Zeitplan für die Festlegung der Mindestfallzahlen in den Leistungsgruppen bei der Krankenhausreform
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen Zeitplan verfolgt das Bundesministerium für Gesundheit bei der Festlegung der Mindestfallzahlen in den Leistungsgruppen bei der Krankenhausreform (geplantes Inkrafttreten 1. Januar 2027), und werden dabei auch langfristig regionale Versorgungsnotwendigkeiten berücksichtigt, um Schäden durch ein Rasenmäherprinzip auszuschließen?
Zeitachse
- 10.04.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5249 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.