Bundeshilfen zur Sicherung von Krankenhäusern zur Krisenprävention angesichts veränderter Sicherheitslagen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung im Rahmen von Krisenpräventionsaktivitäten aufgrund veränderter Sicherheitslagen im Bereich der Sicherung von Krankenhäusern Anlass für Bundeshilfen angesichts der Ausführungen des Gesundheitsökonomen Boris Augurzky für die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die den Schutz vor Cyberangriffen und Sabotage mit Einmalkosten von 2,7 Mrd. Euro und laufenden Kosten von jährlich 670 Mio. Euro veranschlagen, die Vorbereitung auf einen möglichen Bündnisfall mit 5 Mrd. Euro und einen besseren Schutz der deutschen Kliniken für den Fall eines Kriegsausbruchs mit 15 Mrd. Euro, und wenn ja, in welcher Höhe und innerhalb welchen Umsetzungszeitraums, und wenn nein, warum nicht?
Zeitachse
- 10.04.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5249 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.