Einführung einer strafbewehrten Meldepflicht bei weiblicher Genitalverstümmelung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen genauen Gründen beabsichtigt die Bundesregierung nicht, für bestimmte Berufsgruppen eine strafbewehrte Meldepflicht bei Kenntnis von geplanten oder begangenen Taten weiblicher Genitalverstümmelung einzuführen (Bundestagsdrucksache 21/4975)?
Zeitachse
- 10.04.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5249 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.