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Finanzierung der Schuldnerberatungsstellen im Gesetzentwurf über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher

Vorgang 334880 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 01.07.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum hält die Bundesregierung im Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (SchuBerDG) weiterhin daran fest, die Finanzierung der Schuldnerberatungsstellen überwiegend Ländern und Kommunen zuzuweisen, obwohl diese im Bundesrat seit Oktober 2025 erhebliche Bedenken geäußert haben, dass sie die Finanzierung nicht leisten können, und prüft die Bundesregierung die Möglichkeit, einen gemeinsam von Bund und Kreditwirtschaft finanzierten Fonds zur verlässlichen und ausreichenden Finanzierung der Schuldnerberatungsstellen einzurichten?

Zeitachse

  1. 24.04.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5580 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.