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E-Mail des BMJV-Pressesprechers zum Fall Fernandes und zum Instagram-Video der Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig

Vorgang 334180 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 06.07.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum hat der Pressesprecher des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), Dr. Eike Hosemann, in seiner E-Mail vom 30. Marz 2026 (vgl.: https://x.com/rls2493/status/2039231250221674964), die er an Rechtsanwalt Patrick Baumfalk unter der Betreffzeile "Ihr Blogpost &sbquo;Wenn Tränen Gesetze machen&lsquo;" geschickt hat, geschrieben: "Darin stellen Sie folgende Behauptung auf: &sbquo;1) Es dauert keine 48 Stunden, bis Bundesjustizministerin Hubig den Fall namentlich als Begründung für ihr Gesetz gegen digitale Gewalt heranzieht.&lsquo; Diese Behauptung ist unzutreffend. Stefanie Hubig hat den von Ihnen sogenannten &sbquo;Fall Fernandes&lsquo; nicht als Begründung für das Vorhaben eines Gesetzes gegen digitale Gewalt herangezogen", obwohl die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig sich in einem Instagram-Video, das am 20. März 2026 auf dem Instagram-Account des BMJV veröffentlicht wurde (vgl.: www.instagram.com/reel/DWG_O-2jAQM), zu ihrem geplanten Deepfake-Gesetz äußert, nachdem in dem Video zuvor zahlreiche Überschriften zum Fall Fernandes eingeblendet werden, z. B.: "Fall Collien Fernandes &ndash; Strafverfolgung bei digitaler Gewalt soll erleichtert werden" (tagesschau.de), "Collien Fernandes erhebt schwere Vorwürfe gegen Christian Ulmen" (FAZ), "Strafanzeige gegen Christian Ulmen &sbquo;Du hast mich virtuell vergewaltigt&lsquo;" (Der Spiegel)?

Zeitachse

  1. 10.04.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5249 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.