Vereinbarkeit einer Bezeichnung des BMBFSFJ mit dem Gleichbehandlungsgebot in Bezug auf die Erwähnung von Männern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgebots aus Artikel 3 Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes die Bezeichnung des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), in der Männer nicht ausdrücklich benannt werden, und inwieweit sieht sie darin ein Spannungsverhältnis zum staatlichen Neutralitätsgebot sowie zur gleichberechtigten Sichtbarkeit beider Geschlechter?
Zeitachse
- 10.04.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5249 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.