Mögliche Einordnung von Klimaprotestgruppen als kriminelle Vereinigung nach § 129 StGB
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung sich eine Auffassung zu der Frage gebildet, ob Klimaprotestgruppen unter den § 129 des Strafgesetzbuches (kriminelle Vereinigung) fallen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Zeitachse
- 24.04.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5580 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.