Rechtskonformität der Aussetzung der Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte nach Wehrpflichtgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Allgemeinverfügung zwar den Gesetzesvollzug steuert, aber nicht eine gesetzlich normierte Genehmigungspflicht suspendieren kann und auch die nun in der öffentlichen Diskussion (z. B. www.lto.de/recht/hintergruende/h/wehrdienst-we hrpflicht-genehmigung-ausland-maenner-gesetz-b undeswehr) vertretene und von mir geteilte Ansicht, dass dies für die in § 3 Absatz 2 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) aufgeführte Genehmigungspflicht bei Auslandsaufenthalten von mehr als 90 Tagen gilt, und wenn ja, wie will die Bundesregierung dann gewährleisten, dass die unbürokratische Aussetzung der Anwendung von § 3 Absatz 2 WPflG rechtskonform ist, und wenn nicht, wie begründet die Bundesregierung ihre gegenteilige Auffassung?
Zeitachse
- 24.04.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5580 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.