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Zeitplan für die Festlegung der Mindestfallzahlen in den Leistungsgruppen bei der Krankenhausreform

Vorgang 334638 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 06.07.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen Zeitplan verfolgt das Bundesministerium für Gesundheit bei der Festlegung der Mindestfallzahlen in den Leistungsgruppen bei der Krankenhausreform (geplantes Inkrafttreten 1. Januar 2027), und werden dabei auch langfristig regionale Versorgungsnotwendigkeiten berücksichtigt, um Schäden durch ein Rasenmäherprinzip auszuschließen?

Zeitachse

  1. 10.04.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5249 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.