Verbot der Umlage der Kosten für die Stilllegung von Gasanschlüssen von den Netzbetreibern auf die Anschlussnehmer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist das Problem, dass Verbraucherinnen und Verbraucher z. B. beim Einbau einer Wärmepumpe für die Stilllegung oder Verplombung des Gasanschlusses sehr hohe Kosten an die Gasnetzbetreiber bezahlen müssen (www.spiegel.de/wirtschaft/service/energiewende-waermepumpen-wenn-die-stilllegung-des-gasanschlusses-5-000-euro-kosteta-49718431-fc20-4c7b-a7c4-be8d01658da3?sara_ref=re-so-app-sh), durch die im Gesetzentwurf zur Umsetzung des EU-Gas-und-Wasserstoff-Binnenmarktpakets vorgesehene Änderung des § 18 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) "cc) Nach Satz 4 wird der folgende Satz eingefügt: Der Betreiber eines Gasversorgungsnetzes ist nicht berechtigt, von einem Anschlussnehmer, der an das Gasversorgungsnetz im Niederdruck angeschlossen ist, eine Erstattung von Kosten für Maßnahmen für eine vorläufige oder dauerhafte Außerbetriebnahme des Netzanschlusses zu verlangen", behoben, und wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung durch den Verordnungsgeber die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) anzupassen, etwa wie vom Rechtsgutachten des Bundesverbands Wärmepumpe vom Mai 2025 vorgeschlagen (www.waermepumpe.de/fileadmin/user_upload/Gasnetz_K%C3%BCndigung-Gutachten.pdf), und wenn ja, wer soll nach Auffassung der Bundesregierung die Kosten bezahlen, und wird sichergestellt, dass die Netzbetreiber diese Kosten nicht auf die Netzentgelte der im Gasnetz verbleibenden Kunden umlegen, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Zeitachse
- 10.04.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5249 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.