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Unterstützung für Grundsicherungsbeziehende bei Durchsetzung der Mietpreisbremse

Vorgang 334364 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 06.07.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Unterstützung sollen Beziehende der sogenannten "Neuen Grundsicherung" für die verpflichtende Durchsetzung der Mietpreisbremse nach Auffassung der Bundesregierung bekommen ("Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze" ändert § 22 SGB II: Bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse "ist die Mieterin oder der Mieter durch den zuständigen kommunalen Träger aufzufordern, den angenommenen Verstoß gegen die §§ 556d bis 556g des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu rügen", Bundestagsdrucksache 21/3541), wenn gleichzeitig im Oktober 2025 die Bundesregierung die Kostenübernahme von Mitgliedschaften in Mietervereinen für Transferleistungsbeziehende ausschließt und deswegen Mietrechtsberatung und Rechtsschutz für Verstöße gegen die Mietpreisbremse bietende Mitgliedschaften gekündigt werden mussten (www.berliner-mieterverein.de/ magazin/online/mm0326/mitgliedsbeitrag-im-mie terverein.htm), und wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Leistungskürzungen wegen Mietausgaben oberhalb der Mietpreisbremse nicht zu existenzieller Armut führen?

Zeitachse

  1. 10.04.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5249 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.