E-Mail des BMJV-Pressesprechers zum Fall Fernandes und zum Instagram-Video der Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum hat der Pressesprecher des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), Dr. Eike Hosemann, in seiner E-Mail vom 30. Marz 2026 (vgl.: https://x.com/rls2493/status/2039231250221674964), die er an Rechtsanwalt Patrick Baumfalk unter der Betreffzeile "Ihr Blogpost ‚Wenn Tränen Gesetze machen‘" geschickt hat, geschrieben: "Darin stellen Sie folgende Behauptung auf: ‚1) Es dauert keine 48 Stunden, bis Bundesjustizministerin Hubig den Fall namentlich als Begründung für ihr Gesetz gegen digitale Gewalt heranzieht.‘ Diese Behauptung ist unzutreffend. Stefanie Hubig hat den von Ihnen sogenannten ‚Fall Fernandes‘ nicht als Begründung für das Vorhaben eines Gesetzes gegen digitale Gewalt herangezogen", obwohl die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig sich in einem Instagram-Video, das am 20. März 2026 auf dem Instagram-Account des BMJV veröffentlicht wurde (vgl.: www.instagram.com/reel/DWG_O-2jAQM), zu ihrem geplanten Deepfake-Gesetz äußert, nachdem in dem Video zuvor zahlreiche Überschriften zum Fall Fernandes eingeblendet werden, z. B.: "Fall Collien Fernandes – Strafverfolgung bei digitaler Gewalt soll erleichtert werden" (tagesschau.de), "Collien Fernandes erhebt schwere Vorwürfe gegen Christian Ulmen" (FAZ), "Strafanzeige gegen Christian Ulmen ‚Du hast mich virtuell vergewaltigt‘" (Der Spiegel)?
Zeitachse
- 10.04.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5249 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.