Rechtliche Gleichstellung digitaler Darstellungen mit körperlichen Sexualstraftaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung eine rechtliche Gleichstellung digitaler Darstellungen (z. B. DeepfakeInhalte) mit körperlichen Sexualstraftaten wie Vergewaltigung im Sinne des § 177 des Strafgesetzbuchs, und wenn nein, welche konkrete strafrechtliche Einordnung und Abgrenzung nimmt sie vor?
Zeitachse
- 10.04.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5249 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.