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Erleichterung von Rüstungslieferungen in die Golfregion

Vorgang 334070 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 06.07.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Gründe hat die Bundesregierung dafür, mit der seit dem 20. März 2026 geltenden und bis zum 15. September 2026 befristeten Allgemeinen Genehmigung Nr. 48 Ausfuhren von Gütern der Luft- und maritimen Verteidigung nach Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, in die Vereinigten Arabischen Emirate und in die Ukraine durch ein vereinfachtes Verfahren zu erleichtern (vgl. www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/2026032 0_neubekanntgabe_agg48.html), und wie stellt sie dabei sicher, dass die politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern sowie eine hinreichende parlamentarische Nachvollziehbarkeit gewahrt bleiben?

Zeitachse

  1. 10.04.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5249 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.