Notwendigkeit der Neuberechnung zur CO2-Lücke
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund neuer Projektionen mit einer deutlich vergrößerten CO2 -Lücke (www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/szenarien-projektionen/treibhausgas-projektionen/aktuelle-treibhausgas-projektionen) sowie einer neuen Gesetzeslage (z. B. Reform des Gebäudeenergie-Gesetzes, GEG), die Notwendigkeit, ihre bisherigen Berechnungen zur CO2 -Lücke zu aktualisieren und Maßnahmen nachzubessern (vgl. www.bundesumweltministerium.de/pressemitteilung/klimaschutzprogramm-2026-macht-deutschland-moderner-und-unabhaengiger-von-oel-und-gas), und hat die Bundesregierung bereits geprüft, welche finanziellen Risiken auf EU-Ebene – etwa durch mögliche Strafzahlungen im Falle eines Vertragsverletzungsverfahrens, falls Deutschland die europäischen Klimaziele nicht erreicht – sich aus einer fortgesetzten Nutzung möglicherweise überholter Datengrundlagen ergeben könnten, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Zeitachse
- 10.04.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5249 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.