Mögliche Anhebung des Auslandsverwendungszuschlags für Bundeswehrsoldaten im Südlibanon
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Anhebung der derzeit gewährten Zuschlagsstufe des Auslandsverwendungszuschlags nach § 56 des Bundesbesoldungsgesetzes in Verbindung mit der Auslandsverwendungszuschlagsverordnung angesichts der aktuellen sicherheitsrelevanten Lageentwicklung im Einsatzgebiet der United Nations Interim Force in Lebanon im Südlibanon, im Raum Naqoura, aufgrund der veränderten Gefährdungslage für die dort eingesetzten Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr vorzunehmen (bitte unter Angabe der aktuellen sowie geplanten Zuschlagsstufe und des Anhebungszeitpunkts sowie unter Nennung geplanter weiterer mit der Bedrohungs-, Risiko- und Aufwandslage im Zusammenhang stehender Vergütungsleistungen sowie unter Angabe der ggf. abweichenden Einschätzung zur Bedrohungslage und somit Begründung der Nichtanhebung der Zuschlagsstufe)?
Zeitachse
- 24.04.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5580 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.