Verlängerte Übergangsfristen in hessischen Krankenhäusern für die Umsetzung des Krankenhausreformanpassungsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Hinweis der hessischen Landesregierung, dass die Krankenhäuser in Hessen für die Umsetzung der bundesrechtlichen Qualitäts-, Personalund Infrastrukturvorgaben des Krankenhausreformanpassungsgesetzes längere und praxistaugliche Übergangsfristen benötigen, insbesondere weil für notwendige Bau- und Personalmaßnahmen drei Jahre nach hessischer Darstellung zu kurz seien, und aus welchen Gründen hält sie den nun bundesrechtlich gesetzten Rahmen für ausreichend, um Versorgungsnachteile und Planungsunsicherheiten für hessische Krankenhäuser zu vermeiden (https://familie.hessen.de/presse/bundestag-verabschiedet-krankenhausreform und www.aok.de/pp/gg/update/ringen-ums-khag-hessen-fordert-rascheplanungssicherheit)?
Zeitachse
- 10.04.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5249 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.