Personalplanung zum dauerhaften Betrieb der fünften Schleusenkammer in Brunsbüttel
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass nach den erheblichen Investitionen von Steuergeld zum Bau der fünften Schleusenkammer in Brunsbüttel nach der geplanten Inbetriebnahme zum Ende diesen Jahres ausreichend und ausgebildetes Personal vorhanden sein wird, um diese fünfte Kammer dauerhaft zu bedienen und in Betrieb halten zu können und somit die Instandsetzung der bisherigen großen Schleusenkammern zu ermöglichen, und wenn es sichergestellt sein sollte, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung dafür getroffen?
Zeitachse
- 24.04.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5580 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.