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Rechtsgrundlage für die Kostenerstattung von Leer- und Fehlfahrten von Rettungsdienstträgern durch die gesetzlichen Krankenkassen

Vorgang 334591 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 06.07.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher konkreten rechtlichen Grundlage steht nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil vom 28. Januar 2026 &ndash; OVG 6 A 13/25) und des Bundessozialgerichtes (Urteil vom 6. November 2008 &ndash; B 1 KR 38/07 R) die Kostenerstattung sogenannter Leer- und Fehlfahrten bzw. die Erstattung der Kostenbestandteile solcher nicht in Anspruch genommener Leistungen durch die gesetzlichen Krankenkassen in denjenigen Ländern, in denen die Finanzierung von Leistungen öffentlich-rechtlicher Rettungsdienstträger nicht über vertragliche Vergütungsvereinbarungen, sondern ausschließlich auf Grundlage kommunaler Gebührenordnungen erfolgt, und welche Konsequenzen ergeben sich für das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), als für die gesetzlichen Krankenkassen aufsichtsrechtlich verantwortliche Behörde, daraus für die gegenwärtige Zahlungspraxis von Kostenerstattungen dieser Leistungen durch die gesetzlichen Krankenkassen gegenüber öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstträgern?

Zeitachse

  1. 10.04.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5249 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.