Rechtsgrundlage der Erstattungsfähigkeit von Kosten für Leistungen des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche rechtlichen Grundlagen legt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) im Rahmen seiner Aufsicht über die gesetzlichen Krankenkassen bei der Prüfung der Erstattungsfähigkeit von Kosten für Leistungen des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes zugrunde, wenn diese auf kommunalen Gebührenordnungen beruhen, die Gebührenanpassungen enthalten, die nicht auf Kostensteigerungen, sondern auf dem Ausgleich von Unterdeckungen aus Vorjahren beruhen, und hält das BAS auf dieser Grundlage eine Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen von Leistungen, die auf entsprechenden kommunalen Gebührenordnungen beruhen, für rechtlich zulässig?
Zeitachse
- 10.04.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5249 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.