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Anhebung der Bemessungsgrundlage für die Dienstwagenbesteuerung von E-Autos

Vorgang 333943 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 03.07.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wurden zur Erhöhung der Bemessungsgrundlage des Bruttolistenpreises für E-Autos, von 70.000 auf 100.000 Euro aus dem letzten Jahr, Berechnungen zu ökologischen und sozialen Auswirkungen angestellt, und wenn ja, warum spiegeln sich diese nicht im Klimaschutzprogramm wider?

Zeitachse

  1. 10.04.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5249 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.