Sanktionierte Personen in der Zuständigkeit der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung seit 2023
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Inländer (§ 2 Absatz 15 des Außenwirtschaftsgesetzes – AWG) bzw. Ausländer (§ 2 Absatz 5 AWG) mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland waren in den Jahren 2023 bis 2026 von Sanktionen in der Zuständigkeit der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung betroffen (bitte nach Jahren aufschlüsseln und zusätzlich bei Inländern nach den Kategorien des § 2 Absatz 15 AWG und bei Ausländern nach natürlichen und juristischen Personen), und in wie vielen Fällen wurden in diesem Zeitraum personenbezogene Daten nach § 6 des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes (SanktDG) übermittelt, um auf die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 16, 17 SanktDG hinzuwirken (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Zeitachse
- 10.04.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/5249 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.