Umgang mit LGBTIQ+-Personen im Senegal und in Ghana im Kontext sicherer Herkunftsstaaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen Einstufung von insbesondere Senegal und Ghana als sichere Herkunftsstaaten nach § 29b des Asylgesetzes per Rechtsverordnung der Bundesregierung und dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 6. Oktober 2025 (Rs. C/2025/5197), wonach ein europäischer Mitgliedstaat einen Drittstaat nicht als sicheren Herkunftsstaat im Sinne des Artikels 37 in Verbindung mit Anhang I der Asylverfahrensrichtlinie deklarieren darf, wenn dieser für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe nicht sicher ist, die aktuellen drastischen Verschärfungen des Klimas für LGBTIQ+-Personen im Senegal und in Ghana (vgl. https://taz.de/Staatliche-Homophobie-in-Senegal/!6157863/), und spricht die Bundesregierung diese Entwicklungen gegenüber den Regierungen auf ihren diplomatischen Kanälen an (vgl. auch https://taz.de/LGBTQ-Rechte-in-Senegal/!616204 2/?&utm_econtactid=CWOLT000041314558&utm_crmid=)?
Zeitachse
- 10.04.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5249 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.