Einordnung des Verfassungsschutzes von Forderungen zu öffentlichen Bestrafungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind dem Bundesamt für Verfassungsschutz Vorgänge bekannt, in welchen Personen fordern, dass alle "Täter an ihren großen Zehen auf den Marktplätzen dieser Nation aufgehangen und öffentlich kastriert werden" sollen, und wenn ja, wie ordnet sie diese ein (z. B. nach einem bestimmten politischen Spektrum), und hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage gebildet, ob es sich hierbei um einen "tatsächlichen Anhaltspunkt" für "Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung" im Sinne des § 4 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes für den Personenzusammenschluss handelt, wenn ein Spitzenfunktionär eines Verbandes eine solche Aussage ausweislich der Markierung mit einem "Gefällt mir" befürwortet, vor dem Hintergrund, dass etwa die "Landessprecher*in" der Grünen Jugend Hamburg, Carolin (Carro) Göbel, diese Forderung nach der öffentlichen Zurschaustellung, Folterung und Kastration unterstützte (www.instagram.com/frauloewenherz.de/p/DWI1f53jDEN/), und wenn ja, wie lautet diese?
Zeitachse
- 10.04.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5249 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.