenhandels, Wissenschaft, Strafverfolgung, Plattformregulierung, soziale Arbeit und Gesundheit. Die Kommission wird Vorschläge zu Handlungsoptionen für Bund, Länder und Kommunen zur Verbesserung des Prostituiertenschutzes erarbeiten. Hierzu zählen sowohl gesetzliche als auch nicht-gesetzliche Maßnahmenvorschläge. Die gesetzlichen Maßnahmenvorschläge sollen bis Ende November 2026, die nicht-gesetzlichen Maßnahmenvorschläge sechs Monate später vorgelegt werden. 72. Abgeordneter Christian Zaum (AfD) Liegen der Bundesregierung Kenntnisse zur Wirksamkeit der verschiedenen Maßnahmen der Länder vor, welche die deutschen Sprachkenntnisse von Vorschulkindern verbessern sollen (z. B. verpflichtende Vorschulen), und wenn ja, wie lauten diese? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 21. April 2026 Informationen zur Umsetzung von Ländermaßnahmen im Zuge des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG) nach § 2 Absatz 1 KiQuTG im Handlungsfeld „Förderung der sprachlichen Bildung“ können den Fortschrittsberichten der Länder entnommen werden, die jeweils mit dem Monitoringbericht nach § 6 Absatz 2 KiQuTG veröffentlicht werden. Der letzte Bericht wurde im Februar 2026 veröffentlicht und kann hier abgerufen werden: www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/se rvice/publikationen/monitoringbericht-zum-kiqutg-2025-280346. Hinsichtlich sonstiger Maßnahmen der Länder zur Förderung der sprachlichen Entwicklung von Kindern und zu Erkenntnissen über deren Wirkung wird auf die Zuständigkeit der Fachministerien der Länder verwiesen. 73. Abgeordneter Christian Zaum (AfD) Ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 85 auf Bundestagsdrucksache 21/5159, nach welcher es in der Verantwortung von Lehrkräften und Schulleitungen liege, klare Regelungen durchzusetzen, wenn Schüler versuchen, die Dominanz religiöser Regeln an Schulen zu etablieren, der Auffassung, dass den Lehrkräften und Schulleitungen für die Bewältigung religiös motivierter Konflikte ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, und wenn ja welche? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 21. April 2026 Für die Schulen sind nach der föderalen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland die Länder zuständig. Dies gilt auch für den Umgang mit religiös motivierten Konflikten in der Schule. 74. Abgeordneter Christian Zaum (AfD) Hat die Bundesregierung eine eigene Auffassung darüber, ob sich die Defizite, die laut einer Erhebung von Lehrern häufig mit Sitzenbleiben in Verbindung gebracht werden – wie Verhaltensauffälligkeiten, Konzentrationsschwierigkeiten, Probleme bei der Feinmotorik und Sprachdefizite – negativ auf den schulischen Erfolg von Erstklässlern auswirken, und wenn ja, wie lautet diese (Quelle: www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/g rundschule-erstklaessler-defizite-100.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 22. April 2026 Die Fähigkeit zur Konzentration zählt, wie weitere individuelle Merkmale oder Fähigkeiten, zu den Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen. Insofern ist es nachvollziehbar, dass sich zum Beispiel Konzentrationsschwierigkeiten und Probleme bei der Feinmotorik negativ auf den Bildungserfolg in der Schuleingangsphase auswirken. Gemäß der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern liegt die Zuständigkeit für die schulische Bildung bei den Ländern. Diese lassen sich unter anderem von der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission (SWK) der Kultusministerkonferenz durch Gutachten, Stellungnahmen und Impulspapiere beraten, zum Beispiel mit einem SWK-Gutachten zum Thema „Basale Kompetenzen vermitteln – Bildungschancen sichern. Perspektiven für die Grundschule“ aus dem Jahr 2022. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 75. Abgeordneter Jan Feser (AfD) Wie viele geringfügig Beschäftigte (Minijobber), die ergänzende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Bürgergeld/ Arbeitslosengeld II) bezogen haben, wurden in den vergangenen neun Jahren durch Vermittlung oder arbeitsmarktpolitische Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Jobcenter in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführt, und wie viele davon in Vollzeitbeschäftigung (bitte jeweils jährlich differenziert darstellen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 21. April 2026 Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit wurden im Zeitraum Januar bis September 2025 insgesamt 51.000 erwerbsfähige Leistungsberechtige in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgingen, in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung integriert, darunter rund 16.000 in eine Vollzeitbeschäftigung. Weitere Ergebnisse können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Tabelle: Integrationen von geringfügig beschäftigten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Jahressummen Berichtszeitraum insgesamt in Vollzeitbeschäftigung 2017 102.084 33.953 2018  96.833 31.713 2019  87.250 27.328 2020  56.092 18.329 2021  62.545 22.096 2022  58.774 19.228 2023  53.700 17.574 2024  63.397 20.511 2025 (Januar bis September)  50.831 16.315 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 76. Abgeordneter Jan Feser (AfD) Wie haben sich die prozentualen Anteile von Deutschen und Ausländern in der Gruppe der SGB-II-Leistungsempfänger, die unter Mitwirkung der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter in eine Vollzeitbeschäftigung vermittelt werden konnten, in den letzten neun Jahren entwickelt (bitte jeweils für ausländische und deutsche Staatsangehörige sowie für Drittstaatenangehörige getrennt ausweisen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 21. April 2026 Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit hatten von den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die im Zeitraum Januar bis September 2025 in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung integriert wurden, 43,8 Prozent die deutsche Staatsangehörigkeit und 56,2 Prozent eine ausländische Staatsangehörigkeit. Weitere Ergebnisse können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Tabelle: Integrationen erwerbsfähiger Leistungsberechtigter in eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung nach Staatsangehörigkeit in Prozent Berichtszeitraum Deutsche Ausländer darunter Drittstaatenangehörige 2017 67,3 32,7 22,9 2018 60,8 39,2 29,9 2019 58,1 41,9 32,6 2020 57,3 42,7 33,2 2021 57,6 42,4 33,3 2022 53,7 46,3 37,6 2023 50,6 49,4 41,2 2024 45,3 54,7 47,6 2025 (Januar bis September) 43,8 56,2 49,7 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 77. Abgeordneter Jan Feser (AfD) Werden im Geschäftsbereich der Bundesagentur für Arbeit sowie der Jobcenter politische Schulungen bzw. politisch konnotierte Coaching- und Fortbildungsmaßnahmen durch externe Anbieter – etwa Organisationen wie z. B. das „Netzwerk für Demokratie und Courage“ oder die „Amadeu Antonio Stiftung“ – durchgeführt, und wenn ja, wie haben sich deren Umfang und Ausmaß sowie die Kosten in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte jeweils nach Jahren die finanziellen Aufwendungen aufschlüsseln sowie die insgesamt fünf häufigsten Schwerpunkte, z. B. „Kampf gegen Rechts“, besagter Schulungen angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 24. April 2026 Die Bundesagentur für Arbeit bietet keine politischen Schulungen bzw. politisch konnotierte Coaching- und Fortbildungsmaßnahmen durch externe Anbieter an. Das würde dem Neutralitätsgrundsatz widersprechen. 78. Abgeordneter Hans-Jürgen Goßner (AfD) Welche Arten von Leistungen werden Asylbewerbern auch jenseits von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) – Grundleistungen, Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie Sonstige Leistungen, wobei unter letzteren besondere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts oder für Bedürfnisse von Kindern, zum Beispiel Ausstattung mit Schulbedarf und Eingliederungshilfe für behinderte Kinder, verstanden werden (https:// sozialplattform.de/inhalt/leistungen-nach-asylblg) – gewährt, wie beispielsweise Sozialtickets, von denen es einer Studie der Technischen Universität Hamburg zufolge Hunderte gibt und auf die Leistungsberechtigte nach AsylbLG Anspruch haben (https://tore.tuhh.de/dspace-cris-server/api/core/bi tstreams/fc727ffc-9d50-428f-aa95-5d5a2f5257b1/ content, S. 3, 6)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 23. April 2026 Die Ausführung und Finanzierung des AsylbLG obliegt unter Beachtung der bundesgesetzlichen Vorgaben den Ländern und Kommunen in eigener Verantwortung. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, ob die Länder und Kommunen über die gesetzlichen Ansprüche hinaus weitere Vergünstigungen oder Angebote zur Verfügung stellen. 79. Abgeordneter Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 die Netto-Aufwendungen der Rentenversicherungsträger für die Leistungen zur Teilhabe sowie das im Jahr 2025 dafür zur Verfügung stehende Budget (Reha-Budget) nach § 220 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI), und wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf den Unterschied zwischen beiden Zahlen sowie auf den individuellen Anspruchscharakter der Reha-Leistungen die Zweckmäßigkeit der Deckelung des Budgets? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 20. April 2026 Auf Basis der vorläufigen Rechnungsergebnisse beliefen sich die Netto- Aufwendungen für die Leistungen zur Teilhabe der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2025 auf 8.665 Mio. Euro. Dem stand ein Reha- Budget von 8.607 Mio. Euro gegenüber. Das Budget wurde damit um 58 Mio. Euro überschritten, das entspricht einer Ausschöpfung von 100,7 Prozent. Die Bundesregierung bewertet das Reha-Budget als sachgerecht und erforderlich. Es gewährleistet die langfristige Finanzierung und Planbarkeit der Leistungen zur Teilhabe und richtet den Mitteleinsatz stärker am Nutzen aus. Der Budgetmechanismus setzt dabei gezielt Anreize für eine wirtschaftliche Leistungserbringung und fördert ein hohes Kosten- Nutzen-Verhältnis. Zugleich stärkt es die Steuerung und Transparenz innerhalb der Rentenversicherung durch kontinuierliche Beobachtung der Ausgabenentwicklung, Trägervergleiche und die Identifikation von Wirtschaftlichkeitsreserven. Der Mechanismus steht nicht im Widerspruch zum individuellen Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Die Leistungspflicht gegenüber der/dem Versicherten bleibt unberührt. Der Budgetmechanismus wirkt auf Systemebene und dient der gesamtwirtschaftlichen Steuerung der Ausgaben sowie der Sicherstellung der langfristigen Finanzierbarkeit des Reha-Systems. 80. Abgeordneter Cem Ince (Die Linke) Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der letzten zehn Jahre (2016 bis 2025) einerseits die jährlichen staatlichen Ausgaben für die Unterstützung von erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten des Bürgergelds (Ergänzer/Aufstocker) und andererseits die jährlichen staatlichen Ausgaben für die Unterstützung von Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (bitte nach Jahren differenzieren)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 21. April 2026 Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu den Zahlungsansprüchen von erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Tabelle: Zahlungsansprüche von erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Euro, Jahressummen Berichtsjahr Zahlungsansprüche in Euro 2016 7.187.240.257 2017 7.163.721.607 2018 6.932.183.634 2019 6.574.868.271 2020 6.194.476.760 2021 5.969.344.734 2022 5.741.113.251 2023 6.192.406.429 2024 6.989.745.655 2025 6.967.554.101 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Die Zahlungsansprüche von Bedarfsgemeinschaften mit erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beliefen sich im Jahr 2025 auf rund 11,53 Mrd. Euro. Zu weiteren Ergebnissen wird auf die Veröffentlichung „Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Monats- und Jahreszahlen)“ der Bundesagentur für Arbeit verwiesen (https://stati stik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formul ar.html?nn=1524064&topic_f=einkommen. siehe Tabellenblatt „10. BG Zahl Art Erwerbst. D“). Die Zahlungsansprüche umfassen Regelbedarfe und Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft, Beiträge zur Sozialversicherung sowie weitere Zahlungsansprüche. 81. Abgeordnete Cansin Köktürk (Die Linke) Wie lauten die monatlichen Indexwerte zum regelbedarfsrelevanten Preisniveau, die das Statistische Bundesamt dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Monate ab Januar 2026 geliefert hat, und wie haben sich die regelbedarfsrelevanten Preise im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat in Prozent entwickelt (bitte für alle Monate einzeln angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 21. April 2026 Die erfragten Indexwerte sowie deren Veränderungsraten zum entsprechenden Vorjahresmonat werden monatlich veröffentlicht und können auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Thema „Methodik der Regelbedarfsermittlung – Fragen und Antworten“ über folgenden Link aufgerufen werden: www.bmas.de/Shared Docs/Downloads/DE/Sozialhilfe/entwicklung-des-regelbedarfsrelevante n-preisindex.pdf. 82. Abgeordnete Cansin Köktürk (Die Linke) Ab welcher Differenz zwischen der tatsächlichen Entwicklung der regelbedarfsrelevanten Preise und der prognostizierten Preisentwicklung, die bei der Fortschreibung der Regelbedarfe zugrunde gelegt wurde und die für das Jahr 2026 mit 1,506 Prozent berechnet wurde (Bundesratsdrucksache 471/25, S. 9), hält die Bundesregierung Unterdeckungen des Existenzminimums für möglich, die zum Schutz des Grundrechts auf ein Existenzminimum vermieden werden müssen (Bundesverfassungsgericht vom 23. Juli 2014, Rz. 144), und welche konkreten Maßnahmen zum Ausgleich erwägt sie momentan? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 21. April 2026 Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung des regelbedarfsrelevanten Preisindexes sehr genau. Allerdings ist die Bestimmung einer abstrakten Differenz im Sinne der Fragestellung nicht möglich. So gibt es keinen Maßstab dafür, ab welcher Entwicklung regelbedarfsrelevanter Preise und den der Fortschreibung zugrunde liegenden Veränderungsraten verfassungsrechtlich relevante Auswirkungen auf die Gewährleistung des Existenzminimums anzunehmen sind. Eine solche Vergleichsgrundlage stellt auch der in der Fragestellung genannte Prozentsatz nicht dar. Bei diesem handelt es sich um die in den Mischindex der sogenannten Basisfortschreibung zum 1. Januar 2026 eingegangenen Veränderungsrate des regelbedarfsrelevanten Preisindexes. Die den Fortschreibungen der Regelbedarfsstufen zugrundeliegenden Veränderungsraten ergeben sich aus der Durchschnittsbildung über in der Vergangenheit liegende Vergleichszeiträume. Jede Fortschreibung auf statistischer Grundlage basiert auf Vergangenheitswerten. Prognostizierte Preisentwicklungen basieren hingegen auf Schätzungen und sind deshalb weder als Grundlage für Fortschreibungen noch für den in der Fragestellung genannten Vergleich geeignet. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 157 des Abgeordneten Timon Dzienus auf Bundestagsdrucksache 21/5249 verwiesen. 83. Abgeordnete Cansin Köktürk (Die Linke) Wie viele der im Jahr 2025 verhängten Leistungsminderungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) betrafen nach Kenntnis der Bundesregierung Leistungsberechtigte, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem Kind wohnten, und wie hoch waren diese Leistungsminderungen durchschnittlich? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 21. April 2026 Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im Jahrdurchschnitt 2025 rund 34.400 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) in der Grundsicherung für Arbeitsuchende mit mindestens einer Leistungsminderung, darunter rund 11.300 ELB in Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. Die durchschnittliche Leistungsminderung betrug insgesamt 66 Euro bzw. 62 Euro bei ELB in Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. 84. Abgeordnete Heidi Reichinnek (Die Linke) Sieht die Bundesregierung nach dem Scheitern der Vergütungsverhandlungen zwischen der Rentenversicherung und der Dietrich-Bonhoeffer- Klinik und der angekündigten Schließung zum 30. Juni 2026 die Möglichkeit, eine finanzielle Förderung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, zum Beispiel durch Anwendung von § 11 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, herbeizuführen, sodass ein Weiterbetrieb dieser Einrichtung und die Reha-Versorgung der von Sucht betroffenen Jugendlichen ermöglicht werden kann? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 21. April 2026 Die Bundesregierung sieht hier keine Möglichkeit einer institutionellen Förderung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Mit dem Bundesprogramm „rehapro“ setzt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Auftrag aus § 11 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) um, Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation zu fördern. Ziel ist es, innovative Leistungen und innovative organisatorische Maßnahmen zu erproben, mit denen die Erwerbsfähigkeit der Menschen besser als bisher erhalten oder wiederhergestellt werden kann. Eine Finanzierung bereits bestehender Angebote und Leistungen ist nicht möglich. Darüber hinaus sind die Förderentscheidungen zu den drei geplanten Förderaufrufen bereits erfolgt. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 219 auf Bundestagsdrucksache 21/5249 verwiesen. 85. Abgeordnete Heidi Reichinnek (Die Linke) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kaufkraft einer Standardrente (§ 154a Absatz 2 Satz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) in den letzten 14 Jahren entwickelt (bitte tabellarisch pro Jahr die Inflationsrate und die Rentenanpassung benennen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 24. April 2026 Die erbetenen Informationen für die vergangenen 14 Jahre können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Tabelle: Anpassungen der Renten nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) und Veränderung Verbraucherpreisindex für Deutschland Jahr Rentenanpassung zum 1.7. Rentenanpassung zum 1.7. Verbraucherpreisindex für Deutschland Bereich West Bereich Ost Veränderung gegenüber Vorjahr, Jahresdurchschnitt 2012 2,18 % 2,26 % 1,9 % 2013 0,25 % 3,29 % 1,5 % 2014 1,67 % 2,53 % 1,0 % 2015 2,10 % 2,50 % 0,5 % 2016 4,25 % 5,95 % 0,5 % 2017 1,90 % 3,59 % 1,5 % 2018 3,22 % 3,37 % 1,8 % 2019 3,18 % 3,91 % 1,4 % 2020 3,45 % 4,20 % 0,5 % 2021 0,00 % 0,72 % 3,1 % 2022 5,35 % 6,12 % 6,9 % 2023 4,39 % 5,86 % 5,9 % 2024 4,57 % 4,57 % 2,2 % 2025 3,74 % 3,74 % 2,2 % Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Statistisches Bundesamt, Eigenberechnungen 86. Abgeordneter Raimond Scheirich (AfD) Wie hoch ist für den jüngsten verfügbaren Stand jeweils die durchschnittliche bisherige Dauer des Leistungsbezugs in Monaten bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach § 19 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch mit den Vornamen Mohammad, Oleksandr sowie Christian, und wie verteilen sich diese jeweils auf die Dauerklassen unter 1 Jahr, 1 Jahr bis unter 2 Jahre, 2 Jahre bis unter 3 Jahre, 3 Jahre bis unter 4 Jahre, 4 Jahre bis unter 5 Jahre, 5 Jahre bis unter 6 Jahre, 6 Jahre bis unter 7 Jahre sowie 7 Jahre und länger? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 22. April 2026 Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung 87. Abgeordneter Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Maßnahmen werden im Rahmen der Entwicklung eines Prototyps für eine KI-basierte Verwaltungsplattform („Deutschland-App“) ergriffen, um sicherzustellen, dass die Auswertung von Nutzerdaten für kommerzielle Interessen ausgeschlossen und die Integration von Werbung für kommerzielle Anbieter und/oder politische Akteuren auf der Plattform verhindert wird? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 24. April 2026 Die Entwicklung eines Prototyps für eine KI-basierte Verwaltungsplattform, einschließlich einer App als „Frontend“, folgt den einschlägigen, gesetzlichen Vorgaben. Eine Auswertung von Nutzerdaten für kommerzielle Interessen oder die Integration von Werbung für kommerzielle Anbieter oder politische Akteure ist nicht Teil der Entwicklung des Prototyps. Gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte werden alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr 88. Abgeordneter Marcus Bühl (AfD) Wie ist der derzeitige Sachstand zur Realisierung des Bauvorhabens Ortsumfahrung Gräfentonna (Projektnummer: B176/B247-G11-TH)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 21. April 2026 Für die im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in der Dringlichkeitsstufe „Vordringlicher Bedarf“ enthaltene 5,8 Kilometer lange Ortsumgehung Gräfentonna im Zuge der B 176 erarbeitet die von der Straßenbauverwaltung des Freistaates Thüringen beauftragte Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) derzeit den technischen Entwurf. 89. Abgeordneter Marcus Bühl (AfD) Wie ist der derzeitige Sachstand zur Realisierung des vollständigen Lückenschlusses der A 44 Kassel–Eisenach? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 21. April 2026 Der rund 11 km lange Teilabschnitt zwischen dem Autobahndreieck (AD) Lossetal (A 7/A 44) nördlich Kassel und der Anschlussstelle (AS) Helsa/Ost befindet sich seit 2021 in einem Planfeststellungsverfahren. Derzeit erfolgt die Überarbeitung der Planunterlagen. Der 7,7 km lange Teilabschnitt von der AS Sontra-West bis zur AS Sontra-Ost befindet sich im Bau. Der rund 9 km lange Teilabschnitt von der AS Sontra-Ost bis zum AD Wommen (A 4/A 44) wird im Mai 2026 für den Verkehr freigegeben. 90. Abgeordneter Marcus Bühl (AfD) Warum überschreiten die Baukosten des Wartehäuschens im Hauptbahnhof Erfurt die Millionengrenze, und was sind die Gründe der jahrelangen Bauzeit (www.thueringer-allgemeine.de/lokales/e rfurt/article411725302/noch-einmal-mehr-warteze it-fuer-das-wartehaeuschen-im-erfurter-hauptbahn hof.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 23. April 2026 Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) sind die Baukosten des Wartehäuschens am Hauptbahnhof Erfurt im Wesentlichen auf die besonderen baulichen und technischen Anforderungen zurückzuführen. Unter anderem waren Eingriffe in die Tragstruktur, aufwendige Brandschutzmaßnahmen sowie die Führung von Leitungen durch sicherheitsrelevante Bereiche erforderlich. Die Bauzeit folgt aus notwendigen Nachbesserungen. Eine Inbetriebnahme ist erst möglich, wenn sämtliche technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen erfüllt sind. 91. Abgeordneter Alexis L. Giersch (AfD) Ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass nach den erheblichen Investitionen von Steuergeld zum Bau der fünften Schleusenkammer in Brunsbüttel nach der geplanten Inbetriebnahme zum Ende diesen Jahres ausreichend und ausgebildetes Personal vorhanden sein wird, um diese fünfte Kammer dauerhaft zu bedienen und in Betrieb halten zu können und somit die Instandsetzung der bisherigen großen Schleusenkammern zu ermöglichen, und wenn es sichergestellt sein sollte, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung dafür getroffen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 21. April 2026 Bei der neuen Schleusenkammer in Brunsbüttel handelt es sich um einen vorgezogenen Ersatzneubau für die vorhandenen großen Schleusenkammern. Der Betrieb der Schleusenanlagen erfolgt durch das vorhandene Personal. 92. Abgeordneter Lars Haise (AfD) Wie viele Stellwerke der DB InfraGO AG sind zum 1. März 2026 noch nicht mit einer Netzanbindung sowie einem Gerät der Digitalen Datenverarbeitung (bitte nach PC-Arbeitsplatz oder Tablet oder weiteren aufschlüsseln) ausgestattet gewesen, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Gründe dieser Rückstände vor? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 21. April 2026 Bei Informationen zur Ausstattung von Stellwerken handelt es sich aus Gründen der öffentlichen Sicherheit um schutzbedürftige Informationen der DB InfraGO AG. Unter Abwägung zwischen dem parlamentarischen Auskunftsanspruch einerseits und dem Schutzgut der öffentlichen Sicherheit andererseits sind die erbetenen Informationen als geheimhaltungsbedürftig einzustufen. Die Antwort wird daher als „VS-VER- TRAULICH“ eingestuft in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Einsichtnahme hinterlegt.1 93. Abgeordneter Maximilian Kneller (AfD) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Anzahl der derzeit bestehenden Langsamfahrstellen im Schienennetz der Deutschen Bahn AG in Deutschland vor, insbesondere solcher, die den Fernverkehr beeinträchtigen, und welche Auswirkungen haben diese auf die Pünktlichkeit im Fernverkehr? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 22. April 2026 Nach Angaben der Deutschen Bahn AG bestehen derzeit im deutschen Schienennetz 292 Langsamfahrstellen. Davon liegen 62 im für den Fernverkehr pünktlichkeitsrelevanten Netz. Diese Langsamfahrstellen verursachen knapp über 1 Prozent aller Verspätungsminuten im Fernverkehr. 94. Abgeordneter Maximilian Kneller (AfD) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Einsatz von FSD (Fahren ohne Sicherheitsfahrer) im Straßenverkehr in Deutschland vor, und wann ist nach ihrer Einschätzung mit einer Genehmigung solcher Systeme zu rechnen? 1 Das Bundesministerium für Verkehr hat die Antwort als „VS-VERTRAULICH“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 22. April 2026 Ein Kraftfahrzeug mit dem Fahrsystem mit der Bezeichnung FSD Supervised (Full Self Driving Supervised) fährt aktuell nicht automatisiert beziehungsweise autonom im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes. Es handelt sich bei dem Fahrsystem FSD Supervised um ein vom Fahrer gesteuertes Assistenzsystem. Der Fahrzeugführer behält die Verantwortung und ist verpflichtet, alle notwendigen Eingriffe und Korrekturen in die Fahrzeugsteuerung unverzüglich vorzunehmen. Das Unternehmen Tesla hat in Brandenburg eine Ausnahme von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zur Erprobung von Kraftfahrzeugen erhalten. Eine vorläufige, national gültige Typgenehmigung auf Basis des Artikels 39 der Verordnung (EU) 2018/858 wurde erteilt. Die endgültige Erteilung einer Typgenehmigung nach Artikel 39 der Verordnung (EU) 2018/858 obliegt der EU-Kommission. 95. Abgeordnete Sandra Stein (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann ist geplant, dass die drei baufälligen Brücken auf der Ruhr-Sieg-Strecke (Streckennummer: 2800) (Lennebrücke zwischen Finnentrop und Grevenbrück, km 62,0, Koordinaten: 51.1668, 7.9705; Hundembrücke zwischen Altenhundem und Kirchhundem, km 74,4, Koordinaten: 51.0911, 8.0740; Brücke über Bundesstraße B 517 und Olpe (Bach) zwischen Altenhundem und Kirchhundem, km 75,8, Koordinaten: 51.0888, 8.0787 laut Google Maps) wieder mit der regulären Geschwindigkeit befahren werden können, und welche weiteren Brücken auf der Strecke zwischen Hagen und Siegen sind baulich so gefährdet, dass aufgrund von langen Planungs- und Genehmigungszeiten schon in naher Zukunft gehandelt werden muss, um erneut dauerhafte Langsamfahrstellen und mögliche Ausfälle sowie Sperrungen in den Regionen zu verhindern? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 22. April 2026 Nach Angaben der DB AG sind folgende Brücken (Eisenbahnüberführungen – EÜ) auf der Ruhr-Sieg-Strecke (2800) mit betrieblichen Ersatzmaßnahmen in Form einer Langsamfahrstelle belegt: 1. 2800+62,003 EÜ Lenne Werksweg (Finnentrop): Die eingeschränkte Höchstgeschwindigkeit auf dem Bauwerk muss bis zur Neubaumaßnahme in den Jahren 2031/2032 bestehen bleiben, um das Bauwerk bis zur Erneuerung möglichst weiterbetreiben zu können. Im zweiten Halbjahr 2026 ist eine größere Instandsetzungsmaßnahme mit Brückenbalkenwechsel geplant. 2. 2800+75,380 EÜ Hundem (Kirchhundem): Die Erneuerung der Brücke ist noch in diesem Jahr im Rahmen der breitangelegten Flächennetz-Maßnahme auf der Ruhr-Sieg-Strecke geplant. Nach Erneuerung der Brücke kann eine Aufhebung der Geschwindigkeitseinschränkung erfolgen. 2800+75,835 EÜ Olpe (Kirchhundem): Derzeit wird das Instandsetzungskonzept für die Brücke finalisiert, um eine umfassende Instandsetzung der Brücke im Zeitraum im Schatten der Baumaßnahme an der EÜ Hundem durchzuführen. Die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung ist abhängig von statischen Begutachtungen. Weitere Brücken auf der Strecke zwischen Hagen und Siegen sind nach Angaben der DB AG zum aktuellen Zeitpunkt nicht betroffen. 96. Abgeordnete Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie begründet die Bundesregierung die erst zum jetzigen Zeitpunkt erfolgende Überarbeitung des seit 2010 geltenden Planungsrechts für den zweiten Bauabschnitt der S 13 (Bonn–Beuel bis Bonn–Oberkassel), und welchen konkreten Zeitplan und Pläne zur Finanzierungssicherheit verfolgt sie für die Fertigstellung dieses Abschnitts sowie des damit verknüpften Überwerfungsbauwerks Troisdorf? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 21. April 2026 Die Inbetriebnahme der S 13 (3/4 – Gleisiger Ausbau Troisdorf–Bonn– Oberkassel) soll in zwei Baustufen erfolgen, im ersten Schritt bis Bonn– Beuel, dann bis Bonn–Oberkassel. Die DB InfraGO AG teilt mit, dass die Inbetriebnahme des 2. Bauabschnitts nach 2030 verschoben wurde. Für den 2. Bauabschnitt haben die Stadt Bonn und der Aufgabenträger go.Rheinland Änderungswünsche geäußert. Zudem musste die DB InfraGO AG Richtlinienänderungen in die Planung aufnehmen. Deshalb können in diesem Jahr die Unterlagen zur Planänderung beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht werden. Das Überwerfungsbauwerk Troisdorf ist Bestandteil des Bedarfsplans Schiene und wird dort im Abschnitt 2 unter dem Vordringlichen Bedarf, Nr. 22, Großknoten, geführt. Es dient der höhenfreien Einbindung der S 13 Troisdorf–Bonn-Oberkassel im Bahnhof Troisdorf und ist Bestandteil des Bedarfsplanvorhabens „Großknoten Köln“. Das Teilvorhaben Kreuzungsbauwerk Troisdorf dient der Steigerung der Kapazität sowie der Betriebsqualität und soll durch Auflösung von Kreuzungskonflikten der Attraktivität des Schienenverkehrs dienen. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV). Die Finanzierung der Leistungsphasen 1 und 2 HOAI ist darüber sichergestellt. Die Inbetriebnahme 2026 wird aufgrund der Integration der Bauarbeiten in die Korridorsanierung Rechter Rhein erreicht. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit 97. Abgeordneter Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In welchem Umfang verändern nach derzeitiger Einschätzung der Bundesregierung die im Referentenentwurf zur Novelle des Energieeffizienzgesetzes vorgesehenen Änderungen die THG- Minderungswirkung, um die im Klimaschutzprogramm formulierte Verpflichtung zur Novellierung des Energieeffizienzgesetzes einzuhalten, wonach keine Änderungen vorgenommen werden sollen, die die bislang in den Projektionsberichten abgeschätzten THG-Wirkungen wesentlich mindern, und welche Daten und Methodiken werden von der Bundesregierung verwendet, um die THG-Wirkungen des Energieeffizienzgesetzes zu berechnen und zu bewerten? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 24. April 2026 Die Bundesregierung führt aktuell die Abstimmungen zum Referentenentwurf einer Novelle zum Energieeffizienzgesetz durch. Die Auswirkungen des Entwurfs auf die THG-Wirkungen konnten bisher nicht abgeschätzt werden, weil diese von der konkreten Ausgestaltung der Regelungen abhängen. 98. Abgeordnete Violetta Bock (Die Linke) Auf welcher Datengrundlage belegt die Bundesregierung, dass der Hochlauf der E-Mobilität, der durch die THG-Quote im Klimaschutzprogramm (KSP) große Emissionseinsparungen verursachen soll, als zusätzliche Einsparung im KSP vermerkt werden kann und diese nicht schon in den allgemeinen Hochrechnungen zu E-Mobilität enthalten sind? Antwort des

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