Erleichterung von Rüstungslieferungen in die Golfregion
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Gründe hat die Bundesregierung dafür, mit der seit dem 20. März 2026 geltenden und bis zum 15. September 2026 befristeten Allgemeinen Genehmigung Nr. 48 Ausfuhren von Gütern der Luft- und maritimen Verteidigung nach Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, in die Vereinigten Arabischen Emirate und in die Ukraine durch ein vereinfachtes Verfahren zu erleichtern (vgl. www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/2026032 0_neubekanntgabe_agg48.html), und wie stellt sie dabei sicher, dass die politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern sowie eine hinreichende parlamentarische Nachvollziehbarkeit gewahrt bleiben?
Zeitachse
- 10.04.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5249 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.