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Maßstäbe für die Bewertung von Entscheidungen von Vorständen gesetzlicher Krankenkassen bezüglich Kostenerstattungen

Vorgang 334632 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 06.07.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche aufsichtsrechtlichen Maßstäbe legt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) bei der Bewertung von Entscheidungen von Vorständen gesetzlicher Krankenkassen zugrunde, Leistungen auf Grundlage von Gebührensatzungen zu erstatten, für die keine rechtliche Grundlage besteht (beispielsweise im Zusammenhang mit sogenannten Leer-/Fehlfahrten im Rettungsdienst), und sieht das BAS in solchen Fällen eine Verletzung der gesetzlichen Pflichten des Vorstands zur wirtschaftlichen und rechtmäßigen Mittelverwendung, die aufsichtsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen kann?

Zeitachse

  1. 10.04.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5249 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.