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Einführung einer strafbewehrten Meldepflicht bei weiblicher Genitalverstümmelung

Vorgang 334238 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 06.07.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen genauen Gründen beabsichtigt die Bundesregierung nicht, für bestimmte Berufsgruppen eine strafbewehrte Meldepflicht bei Kenntnis von geplanten oder begangenen Taten weiblicher Genitalverstümmelung einzuführen (Bundestagsdrucksache 21/4975)?

Zeitachse

  1. 10.04.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5249 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.