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Konzentration der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche auf einen Träger

Vorgang 334275 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 06.07.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Fälle, in denen Kommunen im Bereich der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche die Leistungserbringung auf einen einzigen Träger konzentrieren (beispielsweise Jugendamt bei seelischer Behinderung nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch &minus; SGB VIII &minus; und bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch &minus; SGB IX), und wenn ja, welche, und plant die Bundesregierung eigene Maßnahmen, um in solchen Fällen die Einhaltung des gesetzlichen Wunsch- und Wahlrechts der Leistungsberechtigten gemäß § 8 SGB IX bzw. § 5 SGB VIII sowie die Kontinuität bestehender Betreuungsverhältnisse schwerstbehinderter Kinder auch in Hinblick auf kommunale Umstrukturierungen sicherzustellen, und wenn ja, welche?

Zeitachse

  1. 10.04.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5249 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.