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Einhaltung der EU-Mindesthandelskapazitätsvorgaben für den grenzüberschreitenden Stromhandel im Jahr 2025

Vorgang 334584 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 01.07.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Erwartet die Bundesregierung im Rahmen des Monitoringberichts durch die Bundesnetzagentur die Erreichung der Mindesthandelskapazitätsvorgaben für den grenzüberschreitenden Stromhandel im Übertragungsnetz an den sogenannten Interkonnektoren zu den Nachbarländern Deutschlands für das Jahr 2025 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 49 auf Bundestagsdrucksache 21/1234), und welche europäischen Sanktionen oder rechtlichen Konsequenzen erwartet die Bundesregierung bei Nichterreichung der in der Verordnung (EU) 2019/943 festgelegten Mindestkapazitäten ab dem 31. Dezember 2025?

Zeitachse

  1. 24.04.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5580 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.