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Mögliche Einordnung von Klimaprotestgruppen als kriminelle Vereinigung nach § 129 StGB

Vorgang 334624 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 01.07.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung sich eine Auffassung zu der Frage gebildet, ob Klimaprotestgruppen unter den § 129 des Strafgesetzbuches (kriminelle Vereinigung) fallen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Zeitachse

  1. 24.04.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5580 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.